Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.11.18, 13:00
Aktualisiert
22.11.18, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
06.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4
Anerkannte und tatsächliche Kosten der Unterkunft
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
F 43/2018
Herr Bell, DIE LINKE, fast kurz den Inhalt und die Intention der
Anfrage zusammen. Er erklärt, dass die Antwort der Verwaltung
für seine Fraktion in manchen Punkten unbefriedigend ist. Es sei
nicht alles geklärt und einige Punkte wären noch offen. Auch
wenn der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, bei denen die
Kosten der Unterkunft nicht erkannt wurden, von 28,3 % im Jahr
2017 auf nun 22,5 % (Stand Oktober 2018) gesunken ist, so liegt
diese Zahl dennoch deutlich über dem Landesschnitt. Es stellt
sich somit die Frage, welche Gründe hierfür vorliegen. Er stellt
zudem fest, dass man zwar online und in den Printmedien
(Wochenspiegel und Blickpunkt) nach entsprechenden
Wohnungsanzeigen schaue, jedoch nicht erkennbar ist, ob diese
Wohnungen auch für den entsprechenden Personenkreis
tatsächlich zur Verfügung stehen. Herr Bell erklärt, dass er einige
Vermieter kenne, die keine Wohnungen an den vorgenannten
Personenkreis vermieten würden. Somit ist der Wohnraum auf
dem Papier existent, jedoch tatsächlich nicht vorhanden. Eine
angemessene Prüfung sei demnach kaum möglich. Hier könnte
es Sinn machen, andere Kriterien heranzuziehen. Zudem fragt er,
in welchem Umfang es bisher zu Widersprüchen und Klagen
gekommen ist.
Herr Klein, AbtLt. 50, erläutert die Verfügbarkeit der vorliegenden
Zahlen. Die Bundesregierung hat sich beim entsprechenden
Zahlenwerk auf den Bereich SGB II bezogen. Aufgrund einer
Softwareumstellung im Sommer 2016 konnte die Verwaltung für
den Bereich SGB XII jedoch nur Zahlen für das zweite Halbjahr
2016 liefern.
Die Wohnungsanzeigen aus Wochenspiegel und Blickpunkt
werden als Nachweis für den grundsätzlich vorhandenen
Wohnraum gesammelt und zu den Akten geheftet. Mögliche
Nachfragen bei den jeweiligen Vermietern würden einen nicht zu
vertretenden Arbeitsaufwand verursachen. Derzeit werde zudem
die entsprechende Richtlinie für die Kommunen im Bereich
„Kosten der Unterkunft“ (KdU) in Arbeit aktualisiert.
Von Seiten der Kommunen gibt es derzeit keine gemeldeten
Probleme in Bezug auf einen Wohnungsmangel, der auf die Höhe
der Angemessenheitswerte zurückzuführen ist
Frau Mende, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, sieht ein Problem darin,
die Zahlen in der Tabelle 1 in den dortigen Zeilen 1 und 2 in
Relation zur Zeile 3 zu setzen. Die Gesamtsumme der
anerkannten KdU im Jahr 2017 erscheint somit
unverhältnismäßig hoch im Vergleich zur Gesamtsumme aus
2016.
Zudem zeigt Sie sich verwundert, dass man aus den Anzeigen im
Wochenspiegel und Blickpunkt auf ein ausreichendes
Wohnangebot schließt. Bei der bisherigen Veranstaltung im
Rahmen des Bündnis für Wohnen wurde hingegen ein
tatsächlicher Bedarf an Wohnungen deutlich hervorgehoben. Ein
ausreichender Wohnraum kann somit nicht bestätigt werden.
Herr Klein erklärt, dass es sich bei der Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften im Kreis Euskirchen nach dem SGB XII,
bei denen die KdU nicht in voller Höhe anerkannt wurden, um
laufende Fälle handele, bei denen unterjährig einzelne
hinzukommen und einzelne beendet werden, so dass aufgrund
des Halbjahreszeitraumes in 2016 keine Verdopplung für 2017
angenommen werden kann.
Herr Liermann, Abt. 50, ergänzt zudem, dass sich die
Gesamtsumme der anerkannten KdU im Jahr 2016 lediglich auf
das zweite Halbjahr bezieht. Die Zahlen aus 2017 beziehen sich
hingegen auf das komplette Kalenderjahr.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Anfrage
43/2018 zur Kenntnis.