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Beschlusstext (Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
136 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.11.18, 13:00
Aktualisiert
22.11.18, 13:00
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen V 491/2018 Herr Vermöhlen, SPD, dankt der Verwaltung für die umfassende Vorlage. Er freut sich, dass der Titel „Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ tatsächlich umgesetzt wird und das Vorwort in Leichter Sprache verfasst wurde. Er merkt jedoch an, dass man sich im Bereich „Pflege“ anders aufstellen muss. Hier muss aufgrund der aktuellen Entwicklung intensiv nach Lösungen gesucht werden. Es mache nur Sinn, sich über den Neubau von Alten- und Pflegeheimen sowie die Neueröffnung von ambulanten Pflegediensten Gedanken zu machen, wenn auch das entsprechende Personal vorhanden sei . Zudem weist er darauf hin, dass die Geno Eifel e.G. auch den Austausch zwischen Jung und Alt fördert. Hier müsse der Passus angepasst werden. Er ist dankbar, dass der Begriff „Inklusion“ in diesem Konzept weit gefasst wird. Denn auch ältere Menschen sind von der Exklusion bedroht. Hier muss – weiterhin – aktive Arbeit geleistet werden. Als Beispiel nennt er das Konzept und die Arbeit der „Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens“ (http://selbstbestimmt.be/). Er schlägt vor, sich mit dem dortigen geschäftsführenden Direktor, Herrn Dr. Stephan Förster, in Verbindung zu setzen und sich über die dortige Arbeit auszutauschen. Herr Fiebrich, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, stellt fest, dass viel Arbeit und Inhalt hinter diesem Konzept stecke. Dennoch sind noch einige Fragen offen, welche jedoch in den entsprechenden Ausschüssen behandelt werden sollten. Trotzdem möchte er gerne wissen, ob es im Bereich der Ziele und Maßnahmen für das Jahr 2019 eine Prioritätenliste gibt. Zudem wäre noch zu klären, welche Aufgaben der Kreis und welche Aufgaben die Kommunen übernehmen und umsetzen können und welche finanziellen Mittel dafür entsprechend anfallen. Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III, erklärt, dass seit zwei Jahren in engem Austausch mit der Politik, u.a. im Rahmen der Interfraktionellen Arbeitsgruppe, der Verwaltung und auch Externen, wie der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG), an diesem Konzept gearbeitet wird. Inklusion ist ein ständiger Prozess. Das vorliegende Werk ist daher ein erster Aufschlag. Verbesserungsvorschläge können und sollen an die Verwaltung herangetragen werden. Diese werden in den weiteren Prozessen eingearbeitet. Die Übersicht über die Umsetzung und Priorisierung ist im Anhang des Konzeptes zu finden. Dennoch muss man jederzeit auf aktuelle Entwicklungen eingehen und den Prozess und die Priorisierung wenn nötig anpassen. Die Priorisierung erfolgte auch auf Grundlage der vorhandenen Ressourcen. Er erklärt zudem, dass nicht alle Maßnahmen von der Kreisverwaltung umgesetzt werden können. Hier ist man u.a. auf die Hilfe der Kommunen angewiesen. Er ergänzt, dass sich die PSAG im Rahmen der Konzepterstellung bereit erklärt hat, den Prozess auch weiterhin intensiv mit zu begleiten. Sobald sich Veränderungen ergeben, werden diese in die politischen Prozesse eingespeist. Abschließend versichert er, dass der Passus der Geno Eifel e.G. entsprechend redaktionell überarbeitet wird. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt das Handlungskonzept Inklusion „Einfach für alle“ des Kreises Euskirchen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses Handlungskonzepts, Ziele und Maßnahmen umzusetzen und fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen