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Beschlusstext (Anerkannte und tatsächliche Kosten der Unterkunft hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.11.18, 13:00
Aktualisiert
22.11.18, 13:00
Beschlusstext (Anerkannte und tatsächliche Kosten der Unterkunft
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE) Beschlusstext (Anerkannte und tatsächliche Kosten der Unterkunft
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Anerkannte und tatsächliche Kosten der Unterkunft hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE F 43/2018 Herr Bell, DIE LINKE, fast kurz den Inhalt und die Intention der Anfrage zusammen. Er erklärt, dass die Antwort der Verwaltung für seine Fraktion in manchen Punkten unbefriedigend ist. Es sei nicht alles geklärt und einige Punkte wären noch offen. Auch wenn der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, bei denen die Kosten der Unterkunft nicht erkannt wurden, von 28,3 % im Jahr 2017 auf nun 22,5 % (Stand Oktober 2018) gesunken ist, so liegt diese Zahl dennoch deutlich über dem Landesschnitt. Es stellt sich somit die Frage, welche Gründe hierfür vorliegen. Er stellt zudem fest, dass man zwar online und in den Printmedien (Wochenspiegel und Blickpunkt) nach entsprechenden Wohnungsanzeigen schaue, jedoch nicht erkennbar ist, ob diese Wohnungen auch für den entsprechenden Personenkreis tatsächlich zur Verfügung stehen. Herr Bell erklärt, dass er einige Vermieter kenne, die keine Wohnungen an den vorgenannten Personenkreis vermieten würden. Somit ist der Wohnraum auf dem Papier existent, jedoch tatsächlich nicht vorhanden. Eine angemessene Prüfung sei demnach kaum möglich. Hier könnte es Sinn machen, andere Kriterien heranzuziehen. Zudem fragt er, in welchem Umfang es bisher zu Widersprüchen und Klagen gekommen ist. Herr Klein, AbtLt. 50, erläutert die Verfügbarkeit der vorliegenden Zahlen. Die Bundesregierung hat sich beim entsprechenden Zahlenwerk auf den Bereich SGB II bezogen. Aufgrund einer Softwareumstellung im Sommer 2016 konnte die Verwaltung für den Bereich SGB XII jedoch nur Zahlen für das zweite Halbjahr 2016 liefern. Die Wohnungsanzeigen aus Wochenspiegel und Blickpunkt werden als Nachweis für den grundsätzlich vorhandenen Wohnraum gesammelt und zu den Akten geheftet. Mögliche Nachfragen bei den jeweiligen Vermietern würden einen nicht zu vertretenden Arbeitsaufwand verursachen. Derzeit werde zudem die entsprechende Richtlinie für die Kommunen im Bereich „Kosten der Unterkunft“ (KdU) in Arbeit aktualisiert. Von Seiten der Kommunen gibt es derzeit keine gemeldeten Probleme in Bezug auf einen Wohnungsmangel, der auf die Höhe der Angemessenheitswerte zurückzuführen ist Frau Mende, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, sieht ein Problem darin, die Zahlen in der Tabelle 1 in den dortigen Zeilen 1 und 2 in Relation zur Zeile 3 zu setzen. Die Gesamtsumme der anerkannten KdU im Jahr 2017 erscheint somit unverhältnismäßig hoch im Vergleich zur Gesamtsumme aus 2016. Zudem zeigt Sie sich verwundert, dass man aus den Anzeigen im Wochenspiegel und Blickpunkt auf ein ausreichendes Wohnangebot schließt. Bei der bisherigen Veranstaltung im Rahmen des Bündnis für Wohnen wurde hingegen ein tatsächlicher Bedarf an Wohnungen deutlich hervorgehoben. Ein ausreichender Wohnraum kann somit nicht bestätigt werden. Herr Klein erklärt, dass es sich bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Euskirchen nach dem SGB XII, bei denen die KdU nicht in voller Höhe anerkannt wurden, um laufende Fälle handele, bei denen unterjährig einzelne hinzukommen und einzelne beendet werden, so dass aufgrund des Halbjahreszeitraumes in 2016 keine Verdopplung für 2017 angenommen werden kann. Herr Liermann, Abt. 50, ergänzt zudem, dass sich die Gesamtsumme der anerkannten KdU im Jahr 2016 lediglich auf das zweite Halbjahr bezieht. Die Zahlen aus 2017 beziehen sich hingegen auf das komplette Kalenderjahr. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Anfrage 43/2018 zur Kenntnis.