Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
23 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
20.11.18, 09:05
Aktualisiert
20.11.18, 09:05
Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 23 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-225/2018 Langerwehe, den 14.11.2018 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hier: Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB Sachdarstellung: Aufstellung Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2015 die Aufstellung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB hat im Rahmen von 8 Bürgerversammlungen in den Ortsteilen Geich/Obergeich, Schlich/D´horn, Hamich, Heistern, Jüngersdorf/Pier, Luchem, Merode und Langerwehe/Stütgerloch im Zeitraum vom 02.11.2016 bis 30.11.2016 stattgefunden. Über die dort dokumentierten Anregungen und Bedenken sowie die bis Ende Dezember 2016 eingegangenen Anregungen und Bedenken hatte der Ausschuss bereits in seiner Sitzung am 14.03.2017 beraten sowie auf dessen Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen. Die Behörden wurden mit Datum vom 11.05.2017 bis Frist zum 23.06.2017 um Stellungnahme gebeten. Vorhandene Unterlagen Der Flächennutzungsplan besteht mittlerweile aus dem Hauptplan sowie folgenden Anlagenplänen: - Regelungen für die Stadterhaltung und den Denkmalschutz sowie Auflistung der Denkmäler und Kulturlandschaftsbereiche, - Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete, - Leitungen, - Suchräume, - Kreisradverkehrsnetz sowie Auflistung Wegweiserstandorte, - Begründung, - Umweltbericht ( inkl. der Flächensteckbriefe), diverse Anlagenpläne - Artenschutzrechtliche Prüfung, - Umweltprüfung, Drucksache VL-225/2018 Seite - 2 - - Landschaftspflegerischer Begleitplan, - Ökologische Gesamtbetrachtung. Die Unterlagen wurden in zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit dem Kreis Düren, der Bezirksregierung Köln und weiteren Fachbehörden abgestimmt und bearbeitet. Dem Landschaftsbeirat des Kreises Düren wurden die Unterlagen in seiner Sitzung am 08.10.2018 vorgestellt. Bedenken dagegen wurden nicht vorgetragen. Aufgrund der enormen Datenmenge sind nur die Abwägungslisten und die Stellungnahmen in Papierform beigefügt. Alle weiteren Unterlagen sind im Ratsinformationssystem hinterlegt. Abwägung Der Ausschuss muss nun über alle eingegangenen Anregungen und Bedenken entscheiden. Die jeweiligen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenfassung der Anregungen und Bedenken, jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag sowie einem entsprechenden Beschlussvorschlag. Hinweis der Verwaltung zur Befangenheit: Gemäß § 31 GO liegt eine Befangenheit vor, wenn die Entscheidung jemanden selbst, einem seiner Angehörigen, oder einer von ihm kraft Gesetz oder kraft Vollmacht vertretenden natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Nach Prüfung der Verwaltung kann auch in einem Flächennutzungsplanverfahren ein Vorteil unmittelbar sein, weil hierbei eine starke Verzahnung mit der verbindlichen Bauleitplanung besteht. Finanzielle Auswirkungen: Mitzeichnung Kämmerei: ______________ Entsprechende Haushaltsmittel stehen bereit bzw. sind angemeldet. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, 1. hinsichtlich der während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen sowie 2. die Offenlage der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)