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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
321780.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
20.11.18, 12:00
Aktualisiert
22.11.18, 03:41
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 36/0331/WP17 öffentlich 20.11.2018 36/200 Bisherige Bilanz Grün- und Gestaltungssatzung - siehe auch Ratsantrag Nr. 345/17 der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2018 "Aufstellung einer Bilanz über Dachbegrünungen" Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 11.12.2018 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr.345/17 der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2018 gilt damit als behandelt. Vorlage FB 36/0331/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2018 Seite: 1/5 Finanzielle Auswirkungen JA NEIN X Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Vorlage FB 36/0331/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2018 Seite: 2/5 Erläuterungen: Mit der Veröffentlichung am 14.09.2017 wurde die Grün- und Gestaltungssatzung der Stadt Aachen in Kraft gesetzt. Seitdem ist sie grundsätzlich für alle Bauvorhaben und Neuerrichtungen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB anzuwenden. Die Satzung schreibt vor, - in welchem Umfang bei Flachdächern Dachbegrünungen vorzusehen sind, - wie Tiefgaragendächer zu begrünen sind - wieviel Bäume zur Gestaltung von Stellplatzanlagen zu pflanzen sind und - wie Lager- und Ausstellungsflächen eingegrünt werden müssen. Seit dem Inkrafttreten der Satzung werden alle bei der Stadt Aachen eingehenden Bauanträge, die aufgrund ihrer Art und Größe unter die Regelungen der Satzung fallen, der Abteilung Grün- und Umweltvorsorgeplanung des Fachbereiches Umwelt zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Die hieraus resultierenden Ergebnisse wurden in den letzten 14 Monaten nach Rechtskraft der Satzung in einer Statistik auch aus Gründen des Monitorings aufgeführt. Die Bilanzierung zeigt, dass mit den bisher bearbeiteten 41 unter die Regelungen der Satzung fallenden Bauanträge, insgesamt - ca. 37.000 m² extensive Dachbegrünung - ca. 70 Bäume und - ca. 560 m² intensive Begrünung von Tiefgaragendächern erzielt werden konnten. Das ist ein deutlicher Erfolg der Satzung, denn aufgrund rein freiwilliger Begrünungsmaßnahmen wäre nur ein Bruchteil dessen zustande gekommen. Noch befinden sich die Bauvorhaben, für die in der erteilten Baugenehmigung Auflagen aus der Satzung mit aufgenommen wurden, vor oder in der Umsetzung, so dass noch keine Kontrolle und weitere Dokumentation stattgefunden hat. Sobald die ersten Baumaßnahmen abgeschlossen sein werden, wird mit der Überprüfung der Auflagen und vereinbarten/angeordneten Bepflanzungen, im Rahmen der baulichen Abnahme der Gebäude, begonnen. Nach Ablauf eines weiteren Jahres können die Ergebnisse und das Monitoring aus der Umsetzung vorgestellt werden. Im Rückblick auf die Erfahrungen des ersten Jahres lässt sich sagen, dass - die Akzeptanz der Satzung von Anfang an gegeben war, - nur wenige Ausnahmen von der Satzung beantragt wurden und - sich die Kommunikation zwischen Bauherrschaft/Architekten und der Grünplanungsabteilung des Fachbereich Umwelt nicht nur deutlich erhöht hat, sondern auch positiven Einfluss auf die Gestaltung der Grundstücke genommen hat. Nach der Veröffentlichung der Satzung haben sich zahlreiche Kommunen beim Fachbereich Umwelt gemeldet und sich für die Satzung interessiert, sowohl hinsichtlich der inhaltlichen Regelungen und Vorlage FB 36/0331/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2018 Seite: 3/5 ihrer Begründung als auch bezüglich der juristischen Aspekte. Mehrfach wurde seitens des Fachbereiches Umwelt auf Tagungen und Fachkonferenzen über die Satzung berichtet. Die Resonanz war hierbei durchweg positiv, da es bisher nur wenige Satzungen dieser Art gibt. Der Ratsantrag Nr. 345/17 der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2018, der sich mit dem Thema Dachbegrünung, einer Bilanz derselben wie auch möglichen neuen Dachbegrünungen befasst, lässt sich wie folgt beantworten: Im Rahmen der Bearbeitung der Satzung wird selbstverständlich dokumentiert, wo und in welchem Umfang Maßnahmen umzusetzen sind, insofern gibt es eine durch die Satzung verursachte Statistik neuer Dachbegrünungen. Diese erfasst natürlich nicht solche, die vor Rechtskraft und außerhalb der Satzung freiwillig errichtet wurden und werden. Die Dachbegrünungen auf städtischen Gebäuden (z.B. Lagerhausstaße, Kleebachschule, Katschhof, Mensa Couven etc.) wurden bisher vom Gebäudemanagement nicht systematisch erfasst. Hinsichtlich der gewünschten Erfassung bzw. Darstellung von möglichen Dachflächen, die für eine Dachbegrünung geeignet sind, gibt es im Geoportal der Stadt Aachen bereits einen ersten Ansatz. Im Rahmen der Datenerfassung für das Kataster der Dachflächen, die für Photovoltaik geeignet sind, ergab sich als Nebenprodukt die Menge der Flachdachflächen, die sich ganz grundsätzlich, eben aufgrund ihrer Neigung, für Dachbegrünung eignen. Dies stellt aber noch keine qualifizierte Sammlung dar, weil nur dieser eine Parameter herangezogen wurde. Dieses „Gründachkataster“ zeigt das gesamtstädtische Gründachpotential. Hierbei werden die grundsätzlich geeigneten Dachflächen in drei Stufen gut geeignet, geeignet und bedingt geeignet eingeteilt. Diese Erfassung kann als Grundlage für weitere Untersuchungen dienen. Innerhalb der nächsten Monate werden städtische Dachflächen ermittelt, die sich für eine Begrünung eignen würden. Hierüber wird in einer der nächsten Sitzungen im AUK berichtet. Vorlage FB 36/0331/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2018 Seite: 4/5 Anlage: - Ratsantrag Nr.345/17 der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2018 Vorlage FB 36/0331/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 20.11.2018 Seite: 5/5