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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
321376.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
16.11.18, 12:00
Aktualisiert
23.11.18, 03:27

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Volkshochschule Beteiligte Dienststelle/n: E 42/0109/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 16.11.2018 Verlegung von Stolpersteinen Volkshochschule Aachen Projekt des Kölner Künstlers Gunter Demnig Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 11.12.2018 Betriebsausschuss Theater und VHS 12.12.2018 Rat der Stadt Aachen Finanzielle Auswirkungen: Anhörung/Empfehlung Entscheidung Die Kosten von 120 € für den „Stolperstein“ Muffeter Weg 57 übernimmt der Antragsteller. Die Kosten von 120 € für den „Stolperstein“ Laurensberger Straße 20 übernimmt die Antragstellerin. Die Kosten für die anderen 6 Stolpersteine übernimmt die Antragstellerin. Beschlussvorschlag: 1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor den jeweils letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger Arthur May, Muffeter Weg 57, Siegfried Randerath, Großer Niersteiner Hof, Laurensberger Straße 20, Erich Daniel André, Thomashofstraße 17, Eduard Levy, Friedenstraße 8, Fritz Moses, Jülicher Straße 80, Max Salomon, Thomashofstraße 15, Robert Salomon, Bismarckstraße 92 und Hans Max Silberberg, Aretzstraße 7 in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen. 2. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt Rat der Stadt Aachen gemäß § 8 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor den jeweils letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger Arthur May, Muffeter Weg 57, Siegfried Randerath, Großer Niersteiner Hof, Laurensberger Straße 20, Erich Daniel André, Thomashofstraße 17, Eduard Levy, Friedenstraße 8, Fritz Moses, Jülicher Straße 80, Max Salomon, Thomashofstraße 15, Robert Salomon, Bismarckstraße 92 und Hans Max Silberberg, Aretzstraße 7 in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen. Die Anträge sind somit als erledigt zu betrachten. Philipp Vorlage E 42/0109/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.11.2018 Seite: 1/3 Erläuterungen: In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt „Stolpersteine“ in der Form beteiligt, in dem die eingehenden Anträge auf Verlegung von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden. Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden. Mehrere Antragstellerinnen und Antragsteller haben jeweils unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag begründet, je einen „Stolperstein“ vor den letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger - Arthur May, Muffeter Weg 57 in Aachen, - Siegfried Randerath, Großer Niersteiner Hof, Laurensberger Straße 20 in Aachen, durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen. Weiterhin hat die Interessensgemeinschaft der Alemannia Fans und Fan Club e.V. den Antrag gestellt, je einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerinnen und Bürger - Erich Daniel André, Thomashofstraße 17, - Eduard Levy, Friedenstraße 8, - Fritz Moses, Jülicher Straße 80, - Max Salomon, Thomashofstraße 15, - Robert Salomon, Bismarckstraße 92 - Hans Max Silberberg, Aretzstraße 7 durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen. Die jeweiligen Anträge und Belege sind als Anlagen beigefügt. Die Weiterbearbeitung des Antrags durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines „Stolpersteines“ Vorlage E 42/0109/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.11.2018 Seite: 2/3 - ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit einverstanden sind; - Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein; „Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der „Wege“ vorgesehen bzw. angebracht ist; Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an „Wege gegen das Vergessen“, Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden; vorliegen. Anlage/n: Anträge mit Belegen Vorlage E 42/0109/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.11.2018 Seite: 3/3