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Beschlussvorlage ( Gewerbe und Industriegebiet "Langerwehe im indeland" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
20.11.18, 09:05
Aktualisiert
20.11.18, 09:05
Beschlussvorlage (
Gewerbe und Industriegebiet "Langerwehe im indeland"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (
Gewerbe und Industriegebiet "Langerwehe im indeland"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-215/2018 Langerwehe, den 07.11.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Gewerbe und Industriegebiet "Langerwehe im indeland" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Langerwehe hat in seiner Sitzung am 16.02.2017 die Projektvereinbarung „Gewerbe- und Industriegebiet Langerwehe im indeland“ beschlossen. Die Gemeinde plant aufgrund des weitgehend erschöpften Gewerbeflächenangebotes die Ausweisung eines kommunalen Gewerbe- und Industriegebietes. Die vorgesehene Fläche liegt entlang der L 12n und umfasst eine Größe von ca. 9 ha. Für diese Fläche liegt eine landesplanerische Anpassungsbestätigung als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) vor. Der neuaufgestellte Flächennutzungsplan wird dort zukünftig gewerbliche Baufläche ausweisen. In Kürze stehen im Planbereich die Kampfmittelabsuchung sowie die archäologische Untersuchung an. Zudem gibt es Abstimmungsgespräche mit den Fachbehörden und dem beauftragten Planungsbüro. Zur förmlichen Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist noch der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Die Kosten der erforderlichen Planung, Gutachten und ergänzende Fachguten übernimmt gemäß der o. g. Projektvereinbarung RWE Power. Drucksache VL-215/2018 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes E 11 „Langerwehe im indeland“ gemäß § 2 (1) BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)