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Beschlusstext (Einführung einer Ersthelfer-Alarmierungs-App)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
81 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.11.18, 13:00
Aktualisiert
22.11.18, 13:00
Beschlusstext (Einführung einer Ersthelfer-Alarmierungs-App) Beschlusstext (Einführung einer Ersthelfer-Alarmierungs-App)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Einführung einer Ersthelfer-Alarmierungs-App hier: gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und der UWVFraktion Herr Totter erläutert den Antrag der Fraktionen UWV und FDP. Idee des Antrages ist, dass Ersthelfer mit entsprechender Qualifikation zielgerichtet alarmiert und informiert werden und somit bei einem Notfall helfend eingreifen können. Hierzu sollen die modernen Medien sinnvoll genutzt werden. Herr Crespin, AbtLt. 38, hält einen Vortrag zum Thema „Lebensrettende Chancen durch weitere Digitalisierung der Notfallversorgung“. Insbesondere wird hier die derzeitige Zusammenarbeit in der Region Aachen dargestellt und die daraus resultierende mögliche Umsetzung eines entsprechenden digitalen Systems (Alarmierungs-App corhelp3r). Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr Bell fragt, ob nur auf medizinisch ausgebildetes Personal oder auch auf Ersthelfer zurückgegriffen wird. Hierzu erklärt Herr Crespin, dass in Zukunft alle Personen mit einer entsprechenden Ausbildung erfasst werden sollen. Derzeit würde man mit nur einem Personalbereich starten. Letztendlich sollen alle angesprochen werden, die reanimationsfähig im Sinne der Maßnahme sind. Herr Vermöhlen unterstützt den Antrag. Er verweist jedoch auf jährliche Folgekosten im Bereich der Schulungen und der Anschaffung von Hardware (z.B. Defibrillatoren). Es sollte gewährleistet sein, dass z.B. auch der Südkreis in Bezug auf den (Handy-)Empfang und die Vorhaltung von Defibrillatoren abgedeckt ist. Zudem muss geklärt werden, was passiert wenn die Defibrillatoren aufgrund von Öffnungszeiten nicht erreichbar sind. Defibrillatoren sollten öffentlich und 24h zugänglich sein. Herr Crespin erklärt hierzu, dass ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) bis dato für einen bestimmten Ort und somit z.T. auch für eine bestimmte Öffnungs-/Uhrzeit vorgehalten wird. Dieses Konzept muss jedoch dahingehend geöffnet werden, dass AEDs jederzeit öffentlich zugänglich sind. In den USA gibt es in den U-Bahnstationen öffentliche AEDs und in Houverath einen an der Feuerwache. Wenn ein AED nicht vor Ort ist, so kann und muss zumindest die Handy-Reanimation gegeben sein. Herr Wasems, CDU, ergänzt, dass es im Südkreis durchaus öffentliche, z.T. auch beheizte, AEDs gibt. So ist die Funktionstüchtigkeit auch im Winter gewährleistet. A 168/2018 Herr Poth fragt, wie mit dem Antrag der Fraktionen UWV und FDP nun umzugehen sei. Er schlägt vor, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zur Einführung einer ErsthelferAlarmierungs-App zu fassen. Der Ausschuss wird dann weiter über die Entwicklung und die Konditionen informiert. Der bis dato beschrittene Weg mit der Region Aachen soll weiter begangen werden. Herr Totter erklärt, nach kurzer Rücksprache mit Herrn Born, UWV, dass man diesem Vorschlag folgen könne. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende neue Beschlussfassung: Der Kreis Euskirchen führt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine „Ersthelfer-Alarmierungs-App“ ein. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen