Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
20.11.18, 09:05
Aktualisiert
20.11.18, 09:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-223/2018
Langerwehe, den 12.11.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes E-4a Jüngersdorf; Bereich Im Baumgarten
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 14.11.2018 ist bei der Gemeinde Langerwehe ein Bauantrag zur
Nutzungsänderung von Kellerräumen in Wohnraum eingegangen. Das Wohnhaus
befindet sich in der Gemarkung Jüngersdorf, Im Baumgarten 2a. Ergänzend zu diesem
Antrag auf Nutzungsänderung wurde auch die Befreiung von den Festsetzungen zum
Bebauungsplan E-4a bezüglich einer Überschreitung der zulässigen Anzahl von
Wohneinheiten je Wohngebäude beantragt.
Bei dem im Jahre 1998 errichteten Zweifamilienhaus ist eine Nutzungsänderung von vier
Kellerräumen in zusätzlichen Wohnraum geplant. Gemäß 2.1.3 der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sind je Wohngebäude nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.
Eine Befreiung von dieser Festsetzung hätte zur Folge, dass zukünftige Anträge gleicher
Art nicht abgelehnt werden können und eine Zunahme der Wohnungen je Gebäude zu
erwarten ist. Dies entspricht nicht dem Sinn des Bebauungsplanes und somit nicht dem
Charakter dieses Wohngebietes.
Als weitere Folge findet die Stellplatzsatzung der Gemeinde Langerwehe Anwendung und
führt zwangsläufig zu einer Verdichtung der Flächen durch Stellplätze. Eine Zunahme der
parkenden Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen (Wendehammer) ist ebenso zu befürchten.
Im vorliegenden Antrag sind auf dem beigefügten Lageplan 6 Stellplätze markiert, wobei
die Lage und deren Anordnungen nicht klar definiert ist.
Nach Prüfung des Sachverhaltes kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine
Überschreitung der Anzahl der zulässigen Wohnungen nicht dem Sinn des Bebauungsplanes in diesem Wohngebiet entspricht.
Drucksache VL-223/2018
Finanzielle Auswirkungen:
Seite - 2 -
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Keine
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, dem Antrag auf
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes E-4a Jüngersdorf bezüglich der
zulässigen Anzahl von Wohneinheiten je Gebäude nicht zuzustimmen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)