Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
83459.pdf
Größe
193 kB
Erstellt
13.11.18, 12:00
Aktualisiert
21.11.18, 22:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Amt für Bildung und Sport
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 40/367/2018
öffentlich
14.11.2018
Amt 40 Manfred Steinwartz
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten
für bewegliche Sachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
29.11.2018
13.12.2018
Ausschuss für Kultur und Sport
Hauptausschuss
Tatbestand:
Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit
in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.
Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag von 250,-- € übersteigt, ein Zuschuss
von max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,-- €. Dies
gilt gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen
und künstlerischen Aus- und Fortbildung.
Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2018 stehen zur Anschaffung von
Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen
und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,-- €, insgesamt also 5.000,-- € zur Verfügung.
In der Sitzung des Ausschuss für Kultur und Sport vom 20.06.2018 wurden Sportvereinen Mittel i.H.v. 630,-- € bewilligt. Somit stehen noch ausreichend Mittel zur Bewilligung des Zuschusses i.H.v. 500,-- € für den SC 09 Erkelenz e.V. zur Verfügung.
Anträge auf Bewilligung von Mitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung lagen zur Sitzung vom 20.06.2018 nicht vor. Die Mittel
i.H.v. 1.500,-- € für die Bewilligung der vorliegenden Anträge stehen somit zur Verfügung.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender
Kostenvoranschläge zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen die in der
beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen werden anteilige Zuschüsse
zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2.000,-- €.
Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan der
Haushaltsstelle 080200 531700 sowie 040100 531700 zur Verfügung.
Anlage:
Aufstellung der Zuschüsse an Vereine
Vorlage A 40/367/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Anlage zur Beschlussvorlage A 2 Ausschuss für Kultur und Sport am 29.11.2018
hier: Zuschüsse an Vereine zur Beschaffung beweglicher Sachen
Anmerkung:
Eine Förderung ist nur möglich bei Vorlage entsprechender Kostenvoranschläge,
höchstens jedoch 500,00 Euro
Sportvereine und sonstige
Sportvereine
Gegenstand der
Anschaffung
Bezirksausschuss Erkelenz - Mitte
SC 09 Erkelenz
Anschaffung eines
e.V.
Pflegesets für den
Kunstrasenplatz
Kosten
in €
Kostenvoranschlag
ja/nein
2.975,-- ja
Anerkannt
und
förderfähig
ja/nein
ja
Zuschuss
30 %
höchstens
jedoch 500
Euro
30%=
892,50
jedoch
höchstens
500,00
Euro
Musik- und Karnevalsvereine
Musik- und
Karnevalsvereine
Gegenstand der
Anschaffung
Bezirksausschuss Erkelenz - Mitte
Städtischer
Anschaffung von
Musikverein
Instrumenten
Erkelenz e.V.
(1 Bassklarinette, 1
Tam-tam, 1Posaune, 2
B-Klarinetten)
Folklorechor
Rjabinuschka
1 Bajan (Akkordeon)
Bezirksausschuss Lövenich
Trommler- und
4 Querflöten
Pfeifferkorps
1925 Katzem
e.V.
Kosten
in €
Kosten
-voranschlag
ja/nein
Anerkannt
und
förderfähig
ja/nein
Zuschuss
30 %
höchstens
jedoch 500
Euro
11.437,44
ja
ja
30% =
3.431,23
jedoch
höchstens
500,00
Euro
3.990,--
ja
ja
30% =
1.197,-jedoch
höchstens
500,00
Euro
2.156,--
ja
ja
30% =
646,80
jedoch
höchstens
500,00
Euro