Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
23 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
20.11.18, 09:05
Aktualisiert
20.11.18, 09:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-225/2018
Langerwehe, den 14.11.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB
Sachdarstellung:
Aufstellung
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 die Aufstellung der Neuaufstellung
des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß
§ 3 (1) BauGB hat im Rahmen von 8 Bürgerversammlungen in den Ortsteilen
Geich/Obergeich, Schlich/D´horn, Hamich, Heistern, Jüngersdorf/Pier, Luchem, Merode
und Langerwehe/Stütgerloch im Zeitraum vom 02.11.2016 bis 30.11.2016 stattgefunden.
Über die dort dokumentierten Anregungen und Bedenken sowie die bis Ende Dezember
2016 eingegangenen Anregungen und Bedenken hatte der Ausschuss bereits in seiner
Sitzung am 14.03.2017 beraten sowie auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung
der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen.
Die Behörden wurden mit Datum vom 11.05.2017 bis Frist zum 23.06.2017 um Stellungnahme gebeten.
Vorhandene Unterlagen
Der Flächennutzungsplan besteht mittlerweile aus dem Hauptplan sowie folgenden
Anlagenplänen:
- Regelungen für die Stadterhaltung und den Denkmalschutz
sowie Auflistung der Denkmäler und Kulturlandschaftsbereiche,
- Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete,
- Leitungen,
- Suchräume,
- Kreisradverkehrsnetz sowie Auflistung Wegweiserstandorte,
- Begründung,
- Umweltbericht ( inkl. der Flächensteckbriefe), diverse Anlagenpläne
- Artenschutzrechtliche Prüfung,
- Umweltprüfung,
Drucksache VL-225/2018
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- Landschaftspflegerischer Begleitplan,
- Ökologische Gesamtbetrachtung.
Die Unterlagen wurden in zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit dem Kreis Düren, der
Bezirksregierung Köln und weiteren Fachbehörden abgestimmt und bearbeitet.
Dem Landschaftsbeirat des Kreises Düren wurden die Unterlagen in seiner Sitzung am
08.10.2018 vorgestellt. Bedenken dagegen wurden nicht vorgetragen.
Aufgrund der enormen Datenmenge sind nur die Abwägungslisten und die Stellungnahmen in Papierform beigefügt. Alle weiteren Unterlagen sind im Ratsinformationssystem
hinterlegt.
Abwägung
Der Ausschuss muss nun über alle eingegangenen Anregungen und Bedenken
entscheiden. Die jeweiligen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls
beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen
mit einem Abwägungsvorschlag sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag.
Hinweis der Verwaltung zur Befangenheit:
Gemäß § 31 GO liegt eine Befangenheit vor, wenn die Entscheidung jemanden selbst,
einem seiner Angehörigen, oder einer von ihm kraft Gesetz oder kraft Vollmacht
vertretenden natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder
Nachteil bringen kann. Nach Prüfung der Verwaltung kann auch in einem Flächennutzungsplanverfahren ein Vorteil unmittelbar sein, weil hierbei eine starke Verzahnung mit
der verbindlichen Bauleitplanung besteht.
Finanzielle Auswirkungen:
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Entsprechende Haushaltsmittel stehen bereit bzw. sind angemeldet.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt,
1. hinsichtlich der während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und
Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen
sowie
2. die Offenlage der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB.
Der Bürgermeister
(Göbbels)