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Beschlussvorlage (1) Benennungen von Straßen 2) Umbenennung einer Teillänge einer Straße mit gleichzeitigem Wegfall einer weiteren Teillänge 3) Wegfall von Straßennamen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
125 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
19.11.18, 17:06
Aktualisiert
08.01.19, 17:06
Beschlussvorlage (1) Benennungen von Straßen
2) Umbenennung einer Teillänge einer Straße mit gleichzeitigem Wegfall einer weiteren Teillänge
3) Wegfall von Straßennamen) Beschlussvorlage (1) Benennungen von Straßen
2) Umbenennung einer Teillänge einer Straße mit gleichzeitigem Wegfall einer weiteren Teillänge
3) Wegfall von Straßennamen) Beschlussvorlage (1) Benennungen von Straßen
2) Umbenennung einer Teillänge einer Straße mit gleichzeitigem Wegfall einer weiteren Teillänge
3) Wegfall von Straßennamen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 222/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauverwaltung und -aufsicht - 61 - - 66 - - 80 - Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 1) Benennungen von Straßen 2) Umbenennung einer Teillänge einer Straße mit gleichzeitigem Wegfall einer weiteren Teillänge 3) Wegfall von Straßennamen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 61 - - 66 - - 80 - 16.10.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 222/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Roos 16.10.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: 1) Benennungen von Straßen 2) Umbenennung einer Teillänge einer Straße mit gleichzeitigem Wegfall einer weiteren Teillänge 3) Wegfall von Straßennamen Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, 1. im Bereich des Bebauungsplanes 1/131 Traunsteiner Straße Nord folgende neuen öffentlichen Straßen wie folgt zu benennen: a) „Auenweg“ (im Lageplan in orange dargestellt) ab Traunsteiner Straße bis zum nördlichen Ende des Baugebietes und dann weiter westlich verlaufend bis zur Stichstraße, welche an die West Devon Straße grenzt, inklusive der drei nördlich gelegenen Wohnwege, b) „Zum Schlösschen“ (im Lageplan in hellgrün dargestellt) ab zu a) bis West Devon Straße, c) „Am Entenfang“ (im Lageplan in rosa dargestellt) ab Kreuzung zu a) und b) bis weiter verlaufend zu a) sowie der vier nördlichen Wohnwege und dem südlichen Wohnweg, d) „Lindauer Straße“ (im Lageplan in dunkegrün dargestellt) ab der Kreuzung Auenweg/Traunsteiner Straße die südwestlich verlaufende Straße zuzüglich der fünf nach Nordwest ausgerichteten Wohnwege und e) „Meersburger Straße“ (im Lageplan in blau dargestellt) ab zu d) südlich bis Ende des Baugebietes und dann östlich verlaufend bis Traunsteiner Straße inklusive eines nördlichen Wohnweges, 2. die Teillänge der West Devon Straße von der Nordkurve bis zur Traunsteiner Straße in „Auenweg“ umzubenennen unter gleichzeitigem Wegfall des Teils der West Devon Straße von deren Fertigstellung bis zum Beginn des Auenweges, 3. die Straßennamen Dartmoorstraße und Tavistockstraße nicht zu verwenden. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt entwickelt gemeinsam mit der Firma Bonava Wohnbau GmbH (Vorhabensträgerin) das im Bebauungsplan Nr. 1/131 „Traunsteiner Straße Nord“ dargestellte Neubaugebiet. Die Realisierung der Gesamtmaßnahme erfolgt dabei in zwei Bauabschnitten (südlicher und nördlicher Teil). Zwischen den beiden Bauabschnitten wird ein Grünzug (sog. grüne Mitte) mit Parkanlage und Spielplatz entstehen. Die Bauabschnitte sind nur fußläufig miteinander verbunden. Mit der Herstellung des ersten Abschnitts wird in Kürze begonnen. Die ersten Bauanträge liegen bereits vor. Für die im Baugebiet vorgesehenen Straßen und Wege müssen Benennungen durch den Rat erfolgen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung einerseits und der Vermarktung der Baugrundstücke andererseits erscheint es sinnvoll, bereits jetzt für beide Bauabschnitte Straßenbenennungen vorzunehmen. 2. Lösung In seiner Sitzung am 02. Februar 1993 hat der Rat der Stadt Wesseling eine im Plangebiet gelegenen Straße „Dartmoorstraße“ und in seiner Sitzung am 18. November 2003 die „Tavistockstraße“ benannt. Diese Privatstraßen sind bis heute keiner Bebauung zugeführt worden, zum Teil nicht entstanden und mit der heutigen verkehrstechnischen geplanten Erschließung nicht deckungsgleich. Der erste Bauabschnitt – hier werden zwei Straßennamen benötigt - liegt an der Traunsteiner Straße. Da die dort angrenzenden Straßen (Konstanzer Straße und Überlinger Straße) nach Städten am Bodensee benannt sind ist es vorstellbar, den neu zu benennenden Straßen in diesem Gebiet die Bezeichnungen  Lindauer Straße und  Meersburger Straße - jeweils wie in der Anlage ersichtlich - zuzuordnen. Der zweite Bauabschnitt – hier werden drei Straßennamen benötigt - liegt an der West Devon Straße, die nicht wie ursprünglich geplant bis an die Traunsteiner Straße grenzt, sondern in ihrer jetzigen Herstellung endet. Eine Weiterführung in das Neubaugebiet erfolgt nicht. Die Vorhabenträgerin hat inzwischen für die Vermarktung des Neubaugebietes die Bezeichnung Wohnbebauung „Am Entenfang“ festgelegt. Die Verwaltung schlägt vor, die Namen der drei Straßen aus den örtlichen Gegebenheiten des Entenfangs heraus mit den Bezeichnungen  Am Entenfang  Auenweg und  Zum Schlösschen - jeweils wie in der Anlage ersichtlich - zuzuordnen. Die teilweise Zusammenfassung mehrerer Planstraßen und Wohnweg zur Benennung mit einem gemeinsamen Namen hat den Vorteil, dass, ausgehend von den fünf Haupterschließungsstraßen, alle weiteren Wegenamen von dort aus zur weiteren Orientierung wahrgenommen werden können. 3. Alternativen Für den zweiten Bauabschnitt könnten die Bezeichnungen  Dartmoorstraße  Tavistockstraße und  Exmoorweg (müsste noch beschlossen werden) verwendet werden. Hier sieht die Verwaltung allerdings eine Bevorteilung der Partnerkommune Borough of West Devon bei der Namensvergabe. Sowohl das Dartmoor und das Exmoor als auch die Stadt Tavistock (die mit Wesseling keine Partnerschaft führt, sondern mit Celle/Niedersachsen) liegen innerhalb des Borough. 4. Finanzielle Auswirkungen keine.