Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
321442.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
16.11.18, 12:00
Aktualisiert
22.11.18, 03:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 02/0155/WP17
öffentlich
16.11.2018
Haushaltssatzung 2019/2020 Zweckverband Region Aachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
28.11.2018
04.12.2018
05.12.2018
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Anhörung/Empfehlung
Finanzausschuss
Anhörung/Empfehlung
Hauptausschuss
Entscheidung
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
1. Der Auschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt den Sachstand zur Kenntnis
und empfiehlt dem Hauptausschuss
I.
an die Geschäftsführerin des Zweckverbandes die Erwartung zu richten, dass der
aktuelle ntwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 entsprechend überarbeitet wird,
II.
die Erwartung an die von der Stadt Aachen entsandten Mitglieder in der
Verbandsversammlung auszusprechen, der Haushaltssatzung 2019/2020 in der
Verbandsversammlung am 07.12.2018 mit der Maßgabe einer Deckelung der
zusätzlichen Aufwendungen aus der Umlage von max. 150 T€ gegenüber dem
Haushalt 2018 - die auf die fünf Mitgliedskörperschaften gemäß Einwohnerzahlen
aufzuteilen sind - zuzustimmen.
2. Der Finanzausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis und empfiehlt dem
Hauptausschuss
I.
an die Geschäftsführerin des Zweckverbandes die Erwartung zu richten, dass der
aktuelle Entwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 entsprechend überarbeitet wird.
II.
die Erwartung an die von der Stadt Aachen entsandten Mitglieder in der
Verbandsversammlung auszusprechen, der Haushaltssatzung 2019/2020 in der
Verbandsversammlung am 07.12.2018 mit der Maßgabe einer Deckelung der
zusätzlichen Aufwendungen aus der Umlage von max. 150 T€ gegenüber dem
Haushalt 2018 - die auf die fünf Mitgliedskörperschaften gemäß Einwohnerzahlen
aufzuteilen sind - zuzustimmen.
Vorlage FB 02/0155/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2018
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3. Der Hauptausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und erwartet von der
Geschäftsführerin des Zweckverbandes, dass der aktuelle Entwurf der Haushaltssatzung
2019/2020 entsprechend überarbeitet wird.
Er erwartet von den von der Stadt Aachen entsandten Mitglieder in der Verbandsversamm
lung, der Haushaltssatzung 2019/2020 in der Verbandsversammlung am 07.12.2018 mit der
Maßgabe einer Deckelung der zusätzlichen Aufwendungen aus der Umlage von max. 150 T€
gegenüber dem Haushalt 2018 - die auf die fünf Mitgliedskörperschaften gemäß
Einwohnerzahlen aufzuteilen sind - zuzustimmen.
Vorlage FB 02/0155/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2018
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Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2019
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2020
2019
2020 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
217.300 €
246.400 €*
217.300 €
246.400 €**
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
*
- 29.100
- 29.100
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Mehrbedarf in Höhe von 29.100 € in 2019
** Mehrbedarf in Höhe von 29.100 € in 2020
Vorlage FB 02/0155/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2018
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Haushaltssatzung 2019/2020 Zweckverband Region Aachen
Die Verwaltung der Städteregion hat in der Sache eine einheitliche Beschlussfassung in den
zuständigen Gremien aller Mitgliedskörperschaften angeregt und hierzu eine Mustervorlage
übersandt, die von der städtischen Verwaltung um die für die Stadt Aachen relevanten Aspekte
ergänzt wurde.
Die Geschäftsführerin des Zweckverbandes Region Aachen hat den Entwurf der Haushaltssatzung für
die Haushaltsjahre 2019/2020 am 21. September 2018 in die Verbandsversammlung eingebracht. Die
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 7.
Dezember 2018 erfolgen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019/2020 weist eine Steigerung der Verbandsumlage von
1.147.095 € (2018) auf 1.570.981 € im Jahr 2019 (2020: 1.578.380 €) aus. Dies entspricht einer
Steigerung von 423.886 € gegenüber dem aktuellen Haushaltsjahr.
Die entsprechende Umlage für die Stadt Aachen soll auf 304.628 Euro und für das Haushaltsjahr
2020 auf 306.062 Euro festgesetzt werden. Die definitive Aufteilung der Verbandsumlage soll nach
Bekanntgabe der Einwohnerzahlen zum 30.06.2018 erfolgen. Somit würde eine Mehrbelastung des
städtischen Haushaltes von ca. 82.000 € (Umlage 2018: 223.385 T€) erfolgen.
Die Geschäftsführerin begründet die Erhöhung der Verbandsumlage durch zusätzliche übertragene
Aufgaben
wie
die
Braunkohleausstiegs
informelle
und
die
Regionalplanung,
Etablierung
von
den
Strukturwandel
erforderlichen
im
Rahmen
Verwaltungsstrukturen
in
des
der
Geschäftsstelle.
Die Verwaltung hat den Entwurf der Haushaltssatzung eingehend gesichtet und in einem ersten
Schritt der Geschäftsstelle technischen Korrekturbedarf kommuniziert. Gleichzeitig folgt die
Verwaltung der Begründung des erheblichen Mehrbedarfs insoweit, als eine administrative sowie
raumplanerische Personalverstärkung angezeigt ist. Der erforderliche zusätzliche Finanzbedarf wird
mit insges. 150 T€ kalkuliert.
Eine um 150 T€ erhöhte Zweckverbandsumlage, damit in Höhe von insgesamt 1.297.095 € für die
Jahre 2019 und 2020, begründet nach den Einwohnerzahlen zum 30.06.2017 für die Stadt Aachen
eine anteilige jährliche Umlage in Höhe von 251.519 €. Im Haushaltsentwurf 2019 sind bei dem PSPElement 4-150101-923-2 derzeit für den Zweck 217.300 € eingeplant. Im Rahmen der
Haushaltsberatungen wären folglich zusätzlich 34.219 € p.a. einzustellen.
Zur haushalterischen Behandlung der Überschüsse des Grenzinfopunktes (GIP) im Jahresabschluss
2017 (vergl. Vorlage-Nr. Dez II/0023/WP17 für den Finanzausschuss am 03.07.2018) hatte die
Geschäftsführung des Zweckverbandes erklärt, den von den Gebietskörperschaften zusätzlich zur
Verfügung gestellten Betrag in Höhe von insgesamt 203.815,86 € im Wege jährlicher Einsparungen
über einen Zeitraum von 8 Jahren zu kompensieren. Die Umsetzung dieser Einsparungen (für die
Stadt Aachen anteilig 4.944,69 € p.a.) ist im vorgelegten Haushaltsentwurf 2019 / 2020 nicht
Vorlage FB 02/0155/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2018
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erkennbar. Es bleibt abzuwarten, ob bzw. in welcher Form hierzu in der überarbeiteten Fassung – wie
gegenüber der städtischen Verwaltung zugesagt – nachgewiesen wird.
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Ausdruck vom: 20.11.2018
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