Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
321376.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
16.11.18, 12:00
Aktualisiert
23.11.18, 03:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Volkshochschule
Beteiligte Dienststelle/n:
E 42/0109/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
16.11.2018
Verlegung von Stolpersteinen Volkshochschule Aachen
Projekt des Kölner Künstlers Gunter Demnig
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.12.2018
Betriebsausschuss Theater und VHS
12.12.2018
Rat der Stadt Aachen
Finanzielle Auswirkungen:
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Die Kosten von 120 € für den „Stolperstein“ Muffeter Weg 57 übernimmt der Antragsteller.
Die Kosten von 120 € für den „Stolperstein“ Laurensberger Straße 20 übernimmt die
Antragstellerin.
Die Kosten für die anderen 6 Stolpersteine übernimmt die Antragstellerin.
Beschlussvorschlag:
1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt gemäß § 7 Abs. 6 der
Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne der vorliegenden Anträge je
einen „Stolperstein“ vor den jeweils letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der
Aachener Bürgerinnen und Bürger Arthur May, Muffeter Weg 57, Siegfried Randerath,
Großer Niersteiner Hof, Laurensberger Straße 20, Erich Daniel André, Thomashofstraße 17,
Eduard Levy, Friedenstraße 8, Fritz Moses, Jülicher Straße 80, Max Salomon,
Thomashofstraße 15, Robert Salomon, Bismarckstraße 92 und Hans Max Silberberg,
Aretzstraße 7 in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
2. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt Rat der
Stadt Aachen gemäß § 8 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne der
vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor den jeweils letzten bekannten selbst
gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger Arthur May, Muffeter Weg 57,
Siegfried Randerath, Großer Niersteiner Hof, Laurensberger Straße 20, Erich Daniel André,
Thomashofstraße 17, Eduard Levy, Friedenstraße 8, Fritz Moses, Jülicher Straße 80, Max
Salomon, Thomashofstraße 15, Robert Salomon, Bismarckstraße 92 und Hans Max
Silberberg, Aretzstraße 7 in Aachen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu
lassen.
Die Anträge sind somit als erledigt zu betrachten.
Philipp
Vorlage E 42/0109/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2018
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Erläuterungen:
In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die
Stadt Aachen sich an dem Projekt „Stolpersteine“ in der Form beteiligt, in dem die eingehenden
Anträge auf Verlegung von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule
Aachen geleitet werden.
Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt
eingeholt werden.
Mehrere Antragstellerinnen und Antragsteller haben jeweils unter Schilderung der Einzelheiten
den Antrag begründet, je einen „Stolperstein“ vor den letzten bekannten selbst gewählten
Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger
- Arthur May, Muffeter Weg 57 in Aachen,
- Siegfried Randerath, Großer Niersteiner Hof, Laurensberger Straße 20 in Aachen,
durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
Weiterhin hat die Interessensgemeinschaft der Alemannia Fans und Fan Club e.V. den Antrag
gestellt, je einen „Stolperstein“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der
Aachener Bürgerinnen und Bürger
- Erich Daniel André, Thomashofstraße 17,
- Eduard Levy, Friedenstraße 8,
- Fritz Moses, Jülicher Straße 80,
- Max Salomon, Thomashofstraße 15,
- Robert Salomon, Bismarckstraße 92
- Hans Max Silberberg, Aretzstraße 7
durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.
Die jeweiligen Anträge und Belege sind als Anlagen beigefügt.
Die Weiterbearbeitung des Antrags durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis
geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen
Voraussetzungen zur Verlegung eines „Stolpersteines“
Vorlage E 42/0109/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2018
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ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit
einverstanden sind;
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Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein;
„Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der
„Wege“ vorgesehen bzw. angebracht ist;
Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an „Wege gegen das Vergessen“, Volkshochschule
Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden;
vorliegen.
Anlage/n:
Anträge mit Belegen
Vorlage E 42/0109/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2018
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