Daten
Kommune
Wesseling
Größe
100 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
19.11.18, 17:06
Aktualisiert
19.11.18, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
330/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Übernahme eines Entlastungskanals im Asternweg
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
14.11.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 330/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Ludyga
14.11.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Übernahme eines Kanals im Asternweg
Beschlussentwurf:
Der Absicht der Betriebsleitung, die Übernahme der Abwasseranlagen im Asternweg durch Erwerb zu vollziehen, wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Für die Erschließung der Häuser Asternweg 10, 12, 14 und 16 wurde die Verlegung eines Abwasserkanals
erforderlich. Da dieser Abwasserkanal nicht im Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe enthalten war,
wurde dieser in enger Abstimmung nach den Kriterien und Vorgabe der Entsorgungsbetriebe durch die
privaten Anlieger vorfinanziert und errichtet.
Da gem. Vorgabe der Aufsichtsbehörde Abwasserkanäle grundsätzlich in öffentlichem Eigentum überführt
werden sollen (s. Vorgang Hitzeler Straße), bedarf es auch hier einer Übernahme durch die
Entsorgungsbetriebe.
Aufgrund der gemachten Erfahrungen aus dem Vorgang Hitzeler Straße, sollte eine zeitnahe Übernahme
angestrebt werden.
2. Lösung
Der Abwasserkanal DN400 ist nach Vorgaben der EBW im Jahr 2018 durch private Erschließer errichtet und
vorfinanziert worden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Wesseling wurden für 2019 Mittel in Höhe von 110.000 € für die
Übernahme eingestellt.