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Beschlussvorlage (Kanalsanierung auf Grundlage der Kanal-TV-Befahrung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 17:06
Aktualisiert
19.11.18, 17:06
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 329/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kanalsanierung auf Grundlage der Kanal-TV-Befahrung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 14.11.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 329/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ludyga 14.11.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Kanalsanierung auf Grundlage der Kanal-TV-Befahrung Beschlussentwurf: Der Absicht der Betriebsleitung, die Erstellung des Kanalsanierungskonzeptes, die Planung, Ausschreibung, Auftragsvergabe und Ausführung der grabenlosen Kanalsanierung nach Auswertung der Kanal-TVBefahrung 2018 unter Einhaltung der Vergabeordnung der Stadt Wesseling durchzuführen, wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Entsprechend der SüwVKan wurde die Ersterfassung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet mittels Kanal-TV-Befahrung Ende 2005 abgeschlossen. Mit der von der Verordnung geforderten Wiederholungsprüfung, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren (2006 - 2020) erstreckt, wurde fristgemäß in 2006 begonnen. Mit Beschluss des Landtages vom 17.10.2013 wurde die SüwVKan mittlerweile in die neu geschaffene Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013) integriert. Die o.g. Fristen für die Überprüfung der Abwasserkanäle wurden unverändert übernommen. Die videotechnische Untersuchung der Kanäle gemäß den Vorgaben der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser soll ausgewertet und ein Kanalsanierungskonzept erstellt werden. Die Kanäle, die in diversen Straßen starke Schäden aufweisen, werden nach den gesetzlich vorgegebenen Fristen saniert. Die Kanal-TV-Befahrung 2018 muss nach weiteren Schäden ausgewertet werden und die Schäden nach den gesetzlichen Fristen beseitigt werden. Auf Grundlage der vorherigen Jahre wird ein Kostenaufwand von ca. 250.000 € geschätzt. Die Durchführung der jährlich erforderlichen, entsprechenden Sanierungen ist direkt für das Folgejahr vorgesehen. Für 2019 stehen Mittel im Erfolgs- und Vermögensplan in Höhe von 250.000 € zur Verfügung. 2. Lösung Für die durchgeführte Kanal-TV-Befahrung werden die Schäden festgestellt und bewertet und durch geeignete Sanierungsverfahren beseitigt. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Der Kostenaufwand für die Sanierung der Mängel wird auf insgesamt 250.000 € geschätzt. Für die Kanalsanierung stehen im Wirtschaftsplan 2019 250.000 € zur Verfügung.