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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2019)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
202 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
20.11.18, 13:36
Aktualisiert
20.11.18, 13:36
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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Vorlage 1074 /X.L. Datum: 20.11.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 27.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk für das Wirtschaftsjahr 2019 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Gebührenbedarfsberechnung 2019 Gemeindewasserwerk 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2019 auf der Grundlage von § 10 Abs. 5 EigVO NRW die Beibehaltung der Eigenkapitalverzinsung im Gemeindewasserwerk in Höhe von 2 %. 2. Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2019 fest und beschließt, auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) auf 1,53 €/cbm (netto) zu erhöhen. 3. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler unverändert zum Vorjahr zu belassen und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 maximale Durchflussmenge 5 12 20 30 50 – 80 cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 7,95 19,08 31,80 47,70 79,50 € € € € € Begründung: Die beigefügte Gebührenkalkulation für die Verbrauchsgebühr auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs 2019 zeigt bei einer angenommenen Wasserabnahmemenge von rd. 272.000 cbm (Erhöhung der Menge ggü. dem Wirtschaftsplan 2018 in Anbetracht der erwarteten Bezugsmenge 2018 und einer hierzu angenommenen leichten Reduzierung bei weniger trockenen Witterungsverhältnissen in 2019) ein Anpassungsbedarf der Verbrauchsgebühr von derzeit 1,45 €/cbm (netto) auf 1,53 €/cbm (netto), so dass zum 01.01.2019 eine entsprechende Gebührenerhöhung erforderlich wird. Die Grundgebühr für Hauswasserzähler wurde mit dem Wirtschaftsplan 2018 angepasst. In diesem Bereich ergibt sich mit dem aktuellen Wirtschaftsplanentwurf kein Änderungsbedarf, so dass die Gebührensätze für die unterschiedlichen Durchfluss-Zähler unverändert beibehalten werden können. Bereits in den Vorjahren wurde angekündigt, dass sich auch wegen des Umstands wegbrechender passivierter Ertragszuschüsse die Notwendigkeit von Gebührenanpassungen ergeben könnte. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister