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Beschlussvorlage (Antrag auf Ablösung von zwei Stellplätzen in Langerwehe-Schlich.)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
76 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
20.11.18, 09:05
Aktualisiert
20.11.18, 09:05
Beschlussvorlage (Antrag auf Ablösung von zwei Stellplätzen in Langerwehe-Schlich.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-197/2018 Langerwehe, den 20.09.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten; des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Ablösung von zwei Stellplätzen in Langerwehe-Schlich. Sachdarstellung: Im Rahmen einer geplanten Teilung des Grundstückes in der Gemarkung Schlich-D´horn, Flur 2, Flurstück 292 ist mit Schreiben vom 17.09.2018 ein Antrag auf Ablösung von zwei Stellplätzen eingegangen. Durch diese geplante Teilung des Grundstückes entfallen die zum Wohnhaus Kirchstraße 49 gehörigen Stellplätze, die nur von der Pfarrer-Ossemann-Straße erreichbar sind. Die geschlossen Bauweise der Wohnhäuser bieten keine Möglichkeit zur Errichtung von Stellplätzen. Die notwendigen Stellplätze in diesem Bereich bieten beidseitige Parkstreifen entlang der Kirchstraße. Weitere öffentliche Stellplätze stehen im Bereich der Kirche zur Verfügung. Ein Mangel an Parkflächen ist nicht zu befürchten, da die Anwohner wie bisher den Parkstreifen vor dem Haus nutzen. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Zum Verzicht auf die Herstellung von 2 notwendigen Stellplätzen ist eine Ablösesumme i.H.v. 5.940,00 € an die Gemeinde zu zahlen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, das Einvernehmen nach § 51(5) BauO zum Verzicht auf die Herstellung der notwendigen Stellplätze zu erteilen, wenn der Antragsteller den nach § 7 (4) der Stellplatzsatzung vorgesehenen Ablösebetrag in Höhe von 5.940,00 € an die Gemeinde zahlt. Nach Eingang des Betrages bei der Gemeindekasse ist die Baugenehmigungsbehörde entsprechend zu unterrichten. Der Bürgermeister (Göbbels)