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Beschlussvorlage (Geförderter sozialer Wohnungsbau in den Bebauungsplänen F 20 Neue Töpfersiedlung und F 21 Rymelsberg)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
20.11.18, 09:05
Aktualisiert
20.11.18, 09:05
Beschlussvorlage (Geförderter sozialer Wohnungsbau in den Bebauungsplänen F 20 Neue Töpfersiedlung und F 21 Rymelsberg) Beschlussvorlage (Geförderter sozialer Wohnungsbau in den Bebauungsplänen F 20 Neue Töpfersiedlung und F 21 Rymelsberg)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-212/2018 Langerwehe, den 31.10.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Geförderter sozialer Wohnungsbau in den Bebauungsplänen F 20 Neue Töpfersiedlung und F 21 Rymelsberg Sachdarstellung: Am 06.09.2018 hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten die Aufstellungsbeschlüsse für die Baugebiete F 20 Neue Töpfersiedlung sowie F 21 Rymelsberg gefasst. Der Rat hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 beschlossen, die Schaffung von gefördertem sozialem Wohnungsbau in der Gemeinde Langerwehe aktiv zu unterstützen. Ziel ist es, mindestens 20 % des Baulandes für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern zu verwenden sowie mit mindestens 20 % der Wohnfläche in Mehrfamilienhäusern das Mietniveau gemäß Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WPNG NRW) nicht zu überschreiten. Bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne bzw. – bei Abschluss städtebaulicher Verträge entscheidet der Bau- und Planungsausschuss über den Anteil von Grundstücken bzw. Wohnungen für diese Zwecke im jeweiligen Plangebiet. Da für beide Baugebiete mit den Planungen begonnen wurde, benötigt die Verwaltung nun die Entscheidung der Politik, welcher Anteil von Grundstücken bzw. Wohnungen für den geförderten sozialen Wohnungsbau in den jeweiligen Bebauungsplänen festgelegt werden soll. Baugebiet Rymelsberg Die Verwaltung schlägt vor im Baugebiet Rymelsberg keinen Anteil für die Schaffung von gefördertem sozialem Wohnungsbau festzulegen. Baugebiet Neue Töpfersiedlung Die Verwaltung schlägt vor einen Anteil von 9 Grundstücken für die Schaffung von gefördertem sozialem Wohnungsbau festzulegen. Die Verwaltung hat eine erste Skizze für einen Aufteilung der Grundstücke erstellt Drucksache VL-212/2018 Seite - 2 - (s. Anlage). Demnach könnten z. B. die Grundstücke 59-67 für Mehrfamilienhäuser genutzt und damit dem geförderten sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamtbaufläche des Plangebietes beträgt circa 42.647 qm. Ein 20 %-iger Anteil würde 8.529,40 qm entsprechen. Die Gesamtbaufläche der Grundstücke 59-67 beträgt 8.718 qm. Die Verwaltung würde daher einen 20 %-igen Anteil an sozialem geförderten Wohnungsbau für das Baugebiet Neue Töpfersiedlung vorschlagen. Dies entspricht 9 Grundstücken. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Durch den Beschluss direkt keine. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau und Planungsangelegenheiten beschließt, 1. im Baugebiet Rymelsberg keinen Anteil für die Schaffung von gefördertem sozialem Wohnungsbau festzulegen, 2. im Baugebiet Neue Töpfersiedlung einen Anteil von 20 % an sozialem geförderten Wohnungsbau im zukünftigen Bebauungsplan F 20 festzusetzen. Der Bürgermeister (Göbbels)