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Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes E 6a „Erweiterung Ortschaft Pier“ im Verfahren nach § 13b BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
131 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
20.11.18, 09:05
Aktualisiert
20.11.18, 09:05
Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes E 6a „Erweiterung Ortschaft Pier“ im Verfahren nach § 13b BauGB) Beschlussvorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes E 6a „Erweiterung Ortschaft Pier“ im Verfahren nach § 13b BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-205/2018 Langerwehe, den 23.10.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Aufstellung des Bebauungsplanes E 6a „Erweiterung Ortschaft Pier“ im Verfahren nach § 13b BauGB Sachdarstellung: Die Flächeneigentümerin der Flurstücke 105 und 109, Flur 7, Gemarkung Jüngersdorf, beantragt die Aufstellung des Bebauungsplanes E 6a „Erweiterung Ortschaft Pier“. Ziel der Aufstellung ist die Ausweisung von Wohnbaufläche und damit die Schaffung von zusätzlichen Baugrundstücken. Im derzeitigen Entwurf des neuen Flächennutzungsplanes ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Die Genehmigung des neuaufgestellten Flächennutzungsplanes wird 2019 angestrebt. Der Bebauungsplan E 6a würde somit parallel erstellt und wenn der Flächennutzungsplan wirksam ist, rechtsverbindlich werden. Der neue § 13 b BauGB ermöglicht, dass ein Bebauungsplan, durch den die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von insgesamt weniger als 10.000 qm festgesetzt wird. Nach Abzug der Verkehrsflächen und der Einhaltung der Grundflächenzahl sind die Voraussetzungen gegeben und das Verfahren kann nach § 13b BauGB durchgeführt werden. Nach gefasstem Aufstellungsbeschluss erfolgen ein erstes Scoping mit den Fachbehörden sowie im Anschluss die Vorbereitung für den Offenlagebeschluss. Eine Kurzbeschreibung der Planung sowie ein Abgrenzungsplan sind dieser Vorlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Die Kosten für das erforderliche Bauleitplanverfahren trägt der Antragsteller. Drucksache VL-205/2018 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes E 6a „Erweiterung der Ortschaft Pier“ im Verfahren nach § 13b BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)