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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
319562.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
06.11.18, 12:00
Aktualisiert
22.11.18, 03:38
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1014/WP17-1 öffentlich 06.11.2018 Dez. III / FB 61/300 Zieglerstraße, Markierung von Schutzstreifen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 05.12.2018 Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst den Planungs- und Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der Variante 2a (Plan-Nr. 2018/10-02) (Markierung eines einseitigen Schutzstreifens). Vorlage FB 61/1014/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2018 Seite: 1/4 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN x Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 61/1014/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2018 Seite: 2/4 Erläuterungen: Ergänzungen zur Vorlage FB 61/1014/WP17 vom 24.07.2018 Die Bezirksvertretung hat sich in ihrer Sitzung am 12.09.2018 für die Variante 2 mit einseitigem Schutzstreifen ausgesprochen. Optimiert wird diese Variante durch eine Fortführung des Schutzstreifens im Wendehammer bis zu den Zufahrten des Vennbahnweges. Ein weiteres Haltverbotsschild (Zeichen 283) verdeutlicht das Parkverbot im Wendehammer zusätzlich (vgl. Anlage 1). Der Vorschlag der Bezirksvertretung ein Stopp-Schild (Zeichen 206) anstelle des geplanten Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) von der Kaubendenstraße kommend aufzustellen, wird durch die Straßenverkehrsbehörde nicht befürwortet. Das Zeichen 206 schreibt den Verkehrsteilnehmern zu jeder Tageszeit das vollständige Anhalten des Fahrzeuges vor. Da in Gewerbegebieten an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts mit wenig bzw. keinem motorisierten Verkehr zu rechnen ist, wird das Aufstellen dieses Verkehrszeichens nicht befürwortet. Auch aus polizeilicher Sicht besteht keine Notwendigkeit für das Stopp-Schild, da sich in den letzten drei Jahren keine Unfälle der Kategorie 1-4 im Kreuzungsbereich Zieglerstraße/Kaubendenstraße ereignet haben. Außerdem sollte geprüft werden, ob das Radfahren auf dem Gehweg gestattet werden könnte, um auch den Radfahrern auf der nördlichen Straßenseite eine Radverkehrsanlage zu bieten. Nach der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) wird nicht empfohlen den Gehweg für Radfahrer freizugeben, da diese mindestens 2,50 m breit sein sollten (vgl. ERA S. 27). An der Zieglerstraße messen die Gehwege jedoch beidseitig ca. 2,10 m. Nach Abschluss der Prüfaufträge wurde alternativ noch eine dritte Variante betrachtet, die auch für den Radverkehr in Fahrtrichtung Neuenhofstraße eine Radverkehrsanlage vorsieht: Variante 3 - beidseitiger Schutzstreifen bei einseitigem Parken Die dritte Variante sieht wie Variante 1 einen beidseitigen Schutzstreifen vor. Jedoch entfällt auf einer Straßenseite das Fahrbahnrandparken, um eine ausreichend breite Restfahrbahn für den fließenden Verkehr zu erhalten (vgl. Querschnitt in Anlage 2). Im Bestand stehen auf der nördlichen Straßenseite insgesamt ca. 51 Parkplätze (je 5,00 m) und auf der südlichen Straßenseite bis zur Einmündung der Kaubendenstraße 38 Parkplätze zur Verfügung. Bei den Varianten 1 bis 3 entfallen auf der nördlichen Straßenseite jeweils 5 Parkplätze. In Variante 3 würde außerdem das Parken auf der südlichen Fahrbahnseite komplett entfallen, wodurch 38 Parkplätze verloren gingen. Zudem müssten die Gehwegvorbauten, die die Parkplätze zwischen Hausnummer 6 und der Kreuzung Zieglerstraße/Kauben-denstraße baulich umfassen, zurückgebaut werden, um die Fläche für den Schutzstreifen nutzen zu können. Dies würde höhere Kosten verursachen. Fazit und Empfehlung Im Ergebnis der Abwägung wird die optimierte Variante 2 (Variante 2a) mit einer Fortführung des Schutzstreifens und einer Rotmarkierung der Radfahrerfurt im Kreuzungsbereich Zieglerstraße/ Kaubendenstraße empfohlen. Zwar wird die Zieglerstraße nur mäßig durch Schwerverkehr befahren, jedoch nutzt dieser auch die Parkstände am Fahrbahnrand. Deshalb ist die Markierung von 2,50 m breiten Parkständen sinnvoll. Vorlage FB 61/1014/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2018 Seite: 3/4 Durch einen einseitigen Schutzstreifen bleibt eine Restfahrbahn von 5,30 m, sodass der Begegnungsverkehr von Pkw und Schwerverkehr möglich ist, ohne den Schutzstreifen zu befahren. Durch die Markierung und die Roteinfärbung des Schutzstreifens sowie das Aufbringen von Fahrradpiktogrammen wird im Einmündungsbereich zur Kaubendenstraße auf die Radfahrer hingewiesen. Dadurch wird ihre Sicherheit erhöht. Variante 2a trägt damit sowohl zur Förderung des Radverkehrs auf der Zieglerstraße als auch zur Nutzung der Vennbahn bei und berücksichtigt die hohe Nachfrage nach Abstellmöglichkeiten für Lkw. Anlage/n: Anlage 1 - Zieglerstraße, Planung Schutzstreifen - Variante 2a Anlage 2 - Zieglerstraße, Planung Schutzstreifen - Querschnitt Variante 3 Vorlage FB 61/1014/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2018 Seite: 4/4 17 Zuf ahr t Vennbahn r adweg rt h fa in E 2.10 2 . 1 0 9 . 8 5 12.30 1.50 2 . 5 0 Zu f a h r tV e n n b a h n r a d we g 2.15 rt h fa in E rt h fa in E 1 0 1 6 18 Gehweg 2.10 m Parken 2.50 m 0.50 Sicherheitstrennstreifen Querschnitt Zieglerstraße Variante 3 Fahrbahn 6.30 m Schutzstreifen 1.50 m Schutzstreifen 1.50 m Gehweg 2.15 m 12.30 m Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Verkehrsmanagement P:\08 P:\08 Verkehrsplanung\Straßen Verkehrsplanung\Straßen A-Z (Ma)\Zieglerstrasse\Plaene\2018-09-04 A-Z (Ma)\Zieglerstrasse\Plaene\2018-10-22 Querschnitt für Politik Querschnitt Variante 3 September Oktober 2018 2018