Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 17:06
Aktualisiert
19.11.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
329/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kanalsanierung auf Grundlage der Kanal-TV-Befahrung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.11.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 329/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ludyga
14.11.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Kanalsanierung auf Grundlage der Kanal-TV-Befahrung
Beschlussentwurf:
Der Absicht der Betriebsleitung, die Erstellung des Kanalsanierungskonzeptes, die Planung, Ausschreibung,
Auftragsvergabe und Ausführung der grabenlosen Kanalsanierung nach Auswertung der Kanal-TVBefahrung 2018 unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Entsprechend der SüwVKan wurde die Ersterfassung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet mittels
Kanal-TV-Befahrung Ende 2005 abgeschlossen. Mit der von der Verordnung geforderten
Wiederholungsprüfung, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren (2006 - 2020) erstreckt, wurde
fristgemäß in 2006 begonnen. Mit Beschluss des Landtages vom 17.10.2013 wurde die SüwVKan
mittlerweile in die neu geschaffene Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013)
integriert. Die o.g. Fristen für die Überprüfung der Abwasserkanäle wurden unverändert übernommen.
Die
videotechnische
Untersuchung
der
Kanäle
gemäß
den
Vorgaben
der
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser soll ausgewertet und ein Kanalsanierungskonzept erstellt
werden. Die Kanäle, die in diversen Straßen starke Schäden aufweisen, werden nach den gesetzlich
vorgegebenen Fristen saniert.
Die Kanal-TV-Befahrung 2018 muss nach weiteren Schäden ausgewertet werden und die Schäden nach
den gesetzlichen Fristen beseitigt werden. Auf Grundlage der vorherigen Jahre wird ein Kostenaufwand
von ca. 250.000 € geschätzt. Die Durchführung der jährlich erforderlichen, entsprechenden Sanierungen
ist direkt für das Folgejahr vorgesehen.
Für 2019 stehen Mittel im Erfolgs- und Vermögensplan in Höhe von 250.000 € zur Verfügung.
2. Lösung
Für die durchgeführte Kanal-TV-Befahrung werden die Schäden festgestellt und bewertet und durch
geeignete Sanierungsverfahren beseitigt.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Kostenaufwand für die Sanierung der Mängel wird auf insgesamt 250.000 € geschätzt. Für die
Kanalsanierung stehen im Wirtschaftsplan 2019 250.000 € zur Verfügung.