Daten
Kommune
Pulheim
Größe
472 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
19.11.18, 17:40
Aktualisiert
19.11.18, 17:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
341/2018
Erstellt am:
07.11.2018
Aktenzeichen:
II / 40 /400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
8
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
27.11.2018
X
18.12.2018
Betreff
Aufnahme in die Schule gem. § 46 Abs. 6 Schulgesetz NRW
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Rat, Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 341/2018 . Seite 2 / 6
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Freizeit und Sport (BKSF) empfiehlt, der Rat beschließt für alle Schulen mit Ausnahme der Gesamtschule Pulheim nach § 10 Abs. 1 – 5 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) in der Trägerschaft der Stadt Pulheim die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler (SuS) nach § 46 Abs. 6 SchulG NRW festzulegen.
Erläuterungen
In seiner Sitzung vom 18.09.2018 hat der BKSF empfohlen, den § 46 Abs. 6 Schulgesetz Nrw (SchulG NRW)1 für alle
Pulheimer Schulen, mit Ausnahme der Gesamtschule, anzuwenden.
In der Sitzung des Rates vom 25.09.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, zur endgültigen Entscheidungsfindung die
Anmeldungen und Ablehnungen zur Sekundarstufe I darzulegen sowie die Vor- und Nachteile dieser Option für die weiterführenden Schulen dezidiert aufzuzeigen.
Für die Primarstufe wurde der Beschluss nach § 46 Abs. 6 SchulG NRW bereits in der o.a. Sitzungsfolge gefasst.
Für die Verwaltung hat es grundsätzlich absolute Priorität, dass Kinder und Jugendliche aus Pulheim in Pulheim einen Schulplatz erhalten. (Bzgl. des Aufnahmeverfahrens an der Gesamtschule ist die Situation anders zu bewerten, s.u..)
„Der Schulträger kann festlegen, dass Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im
Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.“
1
Vorlage Nr.: 341/2018 . Seite 3 / 6
Die Anmeldungen zur fünften Klasse in den vier weiterführenden Schulen der Stadt Pulheim stellten sich in den vergangenen Jahren wie folgt dar:
Schule
AbteiGymnasium Brauweiler
Geschwister-SchollGymnasium[4]
Gesamtschule
Pulheim
MarionDönhoffRealschule
Gesamt
Anmeldungen
2014/15
Ablehnungen
2014/15
Anmeldungen
2015/16
Ablehnungen
2015/16
Anmeldungen
2016/17
Ablehnungen
2016/17
Anmeldungen
2017/18
Ablehnungen
2017/18
147
0[1]
181
31[2]
161
41[3]
144
24
197
0
168
0
154
0
181
0
112
49
108
98
108
47
180
68
116
0[5]
117
0[6]
129
10
124
0
572
49
574
129
552
98
629
92
Da die Gesamtschule Pulheim ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchführt, kommt es in dieser Darstellung zu einer
gewissen Unschärfe. Die in diesem Verfahren abgewiesenen Schülerinnen und Schüler werden ja im Anschluss an
anderen Schulen angemeldet und aufgenommen. Es lässt sich aber nicht recherchieren, wo dies jeweils stattfindet. So
kann es sein, dass Schülerinnen und Schüler, die an der Gesamtschule Pulheim keinen Platz gefunden haben
an einer anderen Pulheimer Schule aufgenommen wurden,
an einer weiterführenden Schule außerhalb von Pulheim einen Platz gefunden haben.
Insofern stellen die in der Tabelle aufgeführten Ablehnungen einen Näherungswert dar.
Fünfter Zug genehmigt
Fünfter Zug genehmigt
[3] Vierzügig
[4] Jahrgangsweise Überhangklassen gebildet
[5] Durch Beratung 15 Neuanmelder an andere Schulen (außerhalb Pulheims) vermittelt.
[6] Durch Beratung zehn Neuanmelder an andere Schulen (außerhalb Pulheims) vermittelt.
[1]
[2]
Vorlage Nr.: 341/2018 . Seite 4 / 6
Die Schülerschaft an den weiterführenden Schulen Pulheims besteht nicht nur aus Pulheimer Schülerinnen und Schülern:
Schulzentrum Pulheim / SuS nach Herkunft
SJ 16/17
SJ 17/18
GSG
MDR
GSG
MDR
Pulheim
Bergheim
Frechen
Köln
Leverkusen
Rommerskirchen
1357
40
3
36
1
0
611
27
4
37
0
3
1359
42
3
36
0
1
616
40
1
41
0
3
Auswärtige SuS
Gesamt
80
1437
71
682
82
1441
85
701
Schulzentrum Brauweiler / SuS nach Herkunft
Pulheim
Bergheim
Frechen
Köln
Bedburg
Dormagen
Erftstadt
Hürth
Kerpen
Neuss
SJ 14/15
AGB
GesS
SJ 15/16
AGB
GesS
SJ 16/17
AGB
GesS
SJ 17/18
AGB
GesS
539
185
187
405
1
1
1
2
2
528
174
176
417
514
168
181
411
503
138
167
392
Rommerskirchen
1
Auswärtige SuS
Gesamt
785
1324
82
8
3
19
154
16
12
34
1
1
2
1
30
112
772
1300
62
216
223
17
14
67
1
2
1
1
2
1
1
1
765
1279
98
321
702
1205
284
20
19
102
141
425
Vorlage Nr.: 341/2018 . Seite 5 / 6
Gemessen an der Gesamtschülerzahl zeigt sich, dass die vier weiterführenden Schulen in Pulheim nicht in gleichem
Maße externe Schülerinnen und Schüler aufnehmen:
Anteil externer / interner Schülerinnen und Schüler je Schuljahr
Schuljahr 2016/17
Schuljahr 2017/18
Schule
externe SuS in
Prozent
interne SuS in
Prozent
externe SuS in
Prozent
interne SuS in
Prozent
Abteigymnasium
Brauweiler
59,81
40,19
58,26
41,74
Gesamtschule Pulheim
30,52
69,48
33,18
66,82
5,58
94,42
5,69
94,31
10,41
89,59
12,13
87,87
Geschwister-SchollGymnasium
Marion-DönhoffRealschule
Hieraus wird bereits deutlich, dass die Einführung des „Stadtschulkinderprinzips“ die Aufnahmen in die Sekundarstufe I
unterschiedlich beeinflusst:
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium beschult im Verhältnis die wenigsten auswärtigen Schülerinnen und Schüler. An
dieser Schule musste aber (auch durch die Einrichtung von Überhangklassen) keine Anmeldung abgelehnt werden.
Bei der Marion-Dönhoff-Realschule steigt der Anteil an auswärtigen Schülerinnen und Schülern in den letzten Jahren an.
Hierbei spielt auch die Aufgabe von Realschulen im Umland eine Rolle. Parallel zu den steigenden Anmeldezahlen
auswärtiger Schülerinnen und Schüler kommt es an der Realschule Pulheim zu wachsenden Problemen bei der Aufnahme in die fünfte Klasse.
Das Abteigymnasium in Brauweiler beschult im Verhältnis zur Gesamtschülerzahl die meisten auswärtigen Kinder. Dies
ist insbesondere auf die Lage der Schule und ihre Nähe zu den umliegenden Kommunen zurückzuführen. Ebenso spielt
die Historie der Schule eine Rolle bei der Zusammensetzung der Schülerschaft. Da das Abteigymnasium seit dem
Schuljahr 2016/17 keine Überhangklassen mehr gebildet hat, steigt die Zahl der Ablehnung seither deutlich an.
An der Gesamtschule steigt auch der prozentuale Anteil an auswärtigen Schülerinnen und Schülern. Seit ihrem Start
muss die Schule in jedem Anmeldeverfahren Schülerinnen und Schüler ablehnen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig.
So entfielen mit dem sukzessiven Auslaufen der Gemeinschaftshauptschule Escher Str. und der Arthur-KoepchenRealschule fünf Züge (rd. 125 Plätze) für die Sekundarstufe I im Bereich Haupt- und Realschule. Entsprechend groß ist
die Nachfrage nach Plätzen bei der Gesamtschule Pulheim und der Marion-Dönhoff-Realschule. Dazu kommen Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern aus Frechen (wo es keine Gesamtschule gibt) und dem angrenzenden Kölner
Raum (wo ebenfalls in gut erreichbarer Nähe ebenfalls keine Gesamtschule zu finden ist). Die angedachte Primusschule
konnte in Pulheim nicht gegründet werden.
In der Gesamtschau lässt sich zunächst festhalten, dass an allen Schulen, mit Ausnahme des Geschwister-SchollGymnasiums, die fünften Klassen bereits bis zur durch das Schulgesetz NRW definierten Höchstgrenze belegt sind.
Erschwerend kommt dann die Problematik der horizontalen Übergänge mit dem Ende der Erprobungsstufe hinzu.
Diese sind zahlenmäßig schlechter zu erfassen aber mindestens ebenso gravierend. Im dreigliedrigen System der Stadt
Pulheim bestand die Möglichkeit, die Schulform zwischen
Förderschule <–> Hauptschule <–> Realschule <-> Gymnasium
in beiden Richtungen zu wechseln. Durch das Auslaufen der Hauptschule und die Verknappung der Realschulplätze
sind aber die Kapazitäten in diesen Systemen bereits in der fünften Klasse vollkommen ausgeschöpft. Da in der Ge-
Vorlage Nr.: 341/2018 . Seite 6 / 6
samtschule ein Schulformwechsel quasi innerhalb des geschlossenen Systems stattfindet, werden hier keine Kapazitäten frei. Ein geordneter Übergang während der folgenden Schuljahre ist nicht mehr möglich, da nicht ausreichend Plätze
zur Verfügung stehen. Eine Entscheidung über einen Schulformwechsel am Ende der Erprobungsstufe ist aber das
zwingende Korrektiv der freien Elternentscheidung. Lösungen für diese Problematik müssen in der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen erarbeitet werden und sind von der Beschlussfassung zum § 46 Abs. 6 SchulG NRW
unabhängig.
Durch die Einführung des Stadtschulkinderprinzips für die weiterführenden Schulen könnte insbesondere für die MarionDönhoff-Realschule und das Abteigymnasium eine Entlastung herbeigeführt werden. Am Abteigymnasium würden z.B.
auch Stommeler und Stommelerbusch-Kinder vorrangig vor Externen aufgenommen werden. Da deren Anzahl bei den
Anmeldungen der Vorjahre sehr gering war (ca. drei pro Jahr) würden sich die Chancen der Kinder aus dem Umland
nicht wesentlich verändern.
Die Gesamtschule müsste weniger Ablehnungen für Pulheimer Kinder aussprechen, was vermutlich ebenfalls zu einer
Entlastung der Marion-Dönhoff-Realschule führt. Es gilt aber zu bedenken, dass sich durch das Stadtschulkinderprinzip
die Zusammensetzung der Schülerschaft an der Gesamtschule hin zu mehr Kindern mit Haupt- und Realschulempfehlung verschieben würde (siehe auch Vorlage 250 / 2018). Dies könnte zu Lasten einer geregelten Oberstufenbildung
(Mindestschülerzahl 42) gehen, wenn nicht genügend SuS die Qualifikation für die Sekundarstufe II erlangen.
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium wäre nach heutiger Sicht von der Einführung des Stadtschulkinderprinzips eher
weniger betroffen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass in einzelnen Jahrgängen keine Überhangklassen mehr gebildet
werden müssen.
Folglich ließe sich durch die Einführung des Stadtschulkinderprinzips dazu beitragen, dass die Kinder aus dem Stadtgebiet auch im Stadtgebiet beschult werden können. Die Chancen, dass nahezu alle Kinder auf ihrer Wunschschulform
einen Platz finden werden, würden hierdurch steigen.
Sollten im Zusammenwirken mit dem § 46 Abs. 6 SchulG NRW künftig alle Schulen die Anmeldeverfahren gleichzeitig
durchführen, lägen valide Zahlen über die tatsächlich nachgefragten Schulplätze je nach Schulform bezogen auf das
Stadtgebiet vor.