Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
20.11.18, 09:05
Aktualisiert
20.11.18, 09:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-212/2018
Langerwehe, den 31.10.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Geförderter sozialer Wohnungsbau in den Bebauungsplänen F 20 Neue Töpfersiedlung und F 21 Rymelsberg
Sachdarstellung:
Am 06.09.2018 hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten die Aufstellungsbeschlüsse für die Baugebiete F 20 Neue Töpfersiedlung sowie F 21 Rymelsberg
gefasst.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 beschlossen, die Schaffung von gefördertem
sozialem Wohnungsbau in der Gemeinde Langerwehe aktiv zu unterstützen. Ziel ist es,
mindestens 20 % des Baulandes für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern zu
verwenden sowie mit mindestens 20 % der Wohnfläche in Mehrfamilienhäusern das
Mietniveau gemäß Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW
(WPNG NRW) nicht zu überschreiten. Bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne
bzw. – bei Abschluss städtebaulicher Verträge entscheidet der Bau- und Planungsausschuss über den Anteil von Grundstücken bzw. Wohnungen für diese Zwecke im
jeweiligen Plangebiet.
Da für beide Baugebiete mit den Planungen begonnen wurde, benötigt die Verwaltung
nun die Entscheidung der Politik, welcher Anteil von Grundstücken bzw. Wohnungen für
den geförderten sozialen Wohnungsbau in den jeweiligen Bebauungsplänen festgelegt
werden soll.
Baugebiet Rymelsberg
Die Verwaltung schlägt vor im Baugebiet Rymelsberg keinen Anteil für die Schaffung von
gefördertem sozialem Wohnungsbau festzulegen.
Baugebiet Neue Töpfersiedlung
Die Verwaltung schlägt vor einen Anteil von 9 Grundstücken für die Schaffung von
gefördertem sozialem Wohnungsbau festzulegen.
Die Verwaltung hat eine erste Skizze für einen Aufteilung der Grundstücke erstellt
Drucksache VL-212/2018
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(s. Anlage). Demnach könnten z. B. die Grundstücke 59-67 für Mehrfamilienhäuser
genutzt und damit dem geförderten sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt
werden.
Die Gesamtbaufläche des Plangebietes beträgt circa 42.647 qm. Ein 20 %-iger Anteil
würde 8.529,40 qm entsprechen. Die Gesamtbaufläche der Grundstücke 59-67 beträgt
8.718 qm.
Die Verwaltung würde daher einen 20 %-igen Anteil an sozialem geförderten Wohnungsbau für das Baugebiet Neue Töpfersiedlung vorschlagen. Dies entspricht 9 Grundstücken.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Durch den Beschluss direkt keine.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau und Planungsangelegenheiten beschließt,
1. im Baugebiet Rymelsberg keinen Anteil für die Schaffung von gefördertem sozialem
Wohnungsbau festzulegen,
2. im Baugebiet Neue Töpfersiedlung einen Anteil von 20 % an sozialem geförderten
Wohnungsbau im zukünftigen Bebauungsplan F 20 festzusetzen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)