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Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes E-4a Jüngersdorf; Bereich Im Baumgarten)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
20.11.18, 09:05
Aktualisiert
20.11.18, 09:05
Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes E-4a Jüngersdorf; Bereich Im Baumgarten) Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes E-4a Jüngersdorf; Bereich Im Baumgarten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Meur. Vorlagennummer: VL-223/2018 Langerwehe, den 12.11.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes E-4a Jüngersdorf; Bereich Im Baumgarten Sachdarstellung: Mit Datum vom 14.11.2018 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Bauantrag zur Nutzungsänderung von Kellerräumen in Wohnraum eingegangen. Das Wohnhaus befindet sich in der Gemarkung Jüngersdorf, Im Baumgarten 2a. Ergänzend zu diesem Antrag auf Nutzungsänderung wurde auch die Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan E-4a bezüglich einer Überschreitung der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten je Wohngebäude beantragt. Bei dem im Jahre 1998 errichteten Zweifamilienhaus ist eine Nutzungsänderung von vier Kellerräumen in zusätzlichen Wohnraum geplant. Gemäß 2.1.3 der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sind je Wohngebäude nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig. Eine Befreiung von dieser Festsetzung hätte zur Folge, dass zukünftige Anträge gleicher Art nicht abgelehnt werden können und eine Zunahme der Wohnungen je Gebäude zu erwarten ist. Dies entspricht nicht dem Sinn des Bebauungsplanes und somit nicht dem Charakter dieses Wohngebietes. Als weitere Folge findet die Stellplatzsatzung der Gemeinde Langerwehe Anwendung und führt zwangsläufig zu einer Verdichtung der Flächen durch Stellplätze. Eine Zunahme der parkenden Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen (Wendehammer) ist ebenso zu befürchten. Im vorliegenden Antrag sind auf dem beigefügten Lageplan 6 Stellplätze markiert, wobei die Lage und deren Anordnungen nicht klar definiert ist. Nach Prüfung des Sachverhaltes kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine Überschreitung der Anzahl der zulässigen Wohnungen nicht dem Sinn des Bebauungsplanes in diesem Wohngebiet entspricht. Drucksache VL-223/2018 Finanzielle Auswirkungen: Seite - 2 - Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes E-4a Jüngersdorf bezüglich der zulässigen Anzahl von Wohneinheiten je Gebäude nicht zuzustimmen. Der Bürgermeister (Göbbels)