Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
81 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.11.18, 13:00
Aktualisiert
22.11.18, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
06.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 9
Einführung einer Ersthelfer-Alarmierungs-App
hier: gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und der UWVFraktion
Herr Totter erläutert den Antrag der Fraktionen UWV und FDP.
Idee des Antrages ist, dass Ersthelfer mit entsprechender
Qualifikation zielgerichtet alarmiert und informiert werden und
somit bei einem Notfall helfend eingreifen können. Hierzu sollen
die modernen Medien sinnvoll genutzt werden.
Herr Crespin, AbtLt. 38, hält einen Vortrag zum Thema
„Lebensrettende Chancen durch weitere Digitalisierung der
Notfallversorgung“. Insbesondere wird hier die derzeitige
Zusammenarbeit in der Region Aachen dargestellt und die
daraus resultierende mögliche Umsetzung eines entsprechenden
digitalen Systems (Alarmierungs-App corhelp3r).
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Bell fragt, ob nur auf medizinisch ausgebildetes Personal
oder auch auf Ersthelfer zurückgegriffen wird.
Hierzu erklärt Herr Crespin, dass in Zukunft alle Personen mit
einer entsprechenden Ausbildung erfasst werden sollen. Derzeit
würde man mit nur einem Personalbereich starten. Letztendlich
sollen alle angesprochen werden, die reanimationsfähig im Sinne
der Maßnahme sind.
Herr Vermöhlen unterstützt den Antrag. Er verweist jedoch auf
jährliche Folgekosten im Bereich der Schulungen und der
Anschaffung von Hardware (z.B. Defibrillatoren).
Es sollte gewährleistet sein, dass z.B. auch der Südkreis in
Bezug auf den (Handy-)Empfang und die Vorhaltung von
Defibrillatoren abgedeckt ist. Zudem muss geklärt werden, was
passiert wenn die Defibrillatoren aufgrund von Öffnungszeiten
nicht erreichbar sind. Defibrillatoren sollten öffentlich und 24h
zugänglich sein.
Herr Crespin erklärt hierzu, dass ein Automatisierter Externer
Defibrillator (AED) bis dato für einen bestimmten Ort und somit
z.T. auch für eine bestimmte Öffnungs-/Uhrzeit vorgehalten wird.
Dieses Konzept muss jedoch dahingehend geöffnet werden, dass
AEDs jederzeit öffentlich zugänglich sind. In den USA gibt es in
den U-Bahnstationen öffentliche AEDs und in Houverath einen an
der Feuerwache. Wenn ein AED nicht vor Ort ist, so kann und
muss zumindest die Handy-Reanimation gegeben sein.
Herr Wasems, CDU, ergänzt, dass es im Südkreis durchaus
öffentliche, z.T. auch beheizte, AEDs gibt. So ist die
Funktionstüchtigkeit auch im Winter gewährleistet.
A 168/2018
Herr Poth fragt, wie mit dem Antrag der Fraktionen UWV und
FDP nun umzugehen sei. Er schlägt vor, einen entsprechenden
Grundsatzbeschluss zur Einführung einer ErsthelferAlarmierungs-App zu fassen. Der Ausschuss wird dann weiter
über die Entwicklung und die Konditionen informiert. Der bis dato
beschrittene Weg mit der Region Aachen soll weiter begangen
werden.
Herr Totter erklärt, nach kurzer Rücksprache mit Herrn Born,
UWV, dass man diesem Vorschlag folgen könne.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende
neue Beschlussfassung:
Der Kreis Euskirchen führt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
„Ersthelfer-Alarmierungs-App“ ein.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen