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Beschlusstext (Psychosoziale Betreuung gemäß der §§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 16a SGB II im Kreis Euskirchen )

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.11.18, 13:00
Aktualisiert
22.11.18, 13:00
Beschlusstext (Psychosoziale Betreuung gemäß der §§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 16a SGB II im Kreis Euskirchen ) Beschlusstext (Psychosoziale Betreuung gemäß der §§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 16a SGB II im Kreis Euskirchen )

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 6 Psychosoziale Betreuung gemäß der §§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 16a SGB II im Kreis Euskirchen Frau Mende begrüßt das Projekt und stellt fest, dass es gut investierte Zeit ist sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Hier wird der richtige Weg in Richtung „fördern“ beschritten. Ebenfalls positiv zu sehen ist die Laufzeit von zwei Jahren und die entsprechende Evaluation. Es stellt sich jedoch die Frage, wie die Personen ausgewählt werden. Ist eine Teilnahme freiwillig oder verpflichtend? Gibt es Sanktionen wenn die Teilnahme abgebrochen wird? Herr Poth erklärt hierzu, dass dieses Thema nicht neu sei und man es bisher auch im Rahmen der vorhandenen Ressourcen wahrgenommen hat. Die Zahl der Hilfebedürftigen steigt und man muss sich demnach neu aufstellen. Die Vorlage ist als Zwischenbericht zu sehen. Die konkreten Pläne werden derzeit erarbeitet und ein entsprechender Beschluss wird der Politik zu gegebener Zeit noch vorgelegt. Frau Günther, Jobcenter EU-aktiv, erläutert, dass eine Betreuung und Unterstützung nur wirksam ist, wenn sich die betroffenen Personen darauf einlassen. Daher kann die Betreuung auch nur auf Freiwilligkeit beruhen. Bei vielen Kunden ist zum einen ein großer Bedarf zu erkennen. Zum anderen stecken viele Kunden in chronischen Problemlagen. Dies steht einer entsprechenden Entwicklung und Vermittlung entgegen. Die Kunden müssen daher behutsam abgeholt werden. Man muss Unterstützung anbieten, die Leute „an die Hand nehmen“ und das Hauptaugenmerk auf die Förderung legen. Herr Totter, FDP, stellt die Frage, wie die Finanzierung gesichert ist. Wird die Umsetzung des Konzeptes auf dem Rücken des kommunalen Trägers finanziert oder wäre es nicht doch eine bundesweite Aufgabe die Betreuung umzusetzen. Könnten daher Gelder aus dem Topf der Bundesagentur für Arbeit generiert werden und wer kommt derzeit für die Kosten auf? Frau Wonneberger-Wrede, GBLin IV, erklärt hierzu, dass, da es sich um eine rein kommunale Aufgabe handelt, der Kreis für die Kosten nach der maßgeblichen Vorschriften des SGB II aufkommt. Herr Vermöhlen weist auf die Kunden/Patienten mit Doppeldiagnose hin. Man muss unterscheiden, ob es sich um Kunden oder schon Patienten handelt. Die Menschen müssen sich in Bezug auf ihre Krankheit offenbaren. Daher ist es gut, diese Personen an die Hand zu nehmen und für sie tätig zu sein. Für den Großteil der Kunden wird es wichtig sein, dass diese aufgesucht werden. Die Mehrheit wird nicht in eine Sprechstunde Info 371/2018 kommen. Er erwähnt, dass in Belgien ein ähnliches Projekt über die Interreg – Euregio Maas-Rhein finanziert wird. Auch hier könne man voneinander profitieren. Arbeit ist ein wichtiger therapeutischer und inklusiver Ansatz. Frau Wonneberger-Wrede ergänzt, dass es durchaus aufsuchende Termine geben wird. Es wird entsprechend geschaut, in welches Hilfesystem der Mensch geführt werden kann. Der Evaluationskatalog ist derzeit, in Rücksprache mit der Abt. 53 – Gesundheitsamt, in Bearbeitung. Herr Poth weist noch einmal darauf hin, dass es auch um Ressourcenverbräuche geht. Man wird schauen müssen, wie die vorhandenen Ressourcen optimal genutzt und eingesetzt werden können. Ziel wird sein, Wünschenswertes und Machbares miteinander in Einklang zu bringen. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Info 371/2018 zur Kenntnis.