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Beschlussvorlage (Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
183 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
20.11.18, 13:36
Aktualisiert
20.11.18, 15:01
Beschlussvorlage (Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005) Beschlussvorlage (Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 1086 /X.L. Datum: 20.11.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 27.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Satzungsentwurf 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage vom 06.12.2005 gemäß der beigefügten Fassung. Begründung: Auf der Grundlage der mit Vorlage 1.074/X.L. dargelegten Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2019 ist eine Anhebung der Verbrauchsgebühr von bisher 1,45 €/cbm netto (1,55 €/cbm brutto) auf 1,53 €/cbm netto (1,64 €/cbm brutto) erforderlich. Vor diesem Hintergrund ist die am 06.12.2005 erlassene Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Nettersheim für die Wasserversorgungsanlage in ihrer 6. Änderungsfassung vom 12.12.2017, in Kraft getreten am 01.01.2018, in § 9 Absatz 5 entsprechend anzupassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister