Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
321929.pdf
Größe
831 kB
Erstellt
21.11.18, 12:00
Aktualisiert
23.11.18, 03:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0571/WP17
öffentlich
21.11.2018
FB 45/310.010
Antrag gem. Pos. 40 Stadtjugendplan des Jugendwerkes für
Internationale Zusammenarbeit e.V. zur Förderung der Sanierung
der Räumlichkeiten in der Bleiberger Fabrik
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
04.12.2018
Kinder- und Jugendausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2.
Er beschließt, dem Antrag des Jugendwerkes für Internationale Zusammenarbeit e.V. auf
Gewährung einer Fördersumme zur Sanierung der Räumlichkeiten in der Bleiberger Fabrik in
Höhe von 50.480,00 Euro stattzugeben.
Vorlage FB 45/0571/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2018
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
1) 4-060201-940-9, SK 53180000
2) 4-060201-940-9, SK 53180010
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
2019 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
1)10.000
10.000
30.000
30.000
0
0
Abschreibungen
2)9.000
9.000
47.400
47.400
0
0
Ergebnis
-19.000
-19.000
-77.400
-77.400
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 45/0571/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2018
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Der Verein Jugendwerk für Internationale Zusammenarbeit e.V. sorgt seit vielen Jahren für den
Betrieb und die Instandhaltung des Gebäudes „Bleiberger Fabrik“ als kulturelles Bildungszentrum für
Kinder und Jugendliche in Aachen. Der Verein setzt hierfür erhebliche Eigenmittel ein und greift auf
großes ehrenamtliches Engagement zurück.
Vor dem Hintergrund des Alters des Gebäudes, das im Jahr 1980 zu einem Bildungszentrum
umgebaut wurde, sind aktuell einige größere Sanierungsmaßnahmen notwendig, um die Funktion des
Hauses aufrecht zu erhalten und den hygienischen Anforderungen insbesondere im Küchenbereich
gerecht zu werden.
Mit Beschluss des KJA vom 30.10.2018 wurden aufgrund der beginnenden kalten Jahreszeit bereits
Fördermittel für die Sanierung der Heizungsanlage in Höhe von 5.520,87 Euro gewährt, wodurch der
noch verbleibende Antrag sich um diese Fördersumme reduziert.
Die weitergehenden Sanierungsmaßnahmen sind für die Fortführung des Betriebes unabdingbar und
nur durch eine Förderung der Stadt Aachen zu realisieren.
2. Antragstellung
Es werden Fördermittel für die nachfolgenden Vorhaben beantragt.
Anpassung der Küchensituation an die neue Hygieneverordnung und das neue
Nutzerverhalten.
Das Haus aus den Gründerjahren verfügt über eine Kochküche, sowie eine separate durch
den Hof getrennte Spülküche. Diese wurden in Vergangenheit sehr stark genutzt, um im
Rahmen der „musisch kreativen Werkwochen“ Mittagessen für bis zu 150 Kinder und
Jugendliche vor- und nachzubereiten. Die gestiegenen Anforderungen der
Hygieneverordnung lassen inzwischen nur noch die Vorbereitung kalter Speisen und die
Essensausgabe externer Zulieferer zu.
Gemäß Vorgaben der Lebensmittelüberwachung muss die Küche mit der Spülküche
organisatorisch verbunden werden, um kurze Wege zu ermöglichen und die
Hygienestandards zu erfüllen.
Hierzu sind Rückbau, Neubau und Ausstattung gemäß dem beiliegenden Verzeichnis
erforderlich.
Zusätzlich wird weiterer Raum gewonnen, der als zusätzliche Arbeitsfläche und als Lager
genutzt werden kann.
Eingangszone
Die ca. 40 Jahre alte Eingangstüre aus Holz ist inzwischen so verzogen, dass sie im Winter
nur noch mit grobem Körpereinsatz zu schließen ist. Weiterhin ist im Eingangsbereich kein
Windfang vorhanden, wodurch im Winter enorm viel Energie verloren geht. Da der
uneingeschränkte Zugang für Menschen mit Handicap nicht möglich ist, soll eine
automatische Tür eingebaut werden, die sowohl den Energieverbrauch senkt als auch die
Barrierefreiheit ermöglicht.
Vorlage FB 45/0571/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2018
Seite: 3/5
Zusätzlich sind baukonstruktive Anpassungen notwendig, da bei Starkregen Wasser in den
Flur flutet. Bereits entstandene Schäden am Boden müssen dringend saniert werden.
Umnutzung Lager
In 2016 konnte die Stelle eines Jugendkunstschulleiters eingerichtet werden, der nun mit
einem Beschäftigungsumfang von 100% die Aktivitäten im Kinder und Jugendbereich
verantwortet. Für diese Position ist kein frei zugängliches Büro vorhanden. Zurzeit erfolgt der
Zugang durch das Atelier. Bedingt durch die hohe Frequentierung des Büros durch Mitarbeiter
und Kooperationspartner während der Kursangebote, kommt es hier zu Störungen, die durch
einen separaten Zugang vermieden werden können.
Aus diesem Grund soll das ehemalige Fotolabor, inzwischen Materiallager zu einem
Büroarbeitsplatz umgebaut werden. Dazu muss ein zweiter Fluchtweg geschaffen werden.
Zusätzlich soll der Raum als Arbeitsraum mit ausreichender Belichtung ertüchtigt werden.
3. Einschätzung der Fachverwaltung
Aus Sicht der Fachverwaltung ist der vorliegende Antrag des Vereins Jugendwerk für Internationale
Zusammenarbeit e.V. zu befürworten.
Die Anpassung der Küchensituation an die neue Hygieneverordnung ist zur Aufrechterhaltung des
Betriebes unbedingt erforderlich. Durch die mit den Kindern gemeinsame Zubereitung von kleinen
Snacks und Imbissen leisten die Mitarbeiter der Bleiberger Fabrik einen Beitrag zur
Gesundheitsprävention. Dies aufgrund der mangelnden Hygienesituation nicht mehr leisten zu dürfen,
bedeutet einen gravierenden Einschnitt in die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen.
Durch den zusätzlich entstehenden Vorbereitungsraum wird die Arbeit mit den Kindern und
Jugendlichen erleichtert.
Mit der Sanierung des Eingangsbereichs wird ein barrierefreier Zugang zum Gebäude geschaffen, der
aus heutiger Sicht zum Standard einer derart stark frequentierten Einrichtung gehört.
Zudem werden die Energiekosten durch den Einbau der neuen Türe reduziert, was zur besseren
Energieeffizienz des Hauses beiträgt.
Die Angebote der Bleiberger Fabrik haben sich in den letzten Jahren stark erweitert. Durch die
Einrichtung der Stelle des Jugendkunstschulleiters in 2016 wurde die Bereitstellung eines
Arbeitsplatzes erforderlich. Als Übergangslösung diente bisher ein Raum hinter dem Atelier ohne
eigenen Zugang. Um den Ablauf der Kurse nicht permanent zu stören, ist die Einrichtung eines
separaten Raumes mit eigenem Eingang erforderlich. Der zusätzlich zu schaffende Fluchtweg ist
vorgeschrieben.
4. Finanzielle Auswirkungen
Gemäß Position 40 Stadtjugendplan ist eine 50%ige Förderung der Gesamtsumme einer Sanierung
möglich.
Für die eingangs beschriebene Sanierung beantragt das Jugendwerk für Internationale
Zusammenarbeit e.V. einen Förderbetrag in Höhe von 50.480 Euro.
Vorlage FB 45/0571/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.11.2018
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Die Gesamtsumme der Maßnahme beläuft sich auf 140.000 Euro. Hiervon sind 80%, 112.000 Euro,
förderberechtigt. Hiervon 50 % ergibt einen Förderbetrag in Höhe von 56.000 Euro. Die
Heizungsanlage wurde bereits mit 5.520,87 Euro bezuschusst. Es verbleibt ein Förderbetrag in Höhe
von 50.480 Euro (gerundet).
Das entsprechende konsumtive Konto zu Position 40 Stadtjugendplan weist einen jährlichen Ansatz in
Höhe von 24.000 Euro aus. Hiermit sind entsprechend hohe Anträge nicht zu realisieren.
Vor Eingang des Antrages des Jugendwerkes für Internationale Zusammenarbeit e.V. erfolgten
Förderungen an andere freie Träger in Höhe von 21.338,35 Euro, sodass nur noch eine Summe in
Höhe von 2.661,65 Euro zur Verfügung steht.
Nach Durchsicht der Konten des FB 45/300 zum Jahresende kann jedoch Deckung für den
Gesamtbetrag aus anderen Konten angeboten werden.
Hierbei wird der Teil des Antrages auf Förderung der Herstellung einer temporären Hofüberdachung
nicht berücksichtigt, da eine Dringlichkeit der Maßnahme nicht gesehen wird.
5. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Jugendwerkes für Internationale Zusammenarbeit e.V.
auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 50.480 Euro stattzugeben.
Anlage/n:
Antrag
Kostenaufstellung, Kostenvoranschläge
Bauskizzen
Vorlage FB 45/0571/WP17 der Stadt Aachen
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