Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
20.11.18, 09:05
Aktualisiert
20.11.18, 09:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Meur.
Vorlagennummer: VL-227/2018
Langerwehe, den 15.11.2018
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Errichtung eines 3. Extruderturmes
hier: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 13 "Fa. Schoeller"
Sachdarstellung:
Am 08.10.2018 ist bei der Gemeinde Langerwehe über die Kreisverwaltung Düren ein
Antrag zur Errichtung eines 3. Extruderturmes auf dem Grundstück der Gemarkung
Langerwehe, Flur 10, Flurstücke 189 und 509-511, Schönthaler Straße 55 eingegangen.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes F 13 „Fa. Schoeller“.
Der Betreiber der Firma zur Herstellung von Verpackungsmitteln beantragt die Errichtung
eines 3. Extruderturmes mit einer Firsthöhe von 19,10 Meter. Der o.a Bebauungsplan
setzt lediglich eine Firsthöhe von 12 m fest.
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hatte bereits zwei Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes F 13 im Jahre 2014 und 2017 zugestimmt, da
auch damals die Firsthöhen deutlich überschritten wurden.
Um zukünftige Bauvorhaben dieser Art bauplanerisch zu sichern, hatte der Ausschuss für
Bau- und Planungsangelegenheiten in seiner Sitzung am 03.07.2015 der Änderung des
Bebauungsplanes F 13 zugestimmt um damit die Firsthöhe auf 19 m anzuheben.
In der Sitzung vom 21.09.2017 wurde der Errichtung des 2. Extruderturmes zugestimmt,
und nochmals auf die Notwendigkeit einer Änderung des Bebauungsplanes hingewiesen.
Entgegen der Zusage des Antragstellers liegen der Verwaltung bis zum heutigen Tage
keine beschlussfähigen Bebauungsplanunterlagen vor. Demnach muss abermals über
eine weitere Befreiung entschieden werden.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Mitzeichnung Kämmerei: ______________
Drucksache VL-227/2018
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, einer Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 31 (2) BauGB bezüglich der Überschreitung der festgesetzten Firsthöhe auf 19,10 m für den geplanten 3. Extruderturm
zuzustimmen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)