Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
136 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.11.18, 13:00
Aktualisiert
22.11.18, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
06.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach
für alle“ für den Kreis Euskirchen
V 491/2018
Herr Vermöhlen, SPD, dankt der Verwaltung für die umfassende
Vorlage. Er freut sich, dass der Titel „Einfach für alle – Inklusion
im Kreis Euskirchen“ tatsächlich umgesetzt wird und das Vorwort
in Leichter Sprache verfasst wurde. Er merkt jedoch an, dass
man sich im Bereich „Pflege“ anders aufstellen muss. Hier muss
aufgrund der aktuellen Entwicklung intensiv nach Lösungen
gesucht werden. Es mache nur Sinn, sich über den Neubau von
Alten- und Pflegeheimen sowie die Neueröffnung von ambulanten
Pflegediensten Gedanken zu machen, wenn auch das
entsprechende Personal vorhanden sei .
Zudem weist er darauf hin, dass die Geno Eifel e.G. auch den
Austausch zwischen Jung und Alt fördert. Hier müsse der Passus
angepasst werden.
Er ist dankbar, dass der Begriff „Inklusion“ in diesem Konzept
weit gefasst wird. Denn auch ältere Menschen sind von der
Exklusion bedroht. Hier muss – weiterhin – aktive Arbeit geleistet
werden. Als Beispiel nennt er das Konzept und die Arbeit der
„Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Belgiens“ (http://selbstbestimmt.be/). Er schlägt
vor, sich mit dem dortigen geschäftsführenden Direktor, Herrn Dr.
Stephan Förster, in Verbindung zu setzen und sich über die
dortige Arbeit auszutauschen.
Herr Fiebrich, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, stellt fest, dass viel
Arbeit und Inhalt hinter diesem Konzept stecke. Dennoch sind
noch einige Fragen offen, welche jedoch in den entsprechenden
Ausschüssen behandelt werden sollten. Trotzdem möchte er
gerne wissen, ob es im Bereich der Ziele und Maßnahmen für
das Jahr 2019 eine Prioritätenliste gibt. Zudem wäre noch zu
klären, welche Aufgaben der Kreis und welche Aufgaben die
Kommunen übernehmen und umsetzen können und welche
finanziellen Mittel dafür entsprechend anfallen.
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III,
erklärt, dass seit zwei Jahren in engem Austausch mit der Politik,
u.a. im Rahmen der Interfraktionellen Arbeitsgruppe, der
Verwaltung und auch Externen, wie der Psychosozialen
Arbeitsgemeinschaft (PSAG), an diesem Konzept gearbeitet wird.
Inklusion ist ein ständiger Prozess. Das vorliegende Werk ist
daher ein erster Aufschlag. Verbesserungsvorschläge können
und sollen an die Verwaltung herangetragen werden. Diese
werden in den weiteren Prozessen eingearbeitet. Die Übersicht
über die Umsetzung und Priorisierung ist im Anhang des
Konzeptes zu finden. Dennoch muss man jederzeit auf aktuelle
Entwicklungen eingehen und den Prozess und die Priorisierung
wenn nötig anpassen. Die Priorisierung erfolgte auch auf
Grundlage der vorhandenen Ressourcen.
Er erklärt zudem, dass nicht alle Maßnahmen von der
Kreisverwaltung umgesetzt werden können. Hier ist man u.a. auf
die Hilfe der Kommunen angewiesen.
Er ergänzt, dass sich die PSAG im Rahmen der
Konzepterstellung bereit erklärt hat, den Prozess auch weiterhin
intensiv mit zu begleiten.
Sobald sich Veränderungen ergeben, werden diese in die
politischen Prozesse eingespeist.
Abschließend versichert er, dass der Passus der Geno Eifel e.G.
entsprechend redaktionell überarbeitet wird.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt das Handlungskonzept Inklusion „Einfach
für alle“ des Kreises Euskirchen in der als Anlage 1 beigefügten
Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses
Handlungskonzepts, Ziele und Maßnahmen umzusetzen und
fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen