Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.11.18, 13:00
Aktualisiert
22.11.18, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
06.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6
Psychosoziale Betreuung gemäß der §§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 16a
SGB II im Kreis Euskirchen
Frau Mende begrüßt das Projekt und stellt fest, dass es gut
investierte Zeit ist sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Hier
wird der richtige Weg in Richtung „fördern“ beschritten. Ebenfalls
positiv zu sehen ist die Laufzeit von zwei Jahren und die
entsprechende Evaluation. Es stellt sich jedoch die Frage, wie die
Personen ausgewählt werden. Ist eine Teilnahme freiwillig oder
verpflichtend? Gibt es Sanktionen wenn die Teilnahme
abgebrochen wird?
Herr Poth erklärt hierzu, dass dieses Thema nicht neu sei und
man es bisher auch im Rahmen der vorhandenen Ressourcen
wahrgenommen hat. Die Zahl der Hilfebedürftigen steigt und man
muss sich demnach neu aufstellen. Die Vorlage ist als
Zwischenbericht zu sehen. Die konkreten Pläne werden derzeit
erarbeitet und ein entsprechender Beschluss wird der Politik zu
gegebener Zeit noch vorgelegt.
Frau Günther, Jobcenter EU-aktiv, erläutert, dass eine Betreuung
und Unterstützung nur wirksam ist, wenn sich die betroffenen
Personen darauf einlassen. Daher kann die Betreuung auch nur
auf Freiwilligkeit beruhen. Bei vielen Kunden ist zum einen ein
großer Bedarf zu erkennen. Zum anderen stecken viele Kunden
in chronischen Problemlagen. Dies steht einer entsprechenden
Entwicklung und Vermittlung entgegen. Die Kunden müssen
daher behutsam abgeholt werden. Man muss Unterstützung
anbieten, die Leute „an die Hand nehmen“ und das
Hauptaugenmerk auf die Förderung legen.
Herr Totter, FDP, stellt die Frage, wie die Finanzierung gesichert
ist. Wird die Umsetzung des Konzeptes auf dem Rücken des
kommunalen Trägers finanziert oder wäre es nicht doch eine
bundesweite Aufgabe die Betreuung umzusetzen. Könnten daher
Gelder aus dem Topf der Bundesagentur für Arbeit generiert
werden und wer kommt derzeit für die Kosten auf?
Frau Wonneberger-Wrede, GBLin IV, erklärt hierzu, dass, da es
sich um eine rein kommunale Aufgabe handelt, der Kreis für die
Kosten nach der maßgeblichen Vorschriften des SGB II
aufkommt.
Herr Vermöhlen weist auf die Kunden/Patienten mit
Doppeldiagnose hin. Man muss unterscheiden, ob es sich um
Kunden oder schon Patienten handelt. Die Menschen müssen
sich in Bezug auf ihre Krankheit offenbaren. Daher ist es gut,
diese Personen an die Hand zu nehmen und für sie tätig zu sein.
Für den Großteil der Kunden wird es wichtig sein, dass diese
aufgesucht werden. Die Mehrheit wird nicht in eine Sprechstunde
Info
371/2018
kommen.
Er erwähnt, dass in Belgien ein ähnliches Projekt über die
Interreg – Euregio Maas-Rhein finanziert wird. Auch hier könne
man voneinander profitieren. Arbeit ist ein wichtiger
therapeutischer und inklusiver Ansatz.
Frau Wonneberger-Wrede ergänzt, dass es durchaus
aufsuchende Termine geben wird. Es wird entsprechend
geschaut, in welches Hilfesystem der Mensch geführt werden
kann.
Der Evaluationskatalog ist derzeit, in Rücksprache mit der Abt. 53
– Gesundheitsamt, in Bearbeitung.
Herr Poth weist noch einmal darauf hin, dass es auch um
Ressourcenverbräuche geht. Man wird schauen müssen, wie die
vorhandenen Ressourcen optimal genutzt und eingesetzt werden
können. Ziel wird sein, Wünschenswertes und Machbares
miteinander in Einklang zu bringen.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Info
371/2018 zur Kenntnis.