Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
76 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
20.11.18, 09:05
Aktualisiert
20.11.18, 09:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-197/2018
Langerwehe, den 20.09.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten;
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Ablösung von zwei Stellplätzen in Langerwehe-Schlich.
Sachdarstellung:
Im Rahmen einer geplanten Teilung des Grundstückes in der Gemarkung Schlich-D´horn,
Flur 2, Flurstück 292 ist mit Schreiben vom 17.09.2018 ein Antrag auf Ablösung von zwei
Stellplätzen eingegangen.
Durch diese geplante Teilung des Grundstückes entfallen die zum Wohnhaus Kirchstraße
49 gehörigen Stellplätze, die nur von der Pfarrer-Ossemann-Straße erreichbar sind.
Die geschlossen Bauweise der Wohnhäuser bieten keine Möglichkeit zur Errichtung von
Stellplätzen. Die notwendigen Stellplätze in diesem Bereich bieten beidseitige Parkstreifen
entlang der Kirchstraße. Weitere öffentliche Stellplätze stehen im Bereich der Kirche zur
Verfügung. Ein Mangel an Parkflächen ist nicht zu befürchten, da die Anwohner wie bisher
den Parkstreifen vor dem Haus nutzen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Zum Verzicht auf die Herstellung von 2 notwendigen Stellplätzen ist eine Ablösesumme
i.H.v. 5.940,00 € an die Gemeinde zu zahlen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen
nach § 51(5) BauO zum Verzicht auf die Herstellung der notwendigen Stellplätze zu
erteilen, wenn der Antragsteller den nach § 7 (4) der Stellplatzsatzung vorgesehenen
Ablösebetrag in Höhe von 5.940,00 € an die Gemeinde zahlt. Nach Eingang des Betrages
bei der Gemeindekasse ist die Baugenehmigungsbehörde entsprechend zu unterrichten.
Der Bürgermeister
(Göbbels)