Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
321321.pdf
Größe
4,9 MB
Erstellt
15.11.18, 12:00
Aktualisiert
23.11.18, 03:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Volkshochschule
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Fachbereich Finanzsteuerung
E 42/0106/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
15.11.2018
Jahresabschluss zum 31. 12. 2017 und Lagebericht 2017 der
Volkshochschule Aachen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.12.2018
12.12.2018
Betriebsausschuss Theater und VHS
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Finanzielle Auswirkungen:
entfällt
Beschlussvorschlag:
1.
Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2017
einschließlich dem Lagebericht 2017 mit dem Jahresverlust in Höhe von 3.755.405,59 €, der
Zuführung des städtischen Zuschuss in Höhe von 4.368.396,73 € und dem positiven
Jahresergebnis in Höhe von 612.991,14 € zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den
Jahresabschluss 2017 sowie den Lagebericht 2017 festzustellen und das Jahresergebnis 2017
über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 12 Abs. 5 Satzung der VHS).
Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule beschließt die Entlastung der
Betriebsleitung gem. § 5 EigVO NRW.
Weiterhin beantragt der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule seine Entlastung gem.
§ 4 EigVO NRW durch den Rat der Stadt.
2.
Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule Aachen beschließt der
Rat der Stadt Aachen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 einschließlich
des Lageberichtes 2017 mit dem Jahresverlust in Höhe von 3.755.405,59 € , der Zuführung des
städtischen Zuschuss in Höhe von 4.368.396,73 € und dem positiven Jahresergebnis in Höhe von
612.991,14 € gemäß § 4 EigVO NRW festzustellen und das Jahresergebnis 2017 über das
Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 14 Abs. 4 Satzung der VHS). (§10 Abs. 6 EigVO).
Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses Theater und
Volkshochschule für das Wirtschaftsjahr 2017 gem. § 4 EigVO NRW.
Philipp
Vorlage E 42/0106/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Gem. § 14 Abs. 3 der Satzung für die Volkshochschule Aachen
ist der jeweilige Jahresabschluss
einschließlich des Lageberichtes von der Betriebsleitung nach den Vorschriften der §§ 21 – 26 der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
Prüfung dem Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule
aufzustellen und nach
vorzulegen, der ihn mit dem
Beratungsergebnis an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.
Der
Jahresabschluss
2017
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
einschließlich
des
Lageberichtes
2017
wurde
durch
die
VBR Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbH, Aachen geprüft. Der
Auftrag der Verwaltung dazu erfolgte aufgrund des Beschlusses des Betriebsausschusses Theater und
Volkshochschule vom 19.04.2018 und mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne.
Nach durchgeführter Prüfung ist der Prüfungsbericht dem Betriebsausschuss zuzuleiten.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2017 schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von
612.991,14 € ab, das der Rücklage zugefügt werden soll.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird ausschließlich der Prüfungsbericht, der den Jahresabschluss und
den Lagebericht 2017 umfasst, als Anlage beigefügt.
Hinweis:
Die Mitglieder des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule erhalten je eine gedruckte
Ausfertigung des Prüfungsberichtes zum 31.12.2017.
Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes und der damit verbundenen
erheblichen Kosten- und Zeitersparnis werden die Mitglieder des Rates der Stadt Aachen in
Absprache mit dem Fachbereich Verwaltungsleitung gebeten, bei Bedarf über das Programm
„Allris“ im Intranet der Stadtverwaltung Aachen Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.
Anlage/n:
Prüfungsbericht Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VBR Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbH zum
31.12.2017
Vorlage E 42/0106/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2018
Seite: 2/2
Volkshochschule Aachen
Aachen
Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017
und des Lageberichtes
sowie nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017
und des Lageberichtes
sowie nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
der
Volkshochschule Aachen
Aachen
Ausfertigung
INHALTSVERZEICHNIS
Tz
1
Seite
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
1
B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
9
17
22
I. STELLUNGNAHME ZUR LAGEBEURTEILUNG DURCH DIE BETRIEBSLEITUNG
2
II. FESTSTELLUNGEN GEMÄß § 321 ABS. 1 S. 3 HGB
1. Beachtung von sonstigen gesetzlichen und satzungsmäßigen
Regelungen
4
C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
4
D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN
ZUR RECHNUNGSLEGUNG
39
48
53
I. ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER RECHNUNGSLEGUNG
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
2. Jahresabschluss
3. Lagebericht
7
8
8
II. GESAMTAUSSAGE DES JAHRESABSCHLUSSES
56
58
59
74
75
84
151
154
1. Gesamtaussage
9
2. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
9
a) Vermögenslage
9
b) Finanzlage
13
c) Ertragslage
14
3. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses 16
E. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN
DES PRÜFUNGSAUFTRAGS
33
F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS
UND SCHLUSSBEMERKUNG
34
INHALTSVERZEICHNIS
Anlagen zum Prüfungsbericht
Anlage
Bilanz
1
Gewinn- und Verlustrechnung
2
Anhang
3
Lagebericht
4
Bestätigungsvermerk
5
Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse nach § 53 HGrG
6
Rechtliche Verhältnisse
1. Rechtliche Verhältnisse
2. Entgeltordnung
3. Honorarrichtlinie
4. Steuerliche Verhältnisse
5. Überörtliche Prüfungen
6. Wichtige Verträge
7. Sitzungen: Rat der Stadt, Betriebsausschuss, Leitungsrat,
Mitarbeiterkonferenz, Volkshochschulkonferenz
(§§ 8, 9, 11, 12 und 24 der Satzung)
8. Besonderheiten der Personalwirtschaft (Rückstellungen
für Pensionsverpflichtungen der Beamten der VHS)
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
7.8
Technische und wirtschaftliche Grundlagen
8
Allgemeine Auftragsbedingungen
9
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abs.
Absatz
ARGE
Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender
(in der Stadt Aachen/StädteRegion Aachen)
Art.
Artikel
BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BilMoG
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
DRS
Deutscher Rechnungslegungsstandard
EGHGB
Einführungsgesetz zum HGB
EigVO
Eigenbetriebsverordnung
EntschVO
Entschädigungsverordnung
EK
Eigenkapital
GO NRW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
GV.
Gesetz- und Verordnungsblatt
HB
Handelsbilanz
HGB
Handelsgesetzbuch
HGrG
Haushaltsgrundsätzegesetz
IDW PS
Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer
IDW RS
Stellungnahmen zur Rechnungslegung des Instituts der
Wirtschaftsprüfer
IT
Informations-Technologie
i.V.
im Vorjahr
Lt.
laut
NRW
Nordrhein-Westfalen
Nr.
Nummer
p.r.t.
pro rata temporis
TEUR
Tausend Euro
Tz(n)
Textziffer(n)
S.
Seite
SchwbG
Schwerbehindertengesetz
VHS
Volkshochschule
vgl.
vergleiche
VOB
Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOL
Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
1
A. PRÜFUNGSAUFTRAG
(
1)
Gemäß Beschluss des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule vom
19. April 2018 wurden wir zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2017 bestimmt.
Die Betriebsleiterin, Frau Dr. Blüggel, hatte uns dementsprechend - nach vorheriger
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herne, GPA NRW,
zum Antrag (Schreiben vom 4. April 2018) - mit Prüfungsvertrag vom 23. April / 2. Mai
2018 beauftragt, bei der
Volkshochschule Aachen
Aachen
- nachfolgend kurz Volkshochschule, VHS oder Eigenbetrieb genannt -
den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 unter Einbeziehung der Buchführung
sowie den Lagebericht gemäß §§ 316 ff. HGB i.V.m. § 106 GO NRW und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich
zu berichten. Da keine Hinderungsgründe nach § 319 HGB vorlagen, haben wir den
Auftrag angenommen. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer
Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
(
2)
Gemäß § 106 GO NRW ist im Rahmen der Jahresabschlussprüfung in entsprechender
Anwendung des § 53 HGrG auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen und über die wirtschaftlich bedeutsamen Sachverhalte zu berichten.
(
3)
Die Volkshochschule Aachen wird gemäß der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
i.V.m. der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) und der Satzung als QuasiEigenbetrieb geführt. Nach § 21 EigVO NRW ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der
aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die
Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über
den Anhang für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften im Dritten
Buch des Handelsgesetzbuches (HGB) finden sinngemäß Anwendung, soweit sich aus
der EigVO NRW nichts anderes ergibt. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein
Lagebericht nach § 25 EigVO NRW aufzustellen.
(
4)
Gemäß § 106 GO NW sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebs prüfungspflichtig. Die Jahresabschlussprüfung obliegt der Gemeindeprüfungsanstalt. Die Gemeindeprüfungsanstalt bedient sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
(
5)
Gem. IDW-Prüfungshinweis PH 9.400.3 richtet sich der Prüfungsbericht und der Bestätigungsvermerk an den geprüften Eigenbetrieb und ist an diesen zu adressieren.
2
(
6)
Der vorliegende Prüfungsbericht wurde unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt.
(
7)
Für die Durchführung dieses Prüfungsauftrages und unsere Verantwortlichkeit sind
- auch im Verhältnis zu Dritten - die „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der Fassung vom 1. Januar
2017 mit dem Auftraggeber vereinbart worden, die diesem Bericht als Anlage 9 beigefügt sind.
(
8)
Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an
Dritte bestimmt. Soweit er mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben wird oder
Dritten mit unserer Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, mit dem betreffenden Dritten schriftlich zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsbedingungen auch für mögliche Ansprüche des Dritten uns gegenüber
gelten sollen.
B. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
I. STELLUNGNAHME ZUR LAGEBEURTEILUNG DURCH DIE BETRIEBSLEITUNG
(
9)
Die Betriebsleitung hat im Jahresabschluss (Anlagen 1 bis 3), insbesondere im Anhang und im Lagebericht (Anlage 4), die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes beurteilt.
( 10)
Gemäß § 321 Abs. 1 S. 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer mit den anschließenden Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung im Jahresabschluss und im Lagebericht Stellung. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Eigenbetriebes unter Berücksichtigung des Lageberichtes ein. Unsere Stellungnahme geben wir auf Grund unserer eigenen Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes gewonnen haben.
( 11)
Das Geschäftsjahr 2017 ist gekennzeichnet durch einen gegenüber dem Vorjahr leicht
erhöhten Jahresverlust; das Jahresergebnis verminderte sich von TEUR -3.712 um
TEUR 43 (= 1,2 %) auf TEUR -3.755 im Berichtsjahr. Die Erhöhung der Gesamtleistung um TEUR 272 bzw. 6,0 % auf TEUR 4.829 wurde durch den ebenfalls deutlich erhöhten Materialaufwand (TEUR +148, +7,6 %) sowie die gestiegenen Personalaufwendungen (TEUR +174, +3,6 %) mehr als kompensiert.
( 12)
Ursächlich für die Erhöhung der Erlöse sind vor allem erhöhte Zuwendungen von Bund
und Land, für den Anstieg der bezogenen Leistungen waren vor allem Aufwendungen
für Unterrichts Honorare sowie Prüfungskosten verantwortlich.
3
( 13)
Auch für die Zukunft werden sich Jahresverluste bei dem Eigenbetrieb ergeben und
zwar in der Hauptsache aufgrund des Umstandes, dass eine öffentliche Aufgabe erfüllt
werden muss. Hierdurch sind größere Kostenminderungen und auch eine an die negative Ertragslage angepasste Steigerung der Entgelte nur in eingeschränktem Maße
möglich. Wie die Betriebsleitung im Lagebericht ausführt wird davon ausgegangen,
dass durch Drittmittelakquise und die Erhöhung der Teilnehmeentgelte einerseits und
Einsparungen im Personalbereich durch Verrentung und Pensionierung von Mitarbeitern die Finanzierung weiterhin sichergestellt wird; ein wichtiger Faktor liegt auch in der
Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse entsprechend der tariflichen Erhöhung der
Personalkosten.
( 14)
Hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes wird auf die Darstellung im vorliegenden Bericht hingewiesen, Tzn 58 bis 83. Dort werden auch die Problembereiche besprochen. Bei der Interpretation der Kennzahlen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Volkshochschule Aachen um eine städtische Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ohne
wirtschaftliche Betätigung i.S.d. § 107 Abs. 1 GO NRW, aber verwaltet nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten i.S.v. § 107 Abs. 2 GO NRW (Quasi-Eigenbetrieb) handelt. Des
Weiteren muss bei der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise der Kennzahlen die
Tatsache Berücksichtigung finden, dass der Eigenbetrieb eine öffentliche Aufgabe erfüllen muss; insoweit handelt es sich bei der Darstellung der Kennzahlen in den meisten Fällen eher um die Anzeige von Tendenzen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
( 15)
Die vorstehend aufgeführten Hervorhebungen werden teilweise unten in Abschnitt
D.II.2. durch analysierende Darstellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage ergänzt.
( 16)
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die
Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes einschließlich der dargestellten Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Unsere Prüfung hat zunächst keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der
Fortbestand des Betriebes gefährdet wäre, soweit die Zuschüsse der Stadt Aachen
und des Landes NRW unverändert bleiben.
4
II. FESTSTELLUNGEN GEMÄß § 321 ABS. 1 S. 3 HGB
1. Beachtung von sonstigen gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen
( 17)
Nach § 321 Abs. 1 S. 3 HGB haben wir auch über bei Durchführung der Prüfung festgestellte Tatsachen zu berichten, die schwerwiegende Verstöße der Betriebsleitung
oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung erkennen lassen.
( 18)
Bei der Durchführung unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass Jahresabschluss
und Lagebericht entgegen § 26 Abs. 1 EigVO NRW nicht bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufgestellt worden
sind.
( 19)
Gemäß § 26 Abs. 3 EigVO NRW stellt der Rat den geprüften Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest und nimmt den geprüften
Lagebericht zur Kenntnis. Der Jahresabschluss und Lagebericht für 2016 sind am
22. November 2017 festgestellt bzw. zur Kenntnis genommen worden.
( 20)
Gemäß § 17 Abs. 2 der Satzung ist der Entwurf des Wirtschaftsplanes von der Betriebsleitung dem Betriebsausschuss bis zum 30. September des dem Wirtschaftsjahr
vorhergehenden Wirtschaftsjahres vorzulegen. Der Entwurf des Wirtschaftsplanes
2018 wurde im Betriebsausschuss am 19. Oktober 2017 behandelt.
( 21)
Gemäß § 26 Abs. 4 EigVO NRW ist u.a. der Jahresabschluss öffentlich bekannt zu
machen. Dies ist auf der Homepage der Stadt Aachen geschehen, worauf am 17. März
2018 in den lokalen Tageszeitungen hingewiesen wurde.
C. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
( 22)
Gegenstand der Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2017, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und dem Anhang (Anlage 3) und der Lagebericht (Anlage 4) sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung
und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.
( 23)
Den Lagebericht haben wir auch daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und
den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt
eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt; dabei haben
wir auch geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet wurden und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
( 24)
Durch die Betriebsleitung wurde der Gegenstand der Prüfung um die Prüfung nach
§ 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert.
5
( 25)
Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes wurden nicht geprüft. Eine Aufstellung des Eigenbetriebes über den bestehenden Versicherungsschutz haben wir zu
unseren Arbeitspapieren genommen. Eine abschließende Beurteilung, inwieweit die
betrieblichen Risiken damit ausreichend abgesichert sind, ist im Rahmen der Abschlussprüfung nicht möglich und muss einem versicherungstechnischen Sachverständigen vorbehalten bleiben.
( 26)
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der
Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über
den Lagebericht abzugeben.
( 27)
Wir haben die Prüfung im Juli 2018 in den Geschäftsräumen der Volkshochschule
Aachen durchgeführt. Anschließend erfolgte die Fertigstellung des Prüfungsberichts.
( 28)
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von der REVISCON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom
9. August 2017 versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016; der Beschluss
des Rates der Stadt Aachen über die Feststellung für das Jahr 2016 erfolgte am
19. Oktober 2017.
( 29)
Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Buchhaltungsunterlagen, die Belege sowie
das Akten- und Schriftgut des Eigenbetriebes.
( 30)
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der
Betriebsleitung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erteilt worden.
( 31)
Ergänzend hierzu hat uns die Betriebsleitung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse
und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle
erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind.
( 32)
In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebes wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. Vorgänge von
besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind uns bei unserer
Prüfung nicht bekannt geworden.
( 33)
Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der
§§ 316 ff. HGB und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorien-
6
tiert - jedoch ohne spezielle Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich
auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. In die Prüfung wurde die Einhaltung der
Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) einbezogen.
Gem. § 317 Abs. 4a HGB hat sich die Prüfung jedoch nicht darauf erstreckt, ob der
Fortbestand des geprüften Eigenbetriebs oder die Wirksamkeit oder die Wirtschaftlichkeit der Betriebsleitung zugesichert werden kann.
( 34)
Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind
in unseren Arbeitspapieren festgehalten.
( 35)
Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung des Eigenbetriebes und eine Einschätzung
der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zugrunde. Die Einschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Unternehmensstrategie und die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus der Prüfung der Vorjahresabschlüsse (2004-2013), aus Gesprächen mit der Betriebsleitung und Mitarbeitern
des Eigenbetriebes sowie aus Branchenberichten und der einschlägigen Fachpresse
bekannt.
( 36)
Aus den bei der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich folgende
Prüfungsschwerpunkte:
· Einzelsachverhalte mit wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
· Anhangsangaben
· Prüfung der Eröffnungsbilanz im Rahmen von Erstprüfungen.
( 37)
Ausgehend von einer Beurteilung des IKS haben wir bei der Festlegung der weiteren
Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit
beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der
Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und
es ermöglichen, die Einhaltung der gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen.
( 38)
Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten des Eigenbetriebes
haben uns u.a. Kassenbelege, Ein- und Ausgangsrechnungen und sonstige Unterlagen
vorgelegen.
7
D. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR
RECHNUNGSLEGUNG
I. ORDNUNGSMÄßIGKEIT DER RECHNUNGSLEGUNG
1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
( 39)
Die Finanzbuchhaltung des Eigenbetriebes erfolgt mit Hilfe einer (eigenen) EDVAnlage unter Verwendung des Programms "Kanzlei Rechnungswesen pro" der DATEV
e.G., Nürnberg.
( 40)
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird extern über die Stadtverwaltung Aachen abgewickelt.
( 41)
Die Anlagenbuchhaltung wird intern mit Hilfe einer EDV-Anlage über das Anlagenprogramm „Anlag“ der DATEV e.G., Nürnberg, verwaltet.
( 42)
Die Ordnungsmäßigkeit der Programme "Kanzlei Rechnungswesen pro" und "Anlag"
der DATEV e.G., Nürnberg, wurde durch die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und bestätigt.
( 43)
Das von dem Eigenbetrieb eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Betriebszweck und -umfang angemessene Regelungen
zur Organisation und Kontrolle der Abläufe vor.
( 44)
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne
Kontrollsystem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß weitergeführt.
( 45)
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden,
führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht.
( 46)
Im Hinblick auf die IT-gestützte Rechnungslegung haben wir keine Sachverhalte
festgestellt, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die Sicherheit der für die Zwecke der Rechnungslegung verarbeiteten Daten nicht gewährleistet ist.
( 47)
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen (einschließlich Belegwesen, internes Kontrollsystem und Planungsrechnungen) nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der
Betriebssatzung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
8
2. Jahresabschluss
( 48)
Nach § 21 EigVO wurde der Jahresabschluss des Eigenbetriebes nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften und den gesetzlichen Regelungen der
Eigenbetriebsverordnung aufgestellt.
( 49)
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Gliederung der Bilanz (Anlage
1) erfolgt entsprechend der Vorschrift des § 266 HGB, § 22 Abs. 1 EigVO NRW. Die
Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) wurde entsprechend der Vorschrift des
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt, § 23 Abs. 1 EigVO NRW.
( 50)
Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte
bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitestgehend im Anhang.
( 51)
In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang (Anlage 3) sind die auf die Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben, die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Angaben nach § 24 EigVO NRW sind vollständig und zutreffend
dargestellt.
( 52)
Der Jahresabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen
Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den
ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
3. Lagebericht
( 53)
Die Prüfung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 (Anlage 4) hat ergeben,
dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen im Einklang steht und dass er insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des
Lageberichts wurden beachtet.
( 54)
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben
nach § 289 Abs. 2 HGB vollständig und zutreffend sind.
( 55)
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
9
II. GESAMTAUSSAGE DES JAHRESABSCHLUSSES
1. Gesamtaussage
( 56)
Unsere Prüfung hat ergeben, dass § 264 Abs. 2 HGB i.V.m. § 106 GO NRW beachtet
wurde und der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens,
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
( 57)
Im Übrigen verweisen wir auf die nachfolgende analysierende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auf die weitergehenden Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses.
2. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
( 58)
Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes ausgerichtet. Zudem ist der Aussagewert von Bilanzdaten - insbesondere auf Grund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt.
a) Vermögenslage
( 59)
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31. Dezember 2017 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31. Dezember 2016 gegenübergestellt (vgl. Anlage 1).
( 60)
Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem
langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. dem kurzfristig gebundenen Vermögen
zugeordnet.
( 61)
Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Eigen- bzw. Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuordnung nach langfristiger (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. kurzfristiger Verfügbarkeit
erfolgt.
10
( 62)
Die Vermögens- und Kapitalstruktur sowie deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus den folgenden Zusammenstellungen der Bilanzzahlen:
( 63)
VERMÖGENSSTRUKTUR
31.12.2017
TEUR
%
31.12.2016
TEUR
%
Veränderungen
TEUR
%
Langfristig gebundenes Vermögen
Anlagevermögen
Immaterielle
Vermögensgegenstände
- Entgeltlich erworbene Software
6
0,4
1
0,1
5
*
- Grundstücke und Bauten
135
8,5
131
11,8
4
3,1
- Andere Anlagen, Betriebsund Geschäftsausstattung
108
6,7
115
10,4
-7
-6,1
243
15,2
246
22,2
-3
-1,2
249
15,6
247
22,3
2
0,8
316
19,8
260
23,5
56
21,5
1
0,1
4
0,4
-3
-75,0
1.005
63,1
583
52,6
422
72,4
16
1,0
5
0,4
11
*
1.338
84,0
852
76,9
486
57,0
3
0,2
2
0,2
1
50,0
3
0,2
7
0,6
-4
-57,1
1.344
84,4
861
77,7
483
56,1
1.593
100,0
1.108
100,0
485
43,8
Sachanlagen
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
- Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
- Forderungen gegen
verbundene Unternehmen
- Forderungen gegen
Stadt Aachen
- Sonstige
Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtvermögen
* über 100 v.H. oder ohne Aussagewert
11
( 64)
KAPITALSTRUKTUR
31.12.2017
TEUR
%
31.12.2016
TEUR
%
Veränderungen
TEUR
%
Langfristig verfügbares Kapital
Eigenkapital
Stammkapital
Rücklagen
51
3,2
51
4,6
0
0,0
4.714
295,9
4.058
366,2
656
16,2
-3.755
-235,7
-3.712
-335,0
-43
1,2
1.010
63,4
397
35,8
613
*
193
12,1
236
21,3
-43
-18,2
- Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
135
8,5
185
16,7
-50
-27,0
- Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
16
1,0
36
3,3
-20
-55,6
130
8,2
145
13,1
-15
-10,3
281
17,7
366
33,1
-85
-23,2
109
6,8
109
9,8
0
0,0
583
36,6
711
64,2
-128
-18,0
1.593
100,0
1.108
100,0
485
43,8
Jahresverlust
Kurzfristig verfügbares Kapital
Fremdkapital
Rückstellungen
- Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
- Sonstige Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtkapital
*
über 100 v.H. oder ohne Aussagewert
( 65)
Das Gesamtvermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr sehr deutlich um TEUR
485 (= 43,8 %) auf TEUR 1.593. Diese Steigerung resultiert im Wesentlichen aus den
Forderungen gegen die Stadt Aachen (TEUR +422): Die von der VHS genutzten Bankkonten werden bei der Stadt Aachen geführt, Einnahmen und Ausgaben erfolgen über
zwei verschiedene Verrechnungskonten. Der Saldo aus Forderungen und Verbindlichkeiten aus dieser Verrechnung erhöhte sich 2017 insgesamt sogar um TEUR 749,
wurde jedoch teilweise durch deutlich gestiegene Verbindlichkeiten aus Lieferung und
Leistungen gegenüber der Stadt Aachen kompensiert.
( 66)
Stichtagsbezogen erhöht zeigen sich auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR +56), eine Entwicklung, die ausschließlich auf Forderungen aus Zuwendungen zurückzuführen ist.
( 67)
Der relative Anteil des langfristig gebundenen Vermögens (Anlagevermögen) am
(deutlich erhöhten) Gesamtvermögen sank in der Folge von 22,3 % in 2016 auf 15,7 %
in 2017. In absoluten Zahlen verblieb das Anlagevermögen nahezu unverändert (Erhöhung um TEUR 2).
12
( 68)
Das Eigenkapital des Eigenbetriebes konnte im Berichtsjahr mehr als verdoppelt werden, es erhöhte sich von TEUR 397 auf TEUR 1.010. Die bilanzielle Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes beträgt damit zum Abschlussstichtag 31.12.2017 63,4 %,
nach dem diese noch im Vorjahr bei 35,8 % und im Jahr 2015 bei 7,7 % lag.
( 69)
Ursächlich für die Entwicklung der letzten Jahre ist die deutliche Verbesserung der
Jahresergebnisse seit 2016. Zwar waren diese mit EUR -3,7 Mio. in 2016 und EUR 3,8 Mio in 2017 unverändert stark defizitär, jedoch deutlich positiver als in den Jahren
2009 bis 2015, als die Jahresverluste im Schnitt EUR -4,1 Mio. betrugen.
( 70)
Über die letzten Jahre weitgehend unverändert und im Jahr 2017 um TEUR 310 erhöht
zeigt sich dagegen der Zuschuss der Stadt Aachen zum Budget der VHS, welcher direkt in die Rücklagen eingestellt wird. Der deutlich positive Saldo aus Zuschuss der
Stadt Aachen und Jahresverlust der VHS führte zur deutlichen Steigerung des Eigenkapitals zum Bilanzstichtag 2017.
( 71)
Das kurzfristig verfügbare Kapital (Restlaufzeit bis zu einem Jahr) verminderte sich
um TEUR 128 auf TEUR 583. Ursache hierfür sind im Wesentlichen die Verminderungen der sonstigen Rückstellungen (TEUR -43) und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR -50).
( 72)
Die bereits im Berichtsjahr vereinnahmten Eintrittsgelder (Abonnenten, Vorkasse, Gutscheine/Gutschriften) sowie sonstigen Einnahmen, die das Wirtschaftsjahr 2018 betreffen, schlagen sich in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten nieder. Diese
zeigen sich gegenüber dem Vorjahr unverändert.
( 73)
Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich in Kennzahlen im 3-Jahresvergleich wie
folgt dar:
KENNZAHLEN
31.12.2017 31.12.2016 31.12.2015
Anlagenintensität (in %)
Anlagevermögen
= ────────────────
Gesamtkapital
15,7
22,3
38,5
63,4
35,8
7,7
Eigenkapitalquote (in %)
Eigenkapital
= ────────────────
Gesamtkapital
13
b) Finanzlage
( 74)
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung
auf der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) gemäß DRS 2 (Deutscher Rechnungslegungsstandard Nr. 2) zur Kapitalflussrechnung
mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt:
KAPITALFLUSSRECHNUNG
2017
TEUR
2016
TEUR
-3.755
-3.712
Abschreibungen auf Gegenstände
des Anlagevermögens
30
30
+/-
Zu-/Abnahme der Rückstellungen
-43
-38
-/+
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens
0
-5
-482
-452
-85
─────
-4.335
─────
135
─────
-4.042
─────
0
5
-7
-1
-25
─────
-32
─────
-20
─────
-16
─────
4.368
─────
4.368
─────
1
4.058
─────
4.058
─────
0
2
─────
3
═════
2
─────
2
═════
Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten
+/-
+/-
-/+
Ab-/Zunahme der Forderungen aus Lieferung
und Leistung sowie anderer Aktiva (soweit
nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit)
Ab-/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferung
und Leistung sowie anderer Passiva (soweit nicht
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit)
=
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
+
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens/immateriellen Anlagevermögens
-
Auszahlungen für Investitionen in
das immaterielle Anlagevermögen
Auszahlungen für Investitionen in
das Sachanlagevermögen
=
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
+
Zuschuss der Stadt Aachen (Zuführung Rücklagen)
=
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
14
c) Ertragslage
( 75)
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung
der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2017 und 2016 zeigt folgendes Bild
der Ertragslage und ihrer Veränderungen:
ERGEBNISSTRUKTUR
2017
TEUR
2016
%
TEUR
%
Veränderungen
TEUR
%
Umsatzerlöse
4.829
100,0
4.557
100,0
272
6,0
Gesamtleistung
4.829
100,0
4.557
100,0
272
6,0
61
1,3
58
1,3
3
5,2
-2.086
-43,2
-1.938
-42,5
-148
7,6
2.804
58,1
2.677
58,8
127
4,7
-4.949
-102,5
-4.775
-104,8
-174
3,6
Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
-30
-0,6
-30
-0,7
0
0,0
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
-1.580
-32,7
-1.584
-34,8
4
-0,3
Betriebsergebnis
-3.755
-77,7
-3.712
-81,5
-43
-1,2
Jahresverlust
-3.755
-77,7
-3.712
-81,5
-43
-1,2
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Rohergebnis
Personalaufwand
* über 100 v.H. oder ohne Aussagewert
( 76)
Die Gesamtleistung des Eigenbetriebes konnte gegenüber 2016 leicht um TEUR 272
(= 6,0 %) auf TEUR 4.829 gesteigert werden. In der Gesamtleistung sind öffentliche
Zuwendungen und sonstige Leistungen in Höhe von TEUR 3.169 (= 66 % der Gesamtleistung) enthalten. Hieraus wird ersichtlich, wie stark der Eigenbetrieb bei der Erfüllung seiner öffentlichen (Bildungs-) Aufgabe von öffentlichen Projektmitteln abhängt.
( 77)
Der Materialaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr vor allem bedingt durch
höhere Honorare für Unterichtskräfte (TEUR +158) um TEUR 148 (= 7,6 %).
( 78)
Der Personalaufwand wuchs im Vergleich zu 2016 um TEUR 174 bzw. 3,6 % auf
TEUR 4.949, was im Wesentlichen auf tarifliche Gehaltssteigerungen zurückzuführen
ist. Die Personalkosten allein besitzen damit einen Anteil von 102,5 % (Vorjahr: 104,8
%) an der Gesamtleistung und zehren diese vollständig auf. Dies zeigt bereits, dass öffentliche Projektmittel sowie Teilnahmegebühren in ihrer Höhe nicht ausreichend bemessen sind, um die im Bereich der VHS anfallenden Aufwendungen zu decken.
( 79)
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen (TEUR 30) sind mit einem Anteil von
unter 1 % an der betrieblichen Gesamtleistung von untergeordneter Bedeutung.
15
( 80)
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen zeigen sich gegenüber dem Vorjahr um
nahezu unverändert und betragen TEUR 1.580. Während insbesondere die Mietaufwendungen rückläufig waren (TEUR -59), erhöhten sich der Verwaltungskostenbeitrag
der Stadt Aachen deutlich (87).
( 81)
Das Betriebsergebnis und damit der Jahresverlust haben sich im Vergleich zu 2016
geringfügig um TEUR 43 bzw. -1,2 % auf TEUR 3.755 verschlechtert und sind weiterhin stark negativ.
( 82)
Im Folgenden soll die Ertragslage auch anhand von Kennzahlen zur Ergebnisstruktur
im 3-Jahresvergleich dargestellt werden:
( 83)
Kennzahlen
Materialintensität
=
=
2016
2015
43,2
42,5
43,7
102,5
104,8
106,6
(in %)
Materialaufwand
────────────────
Gesamtleistung
Personalintensität
2017
(in %)
Personalaufwand
────────────────
Gesamtleistung
In den Kennzahlen Materialintensität und Personalintensität kommt jeweils der hohe
Anteil der Materialaufwendungen (insbes. Dozentenhonorare, Unterrichtsbedarf) und
der Personalaufwendungen im Verhältnis zur Gesamtleistung des Eigenbetriebes zum
Ausdruck.
16
3. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses
3.1. Posten der Bilanz
AKTIVA
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
( 84)
EUR
(i.V. EUR
6.189,00
1.470,00)
Entwicklung:
Konzessionen
und ähnliche Rechte
Vortrag
1.1.2017
EUR
Zugang
Abgang
Abschreibung
EUR
EUR
EUR
Stand
31.12.2017
EUR
1.470,00
═══════
7.011,15
════════
-2,00
════════
-2.290,15
════════
6.189,00
═══════
Erläuterungen:
( 85)
Unter den Abgängen wird die Verschrottung von verschiedenen nicht mehr genutzten
EDV-Programmen ausgewiesen, die mit dem Erinnerungswert zu Buche standen.
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken
( 86)
EUR
(i.V. EUR
134.539,00
130.768,00)
Zusammensetzung und Entwicklung:
1. Anmeldebereich Peterstraße
2. Umbau Gebäude Sandkaulbach
abzgl. Zuschuss für
Blindenarbeitsplatz
3. Umgestaltung Schreibmaschinenraum 2008
(Beratungsraum 215a)
4. Umgestaltung
Nähmaschinenraum
5. Umgestaltung Schreibmaschinenraum 2010
(Medienraum 215)
6. Umbau eines Unterrichtsraumes
zur Lehrküche im Gebäude
Sandkaulbach
7. Umgestaltung
DAF-Räume 225 & 226
Vortrag
1.1.2017
EUR
Zugang
Abgang
Abschreibung
EUR
EUR
EUR
Stand
31.12.2017
EUR
62.621,00
0,00
0,00
-1.744,00
60.877,00
19.270,00
0,00
0,00
-536,00
18.734,00
5.381,00
0,00
0,00
-819,00
4.562,00
8.951,00
0,00
0,00
-1.209,00
7.742,00
4.194,00
0,00
0,00
-489,00
3.705,00
30.351,00
0,00
0,00
-3.086,00
27.265,00
0,00
────────
130.768,00
════════
12.056,68
───────
12.056,68
═══════
0,00
──────
0,00
══════
-402,68
───────
-8.285,68
═══════
11.654,00
────────
134.539,00
════════
17
Erläuterungen:
( 87)
Die Zugänge betreffen die Umgestaltung von Seminarräumen im Gebäude Peterstraße
unter Sicherheitsaspekten.
( 88)
Die Abschreibungen für den Anmeldebereich Peterstraße und den Umbau Gebäude
Sandkaulbach erfolgen linear mit 2 % der ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 50 Jahren und die Abschreibungen für die Umgestaltung des Schreibmaschinenraums aus 2008, des Nähmaschinenraums, des Schreibmaschinenraums aus 2010, den Umbau des Unterrichtsraumes
zur Lehrküche im Gebäude Sandkaulbach sowie die Umgestaltung der DAF-Räume erfolgen grundsätzlich linear mit 6,67 % der ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 15 Jahren.
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
( 89)
EUR
(i.V. EUR
108.391,40
115.401,40)
Zusammensetzung und Entwicklung:
1. Sonstige Betriebs- und
Geschäftsausstattung
2. Geringwertige
Wirtschaftsgüter
Vortrag
1.1.2017
EUR
Zugang
Abgang
Abschreibung
EUR
EUR
EUR
Stand
31.12.2017
EUR
115.401,40
10.294,75
0,00
-17.304,75
108.391,40
0,00
───────
115.401,40
═══════
2.148,14
───────
12.442,89
═══════
0,00
──────
0,00
══════
-2.148,14
───────
-19.452,89
═══════
0,00
───────
108.391,40
═══════
Erläuterungen:
( 90)
Die Zugänge bei der sonstigen Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen insbesondere EDV-Ausstattung (TEUR 5), eine Tonanalage (TEUR 2), sowie ein Vorhangsystem (TEUR 2).
Allgemeine Erläuterungen zum Anlagevermögen
( 91)
Für das Anlagevermögen wird ein Verzeichnis geführt, aus dem sich die Ursprungswerte der angeschafften Vermögensgegenstände, das Jahr der Anschaffung, die Zugänge und Abgänge, die Abschreibungen und die Restbuchwerte ergeben.
( 92)
Das Verzeichnis entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften.
18
( 93)
Die Zugänge wurden durch Stichproben unter Einbeziehung der Konten, Fremdrechnungen und sonstiger Unterlagen geprüft.
( 94)
Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen und richten
sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, wobei auf Zugänge im Berichtsjahr die Abschreibungen zeitanteilig ab dem Monat der Nutzung erfolgen (p.r.t.). Für
Vermögensgegenstände von geringem Wert (geringwertige Wirtschaftsgüter) wird die
Vereinfachungsregel angewandt. Sie werden sofort im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang behandelt, wobei für die Geringwertigkeit wie in den Vorjahren unverändert von einer Obergrenze in Höhe von
EUR 410,00 ausgegangen wurde.
Anlagenspiegel
( 95)
Der nach § 24 EigVO NRW zu erstellende Anlagenspiegel ergibt sich aus dem Anhang
(Anlage 3).
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
EUR
(i.V. EUR
315.616,84
260.345,18)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)
( 96)
Zusammensetzung:
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
Zuschüsse
293.801,63
221.367,00
20.583,21
36.290,86
1.232,00
───────
315.616,84
═══════
2.687,32
───────
260.345,18
═══════
Teilnehmerentgelte
Übrige (4 Posten)
Erläuterungen:
( 97)
Der Bilanzausweis stimmt mit den Personenkonten-Saldenlisten und den vorgelegten
Aufstellungen überein. Zur Prüfung der Forderungen wurden keine Saldenbestätigungen angefordert, sondern andere Prüfungshandlungen vorgenommen.
( 98)
Am 13. Juli 2018 standen von den ausgewiesenen Forderungen noch TEUR 71 (rd.
23 %) offen; hierin enthalten waren noch Teilnehmerentgelte in Höhe von rd. TEUR 6
sowie Forderungen gegen das BAMF i.H.v TEUR 65. Mit dem Eingang der Forderungen wird auskunftsgemäß gerechnet.
19
( 99)
Die Bildung einer Pauschalwertberichtigung wegen nicht im Einzelnen bekannter Risiken des Forderungsausfalles, des Zinsverlustes und für Mahnkosten wurde wegen Geringfügigkeit nicht zwingend für erforderlich gehalten.
( 100)
In 2017 wurden Forderungen i.H.v. TEUR 7 wegen Uneinbringlichkeit ausgebucht.
( 101)
Der Ansatz der Forderungen erfolgt zum Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
EUR
(i.V. EUR
970,00
3.871,00)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)
( 102)
Zusammensetzung:
regio iT gesellschaft
für informationstechnologie mbh, Aachen)
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
970,00
═══════
3.871,00
═══════
Erläuterungen:
( 103)
Die Forderungen resultieren aus der Erbringung von EDV-Schulungen und geleisteten
Anzahlungen. Saldenbestätigungen lagen vor.
3. Forderungen an die Stadt Aachen
EUR
(i.V. EUR
1.005.585,34
582.385,67)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)
( 104)
Zusammensetzung:
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
Verrechnungskonten
Sonstiges
1.298.039,24
-292.453,90
────────
1.005.585,34
════════
548.972,54
33.413,13
────────
582.385,67
════════
Erläuterungen:
( 105)
Es handelt sich um Abwicklungskonten zwischen der Volkshochschule Aachen und
den Fachbereichen der Stadt Aachen.
20
( 106)
Die Forderungen an die Stadt Aachen zum Bilanzstichtag wurden durch Haushaltsüberwachungslisten, Saldenlisten und Aufstellungen nachgewiesen. Zur Prüfung der
Forderungen konnte keine Saldenbestätigung der Stadt Aachen vorgelegt werden. Es
wurde angeregt, zum nächsten Bilanzstichtag eine Saldenbestätigung anzufordern.
( 107)
Die Guthaben bei Kreditinstituten laufen auf die Stadt Aachen und werden bei dieser
geführt, das vorhandene Guthaben wird unter den Forderungen gegen die Stadt
Aachen als Verrechnungskonto ausgewiesen.
Die Forderungen an die Stadt Aachen enthalten auch eine Forderung an die Stadt
Aachen in Höhe von EUR 99.296,73 zur vollständigen Übernahme des nicht durch die
betriebliche Rücklage gedeckten Fehlbetrages 2017 gemäß Abrechnung vom 8. April
2018. Im Übrigen konnte vom Betrieb keine vertragliche Unterlage oder ein entsprechender Ratsbeschluss zum Nachweis der Begründung der vorgenannten Abrechnungen vorgelegt werden; mit dem Eingang der Forderungen wird auskunftsgemäß gerechnet.
4. Sonstige Vermögensgegenstände
EUR
(i.V. EUR
15.900,41
5.253,92)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)
( 108)
Zusammensetzung:
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
Debitorische Kreditoren
Sonstige
13.100,41
2.800,00
───────
15.900,41
═══════
5.128,92
125,00
───────
5.253,92
═══════
II. Kassenbestand
EUR
(i.V. EUR
2.726,96
2.201,72)
Erläuterungen:
( 109)
Für die ausgewiesenen Kassenbestände liegen unterschriebene Bescheinigungen
von nicht mit der Kassenführung betrauten Personen vor. Bei allen Kassenstellen
wurden unvermutete Kassenprüfungen vorgenommen. Hierüber wurden Protokolle
gefertigt und vorschriftsmäßig unterschrieben.
21
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
EUR
(i.V. EUR
2.838,83
6.799,05)
Erläuterungen:
( 110)
Die ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben i.S.v. § 250
Abs. 1 HGB.
22
PASSIVA
A. EIGENKAPITAL
I. Stammkapital
EUR
(i.V. EUR
51.129,19
51.129,19)
Erläuterungen:
( 111)
Das Stammkapital entspricht § 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen. Es gilt
die Satzung vom 20. Dezember 1995 in der Fassung des I. Nachtrages vom
8. Dezember 2004, beschlossen vom Rat der Stadt Aachen.
( 112)
Vermögensträger des Eigenbetriebes ist die Stadt Aachen.
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage
( 113)
Entwicklung:
Vortrag 1.1.2017
EUR
(i.V. EUR
4.714.056,88
4.057.900,00)
EUR
4.057.900,00
Entnahme in 2017 (Verlustabdeckung Vorjahr)
-3.712.239,85
─────────
345.660,15
Zuführung in 2017 (Zuschuss der Stadt Aachen)
4.368.396,73
─────────
4.714.056,88
═════════
Stand 31.12.2017
Erläuterungen:
( 114)
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2016 für die Volkshochschule Aachen entsprechend dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 einen Zuschuss von insgesamt EUR 4.069.600,00 für 2017 beschlossen. Dieser Betrag wurde
wie in Vorjahren mehrfach durch die Kämmerei der Stadt Aachen geändert; die letzte
Änderung in Form einer Abrechnung „nicht disponibler Personalkosten“ erfolgte mit Abrechnung vom 8. April 2018.
( 115)
Der Jahresverlust 2016 von EUR -3.712.239,85 wurde satzungsgemäß mit dem Rücklagekapital verrechnet.
23
III. Verlust
( 116)
EUR -3.755.405,59
(i.V. EUR -3.712.239,85)
Entwicklung:
EUR
Vortrag 1.1.2017 - Verlust des Vorjahres
Ausgleich durch Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage in 2017
-3.712.239,85
3.712.239,85
─────────
0,00
-3.755.405,59
─────────
-3.755.405,59
═════════
Jahresverlust 2017
Stand 31.12.2017
Erläuterungen:
( 117)
Betreffend den Ausgleich des Vorjahresverlustes mit der allgemeinen Rücklage im Berichtsjahr Hinweis auf Tzn 113 bis 115.
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Sonstige Rückstellungen
( 118)
EUR
(i.V. EUR
193.556,79
236.270,97)
Zusammensetzung und Entwicklung:
Stand
1.1.2017
EUR
Inanspruchnahme
EUR
Auflösung
Zuführung
EUR
EUR
Stand
31.12.2017
EUR
Personalkosten
Mehrarbeitsstunden
58.229,59
-58.229,59
0,00
46.050,52
46.050,52
Urlaubsverpflichtungen
23.795,68
-23.795,68
0,00
10.419,83
10.419,83
Langzeitkonto
19.162,42
-19.162,42
0,00
14.207,54
14.207,54
Dienstjubiläen
4.238,28
────────
105.425,97
────────
0,00
───────
-101.187,69
───────
0,00
───────
0,00
───────
595,62
───────
71.273,51
───────
4.833,90
────────
75.511,79
────────
Energiekosten
59.100,00
-36.122,46
-14.177,54
50.500,00
59.300,00
Nebenkostenabrechnung
Übrige
38.000,00
-6.037,09
-17.962,91
11.500,00
25.500,00
Urheberrechte
4.800,00
-3.489,46
-810,54
3.800,00
4.300,00
Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen
6.900,00
0,00
0,00
0,00
6.900,00
Jahresabschlusskosten
Prüfungskosten
3.570,00
18.475,00
────────
130.845,00
────────
236.270,97
════════
-3.570,00
0,00
3.570,00
3.570,00
-15.605,45
───────
-64.824,46
───────
-166.012,15
═══════
-1.069,55
───────
-34.020,54
───────
-34.020,54
═══════
16.675,00
───────
86.045,00
───────
157.318,51
═══════
18.475,00
────────
118.045,00
────────
193.556,79
════════
24
Erläuterungen:
Mehrarbeitsstunden
( 119)
Für das Guthaben der Mitarbeiter/innen an Mehrarbeitsstunden wurde zum Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet. Der Vorjahreswert wurde in voller Höhe in Anspruch
genommen.
Urlaubsverpflichtungen
( 120)
Die Rückstellung beinhaltet die Kosten des zum Bilanzstichtag noch nicht in Anspruch
genommenen Urlaubs. Sie erfasst die Bruttoentgelte ggf. einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Vorjahresrückstellung wurde durch Inanspruchnahme verbraucht.
Dienstjubiläen
( 121)
Für Zuwendungen anlässlich von Dienstjubiläen wurde zum Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet. Der Bewertung der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag liegt eine
Schätzung der Betriebsleitung zugrunde, ein versicherungsmathematisches Gutachten
wurde nicht eingeholt.
Energiekosten, Nebenkostenabrechnung
( 122)
Dargestellt ist die teilweise Inanspruchnahme der Vorjahresrückstellungen; Teilbeträge
wurden aufgelöst. Für ausstehende Energiekosten- und Nebenkostenabrechnungen
des Jahres 2017 wurden vorsorglich die ausgewiesenen Beträge den Rückstellungen
zugeführt.
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
( 123)
Für die gesetzliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von entstandenen Geschäftsunterlagen wurde in Vorjahren eine Rückstellung gebildet; die Rückstellung wurde in unveränderter Höhe beibehalten. Die Berechnungsgrundlagen haben wir zu unseren Arbeitspapieren genommen.
Jahresabschlusskosten
( 124)
Der Rückstellung für die Jahresabschlusskosten wurden die voraussichtlichen Aufwendungen für die Mitwirkung bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2017 i.H.v.
EUR 3.750,00 zugeführt. Die Vorjahresrückstellung für 2016 wurde im Berichtsjahr abgerechnet.
Prüfungskosten
( 125)
Der Rückstellung für die Prüfungskosten wurden die voraussichtlichen Aufwendungen
für die Prüfung und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2017 in Höhe von insgesamt EUR 16.675,00 zugeführt.
25
Anmerkung zur Bildung von Rückstellungen
( 126)
Entsprechend der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebenen
(IDW RS HFA 23), die die IDW-Stellungnahme HFA 1/1997 ersetzt, wären Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten zu bilden, soweit sie für das Sondervermögen „Volkshochschule Aachen“ tätig sind. Sofern eine Vereinbarung vorliegt,
nach der die juristische Person des öffentlichen Rechts das Sondervermögen gegen
laufende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freistellt, ist dies bei der Bemessung der Pensionsrückstellung im Jahresabschluss des Sondervermögens mindernd zu berücksichtigen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Freistellungsvereinbarung hat die juristische Person des öffentlichen Rechts die entsprechende originäre
Pensionsverpflichtung zu passivieren. Mit Datum vom 11. November 2010 hat die
Volkshochschule Aachen mit der Stadt Aachen eine derartige Freistellungsvereinbarung abgeschlossen, und zwar rückwirkend ab 2009, so dass die bisher notwendigen
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten der Volkshochschule Aachen
nicht mehr gebildet werden müssen.
Im Übrigen sind die Rückstellungen nach Auskunft der Betriebsleitung ausreichend dotiert.
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 135.321,63 (i.V. EUR 185.554,05)
( 127)
Zusammensetzung:
Dozentenhonorare
Übrige Verbindlichkeiten
EUR
(i.V. EUR
135.321,63
185.554,05)
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
87.387,07
113.201,53
47.934,56
───────
135.321,63
═══════
72.352,52
───────
185.554,05
═══════
Erläuterungen:
( 128)
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag sind im Einzelnen durch eine Saldenliste und ergänzende Aufstellungen nachgewiesen. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten wurden keine Saldenbestätigungen angefordert, sondern andere Prüfungshandlungen vorgenommen.
26
2. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
EUR
(i.V. EUR
15.654,25
35.778,83)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 15.654,25 (i.V. EUR 35.778,83)
( 129)
Zusammensetzung:
STAWAG Stadtwerke Aachen AG, Aachen
Gebäudemanagement der Stadt Aachen, Aachen
regio iT gesellschaft
für informationstechnologie mbh, Aachen
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
1.814,80
12.277,41
12.450,66
22.192,48
1.388,79
───────
15.654,25
═══════
1.308,94
───────
35.778,83
═══════
Erläuterungen:
( 130)
Die Verbindlichkeiten gegenüber der STAWAG Stadtwerke Aachen AG resultieren aus
dem Bezug von Wärme und Strom. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebäudemanagement der Stadt Aachen resultieren insbesondere aus dem Bezug von Porto,
weiterberechneten Mieten und Betriebskosten. Die Verbindlichkeiten gegenüber regio
IT, Aachen, resultieren aus EDV-Dienstleistungen und Hardware Erwerb. Zur Prüfung
der Verbindlichkeiten wurden Saldenbestätigungen angefordert und eingesehen.
3. Sonstige Verbindlichkeiten
EUR
(i.V. EUR
129.574,26
144.590,46)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 129.574,26 (i.V. EUR 144.590,46)
- davon aus Steuern:
EUR 48.643,84 (i.V. EUR 46.293,34)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 11.989,23 (i.V. EUR 13.836,60)
( 131)
Zusammensetzung:
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
4.168,19
9.687,65
Lohnsteuer
48.643,84
46.293,34
Gehälter
Sozialversicherung
59.997,20
11.989,23
69.118,12
13.836,60
4.745,00
30,80
───────
129.574,26
═══════
5.523,55
131,20
───────
144.590,46
═══════
Kreditorische Debitoren
Zusatzversorgungskasse
Mitarbeiter
27
Erläuterungen:
( 132)
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten
bzw. Aufstellungen nachgewiesen.
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
( 133)
Zusammensetzung:
Teilnehmerentgelte
Verschiedene Zuschüsse
Studienreisen
Noch nicht eingelöste Gutscheine/Gutschriften
EUR
(i.V. EUR
108.870,37
109.512,29)
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
93.182,05
7.386,42
93.873,61
6.753,93
2.246,00
6.055,90
───────
108.870,37
═══════
1.072,65
7.812,10
───────
109.512,29
═══════
Erläuterungen:
( 134)
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen i.S.v. § 250 Abs. 2 HGB.
28
3.2. Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
( 135)
Zusammensetzung:
4.828.590,72
4.557.040,03)
2017
EUR
2016
EUR
Teilnehmerentgelte
1.536.138,95
1.542.671,80
Zuwendungen Land
1.531.536,09
1.382.091,04
Zuwendungen Bund
1.402.712,81
1.238.455,80
Zuwendungen Stadt
76.954,44
86.782,59
Zuwendungen Europäische Union
46.764,75
83.778,47
111.013,10
107.383,12
82.828,95
67.001,26
2.679,03
2.172,40
9.467,63
17.934,62
28.494,97
─────────
4.828.590,72
═════════
28.768,93
─────────
4.557.040,03
═════════
Sonstige Zuwendungen
Studienreisen
Werbeeinnahmen
Pacht und Vermietung
Sonstige Erlöse und Einnahmen
4. Sonstige betriebliche Erträge
( 136)
EUR
(i.V. EUR
Zusammensetzung:
Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen
Spenden
Erträge Sachanlagenverkäufe
Periodenfremde Erträge
Sonstige Erträge
EUR
(i.V. EUR
60.585,56
57.680,48)
2017
EUR
2016
EUR
34.020,54
30.118,46
680,00
14.644,00
0,00
5.110,00
25.803,20
0,00
81,82
───────
60.585,56
═══════
7.808,02
───────
57.680,48
═══════
Erläuterungen:
( 137)
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Energie- und Wasserkosten (TEUR
14) sowie von Rückstellungen für Nebenkostenabrechnungen (TEUR 18).
( 138)
Die periodenfremden Erträge enthalten vor allem Guthaben aus Heiz- und Nebenkostenabrechnungen (TEUR 13) sowie aus der Verjährung von Gutscheinen und Verbindlichkeiten (TEUR 9).
29
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Unterrichtsbedarf
und Veranstaltungen
( 139)
Zusammensetzung:
Unterrichtsbedarf, Veranstaltungen
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
(Dozentenhonorare und Prüfungen)
( 140)
Zusammensetzung:
Honorare Unterricht
Honorare Beratung, Projektl., Sonstiges
Prüfungskosten
Studienreisen
EUR
(i.V. EUR
245.870,14
300.591,88)
2017
EUR
2016
EUR
245.870,14
═══════
300.591,88
═══════
EUR
(i.V. EUR
1.839.821,15
1.637.410,04)
2017
EUR
2016
EUR
1.552.382,63
99.474,09
128.749,35
59.215,08
─────────
1.839.821,15
═════════
1.394.557,50
98.598,50
96.274,89
47.979,15
─────────
1.637.410,04
═════════
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
( 141)
Zusammensetzung:
Beamtenbezüge
Vergütungen kommunale Beschäftigte
Vergütungen behinderte Beschäftigte
Veränderung Urlaubsrückstellung
Veränderung Rückstellung Mehrarbeitsstunden
Veränderung Rückstellung Langzeitkonto
Veränderung Rückstellung Dienstjubiläen
EUR
(i.V. EUR
3.811.393,49
3.691.677,20)
2017
EUR
2016
EUR
291.247,40
3.506.505,56
43.554,71
-13.375,85
-12.179,07
-4.954,88
595,62
─────────
3.811.393,49
═════════
253.152,92
3.427.248,37
43.215,60
-7.714,82
-24.329,16
145,39
-41,10
─────────
3.691.677,20
═════════
30
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung
EUR
(i.V. EUR
1.137.627,73
1.083.300,34)
- davon für Altersversorgung:
EUR 414.045,36 (i.V. EUR 381.222,79)
( 142)
Zusammensetzung:
2017
EUR
2016
EUR
Beiträge zur Versorgung der Beamten
133.090,00
104.777,00
Beiträge zu Versorgungskassen
Beiträge zur Sozialversicherung
280.955,36
679.056,90
276.445,79
661.056,01
22.728,61
17.285,27
21.796,86
─────────
1.137.627,73
═════════
23.736,27
─────────
1.083.300,34
═════════
Beihilfen
Umlage Unfallversicherung
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
( 143)
Zusammensetzung:
30.028,72
29.696,20)
2017
EUR
2016
EUR
Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände
2.290,15
2.130,30
Abschreibungen auf Sachanlagen
(ohne Geringwertige Wirtschaftsgüter)
25.590,43
25.128,90
2.148,14
───────
30.028,72
═══════
2.437,00
───────
29.696,20
═══════
Geringwertige Wirtschaftsgüter
( 144)
EUR
(i.V. EUR
Wegen der Verteilung vgl. unsere Ausführungen und Darstellungen zum Anlagevermögen Tzn 84 bis 95 und den Anlagenspiegel im Anhang (Anlage 3).
31
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
( 145)
EUR
(i.V. EUR
Zusammensetzung:
Raummieten
Energiekosten
Gebäudeinstandhaltung und -reinigung
Fahrzeugkosten
Werbung
Unterrichts- und Veranstaltungskosten
Versicherungen und sonstige Abgaben
Gebühren und Beiträge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Kommunikationskosten
Büro- und EDV-Kosten
Reisekosten
Prüfungskosten
Fremdleistungskosten
Verwaltungskostenbeitrag Stadt Aachen
Forderungsverluste
Sonstige Aufwendungen
1.579.840,64
1.584.247,18)
2017
EUR
2016
EUR
577.401,37
161.181,99
200.918,80
854,93
84.247,35
15.099,50
44.109,64
16.247,64
25.938,90
32.233,02
122.183,70
15.960,16
20.245,00
28.701,15
225.500,00
7.332,49
1.685,00
─────────
1.579.840,64
═════════
636.603,09
163.915,69
199.413,57
735,15
75.725,64
13.500,89
47.973,96
15.850,07
34.653,54
35.762,48
147.106,24
9.625,16
20.245,00
26.910,62
138.100,00
14.101,34
4.024,74
─────────
1.584.247,18
═════════
Erläuterungen:
( 146)
Die Raummieten beinhalten u.a. „kalkulatorische“ Mieten für angemietete Räume der
Stadt Aachen, die unverändert auf dem Niveau einer Berechnungsunterlage aus 1999
ausgewiesen werden. Es liegen keine Quasi-Mietverträge mit Regelungsinhalten vor,
die ein Mietverhältnis üblicherweise betreffen. Es existiert weiterhin keine ausreichende
Regelung zwischen der Stadt Aachen und der Quasi-Mieterin Volkshochschule, aus
der hervorgeht, welche Reparaturen und Instandhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen die
Volkshochschule zu tragen hat. Auch der Wegfall der Nutzungsmöglichkeiten und die
Bereitstellung von neuen Nutzungsmöglichkeiten werden bisher nicht berücksichtigt.
( 147)
Der Verwaltungskostenbeitrag, den die VHS an die Stadt Aachen jährlich zu entrichten
hat, wird von der Kämmerei der Stadt Aachen festgelegt.
32
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
EUR
(i.V. EUR
0,00
37,52)
2017
EUR
2016
EUR
0,00
══════
37,52
══════
- davon an die Stadt Aachen:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)
( 148)
Zusammensetzung:
Sonstige Zinsen
( 149)
15. Ergebnis nach Steuern
EUR -3.755.405,59
(i.V. EUR -3.712.239,85)
17. Jahresverlust
EUR -3.755.405,59
(i.V. EUR -3.712.239,85)
Nachrichtlich:
( 150)
Der Jahresverlust von EUR 3.755.405,59 ist gemäß § 18 Abs. 6 der Satzung mit dem
Rücklagekapital zu verrechnen.
33
E. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN
DES PRÜFUNGSAUFTRAGS
( 151)
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nrn. 1
und 2 HGrG und die hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium
der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 (Stand 09.09.2010) „Berichterstattung über die Erweiterung der
Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet.
( 152)
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit
der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden
sind.
( 153)
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht, insbesondere in der Anlage 6, dargestellt.
Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben,
die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsführung von Bedeutung sind.
34
F. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND
SCHLUSSBEMERKUNG
( 154)
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2017 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 (Anlage 4) der Volkshochschule Aachen, Aachen, den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Volkshochschule Aachen, Aachen:
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Volkshochschule Aachen, Aachen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss
und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass
unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
35
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften,
vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Die Volkshochschule Aachen ist auch zukünftig auf Zuschüsse der Stadt Aachen zur
Abdeckung der Jahresverluste angewiesen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Eigenbetriebes geben keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
( 155)
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses
Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder
Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird
verwiesen.
Aachen, den 31. August 2018
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Anlagen zum Prüfungsbericht
Anlage 1
Volkshochschule Aachen
Aachen
Bilanz zum 31. Dezember 2017
AKTIVA
PASSIVA
EUR
Vorjahr
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden Grundstücken
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
EUR
Vorjahr
EUR
51.129,19
51.129,19
4.714.056,88
4.057.900,00
A. EIGENKAPITAL
I. Stammkapital
6.189,00
134.539,00
108.391,40
242.930,40
249.119,40
1.470,00
130.768,00
115.401,40
246.169,40
247.639,40
II. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage
III. Verlust
Verlust des Vorjahres
Ausgleich durch Verrechnung mit
der allgemeinen Rücklage
Jahresverlust
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
EUR
-3.712.239,85
-4.103.445,07
3.712.239,85
0,00
-3.755.405,59
-3.755.405,59
1.009.780,48
4.103.445,07
0,00
-3.712.239,85
396.789,34
193.556,79
236.270,97
135.321,63
185.554,05
15.654,25
35.778,83
129.574,26
144.590,46
280.550,14
365.923,34
108.870,37
109.512,29
1.592.757,78
1.108.495,94
B. RÜCKSTELLUNGEN
315.616,84
260.345,18
1. Sonstige Rückstellungen
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
970,00
3.871,00
C. VERBINDLICHKEITEN
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)
3. Forderungen an die Stadt Aachen
1.005.585,34
582.385,67
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)
4. Sonstige Vermögensgegenstände
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
EUR 135.321,63 (i.V. EUR185.554,05)
15.900,41
5.253,92
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 0,00 (i.V. EUR 0,00)
EUR 15.654,25 (i.V. EUR 35.778,83)
1.338.072,59
851.855,77
3. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon
II. Kassenbestand
2.726,96
1.340.799,55
2.201,72
854.057,49
a) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 129.574,26 (i.V. EUR 144.590,46)
b) aus Steuern:
EUR 48.643,84 (i.V. EUR 46.293,34)
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
2.838,83
6.799,05
c) im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 11.989,23 (i.V. EUR 13.836,60)
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
1.592.757,78
1.108.495,94
Anlage 2
Volkshochschule Aachen
Aachen
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom
1. Januar bis 31. Dezember 2017
EUR
1. Umsatzerlöse
4. Sonstige betriebliche Erträge
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Unterrichtsbedarf
und Veranstaltungen
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
(Dozentenhonorare und Prüfungen)
EUR
Vorjahr
EUR
4.828.590,72
4.557.040,03
60.585,56
57.680,48
4.889.176,28
4.614.720,51
-245.870,14
-300.591,88
-1.839.821,15
-2.085.691,29
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
-1.637.410,04
-1.938.001,92
-3.811.393,49
-3.691.677,20
-1.137.627,73
-1.083.300,34
- davon für Altersversorgung:
EUR -414.045,36 (i.V. EUR -381.222,79)
-4.949.021,22
-4.774.977,54
-30.028,72
-29.696,20
-1.579.840,64
-1.584.247,18
0,00
-37,52
15. Ergebnis nach Steuern
-3.755.405,59
-3.712.239,85
17. Jahresverlust
-3.755.405,59
-3.712.239,85
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Der Jahresverlust von EUR -3.755.405,59 ist gemäß § 18 Abs. 6
der Satzung mit dem Rücklagekapital zu verrechnen.
Volkshochschule Aachen
Aachen
Anlage 3
1
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 31.12.2017
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs. 1a HGB)
Die Volkshochschule Aachen mit Sitz in Aachen ist eine städtische Einrichtung ohne
eigene Rechtspersönlichkeit der Stadt Aachen (Quasi-Eigenbetrieb) und unterliegt
keiner Eintragungspflicht in ein Register.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses
(§§ 242 ff. HGB)
Form und Darstellung - Jahresabschluss und Bekanntmachung
Die Vorschriften über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie über die
Pflicht zur Offenlegung einschließlich der zugehörigen Unterlagen wurden entsprechend der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
vom 16. November 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), zuletzt geändert durch
Art. 26 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) auf das Geschäftsjahr
2016 angewendet.
Gemäß § 21 EigVO NRW wurden für den Jahresabschluss einschließlich Anhang die
Vorschriften im Dritten Buch des HGB (in der Fassung des BilanzrichtlinieUmsetzungs-gesetzes (BilRUG)) für große Kapitalgesellschaften angewendet, soweit
sich
aus
der
Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt.
Die Bilanz wurde entsprechend der Vorschrift des § 266 HGB aufgestellt (§ 22 Abs. 1
EigVO NRW). Die bisher vorgesehene Bilanzposition „Allgemeine Rücklage“ wird
weiterhin ausgewiesen, da diese Vorgehensweise durch die Regelung in § 265 Abs.
5 HGB gedeckt ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend der Vorschrift des § 275 HGB aufgestellt (§ 23 Abs. 1 EigVO NRW). Die neue EigVO NRW
bleibt bei den Begriffen „Jahresgewinn“ und „Jahresverlust“, wo hingegen im HGB
vom „Jahresüberschuss“ bzw. „Jahresfehlbetrag“ die Rede ist. Da die Begriffspaare
synonym verwendet werden dürfen, soll es hier bei den bisherigen Begrifflichkeiten
bleiben.
Die Vorschriften der Bekanntmachung bzw. der öffentlichen Auslegung des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichtes mit der Verwendung des Jahresergebnisses ergeben sich aus § 26 EigVO NRW. Der Jahresabschluss 2016 ist dem Rat
Volkshochschule Aachen
Aachen
Anlage 3
2
der Stadt Aachen am 22.11.2017 zur Feststellung vorgelegt und die Feststellung des
Jahresabschlusses ist am 17.03.2018 öffentlich bekannt gemacht worden.
Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 wird der Jahresabschluss 2016 zur
Einsichtnahme verfügbar gehalten.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§§ 284 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4 HGB)
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben.
Die Sachanlagen sind bewertet zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt, insbesondere unter Beachtung des § 7 Abs.1 Satz 4 EStG.
Für Vermögensgegenstände von geringem Wert (geringwertige Wirtschaftsgüter) wird
die Vereinfachungsregel angewandt. Sie werden sofort im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben, wobei für die Geringwertigkeit wie in den Vorjahren unverändert
von einer Obergrenze in Höhe von EUR 410,00 ausgegangen wurde.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Allgemeine Rücklage
Der jährlich gewährte Zuschuss der Stadt Aachen wird zunächst der allgemeinen
Rücklage zugeführt und der Jahresverlust danach verrechnet. Diese Bilanzierungsmethode hat den Zweck, dass nur die selbst erwirtschafteten Erträge der Volkshochschule in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden und folglich sich der
Ausweis eines entsprechenden Jahresverlustes ergibt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Rückstellungen sind gebildet worden für Verbindlichkeiten, die dem Grund nach bestanden, deren Höhe jedoch nicht feststand. Rückstellungen mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr sind grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Entsprechend der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebenen (IDW RS HFA 23), die die IDW Stellungnahme HFA 1/1997 ersetzt, wären Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten zu bilden, soweit sie für das
Sondervermögen „Volkshochschule Aachen“ tätig sind. Sofern eine Vereinbarung
vorliegt, wonach die juristische Person des öffentlichen Rechts das Sondervermögen
Volkshochschule Aachen
Aachen
Anlage 3
3
gegen laufende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freistellt, ist dies bei
der Bemessung der Pensionsrückstellung im Jahresabschluss des Sondervermögens
mindernd zu berücksichtigen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Freistellungsvereinbarung hat die juristische Person des öffentlichen Rechts die entsprechende originäre Pensionsverpflichtung zu passivieren. Mit Datum vom 11. November 2010 hat
die Volkshochschule Aachen mit der Stadt Aachen eine derartige Freistellungsvereinbarung abgeschlossen, und zwar rückwirkend ab 2009, so dass die bisher notwendigen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten der Volkshochschule Aachen nicht mehr gebildet werden müssen.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Posten des
Anlagevermögens
1
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene
gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte
II. Sachanlagen
1. Bauten auf fremden
Grundstücken
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
Gesamtsumme
Am
01.01.2017
EUR
2
14.624,35
Abschreibungen
Zugang
Abgang
EUR
3
EUR
4
7.011,15 -4.437,97
UmAm
buchungen 31.12.2017
EUR
EUR
5
6
Zugang
Abgang
EUR
8
EUR
9
Am
31.12.2017
EUR
10
17.197,53
13.154,35
2.290,15 -4.435,97
11.008,53
0,00
0,00 210.034,31
67.209,63
8.285,68
429.661,43 12.442,89 -2.148,14
Kennzahlen
Am
Am
31.12.2017 31.12.2016
EUR
EUR
11
12
DurchDurchschnittlicher schnittlicher
AbschreiRestbuchbungssatz
wert
v.H.
v.H.
13
14
1.470,00
13,3
36,0
75.495,31
134.539,00 130.768,00
3,9
64,1
0,00 439.956,18
314.260,03 19.452,89 -2.148,14 331.564,78
108.391,40 115.401,40
4,4
24,6
627.639,06 24.499,57 -2.148,14
0,00 649.990,49
381.469,66 27.738,57 -2.148,14 407.060,09
242.930,40 246.169,40
4,3
37,4
642.263,41 31.510,72 -6.586,11
0,00 667.188,02
394.624,01 30.028,72 -6.584,11 418.068,62
249.119,40 247.639,40
4,5
37,3
197.977,63 12.056,68
0,00
Am
01.01.2017
EUR
7
Restbuchwerte
0,00
6.189,00
Volkshochschule Aachen
Aachen
Anlagenspiegel
Anlage 3
4
Volkshochschule Aachen
Aachen
Anlage 3
5
Im Übrigen ergeben sich folgende Änderungen in Bestand, Leistungsfähigkeit und
Ausnutzungsgrad der wichtigsten Anlagen:
31.12.2017
EUR
Zugang in 2017:
Immaterielle Vermögensgegenstände:
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte (EDV-Software)
7.011,15
───────
Bauten auf fremden Grundstücken:
Einbauten auf fremden Grundstücken
12.056,68
───────
Betriebs- und Geschäftsausstattung:
Büro- und Geschäftsausstattung
Geringwertige Wirtschaftsgüter
10.294,75
2.148,14
───────
12.442,89
───────
31.510,72
═══════
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB)
31.12.2017
EUR
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
970,00
══════
Bei den ausgewiesenen Forderungen handelt es sich vollumfänglich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Forderungen an die Stadt Aachen
1.005.585,34
════════
Zusammenstellung:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
-561,00
1.454.081,04
-447.934,70
────────
1.005.585,34
════════
Bei den Forderungen an die Stadt Aachen handelt es sich um Forderungen gegen Gesellschafter.
Volkshochschule Aachen
Aachen
Anlage 3
6
3. Eigenkapital
Entwicklung Eigenkapital
EUR
31.12.2017
EUR
Stammkapital:
Stand 1.1.2017 = Stand 31.12.2017
51.129,19
Rücklagen:
Allgemeine Rücklagen:
Vortrag 1.1.2017
Zuführung (Zuschuss der Stadt Aachen)
Entnahmen (Verlustabdeckung 2016)
4.057.900,00
4.368.396,73
─────────
8.426.296,73
-3.712.239,85
─────────
4.714.056,88
Verlust:
Vortrag 1.1.2017
Ausgleich durch Verrechnung mit der
allgemeinen Rücklage
Jahresverlust 2017
-3.712.239,85
3.712.239,85
─────────
0,00
-3.755.405,59
─────────
-3.755.405,59
─────────
1.009.780,48
═════════
Volkshochschule Aachen
Aachen
4.
Anlage 3
7
Rückstellungen
Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt.
Entwicklung:
Resturlaub
Mehrarbeitss tunden
Langzeitkonto
Diens tjubiläen
Jahres abs chluss kos ten
-2016
-2017
Prüfungs kos ten
-2015
-2016
-2017
Stand
01.01.2017
EUR
Inans pruchnahme
EUR
-Auflösung
+Zuführung
EUR
Stand
31.12.2017
EUR
23.795,68
58.229,59
19.162,42
4.238,28
23.795,68
58.229,59
19.162,42
+10.419,83
+46.050,52
+14.207,54
+595,62
10.419,83
46.050,52
14.207,54
4.833,90
105.425,97
101.187,69
+71.273,51
75.511,79
3.570,00
0,00
3.570,00
0,00
+0,00
+3.570,00
0,00
3.570,00
1.800,00
16.675,00
0,00
730,45
14.875,00
0,00
0,00
1.800,00
16.675,00
22.045,00
19.175,45
-1.069,55
+0,00
+16.675,00
-1.069,55
+20.245,00
0,00
4.300,00
4.500,00
50.500,00
22.045,00
Energiekos ten
-2014
-2015
-2016
-2017
4.300,00
6.300,00
48.500,00
0,00
36.122,46
0,00
-4.300,00
-2.000,00
-7.877,54
+50.500,00
Nebenkos tenabrechnung
-2014
-2015
-2016
-2017
6.000,00
14.000,00
18.000,00
0,00
0,00
2.039,19
3.997,90
0,00
-6.000,00
-4.960,81
-7.002,10
+11.500,00
0,00
7.000,00
7.000,00
11.500,00
Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen
6.900,00
0,00
0,00
6.900,00
Urheberrechte
-2015
-2016
-2017
500,00
4.300,00
0,00
457,24
3.032,22
0,00
-42,76
-767,78
+3.800,00
0,00
500,00
3.800,00
108.800,00
45.649,01
236.270,97
166.012,15
-32.950,99
+65.800,00
-34.020,54
+157.318,51
96.000,00
193.556,79
Volkshochschule Aachen
Aachen
Anlage 3
8
5. Verbindlichkeiten
Restlaufzeiten und Sicherheiten (§§ 268 Abs. 5 S. 1, 285 Nrn. 1 und 2 HGB)
Die Angaben zu den Restlaufzeiten und zur Besicherung der Verbindlichkeiten enthält der nachfolgende Verbindlichkeitenspiegel.
(§ 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)
2017
Insgesamt
im Geschäftsjahr
EUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
2. Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
3. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern
- davon im Rahmen der sozialen
Sicherheit
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
EUR
2016
Restlaufzeit
1 - 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR
Insgesamt
im Geschäftsjahr
EUR
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
EUR
Restlaufzeit
1 - 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR
135.321,63
135.321,63
0,00
0,00
185.554,05
185.554,05
0,00
0,00
15.654,25
15.654,25
0,00
0,00
35.778,83
35.778,83
0,00
0,00
129.574,26
(0,00)
129.574,26
(0,00)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
144.590,46
(0,00)
144.590,46
(0,00)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
(0,00)
(0,00)
(0,00)
(0,00)
(0,00)
(0,00)
(0,00)
(0,00)
280.550,14
280.550,14
0,00
0,00
365.923,34
365.923,34
0,00
0,00
Volkshochschule Aachen
Aachen
Aufgliederung der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017
Es bestehen keine Sicherheiten für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten.
Anlage 3
9
Volkshochschule Aachen
Aachen
Anlage 3
10
Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB)
31.12.2017
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
15.654,25
══════
Bei den ausgewiesenen Verbindlichkeiten handelt es sich vollumfänglich um
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
V.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Aufgliederung der Umsatzerlöse (§ 285 Nr. 4 HGB)
Zusammensetzung der Umsatzerlöse:
2017
EUR
2016
EUR
Teilnehmerentgelte
1.536.138,95
1.542.671,80
Studienreisen
Landeszuweisungen
82.828,95
1.531.536,09
67.001,26
1.382.091,04
1.637.445,10
2.679,03
─────────
4.790.628,12
─────────
1.516.399,98
2.172,40
─────────
4.510.336,48
─────────
37.962,60
46.703,55
─────────
4.828.590,72
═════════
─────────
4.557.040,03
═════════
Drittmittel
Werbeeinnahmen
Erlöse aus der gewöhnl. Geschäftstätigkeit
Sonstige Umsatzerlöse (Umgliederung wg.
BilRUG, insbesondere Kostenerstattungen)
Volkshochschule Aachen
Aachen
Anlage 3
11
Entwicklung des Personalaufwandes:
2017
EUR
2016
EUR
291.247,40
253.152,92
3.506.505,56
3.427.248,37
43.554,71
43.215,60
-30.509,80
-31.898,59
595,62
─────────
3.811.393,49
─────────
-41,10
─────────
3.691.677,20
─────────
Löhne und Gehälter:
Beamtenbezüge
Vergütungen kommunale Beschäftigte
Vergütungen nach dem SchwbG
Veränderung Rückstellung Urlaubsansprüche/
Mehrarbeitsstunden/Langzeitkonto
Veränderung Rückstellung Dienstjubiläen
soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung:
Versorgungskasse Beamte
133.090,00
104.777,00
Versorgungskasse übrige Beschäftigte
280.955,36
276.445,79
Sozialversicherung übrige Beschäftigte
679.056,90
661.056,01
21.796,86
23.736,27
22.728,61
─────────
1.137.627,73
─────────
4.949.021,22
═════════
17.285,27
─────────
1.083.300,34
─────────
4.774.977,54
═════════
Umlage Unfallversicherung
kommunale Beschäftigte
Beihilfen
Volkshochschule Aachen
Aachen
Anlage 3
12
Sonstige Pflichtangaben
Anzahl der Beschäftigten (§ 285 Nr. 7 HGB)
2017
2016
Direktorin
1
1
Beamte
5
5
82
───
88
═══
80
───
86
═══
Kommunale Beschäftige
Mitglieder der Betriebsleitung (Direktorin) und des Betriebsausschusses
(§ 285 Nr. 10 HGB i.V.m. § 24 Abs. 1 EigVO NRW)
Betriebsleiterin
Frau Dr. Beate Blüggel, Direktorin
Betriebsausschuss
Für den Betrieb ist gemäß § 11 der Satzung ein Betriebsausschuss bestellt. Diese Aufgabe wird von dem Betriebsausschuss Theater und VHS wahrgenommen:
Mitglieder des Betriebsausschusses
Name
Beruf
Funktion
Josef Hubert Bruynswyck
Aida Beslagic-Lohe
Manfred Bausch
Maria Keller
Hermann Josef Pilgram
Hildegard Pitz
Sibylle Reuß
Dr. Margarethe Schmeer
Ruth Crumbach-Trommler
Matthias Fischer
Tobias Ruof
Gunter von Hayn
Ruth Wilms
Hildegard Bechholds
Beamter a.D.
Projektmanagerin
Geschäftsführer
Schulleiterin
Journalist
Sekretärin
Schulleiterin a.D.
Bürgermeisterin
Dipl.-Volkswirtin
Lehrer
zz. Promotion
Physiker
Hausfrau
Kauffrau i.R.
Ausschussvorsitzender
stv. Ausschussvorsitzende
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Ausschussmitglied
Sachkundige Bürgerin
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundige Bürgerin
Sachkundige Einwohnerin
Zugehörigkeit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
seit
01.10.2004
02.07.2014
18.11.2009
01.10.2015
01.10.2004
02.07.2014
02.07.2014
01.10.2004
02.07.2014
02.07.2014
06.04.2016
02.07.2014
02.07.2014
30.05.2013
Volkshochschule Aachen
Aachen
Anlage 3
13
Tätigkeitsvergütungen der Betriebsleitung (Direktorin) und des
Betriebsausschusses (§ 285 Nr. 9 HGB i.V.m. § 24 Abs. 1 EigVO NRW)
Direktorin (Betriebsleiterin)
Gesamtbezüge der Betriebsleitung: EUR 84.669,49
Betriebsausschuss
An den Betriebsausschuss wurden keine Tätigkeitsvergütungen gezahlt; sie erhielten
vielmehr ein Sitzungsentgelt gem. § 1 EntschVO, welches jedoch von der Stadt Aachen
gezahlt wird.
Muttergesellschaft bei Konzernstruktur
(§ 285 Nr. 14, 14a HGB)
Muttergesellschaft ist die Stadt Aachen.
Gesamthonorar des Abschlussprüfers (ohne USt) für das Geschäftsjahr 2017
(§ 285 Nr. 17 HGB)
EUR
Abschlussprüfungsleistungen
GPA
Sonstige Beratungsleistungen
(u.a. IT Pauschale für DATEV eG: EUR 3.900.00)
12.500,00
1.000,00
6.900,00
───────
21.200,00
═══════
Latente Steuern (§ 285 Nr. 29 HGB)
Da bei der Volkshochschule wegen der Steuerbefreiung Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag nicht anfallen, ergeben sich auch keine latenten Steuern.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag (§ 285 Nr. 33 HGB)
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Ende des Wirtschaftsjahres
nicht ergeben.
Volkshochschule Aachen
Aachen
Anlage 3
14
Ergebnisverwendungsvorschlag (§ 18 Abs. 6 HGB) oder -beschluss
(§ 285 Nr. 34 HGB)
Das Jahresergebnis ist gem. § 14 (4) der Satzung der Volkshochschule Aachen über
das Eigenkapital - Rücklagekapital zu verrechnen. Führt die Verrechnung des Jahresergebnisses unter Berücksichtigung des städtischen Zuschusses zu einer Kapitalmehrung,
soll diese dem Betrieb belassen werden. Führt die vorgenannte Verrechnung des Jahresergebnisses zu einer Kapitalminderung gilt § 10 Abs. 6 der EigVO NRW.
Aachen, den 26.06.2018
gez.
Dr. Beate Blüggel
Direktorin der Volkshochschule Aachen
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
1
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
2
I. Aufgaben und Profil der Aachener Volkshochschule
Weiterbildungszentrum der Stadt Aachen
Lebensbegleitendes Lernen ist unverzichtbar, um erfolgreich am gesellschaftlichen, kulturellen,
technologischen und wirtschaftlichen Wandel teilzuhaben und diesen mitzugestalten.
Als kommunales Weiterbildungszentrum der Stadt Aachen unterstützt die Volkshochschule
Aachen das lebensbegleitende Lernen.
Sie bietet der Aachener Bevölkerung ein breit gefächertes und qualitativ hochwertiges allgemeines,
berufliches, politisches und kulturelles Weiterbildungsangebot und erfüllt so eine unverzichtbare
Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Unser Programm ist bedarfsgerecht und verlässlich. Wir reagieren mit ihm flexibel auf den aktuellen
Bedarf und wecken dadurch neue Bildungsinteressen in wechselnden Kooperationen und Partnerschaften.
Wir führen Projekte und Auftragsdienstleistungen für besondere Zielgruppen durch, soweit sie im
Einklang mit unserem Selbst- und Aufgabenverständnis stehen.
Wir sind offen für Menschen aller sozialen Schichten, Milieus, Nationalitäten, Religionen, kulturellen
Orientierungen und Altersgruppen. Wir pflegen eine offene, barrierefreie Lernkultur, die an die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Bevölkerung anschließt. Wir sind bestrebt, auch diejenigen
Bevölkerungsgruppen zu erreichen, die aufgrund ihrer Lernbiografie den klassischen Bildungsinstitutionen distanziert gegenüberstehen.
Als öffentlich verantwortetes Weiterbildungszentrum ist die Aachener Volkshochschule parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig. Sie versteht sich als ein Forum, in dem die Bürgerinnen
und Bürger mit Vertreterinnen und Vertretern von Parteien, Gewerkschaften und Verbänden, der
Wissenschaft und der Zivilgesellschaft zusammenkommen und als ein Ort der reflektierten öffentlichen Meinungsbildung im Licht konkurrierender Perspektiven und im freien Spiel der Argumente. Sie
ist
· ein Standortfaktor für die Stadt Aachen, indem sie ein lebensbegleitendes, allgemeines, politisches, kulturelles und beruflich orientiertes Weiterbildungsangebot vorhält,
· ein sozialintegratives Bildungszentrum, in welchem Menschen verschiedener Herkunft und
unterschiedlicher Lebenssituation einander begegnen und sich miteinander verständigen
können,
· ein politisches Forum, in dem gesellschaftliche Teilhabe gefördert und zur Mitgestaltung ermuntert wird, wobei Themen auch kontrovers diskutiert werden,
· ein individueller Erfahrungs- und Erlebnisraum, der Orientierung und Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht,
· Zukunftsfaktor, indem sie fremdsprachliche, kulturelle, technologische und mediale Kompetenzen vermittelt,
· Non-profit-Unternehmen in Form einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und unterliegt
damit der Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns.
Die Volkshochschule Aachen arbeitet eng mit Partnern aus dem Bildungssystem, der Kultur, der
Wissenschaft, der Wirtschaft und der Verwaltung zusammen. Sie beteiligt sich aktiv an der Entwicklung einer kommunalen Bildungslandschaft, die offene Zugänge, zweite Bildungschancen und
Übergänge zwischen den Bildungsbereichen ermöglicht.
Teilnehmerorientierung ist die Basis unserer Unternehmenskultur:
· Das Bildungsangebot wird transparent und verständlich dargestellt.
· Differenzierte Beratungsleistungen orientieren sich an den Interessen der Ratsuchenden.
· Die Vorkenntnisse und Interessen der Teilnehmenden werden berücksichtigt.
· Die ausgewählten Veranstaltungsformate und Methoden ermöglichen aktive Beteiligung und
fördern selbstständiges Weiterlernen.
· Die Lernorganisationsformen und Unterrichtszeiten entsprechen den unterschiedlichen zeitlichen Möglichkeiten und Erwartungen unserer Kundinnen und Kunden.
· Wohnortnahe Lernorte in den Stadtteilen sowie barrierefreie Räume sichern die Erreichbarkeit der Angebote.
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
3
·
·
·
·
·
Eine sozialverträgliche Preisgestaltung und zusätzliche Ermäßigungsregelungen erleichtern
den Zugang.
Anmeldezeiten und -arten orientieren sich an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und
Kunden.
Ein professionelles Beschwerdemanagement nimmt die Anregungen und Beschwerden der
Kundinnen und Kunden auf.
Die Geschäftsbedingungen sind kundenfreundlich formuliert und werden öffentlich kommuniziert.
Die Programm- und Serviceverantwortlichen sind für die Kundinnen und Kunden erkennbar
und zuverlässig erreichbar.
Die Volkshochschule Aachen arbeitet mit engagierten, fachlich und erwachsenenpädagogisch qualifizierten Dozentinnen und Dozenten zusammen. Diese sind wichtiger Faktor in der Qualität unseres Programmangebotes. Sie bekommen die für ihre Tätigkeit nötigen Unterrichtsmittel und Fortbildungsangebote, und sie werden zum regelmäßigen Austausch sowohl mit den planenden Pädagoginnen und Pädagogen als auch untereinander angeregt.
Die Mitarbeitenden der Volkshochschule Aachen leben eine erfolgs- und leistungsorientierte Unternehmenskultur und sichern damit die Zukunftsfähigkeit der Organisation.
Wir praktizieren auf allen Ebenen einen mitarbeiterbezogenen Führungsstil. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter werden in ihren Fortbildungsinteressen und ihrer innerbetrieblichen
Weiterentwicklung unterstützt. Die für das Programm Verantwortlichen haben eine eigene Budgetverantwortung und dadurch eigenverantwortliche Handlungsspielräume. Wir betreiben
aktive Nachwuchsförderung und bauen die Möglichkeiten zur beruflichen Erstausbildung aus.
Die Volkshochschule Aachen betreibt ihre Qualitätsentwicklung unter anderem auf der Basis des
LQW (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) der Firma Con!flex. Ebenfalls sind
wir als Trägerin zertifiziert für Maßnahmen der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung
Arbeitsförderung). Wir verfolgen die Verbesserung unserer Angebots-, Organisations-, Service- und
Ausstattungsqualität kontinuierlich. Wir bitten unsere Teilnehmenden, Dozenten und
Dozentinnen und Kooperationspartner regelmäßig um Feedback und unterziehen uns externen Qualitätsüberprüfungen. Ein internes Berichts-, Kommunikations- und Beteiligungssystem ist die Grundlage für interne Veränderungs- und Optimierungsprozesse.
Der durch Politik und Stadtverwaltung begleitete Reorganisationsprozess wird im Laufe des Berichtsjahres beendet. Nach der Evaluation der neuen Struktur des pädagogischen Bereichs im Jahr
2016 werden im Berichtszeitraum abschließend neue Zuordnungen einiger Produkte in den Programmbereichen vorgenommen. Die Verwaltungsabteilung ist zum Ende des Berichtsjahrs optimiert
und neu strukturiert. Die Reorganisation der Volkshochschule ist zum 15.12.2017 abgeschlossen.
Programmbereiche der Volkshochschule Aachen
Offene Akademie
Allgemeine Weiterbildung
Geschichte und Zeitgeschehen
Wege gegen das Vergessen
Psychologie und Pädagogik
Tanz
Kunst und Kommunikation
Kreativität
Philosophie und Religion
mit den Querschnittsaufgaben:
Öffentlichkeitsarbeit
Dozentenfortbildungen
Zielgruppenangebote (Junge VHS, Angebote für Frauen, Angebote 60 plus)
Ausstellungen
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
4
Beruf - Natur - Gesundheit
Recht und Finanzen
Arbeit und Leben
Sternwarte
Natur, Technik und Umwelt
Gesundheit und Sport
Deutsch für Deutsche
Alphabetisierung und Elementarbildung
Mathematik
Selbsthilfe (AKIS)
Berufliche Bildung, IT/Computeranwendungen und Wirtschaft
Weiterbildungsberatung
Projekt NRW Weltoffen
Projekt Demokratie leben
mit den Querschnittsaufgaben:
Projektsteuerung
Firmenkooperationen
Sprachen
Deutsch als Fremdsprache
Englisch
Weitere Sprachen
mit der Querschnittsaufgabe:
Prüfungen und Zertifikate
College
Schulabschlusslehrgänge
mit der Querschnittsaufgabe:
Kooperationen mit Schulen
II. Wirtschaftsbericht
1. Aktuelle Entwicklungen
Im Geschäftsjahr steigen im Vergleich zum Vorjahr sowohl die Umsatzerlöse als auch die betrieblichen Aufwendungen. Trotzdem kann ein positiver Jahresabschluss erreicht werden und die Volkshochschule ist in der Lage, wiederum Rücklagen zu bilden. Die Volkshochschule Aachen erbringt im
Berichtszeitraum zwar keinen zusätzlichen Konsolidierungsbeitrag zum städtischen Haushalt, aber
die Absenkung des Betriebskostenzuschusses für die Jahre 2012 bis 2014 mit 200 TEUR wird fortgeschrieben.
Die Prognose in den Zwischenberichten zum 31.03., 30.06. und 30.09. deutet auf einen ausgeglichenen Jahresabschluss 2017 hin. Hinzuweisen ist darauf, dass die tariflichen Erhöhungen in 2017
(ab dem 1. Februar 2,35% und nachträglich auch für 2016 in Höhe von insgesamt 160 TEUR) in der
zweiten Hälfte des Berichtszeitraumes durch eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses seitens
der Stadt aufgefangen sind. Im Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 ist ein Risikoportal in Höhe von
344 TEUR eingeplant.
Dem gegenüber stehen eine Erhöhung des Landeszuschusses und ein Ausbau der Drittmittel.
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
5
2. Geschäftsverlauf
Das Jahresergebnis 2017 weist mit 3.755 TEUR einen um 43 TEUR höheren Jahresverlust gegenüber dem Vorjahr (mit 3.712 TEUR) aus.
Dem gegenüber steht eine Steigerung bei den Umsatzerlösen, die zu einem erheblichen Anteil auf
hinzugekommene Drittmittel und Landeszuweisungen zurückzuführen ist: die Kürzungen der Landesmittel aus früheren Jahren ist somit komplett zurückgenommen. Weitere kleinere Projekte werden akquiriert. Die Teilnehmendenentgelte gehen geringfügig zurück. Die Aufwandsseite erhöht sich
um ca. 325 TEUR, wozu auch die tariflichen Erhöhungen beitragen.
Das Risikoportal in Höhe von 344 TEUR kann geschlossen werden. Darüber hinaus schließt das
Jahr mit einem Plus von 613 TEUR ab, das für den weiteren Rücklagenaufbau benötigt wird.
Die Volkshochschule Aachen leistet seit Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bis heute
einen Konsolidierungsbeitrag strukturell sukzessive in Höhe von 1,31 Mio EUR an die Stadt.
Die Volkshochschule steht außerdem weiterhin vor der Aufgabe, weitere Drittmittel zu akquirieren,
um das prognostizierte Jahresergebnis erreichen zu können und weitere Rücklagen aufzubauen. Sie
beantragt in 2017 insgesamt 13 Projekte, davon können 10 Projekte durchgeführt werden.
Die Ausgabensperre für die Volkshochschule wird weiterhin aufrechterhalten.
Durch die Weiterentwicklung eines modularisierten Finanzierungskonzepts kann das Risikoportal für
2017 geschlossen werden. Ziel war und ist es, das Programmangebot der Volkshochschule Aachen,
ihrem öffentlichen Auftrag und ihrem Selbstverständnis entsprechend, in seiner Vielfalt zu erhalten.
Die Module im Einzelnen:
1. Geänderter Personaleinsatz im Zuge der Reorganisation
2. Effizientere Programmgestaltung
3. Einsparungen durch Stellenänderungen nach Verrentungen / Pensionierungen
4. Mehreinnahmen durch Drittmittel
5. Angebotserweiterung im Programmbereich Deutsch als Fremdsprache
6. Kooperationen mit städtischen Dienststellen / Aufgabenübertragung
Der Vorteil dieses Modulsystems ist, dass nicht alle Module im gleichen Maße greifen müssen.
Die Personalkosten steigen zwar, das ist aber in der Hauptsache zurückzuführen auf die tariflichen
Steigerungen aus 2016 und 2017.
Die Verrentung von zwei pädagogischen Mitarbeitenden wird durch Neueinstellung von jüngeren,
und somit kostengünstigeren, Personen ersetzt.
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
6
3. Darstellung der Lage des Eigenbetriebes
A. Analyse der Ertragslage
Die Ergebnisstruktur der beiden Geschäftsjahre 2017 und 2016 stellt sich wie folgt dar:
2017
TEUR
%
2016
TEUR
%
Veränderung
TEUR
%
ERGEBNISSTRUKTUR
Umsatzerlöse
4.828
100,0
4.556
100,0
272
6,0
Gesamtleistung
4.828
100,0
4.556
100,0
272
6,0
Materialaufwand
-2.086
-43,2
-1.938
-42,5
-148
7,6
2.742
56,8
2.618
57,5
124
4,7
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-4.949
-30
-102,5
-0,6
-4.775
-30
-104,8
-0,7
-174
0
3,6
0,0
-1.573
-32,6
-1.570
-34,5
-3
0,2
Betriebsergebnis
-3.810
-78,9
-3.757
-82,5
-53
1,4
0
0
0,0
0,0
0
0
0,0
0,0
0
0
0,0
0,0
55
1,1
45
1,0
10
22,2
-3.755
-77,8
-3.712
-81,5
-43
1,2
Rohergebnis
Zinsaufwand
Finanzergebnis
Neutrales Ergebnis
Jahresverlust
Die Umsatzerlöse betragen laut G + V 2017 rd. 4.829 TEUR. In dieser Summe sind 1 TEUR Erstattungen Bankgebühren enthalten, die dem neutralen Ergebnis zugeordnet werden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen laut G + V 2017 rd. 61 TEUR. In dieser Summe sind
34 TEUR Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, 1 TEUR Spende, und 26 TEUR periodenfremde Erträge enthalten, die dem neutralen Ergebnis zugeordnet werden
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen laut G + V 2017 rd. 1.580 TEUR. In dieser
Summe sind Forderungsverluste i.H.v. 7 TEUR enthalten, die dem neutralen Ergebnis zugeordnet
werden.
Insgesamt wird im Jahr 2017 ein geringeres Betriebsergebnis als im Vorjahr erzielt. Die Umsatzerlöse erhöhen sich u. a. wegen mehr Drittmitteln um 272 TEUR. Der Materialaufwand erhöht sich um
148 TEUR, während sich die betrieblichen Aufwendungen um 177 TEUR (davon alleine für die tariflichen Erhöhungen ca. 160 TEUR) erhöhen. Der Jahresverlust erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr
um 43 TEUR.
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
7
Zusammensetzung der Umsatzerlöse:
2017
EUR
2016
EUR
1.536.138,95
1.542.671,80
82.828,95
67.001,26
Landeszuweisungen
1.531.536,09
1.382.091,04
Drittmittel
1.637.445,10
1.516.399,98
2.679,03
2.172,40
37.962,60
46.703,55
4.828.590,72
4.557.040,03
Teilnehmendenentgelte
Studienreisen
Werbeeinnahmen
Sonstige Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse erhöhen sich um 272 TEUR.
Die Drittmittel enthalten Erträge aus Zuwendungen für Projekte durch EU, Bund, Stadt und von sonstigen Fördermittelgebern.
2017
Angaben in EUR
* Werbeeinnahmen sind in der Grafik wegen der kleinen Einheit nicht erkennbar
Personalaufwand
Die gesamten Aufwendungen für das Personal steigen im Vergleich zum Vorjahr um 174 TEUR. Die
tariflichen Erhöhungen im Berichtszeitraum betragen 83 TEUR für die Beschäftigten. Die Steigerung
ist u.a. zurückzuführen auf eine Zunahme der Beamtenbezüge, tariflichen Erhöhungen für die Beschäftigten, Mehraufwand in der Sozialversicherung und Beihilfen, s. Anlage 3, Seite 10.
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
8
Personalentwicklung gem. § 24 Abs. 2 Ziff. 6 EigVO
Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten
Aus der nachfolgenden Übersicht geht die in den Wirtschaftsjahren 2017 und 2016 (Stichtag jeweils
30. Juni) vorgesehene und tatsächliche Anzahl der Beschäftigten hervor
Einsatzbereich
Soll- Zahl
der BeschäfIst-Zahl
tigten
der Beschäftigten
2017 2016
2017
Ist-Zahl der Beschäftigten, aufgeteilt
nach Beschäftigungsgruppen
2016
2017
Beamte
Kommunal
Beschäftigte
Betriebsleitung/
Leitungsbüro
davon
2
2
2
2
---
2
Vollzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
2
2
2
2
-----
2
Pädagogische Abteilung
davon
Vollzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
48
47
47
47
---
47
29
18
27
19
31
14
29
17
-----
31
14
Vollzeitbeschäftigte
befristet
0
0
0
0
---
0
Teilzeitbeschäftigte
befristet
1
1
2
1
---
2
Verwaltungsabteilung
davon
Vollzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte
40
37
39
37
5
34
26
14
25
9
27
10
28
7
5
---
22
10
Vollzeitbeschäftigte
befristet
0
1
0
0
---
0
Teilzeitbeschäftigte
befristet
0
2
2
2
---
2
Gesamt
90
86
88
86
5
83
Bemerkungen
In der Darstellung der Beschäftigten sind per 30. Juni 2017 5 Beamte (per 30. Juni 2016 5 Beamte)
enthalten.
Anmerkung zu den Ist-Zahlen:
Vollzeitbeschäftigte sind auch die Beschäftigten, die zwar eine feste Teilzeitstelle haben, jedoch
durch Zuteilung in Projekten eine -befristete- Stundenaufstockung bekommen haben
B. Analyse der Finanzlage
Die Volkshochschule Aachen hat bis auf einige Wechselgeldkassen keine eigenen liquiden Mittel.
Einzahlungen der Teilnehmenden bzw. Einnahmen durch Fördergelder Dritter (Land, Bund, EU)
werden über ein eigenes Konto abgewickelt. Der Zugriff auf dieses Konto liegt bei der Stadtkasse
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
9
Aachen. Auszahlungen im Verhältnis zu fremden Dritten werden über die Stadtkasse Aachen (Verrechnungskonto) abgewickelt.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aufgrund der nachfolgenden Kapitalflussrechnung:
Kapitalflussrechnung
2017
TEUR
2016
TEUR
Periodenergebnis
-3.755
-3.712
30
30
-43
-38
-482
-452
-85
135
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von
Gegenständen des Anlagevermögens
0
-5
+/- Zinsaufwendungen / Zinserträge
0
0
-4.335
-4.042
0
5
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen/immaterielle Anlagevermögen
-32
-21
=
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
-32
-16
+
Zuschuss der Stadt Aachen (Zuführung Rücklagen)
4.368
4.058
-
gezahlte Zinsen
0
0
=
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
4.368
4.058
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds
1
0
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
2
2
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
3
2
+/- Abschreibungen / Zuschreibungen auf
Gegenstände des Anlagevermögens
+/- Zu-/Abnahme der Rückstellungen
+/- Ab-/Zunahme der Forderungen aus Lieferung
und Leistung sowie anderer Aktiva (sofern
keine Investitions- oder Finanzierungstätigkeit)
-/+ Ab-/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferung
und Leistung sowie anderer Passiva (sofern keine
Investitions- oder Finanzierungstätigkeit)
=
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
+
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen
des Sachanlagevermögens/immateriellen Anlagevermögens
-
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
10
Da die Einnahmen und Ausgaben der Volkshochschule von der Stadt Aachen abgewickelt werden,
ist davon auszugehen, dass trotz des geringen Bestandes an eigenen liquiden Mitteln die Zahlungsverpflichtungen des Eigenbetriebs jederzeit eingehalten werden können.
C. Analyse der Vermögenslage
Die Vermögensstruktur stellt sich wie folgt dar:
VERMÖGENSSTRUKTUR
Langfristig gebundenes Vermögen
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
Sachanlagen
Bauten auf
fremden Grundstücken
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen
- aus Lieferungen und Leistungen
- gegen verbundene Unternehmen
- an die Stadt Aachen
sonstige Vermögensgegenstände
Liquide Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtvermögen
2017
TEUR
%
2016
TEUR
%
6
0,4
1
0,1
5
*
135
8,5
131
11,8
4
3,1
108
249
6,8
15,6
115
247
10,4
22,3
-7
2
-6,1
0,8
56
-3
422
11
486
1
487
-4
483
485
21,5
-75,0
72,4
316
1
1.005 **
16
1.338
3
1.341
3
1.344
1.593
19,8
0,1
63,1
1,0
84,0
0,2
84,2
0,2
84,4
100,0
260
4
583 **
5
852
2
854
7
861
1.108
23,5
0,4
52,5
0,5
76,9
0,2
77,1
0,6 **
77,7
100,0
Veränderung
TEUR
%
*
* über 100 v. H. oder ohne Aussagewert
** Rundung
Die Bilanzsumme erhöht sich gegenüber dem vorhergehenden Bilanzstichtag, und zwar um 485
TEUR (= 43,8%) auf 1.593 TEUR. Ursächlich hierfür war insbesondere Zunahme beim Umlaufvermögen (um 486 TEUR).
Die Kennzahl „Anlagenintensität“ (Anteil des Sachanlagevermögens an der Bilanzsumme) liegt bei
15,2 % und hat sich im Vergleich zum Vorjahr (2016: 22,2 %) verringert.
Anlagevermögen
57,0
50,0
57,0
-57,1
56,1
43,8
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
11
Für die Darstellung der Änderungen im Bestand der wichtigsten Anlagen wird auf den Anhang, Anlage 3, Seiten 4-5 verwiesen.
Die Kapitalstruktur zeichnet sich wie folgt ab:
Kapitalstruktur
2017
TEUR
%
2016
TEUR
Veränderung
TEUR
%
%
51
3,2
51
4,6
0
0,0
4.714
-3.755
959
295,9
-235,7
60,2
4.058
-3.712
346
366,2
-335,0
31,2
656
-43
613
16,2
1,2
*
1.010
63,4
397
35,8
613
*
193 **
12,1
236
21,3
-43
-18,2
135
16
130
281
8,5
1,0
8,2
17,7 **
185 **
36
145
366
16,7
3,2
13,1
33,0
-50
-20
-15
-85
-27,0
-55,6
-10,3
-23,2
474
29,8
602
54,3
-128
-21,3
109
6,8
9,9
0
0,0
583
36,6
711
64,2
-128
-18,0
1.593
100,0
1.108
100,0
485
43,8
Langfristig verfügbares Kapital
Eigenkapital
Stammkapital
Allgemeine Rücklage
Jahresverlust
Kurzfristig verfügbares Kapital
Fremdkapital
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
- aus Lieferungen und Leistungen
- gegenüber verbundenen Unternehmen
- sonstige Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Gesamtkapital
109 **
* über 100 v. H. oder ohne Aussagewert
** Rundung
Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr (485 TEUR) ist zurückzuführen auf eine Zunahme beim
Eigenkapital (613 TEUR) bei Abnahme der Verbindlichkeiten (85 TEUR) und Verminderung der
sonstigen Rückstellungen (43 TEUR).
Die Einzelheiten der Kapitalentwicklung des laufenden Geschäftsjahres sowie die Übersicht der
Rückstellungen ist dem Anhang, Anlage 3, Seite 6 und 7 zu entnehmen.
Es sind wieder Rücklagen in Höhe von 959 TEUR vorhanden.
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
12
D. Kennzahlen Nutzungen der VHS
2017
2016
2.333
2.344
Kursteilnehmende
Einzelbesucher von Vorträgen
Einzelbesucher von Ausstellungen
25.686
6.277
2.122
25.622
8.620
3.620
Summe
34.085
37.932
durchgeführte
Unterrichtstunden:
76.837
72.474
233
1.514
237
1.546
Kurse /
Einzelveranstaltungen /
Ausstellungen:
Teilnehmende/Besucher:
abgelegte Prüfungen:
Schulabschlüsse
Prüfungen
Über das gesamte durchgeführte Volkshochschulangebot werden folgende quantitative Kennzahlen
ermittelt, bezogen auf die Nutzung der Teilnehmenden (TN) an Kursen, Einzelveranstaltungen und
Ausstellungen, und zwar die durchschnittliche Teilnehmendenzahl pro Veranstaltung (Ausstellungen
ausgenommen) sowie die Einzelbesuche („Nutzungen“) in der Volkshochschule.
2017
2016
Durchschnitt TN je Kurs
12,0
12,1
Durchschnitt TN je Einzelveranstaltung
34,2
40,7
424,4
615,0
13,7
14,6
461.022
436.719
plus Einzelveranstaltungen
6.277
8.620
plus Ausstellungen
2.122
3.690
469.421
449.029
Durchschnitt TN je Ausstellung
Durchschnitt TN je Veranstaltung (außer Ausstellungen)
Besuche/Nutzungen TN je Unterrichtsstunde
Summe der Einzelbesuche
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
13
Anzahl der Veranstaltungen insgesamt
Anzahl der Teilnehmenden / Besuchenden insgesamt
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
14
Anzahl der Veranstaltungen je Produkt
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
15
Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden je Produkt
Hinweis: Im Produkt 23 Bildungsberatung werden die Beratungen für die DVV-Statistik nicht
an dieser Stelle gezählt.
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
16
Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden insgesamt
Anzahl der abgelegten Prüfungen insgesamt
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
17
III. Nachtragsbericht
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
Die getroffenen Feststellungen werden in der Anlage 7 des Prüfungsberichtes dargestellt. Über die
Feststellungen hinaus haben sich keine Besonderheiten ergeben, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres 2017
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss der Wirtschaftsjahres 2017 haben sich nicht
ergeben.
IV. Prognosebericht
Um die positive Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Volkshochschule Aachen zu
unterstützen, werden wir die Teilnehmenden- sowie die Drittmittelakquise intensivieren.
·
Der in 2014 angestoßene Reorganisationsprozess ist Ende 2017 mit einer veränderten Verwaltungsstruktur abgeschlossen. Hier sind drei Teams in zwei Sachgebiete aufgeteilt und
neu strukturiert. Die Aufgaben der Verwaltung sind teilweise in die Programmbereiche verlagert (Honorarabwicklung) und in der neuen Verwaltungsstruktur neu zugeordnet, wobei die
Optimierung von Abläufen Ziel ist.
Die Struktur des pädagogischen Bereiches umfasst vier Programmbereiche
o Allgemeine Weiterbildung,
o Beruf – Natur – Gesundheit,
o Sprachen und
o College
Die Verwaltung gliedert sich in zwei Sachgebiete
o Finanzen und Kundenzentrum
o Allgemeine Verwaltung und Infrastrukturelles Management
Wiederbesetzungen für ausscheidendes Personal werden der neuen Struktur entsprechend
maßvoll vorgenommen.
·
Es zeichnet sich für das Wirtschaftsjahr 2018 eine weiterhin positive Tendenz der finanziellen Lage der Volkshochschule ab. Der städtische Zuschuss enthält die tariflichen Erhöhungen bis einschließlich 2017. Die Kürzungen des Landeszuschusses sind komplett zurückgenommen. Das Risikoportal kann, auch wegen der strukturellen Veränderungen, weiter reduziert werden. Die Volkshochschule Aachen wird weiter darauf ausgerichtet sein, fehlende
Mittel in Höhe des bestehenden Risikoportals durch zusätzliche Erträge bei den Teilnehmendenentgelten auszugleichen. Die Teilnehmendenentgelte sollen weiter stabilisiert werden. Die nun aufgebauten Rücklagen ermöglichen wieder notwendige Investitionen in Unterrichtsräume, die in den letzten Jahren nicht getätigt wurden. Auch die Einführung und der
Ausbau digitaler Angebote (Verstärkung der Infrastruktur, Bereitstellung digitaler Unterrichtsmedien, Umstellung auf eine neue Website und Einführung von Online-Anmeldungen
mit Warenkorbfunktion sowie z.B. eines Dokumentenmanagements) erfordern Investitionen.
·
Das modulare Finanzierungskonzept wird stetig weiterentwickelt, weil es immer notwendig
sein wird, konsequent zusätzliche Finanzierungsquellen mit Hilfe von Projekten zu erschließen, um das Risikoportal weiter abzusenken. Das bedeutet u.a.
o
o
o
vermehrte Projektmittelakquisition und Kooperationen für Ausschreibungen,
Intensivierung der Angebote zu Schulungen für die Stadtverwaltung und für Firmen,
Erschließung neuer Zielgruppen.
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
18
·
Die in 2018 verhandelten neuen Tarife für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst für 2018
bis 2020 sind seitens der Stadt noch nicht abgesichert und es ist deshalb zurzeit noch unklar, ob diese den Etat der Volkshochschule zusätzlich belasten werden.
·
Die Volkshochschule nutzt, neben den ihr zugeordneten Gebäuden Peterstraße und Sandkaulbach, städtische Räumlichkeiten in Schulen. Letztere stehen oft nicht dauerhaft zur Verfügung, sondern werden seitens Stadtverwaltung und Politik immer wieder neu zugeordnet;
es stellt für die Volkhochschule ein Risiko dar, wenn etablierter Unterrichtsraum an anderem
Ort bereitgestellt bzw. nicht ersetzt wird. Für die Volkshochschule ist ein kontinuierliches
Kursangebot am gleichen Ort wichtig, um ein verlässliches Angebot für die Bürgerinnen und
Bürger anzubieten und eine langfristige Bindung von Teilnehmenden zu erzielen.
·
Die Volkshochschule Aachen arbeitet stetig weiter an dem Qualitätssicherungsprozess mit
LQW (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung, 2017 restestiert und mit einer Vereinbarung von Entwicklungszielen mit der Fa. Con!flex Qualitätstestierung GmbH für
weitere vier Jahre abgeschlossen). Die Zusammenarbeit mit der Fachkundigen Stelle ZertPunkt, die Maßnahmen nach AZAV [SGB III und Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung] zertifiziert, wird weitergeführt. Die Volkshochschule ist dafür bis
2020 als Trägerin zertifiziert.
Diese erfolgreich erlangten Testierungen sind wichtige Voraussetzungen für die Gewinnung
von Teilnehmenden, für die Sicherung der Landeszuschüsse sowie für die Projektakquisition. Damit ist die Möglichkeit gegeben, den bisher erreichten hohen Qualitätsstand des Programms zu bewahren.
V. Chancen und Risikobericht
1. Risikobericht
Branchenspezifische Risiken
Aufgabe der Volkshochschule als kommunales Weiterbildungszentrum der Stadt Aachen ist es, ein
Programmangebot für alle Bürgerinnen und Bürger vorzuhalten und als eigenbetriebsähnliche Einrichtung wirtschaftlich zu handeln. Jedoch ist die Nachfrage des Angebots einerseits an ein günstiges und bezahlbares Weiterbildungsangebot gekoppelt und andererseits auch abhängig von der
wirtschaftlichen Entwicklung in der Stadt. Außerdem sind Ermäßigungsregelungen politisch gewünscht und Teil des Selbstverständnisses.
Ertragsorientierte Risiken
Der Ansatz bei den Erträgen ist mit 3,9% überschritten. Die Teilnehmendenentgelte liegen mit 2%
über den geplanten Ansatz, die Drittmittel werden unterschritten mit 10%. Der Projektmarkt unterliegt
immer wieder großen Schwankungen, der einzubringende Eigenanteil bei Projekten wird höher.
Andererseits erhöhen sich die Landeszuschüsse um 12,9% zum Ansatz und die sonstigen Erträge
verdoppeln sich um mehr als 123,9% (Grund hierfür sind auch Auflösung von Rückstellungen).
Die Aufwendungen sinken im Vergleich zum Ansatz um ca. 3,2%. Dazu gehören die Personalkosten,
bei denen tarifliche Erhöhungen für die Beschäftigten durch die Stadt bis einschließlich 2017 ausgeglichen sind. Durch Verrentung von Personal und Einstellung von jüngerem und deshalb kostengünstigerem Personal sinken dennoch die Aufwendungen. Außerdem findet weiterhin eine sehr
sparsame Mittelbewirtschaftung statt, die jedoch auch dazu führt, dass notwendige Instandhaltungsarbeiten bzw. Anschaffungen nur sehr sparsam getätigt werden.
Das Umfeld des Hauptgebäudes in der Peterstraße (Bushof) hat sich in den letzten Jahren dramatisch verändert. Es wird in den Medien als „Angstraum“ bezeichnet und von der Polizei aufgrund der
hohen Zahl an kriminellen Handlungen von Kameras überwacht. Aussagen von potenziellen Teil-
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
19
nehmenden, die das Angebot der Volkshochschule wegen eines Unsicherheitsgefühls nicht wahrnehmen, häufen sich. Wenn diese Situation sich nicht ändert, kann auch das qualitativ hochwertige
Angebot nicht die gewünschte Zahl an Teilnehmenden erreichen und es ist mit Einbrüchen bei den
Teilnehmendenentgelten zu rechnen.
Für das kommende Berichtsjahr wird die Volkshochschule den schulisch genutzten Raum in der
Malmedyerstraße verlieren. Eine räumliche Verlagerung von Kursangeboten ist immer mit dem Risiko behaftet, dass die Teilnehmenden nicht folgen und mit einem Wegfall von Entgelten zu rechnen
ist.
Im kommenden Jahr 2018 werden erneute Anstrengungen notwendig sein, das Risikoportal zu
schließen. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes für 2018 wird davon ausgegangen, dass das Risikoportal wieder geschlossen werden kann, aber der Eigenbetrieb durch Drittmittelakquisition, Erhöhung
von Teilnehmendenentgelten einerseits und Einsparungen durch Verrentung/Pensionierung von
Beschäftigten andererseits seine Finanzierung weiterhin sicherstellt. Ein wichtiger Faktor zur Erreichung dieses Ziels liegt in der Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um die tariflichen Erhöhungen. Der Qualitätssicherungsprozess wird weitergeführt.
Finanzwirtschaftliche Risiken
Wie bereits bei der Kapitalflussrechnung angemerkt, ist die Liquiditätssituation stabil, da die Einnahmen und Ausgaben der Volkshochschule von der Stadt Aachen abgewickelt werden. Hinzuweisen ist darauf, dass die Volkshochschule auf den städtischen Zuschuss angewiesen ist, nun wieder
Rücklagen gebildet werden können und diese auch in der Höhe weiter zur Verfügung stehen sollten.
2. Chancenbericht
Die Angebotspalette der Volkshochschule Aachen ist vielfältig und bietet immer wieder Möglichkeiten der Neu-Ausrichtung und Schwerpunktverlagerung. Die bedeutendste Herausforderung wird
darin liegen, die Angebote für die bereits angekommenen und noch ankommenden Geflüchteten mit
entsprechenden Kapazitäten, Räumen und fachkundigem Personal zu bewältigen.
Durch das Qualitätsmanagement der Volkshochschule Aachen ist sichergestellt, dass ihr Angebot
am Weiterbildungsmarkt höchste Ansprüche erfüllt. Die Einführung und der Ausbau digitaler Angebote, wie oben erwähnt, wird die Volkshochschule für die Zukunft gut aufstellen.
3. Gesamtaussage
Risiken für die zukünftige Entwicklung liegen weiterhin in dem schwierigen Projektmittelmarkt und
möglichen weiteren Konsolidierungsanforderungen für den Haushalt der Stadt Aachen. Für Erstgenanntes ist eine große interne Flexibilität Voraussetzung, um weitere Drittmittel einzuwerben.
Nach Abschluss des Reorganisationsprozesses ist die Volkshochschule für die Zukunft finanziell
solide aufgestellt. Die räumlichen Bedingungen, insbesondere in der Peterstraße, aber auch der
Wegfall von schulisch genutzten Räumlichkeiten, stellen eine Herausforderung dar. Sie müssen sich
verbessern, damit auch die mittelfristige Planung gesichert ist.
VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Durch den Status der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist laut EigVO NRW wirtschaftliches Handeln geboten, doch werden diverse Finanzinstrumente (Kredite, Wertpapiere) nur seitens der Trägerin, der Stadt Aachen, eingesetzt und der Eigenbetrieb kann ohne eigene Rechtspersönlichkeit diese
nicht selbstständig verwenden.
Zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruches erstellt die Volkshochschule Aachen die satzungsgemäß
vorgeschriebenen Zwischenberichte mit einer Jahresprognose, die vierteljährlich dem zuständigen
Lagebericht 2017
(§ 25 EigVO NRW)
Anlage 4
20
Betriebsausschuss „Theater und Volkshochschule“, der Stadtkämmerin und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Kenntnis gebracht werden. Intern wird das Controlling durch monatliche Auswertungen begleitet. Für die Programmbereichsleitenden und für die Betriebsleitung werden die Auswertungen vierteljährlich und spezielle Auswertungen nach Bedarf erstellt.
Vor dem Hintergrund des Qualitätsmanagements werden Ziele und Risiken für den Gesamtbetrieb
sowie für die einzelnen Programmbereiche weiterhin auch innerhalb der halbjährlich stattfindenden
Budgetfeedbackgespräche zwischen der Leitung, dem Finanzmanagement und den Programmbereichsleitenden nachgehalten. Dadurch können diese ständig bei Bedarf angepasst werden und so
Eingang ins interne Controlling finden.
VII. Bericht über Zweigniederlassungen
Zweigniederlassungen werden von der Volkshochschule nicht unterhalten.
Aachen, den 17. August 2018
gez.:
Dr. Beate Blüggel
Direktorin der Volkshochschule
Anlage 5
1
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht
der Volkshochschule Aachen, Aachen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung
der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Anlage 5
2
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Volkshochschule Aachen ist auch zukünftig auf Zuschüsse der Stadt Aachen
zur Abdeckung der Jahresverluste angewiesen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse
des Eigenbetriebes geben keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.
Aachen, den 31. August 2018
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf
unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf
unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.
Anlage 6
1
Erweiterung des Prüfungsauftrags
Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und zu den wirtschaftlichen Verhältnissen nach § 53 HGrG im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember
2017 gemäß IDW Prüfungsstandard PS 720
1.)
Zur Prüfung nach § 53 HGrG hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation anhand des folgenden Fragenkreises zu untersuchen und in
seine Berichterstattung einzubeziehen.
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge:
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens?
Geschäftsordnungen bestehen für die Organe, während die Satzung die Zuständigkeiten
der Betriebsleitung festlegt. Für die Bedürfnisse des Eigenbetriebes sind die Regelungen
ausreichend und durch die Dienstanweisung für die Volkshochschule Aachen einschließlich der Geschäftsordnung zur Regelung der Geschäftsverteilung und Stellvertretung der
Betriebsleistung sowie der Abteilungen (genannt Programmbereiche und Verwaltung) geregelt.
Die Verteilung der Aufgaben im Geschäftsverteilungsplan, ebenso die Einbindung der
Überwachungsorgane in die Entscheidungsprozesse der Betriebsleitung, ist sachgerecht.
b)
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Geschäftsjahr haben mit Belangen für die VHS 2 Sitzungen des Stadtrates, 1 Sitzung
des Finanzausschusses und 6 Sitzungen des Betriebsausschusses stattgefunden. Die
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 durch den Stadtrat fand in der Sitzung v.
22.11.2017 statt. Hierüber wurden entsprechende Niederschriften gefertigt.
c)
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Frau Dr. Blüggel ist in der 12. Amtsperiode des WDR-Rundfunkrates in der Funktion des
stellvertretenden Mitglieds tätig. Des weiteren ist Frau Dr. Blüggel im Vorstand des Landesverbandes als Gleichstellungsbeauftragte der Volkshochschulen in NRW für die Wahlperiode bis 2020, sowie im Vorstand des DVV und Gender und Diversity Ausschuss des
DVV tätig.
d)
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses / Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum,
erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Betriebsleitung steht im Anstellungsverhältnis, erfolgswirksame Komponenten existieren nicht. Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen; sie erhalten ein Sitzungsentgelt gemäß § 1 EntschVO NRW.
Anlage 6
2
2)
Zur Prüfung nach § 53 HGrG hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit des Geschäftsführungsinstrumentariums anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und
in seine Berichtserstattung einzubeziehen.
Fragenkreis 2:
a)
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten, aus dem Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Im Rahmen der Reorganisation der Volkshochschule Aachen fanden weitreichende Überprüfungen aller Bereiche statt, wie auch im Qualitätsnachweis (Selbstreport 2017) nach
der Lernerorientierten Qualitätstestierung in der Weiterbildung (LQW) beschrieben. Ab
dem 1. Juli 2015 wurden vier Programmbereiche gebildet und die Produkte neu zugeordnet:
- Allgemeine Weiterbildung
- Beruf-Natur-Gesundheit
- Sprachen und
- College.
Im Laufe des Berichtsjahres wurden einige Produkte in den Programmbereichen neu zugeordnet (z.B. aus dem PB College zum PB Beruf-Natur-Gesundheit und zum PB Allgemeine Weiterbildung).
Der Reorganisationsprozess für die Kernverwaltung startete in 2016 mit einer Bestandsaufnahme, um nach eingehender Analyse anschließend einen Optimierungsprozess einzuleiten. Im laufenden Jahr wurde u.a. die Implementierung der Ergebnisse aus dem Optimierungsprozess der Honorarabwicklung im Team Finanzen und Kundenzentrum vorgenommen.
Die neue Struktur der Kernverwaltung mit 2 Verwaltungsteams
- Finanzen und Kundenzentrum
- Allgemeine Verwaltung / infrastrukturelles Management mit dem Querschnittsaufgabenbereich Qualitätsmanagement
wurde in der Betriebsausschusssitzung am 14.12.2017 nach erfolgreichem Abschluss der
Reorganisation der VHS vorgestellt und ab dem 15.12.2017 umgesetzt.
Das Organigramm über den organisatorischen Aufbau der VHS wird regelmäßig aktualisiert und im Online-Handbuch der VHS allen Mitarbeiterinnen zur Verfügung gestellt. Im
Übrigen entspricht die vorhandene Organisation des Eigenbetriebes der Größe des Unternehmens.
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird.
c)
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Es finden regelmäßig Aufklärungen und Schulungen zur Korruptionsprävention statt. Die
Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergeben sich aus den Einzelregelungen des in-
Anlage 6
3
ternen Kontrollsystems, d.h. jährlich erfolgt u.a. über das städtische Intranet die Veröffentlichung der Richtlinien über die Annahme von Belohnungen und Geschenke durch Angehörige des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Aachen. Gleiches gilt für die Verfahrensabläufe für VOL- und VOB-Ausschreibungen. Hier wurde zudem noch eine detaillierte „Ablaufbeschreibung für VOL-Ausschreibungen“ publiziert. Neben der städtischen Korruptionsbeauftragten (Leiterin des Rechtsamtes) ist der Fachbereich Rechnungsprüfung – FB
14 – der Stadt Aachen mit der Korruptionsprävention befasst.
d)
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und Kreditgewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht
eingehalten werden?
Die Befugnisse der Organe sind in der Satzung aufgeführt und werden auch eingehalten.
Für Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung gibt es die VOL und eine entsprechende
Dienstanweisung. Für die Sachbearbeitung bestehen Dienstanweisungen, nach denen
auch verfahren wird. Sie werden kontinuierlich aktualisiert bzw. überarbeitet. Siehe hierzu
Fragenkreis 1 a) Abs. 3, es gilt die Dienstanweisung für die VHS mit Wirkung des
30.06.2016.
e)
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z. B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Es besteht eine ordnungsgemäße Dokumentation von Verträgen in Form von Aktenverwaltung und Projektverträgen bzw. Rahmenverträgen.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a)
Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten — den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Der Planungsprozess ergibt sich aus der EigVO NRW. Folgende Planungsrechnungen
werden erstellt: jährlicher Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan, Stellenübersicht),
5-jähriger Finanzplan (mittelfristige Finanzplanung). Das Planungswesen entspricht den
Bedürfnissen des Eigenbetriebs.
b)
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Die Planabweichungen werden grundsätzlich monatlich systematisch untersucht und in
Gesprächen mit den Produktverantwortlichen rückgekoppelt.
c)
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den besonderen Anforderungen des Eigenbetriebs.
d)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u. a, eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Entfällt; der Eigenbetrieb hat keine eigenen liquiden Mittel; Kredite dürfen nicht aufgenommen werden, da die Finanzierung durch die Stadt Aachen erfolgt.
Anlage 6
4
e)
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten
worden sind?
Entfällt; der Eigenbetrieb hat keine eigenen liquiden Mittel; Kredite dürfen nicht aufgenommen werden, da die Finanzierung durch die Stadt Aachen erfolgt.
f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Entgelte werden grundsätzlich vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt.
Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen
zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Das Mahnverfahren für ausstehende Teilnehmerentgelte wird mit Hilfe der SQL-Version
des VHS-Verwaltungsprogramms „Basys“ und des DATEV-Programms durchgeführt. Am
Prüfungstag, dem 13. Juli 2018 bestanden noch offene Teilnehmerentgelte i. H. v.
TEUR 7.
g)
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Das Controlling ist beim Finanzteam in der Verwaltungsabteilung angesiedelt und umfasst
alle wesentlichen Unternehmensbereiche.
h)
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und / oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Entfällt; Tochterunternehmen und wesentliche Unternehmensbeteiligungen bestehen
nicht.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a)
Hat die Geschäfts- / Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Wie in den Vorjahren bilden insbesondere die im Rahmen des LQW (Lernorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung) erarbeiteten strategischen Ziele die Grundlage für
das Risikomanagement. Die interne Risikoidentifikation erfolgt in einer Risikomatrix nach
Produkten mit Abweichungskontrolle. Ergänzend hierzu erfolgt zum Quartalsende eine
Auswertung der Kennzahlen Kurse, Teilnehmende, Unterrichtseinheiten jeweils im Dreijahresvergleich für jedes Produkt der VHS. Als Steuerungsunterstützung wird zusätzlich
die Kennzahl Personal (Verwaltung/Hauptamtlich pädagogisch tätiges Personal)in das
Verhältnis zu den erteilten Unterrichtsstunden gesetzt um den Einsatz der vorhandenen
Personalressourcen darzustellen und ggf. zu optimieren.
b)
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Anlage 6
5
Ja, die Risikoeinschätzung war zutreffend. Wirtschaftspläne wurden weitgehend eingehalten. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass das Risikomanagement nicht funktioniert.
c)
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die Risikoidentifikation erfolgt durch die Produktverantwortlichen / Betriebsleitung in Zusammenarbeit mit dem Finanzcontrolling. Für das operative Risikomanagement wurde eine Matrix entwickelt, die zu einer einheitlichen; transparenten Darstellung der Risiken in
den Produktbereichen führt.
d)
Werden diese Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Im Geschäftsjahr 2017 wurden die im Wirtschaftsplanentwurf enthaltenen Risiken vom Finanzcontrolling in diese Matrix eingepasst und mit den Produktbereichen abgestimmt. Die
zukünftigen Bewertungen der Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schadensbewertung werden von den Produktverantwortlichen selbst eingesetzt. Diese werden
dann auch in den halbjährlichen (und bei Bedarf) Budgetgesprächen im Leitungsrat mit
der Betriebsleitung, den Programmbereichsleitenden, der Verwaltungsleitung und der Finanzteamleitung erörtert und analysiert.
Die monatlichen Auswertungen werden bei entsprechenden Abweichungen zu den
Budgetvorgaben von dem Finanzcontrolling direkt mit den betreffenden Programmbereichen besprochen und finden Eingang in die halbjährlichen Budgetgespräche, gekoppelt
mit den Qualitätszielen zwischen der Betriebsleitung und den Produktverantwortlichen.
Für die Projekte finden neben dem direkten Controlling zum Finanzplan ebenfalls „Firstlevel-Prüfungen“ durch das Projektcontrolling statt, unter Berücksichtigung der betreffenden Förderrichtlinien und der einzelnen Finanzpläne. Bei einem Projekt erfolgte zudem
eine Abschlussprüfung durch den Fachbereich „Rechnungsprüfung“.
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a)
Hat die Geschäfts- / Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzierungsinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt?
Dazu gehört:
- Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
- Mit welchen Partner dürfen die Produkte(Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden?
- Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen?
- Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich
zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)?
Entfällt; der Eigenbetrieb hat keine eigenen Liquiden Mittel und die gesamte Finanzierung
erfolgt durch den Haushalt der Stadt Aachen.
b)
Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
Anlage 6
6
Keine Anwendung
c)
Hat die Geschäfts- / Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechende Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
- Erfassung der Geschäfte
- Beurteilung der Geschäfte zu der Risikoanalyse
- Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
- Kontrolle der Geschäfte
Keine Anwendung
d)
Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Keine Anwendung
e)
Hat die Geschäfts- / Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Keine Anwendung
f)
Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Versorgen geregelt?
Keine Anwendung
Fragenkreis 6: Interne Revision
a)
Gibt es eine den Bedürfnisse des Unternehmens / Konzerns entsprechende interne Revision / Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle ggf. welche wahrgenommen?
Für den Bereich der gesamten Stadtverwaltung, also auch für die VHS, ist als Interne Revision der Fachbereich Rechnungsprüfung – FB 14 – der Stadt Aachen installiert.
Im Rahmen der Zertifizierung nach AZAV finden einerseits einmal jährlich interne Audits,
durchgeführt vom Qualitätscontrolling, und andererseits einmal jährlich externe Audits
durchgeführt von einer Prüferin der Fachkundigen Stelle „ZertPunkt“, für die betreffenden
Maßnahmen statt.
b)
Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernleitung im Unternehmen?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
s.o. Nein, es besteht keine Gefahr von Interessenskonflikten, weil die durchführenden
Projektleiter bzw. Programmbereichsleitenden und die Prüfer/innen nicht identisch sind.
c)
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander
unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Der Fachbereich Rechnungsprüfung - FB 14 – hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 1 Projekt (Demokratie Leben) geprüft. Die Richtlinien über die
Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Angehörige des öffentlichen Dienstes
bei der Stadt Aachen wurden am 16.11.2017 per Rundmail allen Mitarbeitenden der VHS
zur Kenntnis gebracht.
Anlage 6
7
d)
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
s.o.
e)
Hat die Interne Revision / Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
Nein
f)
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen
Revision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
s.o.
3)
Zur Prüfung nach § 53 HGrG hat der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und in seine
Berichtserstattung einzubeziehen.
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt
worden ist?
Nein, solche Anhaltspunkte haben sich im Wesentlichen nicht ergeben.
b)
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es ist keine Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans erfolgt.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z. B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Entfällt; solche Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des
Überwachungsorgans übereinstimmen?
Es wurden keine wesentlichen Verstöße der Betriebsleitung gegen Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und bindende Beschlüsse der Überwachungsorgane festgestellt; es wird
jedoch auf die Feststellungen im Prüfungsbericht verwiesen.
Anlage 6
8
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a)
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität /
Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen wurden grundsätzlich angemessen geplant und vor ihrer Realisierung auf
Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit geprüft und genehmigt.
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen / Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z. B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Größere Investitionen werden grundsätzlich durch ein geregeltes städtisches Vergabeverfahren öffentlich bzw. beschränkt ausgeschrieben unter Beteiligung der Bauverwaltung
der Stadt Aachen (B 03), so dass ein Preisvergleich möglich ist.
c)
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Die Überwachung erfolgt durch eigenes Personal bzw. durch den Fachbereich Gebäudemanagement der Stadt Aachen (E 26).
d)
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Bei den abgeschlossenen Investitionen haben sich grundsätzlich keine Überschreitungen
ergeben.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossenen wurden?
Es haben sich keine Anhaltspunkte hierfür ergeben.
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a)
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z. B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Die Prüfung hat keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen Vergaberegelungen ergeben.
b)
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z. B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Konkurrenzangebote werden grundsätzlich eingeholt.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a)
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Über wichtige Geschäftsvorgänge wird von der Geschäftsführung (Betriebsleitung), dem
Betriebsausschuss und dem Stadtrat grundsätzlich regelmäßig berichtet.
b)
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens / Konzerns und in den wichtigsten Unternehmens- / Konzernbereichen?
Anlage 6
9
Die Berichte sind im Hinblick auf die Größe des Eigenbetriebes ausreichend.
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah
Unterrichtet?
Die Unterrichtung erfolgte grundsätzlich zeitnah.
Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle
sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen wurden nicht festgestellt.
d)
Zu welchen Themen hat die Geschäfts- / Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf
dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Entfällt, da es sich um Eigenbetrieb handelt.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z. B. nach § 90 AktG oder
der unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Berichtserstattung nicht in allen Fällen ausreichend war.
d)
Gibt es eine D&O-Versicherung?
Nein; für alle Mitarbeiter der Stadt Aachen, also auch für den Betriebsleiter bzw. die Betriebsleiterin der VHS, ist jedoch eine Vermögenseigenschadenversicherung bei der GVVKommunalversicherung abgeschlossen.
Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der
D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Entfällt.
Eine D&O-Versicherung wurde für die Vorstandsmitglieder und die Geschäftsleitung abgeschlossen. Ein Selbstbehalt wurde nicht vereinbart.
Entfällt.
g)
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen gelegt worden?
Es liegen keine Anhaltspunkte für derartige Interessenkonflikte vor.
4)
Zur Prüfung nach § 53 HGrG hat der Abschlussprüfer die Vermögens- und Finanzlage
anhand der folgenden Fragenkreise zu untersuchen und in seine Berichtserstattung einzubeziehen.
Anlage 6
10
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a)
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Es besteht kein nicht betriebsnotwendiges Vermögen.
b)
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Es bestehen keine auffälligen Bestände.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Es bestehen keine stillen Reserven.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen?
Die gesamte Finanzierung wird von der Stadt Aachen übernommen. Die Eigenkapitalquote konnte im Jahr 2017 aufgrund des Zuwendungsüberhanges auf nunmehr 63,4 % (i.V.
35,8 %) gesteigert werden.
Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen lnvestitionsverpflichtungen finanziert werden?
Investitionen sind nur im Rahmen der Zuschussgewährung und der vorhandenen Rücklagen möglich.
b)
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Der Eigenbetrieb als Teil des Konzerns „Stadt Aachen“ ist zwingend auf Zuschüsse der
Stadt Aachen zur Abdeckung der Jahresverluste angewiesen.
c)
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz- / Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten?
Der Eigenbetrieb hat Fördermittel in Höhe von TEUR 3.168 erhalten (EU, Bund, Land
NRW, Sonstige).
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und
Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden.
Es haben sich keine dementsprechenden Anhaltspunkte ergeben.
Anlage 6
11
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Der Eigenbetrieb verfügt bisher über eine geringe Eigenkapitalausstattung. Das Jahresergebnis in Höhe von TEUR 613 ist gem. § 14 (4) der Satzung der Volkshochschule Aachen
über das Eigenkapital – Rücklagekapital zu verrechnen.
Führt die Verrechnung des Jahresergebnisses unter Berücksichtigung des städtischen
Zuschusses zu einer Kapitalmehrung, soll diese dem Betrieb belassen werden.
b)
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Es wurde ein Jahresverlust (TEUR 3.755) ermittelt, der aus den laufenden Zuschüssen finanziert wird.
Fragenkreis 14: Rentabilität / Wirtschaftlichkeit
a)
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens nach Segmenten zusammen?
Das Betriebsergebnis (Jahresverlust) resultiert aus dem Gesamtbetrieb der Volkshochschule.
b)
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Der Jahresverlust ist nicht von einmaligen Vorgängen geprägt.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. den Gesellschaften eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Leistungsbeziehungen zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadt Aachen werden überwiegend zu angemessenen Konditionen abgewickelt, jedoch liegen für die angemietete
Räume der Stadt Aachen keine Mietverträge mit Regelungsinhalten vor, die ein Mietverhältnis üblicherweise betreffen. Vielmehr sind diese dauernden Duldungen aufgrund von
Absprachen.
d)
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Das Konzessionsabgaberecht ist für den Eigenbetrieb nicht anzuwenden.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Die Volkhochschule hat eine öffentliche Aufgabe zu erfüllen und dient ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützigen Zwecken (Satzung). Dadurch können nur Entgelte verlangt
werde, die bedarfsgerecht sind, so dass Verluste immanent sind.
b)
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Hinweis auf Antwort zu Punkt a).
Anlage 6
12
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung
der Ertragslage
a)
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Hinweis auf Antwort zu Punkt 15 a).
b)
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
Die Volkshochschule schließt ihren Reorganisationsprozess zum 15.12.2017 ab. Nach
der Umstrukturierung des pädagogischen Bereiches ist die Verwaltung neu strukturiert
worden. Ziel ist eine strukturelle und finanzielle Basis und das Schließen des Risikoportals für die Sicherstellung der Zukunft.
Im Wirtschaftsjahr 2018 zeichnet sich weiterhin eine positive Tendenz der finanziellen Lage der Volkshochschule ab. Der städtische Zuschuss enthält die tariflichen Erhöhungen
bis einschließlich 2017. Die Kürzungen des Landeszuschusses sind komplett zurückgenommen. Das Risikoportal kann, auch wegen der strukturellen Veränderungen, weiter reduziert werden. Die Volkshochschule Aachen wird weiter darauf ausgerichtet sein, fehlende Mittel in Höhe des bestehenden Risikoportals durch zusätzliche Erträge bei den Teilnehmendenentgelten auszugleichen. Die Teilnehmendenentgelte sollen weiter stabilisiert
werden. Die nun aufgebauten Rücklagen ermöglichen wieder notwendige Investitionen in
Unterrichtsräume, die in den letzten Jahren nicht getätigt wurden. Außerdem werden weitere Förderprogramme im Rahmen des bundesweiten „Gesamtprogramms Sprache“ zur
Integration von Flüchtlingen erwartet.
Anlage 7.1
1
Rechtliche Verhältnisse (Punkt 1. bis 8.)
1. Rechtliche Verhältnisse
Der Rat der Stadt Aachen hat mit Beschluss vom 13. Dezember 1995 und Wirkung ab
1. Januar 1996 die bis zu diesem Zeitpunkt als städtisches Amt geführte Volkshochschule in einen Eigenbetrieb nach Maßgabe der Bestimmungen des § 107 Abs. 2 GO NRW
umgewandelt (Quasi-Eigenbetrieb).
Die Volkshochschule der Stadt Aachen - VHS - ist eine städtische Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber ohne wirtschaftliche Betätigung i.S.d. § 107 Abs. 1 GO
NRW.
Die wirtschaftliche Betätigung der Einrichtungen der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetriebe) ist Voraussetzung für die Anwendung der Eigenbetriebsverordnung NRW, EigVO NRW.
Nach den genannten Vorschriften handelt es sich bei der VHS nicht um einen Eigenbetrieb i.S.d. § 1 EigVO NRW i.V.m. § 107 Abs. 1 GO NRW, sondern um einen Eigenbetrieb i.S.d. § 1 EigVO NRW i.V.m. § 107 Abs. 2 GO NRW, zwar ohne wirtschaftliche
Betätigung, aber verwaltet nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, soweit es mit dem öffentlichen Zweck vereinbar ist.
Die VHS ist Sondervermögen der Stadt, § 97 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW.
Des Weiteren wird die VHS geführt nach den Vorschriften des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande NRW (Weiterbildungsgesetz - WbG),
der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), der §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO).
Nach § 21 EigVO NRW sind für den Eigenbetrieb anzuwenden die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang für
den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften im Dritten Buch des HGB, soweit
sich aus der EigVO NRW nichts anderes ergibt. Nach § 26 EigVO NRW ergeben sich
die Bekanntmachungsvorschriften.
Bis zum 27. April 2016 galt die Satzung vom 8. Dezember 2004. Seit dem 28. April 2016
gilt die Satzung vom 6. April 2016.
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt EUR 51.129,19. Vermögensträger ist die
Stadt Aachen.
Anlage 7.1
2
Nach § 2 der Satzung ist Gegenstand des Unternehmens die Erfüllung der Vorgaben
durch das Weiterbildungsgesetz und die Satzung. Dazu gehört ein bedarfsgerechtes
und flächendeckendes Weiterbildungsangebot in allen Sachbereichen des Weiterbildungsgesetzes. Die VHS hält ein ständig verfügbares und qualitativ hochwertiges Angebot unter Berücksichtigung der orts- und bevölkerungsspezifischen Bildungsbedürfnisse
vor.
Sie bietet Teilhabemöglichkeit für alle unter zumutbaren Bedingungen, insbesondere für
durch Vorbildung und soziale Situation benachteiligte Gruppen.
Das Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Nach § 3 der Satzung ist die Gemeinnützigkeit der VHS festgelegt, wonach der Betrieb
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient i.S.d. §§ 51 ff. der Abgabenordnung.
Die Betriebsleitung (Direktor bzw. Direktorin) ist in § 4 der Satzung geregelt. Der Direktor
bzw. die Direktorin der VHS ist Betriebsleiter bzw. Betriebsleiterin i.S. des § 2 EigVO
NRW. Die mit dieser Stellung verbundenen Sonderrechte ergeben sich abschließend
aus der Satzung und aus der Dienstanweisung, die der Oberbürgermeister am
30.06.2016 erlassen hat. Zur Betriebsleiterin war im Berichtsjahr Frau Dr. Beate Blüggel,
Direktorin, bestellt.
Die Vertreter des Betriebsleiters bzw. der Betriebsleiterin sind in § 4 Abs.2 der Satzung
geregelt. Der Direktor bzw. die Direktorin der VHS hat zwei Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen. Für den pädagogischen Bereich wird eine Stellvertretung aus den Programmbereichen benannt, für die Verwaltung ist die Stellvertretung die Verwaltungsleitung. Die Befugnisse des Leitungsrates sind in § 15 Abs.1 der Satzung geregelt. Er hat
beratende Funktion gegenüber dem Direktor bzw. der Direktorin der VHS und klärt Verfahrensfragen. Die Mitglieder des Leitungsrates sind der Direktor bzw. die Direktorin der
VHS, die Programmbereichsleitenden und die Verwaltungsleitung, weitere Mitarbeitende
können hinzugezogen werden. Die Aufgaben der Mitarbeiterkonferenz ergeben sich aus
§ 15 Abs.2 der Satzung. Sie berät zur Vorbereitung von Entscheidungen des Direktors
bzw. der Direktorin und zur Koordinierung der Arbeit der VHS alle die VHS betreffenden
Fragen von wesentlicher Bedeutung.
Die Zuständigkeiten des Betriebsausschusses sind in § 7 der Satzung geregelt und werden seit dem 1. November 2004 vom „Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule“
wahrgenommen. Die Zusammensetzung des Ausschusses regelt der Rat der Stadt
Aachen durch Beschluss. Die Mitglieder werden im Anhang zum Jahresabschluss genannt.
Anlage 7.1
3
In § 8 der Satzung wird darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Aachen über die
Angelegenheiten, die ihm nach der Gemeindeordnung NRW, der Eigenbetriebsverordnung NRW und der Hauptsatzung vorbehalten sind, entscheidet.
In § 9 der Satzung wird auf die gesetzliche Stellung des Oberbürgermeisters hingewiesen bzw. die Stellung des Beigeordneten bzw. der Beigeordneten festgelegt. Der Oberbürgermeister ist Dienstvorgesetzter des gesamten Personals einschließlich des Betriebsleiters bzw. der Betriebsleiterin der VHS. Die Interessen der VHS werden innerhalb
der Stadtverwaltung von dem Beigeordneten bzw. der Beigeordneten für das Dezernat
IV - Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport, wahrgenommen. Der Beigeordnete
bzw. die Beigeordnete ist Vorgesetzter der Betriebsleitung i.S. des § 1 Abs. 3 der
„Dienstordnung der Stadt Aachen“, beschränkt auf Weisungen zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung der VHS und der allgemeinen Verwaltung.
Gemäß § 16 dient die Volkshochschulkonferenz der Mitwirkung der Teilnehmer und der
Mitarbeiter der Volkshochschule an einer bedarfsgerechten Planung und Durchführung
von Lehrveranstaltungen.
Anlage 7.2
2. Entgeltordnung
Gemäß § 19 der Satzung der VHS ist bestimmt, dass für die Teilnahme an Veranstaltungen der VHS in der Regel Entgelte erhoben werden. Es handelt sich um privatrechtliche Entgelte und nicht um öffentliche Gebühren.
Die seit dem 1. August 1996 geltende und am 19. Juni 1996 vom Rat der Stadt
Aachen beschlossene Entgeltordnung (zuletzt geändert durch Artikelsatzung zur
Einführung des EURO am 26. September 2001) wurde durch Beschluss des Rates
der Stadt Aachen vom 17. Januar 2007 durch eine neue Entgeltordnung mit Wirkung vom 1. Februar 2007 ersetzt.
Gemäß § 5 der neuen Entgeltordnung ist die Höhe der Entgelte für Kurse und Lehrgänge festgesetzt, und zwar insbesondere:
Je Unterrichtseinheit (= 45 Minuten)
für die einzelnen Fachbereiche/Produkte
EUR
Alphabetisierung und
Elementarbildung (Sockelbetrag)
EUR
10,00
Sternwarte Gruppenführungen
EUR
35,00 bis 100,00
Schulabschlüsse (Aufnahmegebühr)
EUR
5,00 bis 10,00
0,50 bis
8,00
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen mit auswärtiger Unterbringung, Studienfahrten und Studienreisen müssen mindestens durch
entsprechende Einnahmen gedeckt sein.
Für Diplom- und Zertifikatsprüfungen beträgt der Kostenanteil des Prüflings 60 %
der Prüfungsentgelte, wenn der Prüfling zum Personenkreis nach § 4 Nr. 1 der Entgeltordnung gehört.
Anlage 7.3
3. Honorarrichtlinie
Mit Wirkung vom 1. Januar 2002, zuletzt geändert durch Verfügung vom 1. Januar
2008, wurden Honorarrichtlinien von der VHS erlassen. Es handelt sich um Regelungsbestimmungen einschl. der Festlegung von Vergütungen für freiberuflich selbständig tätige Lehrkräfte (Dozenten/innen und Referenten/innen).
Mit Verfügung vom 15. März 2018 wurden durch die Betriebsleitung neue Honorarrichtlinien erlassen. Diese trat für alle Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Beratungen, die ab dem 7. März 2018 beginnen, mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Anlage 7.4
4. Steuerliche Verhältnisse
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, soweit sie einen Betrieb gewerblicher Art unterhält (§ 1 Abs. 1 Nr. 6
KStG i.V.m. § 4 Abs. 1 KStG). Ein Betrieb gewerblicher Art einer juristischen Person
des öffentlichen Rechts ist jede Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen
Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dient und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person des öffentlichen Rechts wirtschaftlich heraushebt.
Zu den Betrieben gewerblicher Art einer Gebietskörperschaft zählt auch die Unterhaltung einer Volkshochschule, soweit die übrigen Voraussetzungen des § 4 KStG
erfüllt sind.
Im Rahmen der Bestimmungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG in Verbindung mit §§ 51
bis 68 AO ist der Betrieb gewerblicher Art Volkshochschule Aachen, soweit er nach
der Satzung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dient, von der Körperschaftsteuer befreit. Die Steuerbefreiung ist insoweit ausgeschlossen, als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
unterhalten wird.
Gemäß § 3 Nr. 6 GewStG besteht im vorstehenden Umfang Befreiung von der
Gewerbesteuer.
Nach der Bestimmung des § 4 Nr. 22 a) UStG sind Vorträge, Kurse und andere
Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von Volkshochschulen
durchgeführt werden, von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden.
Die Volkshochschule Aachen wird beim Finanzamt Aachen-Stadt unter der SteuerNr. 201/5903/3324 geführt und für Zwecke der Umsatzsteuer unter der Steuernummer der Stadt Aachen, Steuer-Nr. 201/5928/0108.
Zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 13. Februar 2018 hat das Finanzamt die Befreiung von der Körperschaftsteuer gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und von der Gewerbesteuer gem. § 3 Nr. 6 GewStG für das Jahr 2016 erteilt, da die Körperschaft ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken i.S.d.
§§ 51 ff. AO dient.
Eine steuerliche Außenprüfung fand bei der Volkshochschule bisher nicht statt.
Anlage 7.5
5. Überörtliche Prüfungen
Die
Zuschussgeber
nehmen
in
regelmäßigen
Zeitabständen
nach
Zuwendungsrichtlinien (z.B. Verwendungsnachweis) Überprüfungen vor.
ihren
Anlage 7.6
1
6. Wichtige Verträge
Mietverträge
- Aachen, Peterstraße, Couvenstraße (Schulungs-, Seminar- und Büroräume) SaGeBau Sanierungs- und Gewerbebau AG & Co. KG, Aachen, Mietvertrag vom
4. Juli 1996 und Nachtragsvertrag vom 20. Dezember 1996 für 10 Jahre vom
1. August 1996/1. Januar 1997 bis 31. Juli 2006 mit einmaligem Verlängerungsrecht
für weitere 5 Jahre. Das Optionsrecht wurde in 2006 ausgeübt, so dass sich der Vertrag bis 31. Juli 2011 verlängert. Am 7. Juni 2011 wurde eine Nachtragsvereinbarung
zum Mietvertrag abgeschlossen. Hiernach werden die Räume zu den bestehenden
Konditionen weitervermietet. Der Vertrag kann mit einer Frist von 9 Monaten von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens bis zum
dritten Werktag eines Monats - schriftlich - erfolgen und wird zum Ende des darauf
folgenden neunten Monats wirksam. Durch Verkauf der Immobilie durch die Fa.
SaGeBau Sanierungs- und Gewerbebau AG & Co. KG, Aachen, an die Fa. (AC)
Aachener Immobiliengesellschaft mbH, Aachen, mit Wirkung zum 31. Dezember
2011, ist das bestehende Mietverhältnis auf den neuen Eigentümer übergegangen.
Bis zum Ende der Prüfung war auskunftsgemäß von keiner Vertragspartei eine Kündigung ausgesprochen worden.
- Aachen, Couvenstraße (Kellerräume) SaGeBau AG & Co. KG, Aachen, Mietvertrag vom 6. November 1974 bzw. 16. Mai
2007 unbefristet mit jährlichem bzw. einmonatigem Kündigungsrecht. Durch Verkauf
der Immobilie durch die Fa. SaGeBau Sanierungs- und Gewerbebau AG & Co. KG,
Aachen, an die Fa. (AC) Aachener Immobiliengesellschaft mbH, Aachen, mit Wirkung
zum 31. Dezember 2011, ist das bestehende Mietverhältnis auf den neuen Eigentümer übergegangen. Bis zum Ende der Prüfung war auskunftsgemäß von keiner Vertragspartei eine Kündigung ausgesprochen worden.
- Aachen, Hammerweg 4 (Turnhalle, Flur, kleiner Umkleideraum, Toiletten) Dorothee Geilenkirchen, Aachen, Hammerweg 4, Praxis für Ergotherapie, Logopädie
und Physiotherapie, Untermietvereinbarung vom 20. Juni 2011 mit Wirkung vom 1.
September 2011, zur Nutzung ruhiger Angebote, wie Yoga, progressive Muskelentspannung, autogenes Training, Pilates, Qi Gong, Taij-Chuan. Der Mietvertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird. Bis zum Ende der Prüfung war auskunftsgemäß von
keiner Vertragspartei eine Kündigung ausgesprochen worden.
Anlage 7.6
2
Verwaltervertrag
- Mieträume Aachen, Peterstraße, Couvenstraße SaGeBau AG, Vertrag vom 19. April 1982 über die Verwaltung, Instandhaltung, Instandsetzung und Betriebskostenverteilung.
Die Teileigentumsrechte am Gebäude Peterstraße, Couvenstraße bestanden wie
folgt:
SaGeBau AG & Co. KG
Stadt Aachen
553,04 / 1000
446,96 / 1000
Infolge der baulichen Verbundenheit der Gebäude und Anlagen und wegen der teilweisen gemeinschaftlichen Nutzung der Eigentümer wurde der genannte Vertrag abgeschlossen. Die Immobilie wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 von der Fa.
SaGeBau Sanierungs- und Gewerbebau AG & Co. KG, Aachen, an die Fa. (AC)
Aachener Immobiliengesellschaft mbH, Aachen, verkauft. Der vorgenannte Verwaltervertrag wird auskunftsgemäß nicht mehr angewandt und es wurde bisher kein
neuer Vertrag abgeschlossen; jeweiliger Handlungsbedarf soll im Einzelfall behandelt
und geregelt werden.
Bewirtschaftungs- und Pachtvertrag
- Cafeteria „Cafe Pause“ Aachen, Peterstraße Frau Sabine Elsen, Vertrag vom 10. Mai 2000 mit Wirkung vom 1. Juni 2000 für die
Überlassung der Räumlichkeiten mit der Einrichtung. Der Vertrag läuft bis 31. Mai
2001, danach ist dieser unbefristet mit jährlichem Kündigungsrecht.
- Cafeteria im Raum N 2, Aachen, Sandkaulbach Herr Winfried Janssen, Vertrag vom 27. Juli 2011 mit Wirkung vom 1. August 2011 für
die Überlassung der Räumlichkeiten mit der Einrichtung. Der Vertrag gilt über einen
Zeitraum von 1 Jahr. Er verlängert sich stillschweigend einmalig um 2 Jahre, wenn er
nicht mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht wiederum mindestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung besteht entsprechend § 15 des Pachtvertrages. Der Vertrag endet automatisch ohne
Kündigung, wenn die Stadt Aachen das Gebäude Sandkaulbach für die Belange der
Volkshochschule nicht mehr zur Verfügung stellt.
Anlage 7.6
3
Dienstleistungsverträge
- Sicherheitsdienst Fa. Mario Klinkenberg Security e.K., Stolberg, Vertrag vom 26. Februar 2016 mit Wirkung vom 1. März 2016 für den Sicherheitsdienst im Gebäude Peterstraße 21-25 für
die Dauer von 12 Monaten. Über diesen Termin hinaus verlängert sich der Vertrag
um ein Jahr, wenn nicht eine der beiden Vertragsparteien spätestens 3 Monate vor
Ablauf den Vertrag schriftlich kündigt.
Anlage 7.7
7. Sitzungen: Rat der Stadt, Betriebsausschuss, Leitungsrat,
Mitarbeiterkonferenz, Volkshochschulkonferenz (§§ 8, 9, 11, 12
und 24 der Satzung)
Es fanden folgende Sitzungen im Geschäftsjahr statt:
2
Sitzung des Rates der Stadt für die Belange der VHS,
5
Sitzungen des Betriebsausschusses („Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule“) für die Belange der VHS,
25
Sitzungen des Leitungsrates,
12
Sitzungen der Mitarbeiterkonferenz,
1
Sitzung der Volkshochschulkonferenz.
In der Sitzung des Betriebsausschusses vom 19. Oktober 2017 wurde der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Kalenderjahr 2016 einstimmig zur Kenntnis
genommen, weiterhin wurde die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2016 gemäß § 5 EigVO NRW beschlossen
In der Sitzung des Rates der Stadt Aachen vom 22. November 2017 wurde auf
Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule einstimmig beschlossen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 einschließlich des Lageberichtes 2016 festzustellen und das Jahresergebnis 2016 über das
Eigenkapital - Rücklagenkapital zu verrechnen. Weiterhin wurde die Entlastung des
Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule für das Wirtschaftsjahr 2016
gemäß § 4 EigVO NRW beschlossen.
Anlage 7.8
1
8. Besonderheiten der Personalwirtschaft
(Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten der VHS)
Für Pensionsverpflichtungen der Beamten sind nach der IDW-Stellungnahme zur
Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebenen (IDW RS HFA 23, verabschiedet am
24. April 2009), die die IDW-Stellungnahme HFA 1/1997 ersetzt hat, Rückstellungen
zu bilden, soweit Beamte für ein Sondervermögen tätig sind. Danach wären Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Pensionsverpflichtungen für die in
rechtlich unselbständigen Sondervermögen der Stadt Aachen tätigen Beamten zu
bilden. Die §§ 249 und 253 HGB sowie der Artikel 28 EGHGB sind grundsätzlich
anzuwenden.
Für die Volkshochschule Aachen sind bzw. waren seit dem 1. Januar 1996 (Errichtung des Eigenbetriebes) 12 Beamte tätig. Als Pensionszusage gilt die erste Berufung in das Beamtenverhältnis.
Für unmittelbare Pensionszusagen, die vor dem 1. Januar 1987 erteilt wurden (sog.
Altzusagen), sowie für sämtliche mittelbaren und ähnlichen Pensionsverpflichtungen
besteht ein Passivierungswahlrecht. Wird dieses Wahlrecht nicht ausgeübt, ist dieser Betrag im Anhang anzugeben. Bei Berufung in das Beamtenverhältnis nach den
o.g. Fristen, ergibt sich eine Passivierungspflicht. Diese ist bei der VHS für 1 Beamtin gegeben.
Die Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen ist für
die Anwendung von Art. 28 EGHGB von Bedeutung. Unter „unmittelbaren Verpflichtungen“ sind solche zu verstehen, die ohne Zwischenschaltung eines anderen
Rechtsträgers zwischen dem verpflichteten Betrieb und den Anspruchsberechtigten
bestehen. Dabei handelt es sich insbesondere um Pensionsverpflichtungen auf
Grund von (unmittelbaren) Zusagen. Unter mittelbaren Pensionsverpflichtungen sind
solche zu verstehen, die zwar unmittelbar von einem anderen Rechtsträger erfüllt
werden, für die das Trägerunternehmen aber einzustehen hat (Anm. 164 und 165 zu
§ 249 HGB, Beck’scher Bilanz-Kommentar, 6. Auflage 2006).
Diese Versorgungsverpflichtungen sieht die vorgenannte Stellungnahme IDW RS
HFA 23 (ehemals Nr. 1/1997) als originäre Pensionsverpflichtungen des Sondervermögens an, obwohl das Beamtenverhältnis unverändert im Verhältnis zur öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaft besteht. Wegen der wirtschaftlichen Zugehörigkeit der Verpflichtungen zum Geschäftsbetrieb des Sondervermögens gilt dies auch,
Anlage 7.8
2
wenn intern abweichende Vereinbarungen bestehen. Sofern eine Vereinbarung vorliegt, nach der die juristische Person des öffentlichen Rechts das Sondervermögen
gegen laufende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freistellt, ist dies
bei der Bemessung der Pensionsrückstellung im Jahresabschluss des Sondervermögens mindernd zu berücksichtigen. Bei Vorliegen einer entsprechenden Freistellungsvereinbarung hat die juristische Person des öffentlichen Rechts die entsprechende originäre Pensionsverpflichtung zu passivieren.
Die EigVO NRW enthält nunmehr in § 22 Abs. 3 eine eigenständige Vorschrift für
die Behandlung von Pensionsrückstellungen für die bei den Eigenbetrieben beschäftigten Beamtinnen und Beamten. Hiernach sind grundsätzlich die Pensionsrückstellungen in der Bilanz des Eigenbetriebes auszuweisen, soweit die Gemeinde
den Eigenbetrieb nicht gegen entsprechende Zahlungen von künftigen Versorgungsleistungen freistellt. Für die endgültige Umsetzung dieser Vorschrift wird eine
Frist eingeräumt; sie ist spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 2012 anzuwenden.
Mit Datum vom 11. November 2010 hat die Volkshochschule Aachen mit der Stadt
Aachen eine derartige Freistellungsvereinbarung abgeschlossen, und zwar rückwirkend ab 2009, so dass die bisher notwendigen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Beamten der Volkshochschule Aachen nicht mehr gebildet werden
müssen bzw. entsprechende Anhangangaben entfallen.
Anlage 8
Technische und wirtschaftliche Grundlagen
Die Stadt Aachen als Trägerin des Eigenbetriebes stellt diesem zur Erfüllung seiner
gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben im Wesentlichen ihre Betriebsgebäude in der Peterstraße/Couvenstraße (Unterrichtsräume u.a.) sowie Sandkaulbach
(Unterrichtsräume u.a.), Am Hangeweiher (Sternwarte) und Malmedyerstraße (Haus
am See) zur Verfügung.
Des Weiteren stehen der VHS weitere Unterrichtsräume und Turnhallen in verschiedenen städtischen Schulen zur Verfügung.
Für die Überlassung der Nutzflächen verrechnet die Stadt mit der Volkshochschule
(VHS) gemäß Schreiben vom 24. Juni 1999 eine kalkulatorische Miete von insgesamt EUR 477.000,00.