Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
321780.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
20.11.18, 12:00
Aktualisiert
22.11.18, 03:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0331/WP17
öffentlich
20.11.2018
36/200
Bisherige Bilanz Grün- und Gestaltungssatzung
- siehe auch Ratsantrag Nr. 345/17 der Fraktion DIE LINKE vom
21.03.2018 "Aufstellung einer Bilanz über Dachbegrünungen"
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.12.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag Nr.345/17 der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2018 gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 36/0331/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
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Ausdruck vom: 20.11.2018
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Erläuterungen:
Mit der Veröffentlichung am 14.09.2017 wurde die Grün- und Gestaltungssatzung der Stadt Aachen in
Kraft gesetzt. Seitdem ist sie grundsätzlich für alle Bauvorhaben und Neuerrichtungen innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB anzuwenden.
Die Satzung schreibt vor,
-
in welchem Umfang bei Flachdächern Dachbegrünungen vorzusehen sind,
-
wie Tiefgaragendächer zu begrünen sind
-
wieviel Bäume zur Gestaltung von Stellplatzanlagen zu pflanzen sind und
-
wie Lager- und Ausstellungsflächen eingegrünt werden müssen.
Seit dem Inkrafttreten der Satzung werden alle bei der Stadt Aachen eingehenden Bauanträge, die
aufgrund ihrer Art und Größe unter die Regelungen der Satzung fallen, der Abteilung Grün- und
Umweltvorsorgeplanung des Fachbereiches Umwelt zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt.
Die hieraus resultierenden Ergebnisse wurden in den letzten 14 Monaten nach Rechtskraft der
Satzung in einer Statistik auch aus Gründen des Monitorings aufgeführt.
Die Bilanzierung zeigt, dass mit den bisher bearbeiteten 41 unter die Regelungen der Satzung
fallenden Bauanträge, insgesamt
- ca. 37.000 m² extensive Dachbegrünung
- ca. 70 Bäume und
- ca. 560 m² intensive Begrünung von Tiefgaragendächern
erzielt werden konnten.
Das ist ein deutlicher Erfolg der Satzung, denn aufgrund rein freiwilliger Begrünungsmaßnahmen
wäre nur ein Bruchteil dessen zustande gekommen. Noch befinden sich die Bauvorhaben, für die in
der erteilten Baugenehmigung Auflagen aus der Satzung mit aufgenommen wurden, vor oder in der
Umsetzung, so dass noch keine Kontrolle und weitere Dokumentation stattgefunden hat.
Sobald die ersten Baumaßnahmen abgeschlossen sein werden, wird mit der Überprüfung der
Auflagen und vereinbarten/angeordneten Bepflanzungen, im Rahmen der baulichen Abnahme der
Gebäude, begonnen.
Nach Ablauf eines weiteren Jahres können die Ergebnisse und das Monitoring aus der Umsetzung
vorgestellt werden.
Im Rückblick auf die Erfahrungen des ersten Jahres lässt sich sagen, dass
-
die Akzeptanz der Satzung von Anfang an gegeben war,
-
nur wenige Ausnahmen von der Satzung beantragt wurden und
-
sich die Kommunikation zwischen Bauherrschaft/Architekten und der Grünplanungsabteilung
des Fachbereich Umwelt nicht nur deutlich erhöht hat, sondern auch positiven Einfluss auf die
Gestaltung der Grundstücke genommen hat.
Nach der Veröffentlichung der Satzung haben sich zahlreiche Kommunen beim Fachbereich Umwelt
gemeldet und sich für die Satzung interessiert, sowohl hinsichtlich der inhaltlichen Regelungen und
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ihrer Begründung als auch bezüglich der juristischen Aspekte. Mehrfach wurde seitens des
Fachbereiches Umwelt auf Tagungen und Fachkonferenzen über die Satzung berichtet. Die
Resonanz war hierbei durchweg positiv, da es bisher nur wenige Satzungen dieser Art gibt.
Der Ratsantrag Nr. 345/17 der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2018, der sich mit dem Thema
Dachbegrünung, einer Bilanz derselben wie auch möglichen neuen Dachbegrünungen befasst, lässt
sich wie folgt beantworten:
Im Rahmen der Bearbeitung der Satzung wird selbstverständlich dokumentiert, wo und in welchem
Umfang Maßnahmen umzusetzen sind, insofern gibt es eine durch die Satzung verursachte Statistik
neuer Dachbegrünungen. Diese erfasst natürlich nicht solche, die vor Rechtskraft und außerhalb der
Satzung freiwillig errichtet wurden und werden. Die Dachbegrünungen auf städtischen Gebäuden
(z.B. Lagerhausstaße, Kleebachschule, Katschhof, Mensa Couven etc.) wurden bisher vom
Gebäudemanagement nicht systematisch erfasst.
Hinsichtlich der gewünschten Erfassung bzw. Darstellung von möglichen Dachflächen, die für eine
Dachbegrünung geeignet sind, gibt es im Geoportal der Stadt Aachen bereits einen ersten Ansatz.
Im Rahmen der Datenerfassung für das Kataster der Dachflächen, die für Photovoltaik geeignet sind,
ergab sich als Nebenprodukt die Menge der Flachdachflächen, die sich ganz grundsätzlich, eben
aufgrund ihrer Neigung, für Dachbegrünung eignen. Dies stellt aber noch keine qualifizierte Sammlung
dar, weil nur dieser eine Parameter herangezogen wurde.
Dieses „Gründachkataster“ zeigt das gesamtstädtische Gründachpotential. Hierbei werden die
grundsätzlich geeigneten Dachflächen in drei Stufen gut geeignet, geeignet und bedingt geeignet
eingeteilt. Diese Erfassung kann als Grundlage für weitere Untersuchungen dienen. Innerhalb der
nächsten Monate werden städtische Dachflächen ermittelt, die sich für eine Begrünung eignen
würden. Hierüber wird in einer der nächsten Sitzungen im AUK berichtet.
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Anlage:
-
Ratsantrag Nr.345/17 der Fraktion DIE LINKE vom 21.03.2018
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