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Beschlusstext (Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
125 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
21.11.18, 13:00
Aktualisiert
21.11.18, 13:00
Beschlusstext (Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 13.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen Auf Nachfrage des Ausschusses erläutert Frau Pursian, Schulamtsdirektorin, dass die sonderpädagogische Förderung im Regelfall nach Ende der Sekundarsstufe I (Klasse 10) endet. In Ausnahmefällen könne die Förderung aber verlängert werden. Herr Roebers, BK Eifel, ergänzt, dass an den Berufskollegs junge Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ebenfalls sonderpädagogische Unterstützung erhalten. Die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Inklusion empfehlen dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt das Handlungskonzept Inklusion „Einfach für alle“ des Kreises Euskirchen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses Handlungskonzepts, Ziele und Maßnahmen umzusetzen und fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis: einstimmig V 491/2018