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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Soziales und Gesundheit)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
242 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.11.18, 13:00
Aktualisiert
22.11.18, 13:00

Inhalt der Datei

Euskirchen, 09.11.2018 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 18:55 Uhr Anwesend sind a) der stellv. Vorsitzende Heller, Wolfgang, Schleiden b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Braun-Näger, Birgit, Mechernich vertritt Frau Anke Aigner-Bolten 17:00 - 18:45 Uhr Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel vertritt Herrn Günther Schulz Schmitz, Dominik, Euskirchen 17:00 - 18:45 Uhr Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen 17:00 - 18:00 Uhr Stickeler, Karsten, Weilerswist Stolz, Ute, Kall Wasems, Hans Peter, Blankenheim vertritt Herrn Ingo Pfennings SPD Bär, Christine, Zülpich Hettmer, Heinrich, Zülpich vertritt Frau Sandra Lüttgen Seidler, Stefanie, Dahlem Stentrup, Gerhard, Nettersheim vertritt Herrn Peter Meinhard Schweikert-Wehner Vermöhlen, Karl, Kall FDP Rauw, Peter, Hellenthal vertritt Herrn Manfred Wolter Totter, Oliver, Mechernich Bündnis 90/DIE GRÜNEN Fiebrich, Ekkehard, Kall Mende, Ellen, Euskirchen UWV Born, Herbert, Euskirchen DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel vertritt Herrn Swen Samoly -2c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Rosell, GBL II Frau Wonneberger-Wrede, GBLin IV Herr Klein, AbtLt. 50 Herr Dr. Ziemer, AbtLt. 53 Herr Crespin, AbtLt. 38 Herr Andres, Stabsstelle 12 Herr Liermann, Abt. 50 Herr Weißer, Abt. 50 als Protokollführer d) Sonstige Frau Hahn, Geschäftsführerin Jobcenter EU-aktiv Frau Günther, Jobcenter EU-aktiv Herr Jost, Geschäfstführer Caritas Euskirchen Vertreter der örtlichen Presse Entschuldigt fehlen: CDU Schulz, Günther, Mechernich Aigner-Bolten, Anke, Zülpich Pfennings, Ingo, Bad Münstereifel SPD Lüttgen, Sandra, Kall Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich FDP Dr. Wolter, Manfred, Kall DIE LINKE Samoly, Swen, Euskirchen Fraktionslos Kurzmann, Frank, Mechernich Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der stellv. Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, es gibt keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche. -3TOP 3 Vorstellung der neuen Geschäftsführerin des Jobcenter EUaktiv, Frau Hahn (Nachfolge Herr Weingarten) Frau Hahn stellt sich dem Gremium vor. Seit wird ab dem 01.01.2019 die Geschäftsführung des Jobcenter EU-aktiv übernehmen. Sie ist seit 36 Jahren als Mitarbeiterin in der Agentur für Arbeit in Brühl beschäftigt. Sie erörtert Ihre Aufgaben sowie Maßnahmen und Ziele. Sozialangelegenheiten TOP 4 Anerkannte und tatsächliche Kosten der Unterkunft hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE F 43/2018 Verwaltungsergänzung Z1 31.10.2018 Herr Bell, DIE LINKE, fast kurz den Inhalt und die Intention der Anfrage zusammen. Er erklärt, dass die Antwort der Verwaltung für seine Fraktion in manchen Punkten unbefriedigend ist. Es sei nicht alles geklärt und einige Punkte wären noch offen. Auch wenn der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, bei denen die Kosten der Unterkunft nicht erkannt wurden, von 28,3 % im Jahr 2017 auf nun 22,5 % (Stand Oktober 2018) gesunken ist, so liegt diese Zahl dennoch deutlich über dem Landesschnitt. Es stellt sich somit die Frage, welche Gründe hierfür vorliegen. Er stellt zudem fest, dass man zwar online und in den Printmedien (Wochenspiegel und Blickpunkt) nach entsprechenden Wohnungsanzeigen schaue, jedoch nicht erkennbar ist, ob diese Wohnungen auch für den entsprechenden Personenkreis tatsächlich zur Verfügung stehen. Herr Bell erklärt, dass er einige Vermieter kenne, die keine Wohnungen an den vorgenannten Personenkreis vermieten würden. Somit ist der Wohnraum auf dem Papier existent, jedoch tatsächlich nicht vorhanden. Eine angemessene Prüfung sei demnach kaum möglich. Hier könnte es Sinn machen, andere Kriterien heranzuziehen. Zudem fragt er, in welchem Umfang es bisher zu Widersprüchen und Klagen gekommen ist. Herr Klein, AbtLt. 50, erläutert die Verfügbarkeit der vorliegenden Zahlen. Die Bundesregierung hat sich beim entsprechenden Zahlenwerk auf den Bereich SGB II bezogen. Aufgrund einer Softwareumstellung im Sommer 2016 konnte die Verwaltung für den Bereich SGB XII jedoch nur Zahlen für das zweite Halbjahr 2016 liefern. Die Wohnungsanzeigen aus Wochenspiegel und Blickpunkt werden als Nachweis für den grundsätzlich vorhandenen Wohnraum gesammelt und zu den Akten geheftet. Mögliche Nachfragen bei den jeweiligen Vermietern würden einen nicht zu vertretenden Arbeitsaufwand verursachen. Derzeit werde zudem die entsprechende Richtlinie für die Kommunen im Bereich „Kosten der Unterkunft“ (KdU) in Arbeit aktualisiert. Von Seiten der Kommunen gibt es derzeit keine gemeldeten Probleme in Bezug auf einen Wohnungsmangel, der auf die Höhe der Angemessenheitswerte zurückzuführen ist -4Frau Mende, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, sieht ein Problem darin, die Zahlen in der Tabelle 1 in den dortigen Zeilen 1 und 2 in Relation zur Zeile 3 zu setzen. Die Gesamtsumme der anerkannten KdU im Jahr 2017 erscheint somit unverhältnismäßig hoch im Vergleich zur Gesamtsumme aus 2016. Zudem zeigt Sie sich verwundert, dass man aus den Anzeigen im Wochenspiegel und Blickpunkt auf ein ausreichendes Wohnangebot schließt. Bei der bisherigen Veranstaltung im Rahmen des Bündnis für Wohnen wurde hingegen ein tatsächlicher Bedarf an Wohnungen deutlich hervorgehoben. Ein ausreichender Wohnraum kann somit nicht bestätigt werden. Herr Klein erklärt, dass es sich bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Kreis Euskirchen nach dem SGB XII, bei denen die KdU nicht in voller Höhe anerkannt wurden, um laufende Fälle handele, bei denen unterjährig einzelne hinzukommen und einzelne beendet werden, so dass aufgrund des Halbjahreszeitraumes in 2016 keine Verdopplung für 2017 angenommen werden kann. Herr Liermann, Abt. 50, ergänzt zudem, dass sich die Gesamtsumme der anerkannten KdU im Jahr 2016 lediglich auf das zweite Halbjahr bezieht. Die Zahlen aus 2017 beziehen sich hingegen auf das komplette Kalenderjahr. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Anfrage 43/2018 zur Kenntnis. TOP 5 Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für alle“ für den Kreis Euskirchen Herr Vermöhlen, SPD, dankt der Verwaltung für die umfassende Vorlage. Er freut sich, dass der Titel „Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ tatsächlich umgesetzt wird und das Vorwort in Leichter Sprache verfasst wurde. Er merkt jedoch an, dass man sich im Bereich „Pflege“ anders aufstellen muss. Hier muss aufgrund der aktuellen Entwicklung intensiv nach Lösungen gesucht werden. Es mache nur Sinn, sich über den Neubau von Alten- und Pflegeheimen sowie die Neueröffnung von ambulanten Pflegediensten Gedanken zu machen, wenn auch das entsprechende Personal vorhanden sei . Zudem weist er darauf hin, dass die Geno Eifel e.G. auch den Austausch zwischen Jung und Alt fördert. Hier müsse der Passus angepasst werden. Er ist dankbar, dass der Begriff „Inklusion“ in diesem Konzept weit gefasst wird. Denn auch ältere Menschen sind von der Exklusion bedroht. Hier muss – weiterhin – aktive Arbeit geleistet werden. Als Beispiel nennt er das Konzept und die Arbeit der „Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens“ (http://selbstbestimmt.be/). Er schlägt vor, sich mit dem dortigen geschäftsführenden Direktor, Herrn Dr. Stephan Förster, in Verbindung zu setzen und sich über die dortige Arbeit auszutauschen. V 491/2018 -5Herr Fiebrich, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, stellt fest, dass viel Arbeit und Inhalt hinter diesem Konzept stecke. Dennoch sind noch einige Fragen offen, welche jedoch in den entsprechenden Ausschüssen behandelt werden sollten. Trotzdem möchte er gerne wissen, ob es im Bereich der Ziele und Maßnahmen für das Jahr 2019 eine Prioritätenliste gibt. Zudem wäre noch zu klären, welche Aufgaben der Kreis und welche Aufgaben die Kommunen übernehmen und umsetzen können und welche finanziellen Mittel dafür entsprechend anfallen. Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III, erklärt, dass seit zwei Jahren in engem Austausch mit der Politik, u.a. im Rahmen der Interfraktionellen Arbeitsgruppe, der Verwaltung und auch Externen, wie der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG), an diesem Konzept gearbeitet wird. Inklusion ist ein ständiger Prozess. Das vorliegende Werk ist daher ein erster Aufschlag. Verbesserungsvorschläge können und sollen an die Verwaltung herangetragen werden. Diese werden in den weiteren Prozessen eingearbeitet. Die Übersicht über die Umsetzung und Priorisierung ist im Anhang des Konzeptes zu finden. Dennoch muss man jederzeit auf aktuelle Entwicklungen eingehen und den Prozess und die Priorisierung wenn nötig anpassen. Die Priorisierung erfolgte auch auf Grundlage der vorhandenen Ressourcen. Er erklärt zudem, dass nicht alle Maßnahmen von der Kreisverwaltung umgesetzt werden können. Hier ist man u.a. auf die Hilfe der Kommunen angewiesen. Er ergänzt, dass sich die PSAG im Rahmen der Konzepterstellung bereit erklärt hat, den Prozess auch weiterhin intensiv mit zu begleiten. Sobald sich Veränderungen ergeben, werden diese in die politischen Prozesse eingespeist. Abschließend versichert er, dass der Passus der Geno Eifel e.G. entsprechend redaktionell überarbeitet wird. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt das Handlungskonzept Inklusion „Einfach für alle“ des Kreises Euskirchen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses Handlungskonzepts, Ziele und Maßnahmen umzusetzen und fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen TOP 6 Psychosoziale Betreuung gemäß der §§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 16a SGB II im Kreis Euskirchen Frau Mende begrüßt das Projekt und stellt fest, dass es gut investierte Zeit ist sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Hier wird der richtige Weg in Richtung „fördern“ beschritten. Ebenfalls positiv zu sehen ist die Laufzeit von zwei Jahren und die Info 371/2018 -6entsprechende Evaluation. Es stellt sich jedoch die Frage, wie die Personen ausgewählt werden. Ist eine Teilnahme freiwillig oder verpflichtend? Gibt es Sanktionen wenn die Teilnahme abgebrochen wird? Herr Poth erklärt hierzu, dass dieses Thema nicht neu sei und man es bisher auch im Rahmen der vorhandenen Ressourcen wahrgenommen hat. Die Zahl der Hilfebedürftigen steigt und man muss sich demnach neu aufstellen. Die Vorlage ist als Zwischenbericht zu sehen. Die konkreten Pläne werden derzeit erarbeitet und ein entsprechender Beschluss wird der Politik zu gegebener Zeit noch vorgelegt. Frau Günther, Jobcenter EU-aktiv, erläutert, dass eine Betreuung und Unterstützung nur wirksam ist, wenn sich die betroffenen Personen darauf einlassen. Daher kann die Betreuung auch nur auf Freiwilligkeit beruhen. Bei vielen Kunden ist zum einen ein großer Bedarf zu erkennen. Zum anderen stecken viele Kunden in chronischen Problemlagen. Dies steht einer entsprechenden Entwicklung und Vermittlung entgegen. Die Kunden müssen daher behutsam abgeholt werden. Man muss Unterstützung anbieten, die Leute „an die Hand nehmen“ und das Hauptaugenmerk auf die Förderung legen. Herr Totter, FDP, stellt die Frage, wie die Finanzierung gesichert ist. Wird die Umsetzung des Konzeptes auf dem Rücken des kommunalen Trägers finanziert oder wäre es nicht doch eine bundesweite Aufgabe die Betreuung umzusetzen. Könnten daher Gelder aus dem Topf der Bundesagentur für Arbeit generiert werden und wer kommt derzeit für die Kosten auf? Frau Wonneberger-Wrede, GBLin IV, erklärt hierzu, dass, da es sich um eine rein kommunale Aufgabe handelt, der Kreis für die Kosten nach der maßgeblichen Vorschriften des SGB II aufkommt. Herr Vermöhlen weist auf die Kunden/Patienten mit Doppeldiagnose hin. Man muss unterscheiden, ob es sich um Kunden oder schon Patienten handelt. Die Menschen müssen sich in Bezug auf ihre Krankheit offenbaren. Daher ist es gut, diese Personen an die Hand zu nehmen und für sie tätig zu sein. Für den Großteil der Kunden wird es wichtig sein, dass diese aufgesucht werden. Die Mehrheit wird nicht in eine Sprechstunde kommen. Er erwähnt, dass in Belgien ein ähnliches Projekt über die Interreg – Euregio Maas-Rhein finanziert wird. Auch hier könne man voneinander profitieren. Arbeit ist ein wichtiger therapeutischer und inklusiver Ansatz. Frau Wonneberger-Wrede ergänzt, dass es durchaus aufsuchende Termine geben wird. Es wird entsprechend geschaut, in welches Hilfesystem der Mensch geführt werden kann. Der Evaluationskatalog ist derzeit, in Rücksprache mit der Abt. 53 – Gesundheitsamt, in Bearbeitung. Herr Poth weist noch einmal darauf hin, dass es auch um Ressourcenverbräuche geht. Man wird schauen müssen, wie die -7vorhandenen Ressourcen optimal genutzt und eingesetzt werden können. Ziel wird sein, Wünschenswertes und Machbares miteinander in Einklang zu bringen. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Info 371/2018 zur Kenntnis. TOP 7 Aktualisierung der Pflegeplanung des Kreises Euskirchen – hier: Basisdaten Herr Stickeler, CDU, dankt der Verwaltung für die Bereitstellung der aktualisierten Zahlen. Es ist z.T. deutlich erkennbar, dass es massive Veränderungen gibt. So ist eine zunehmende Inanspruchnahme von häuslicher Pflege zu erkennen. Es stellt sich hier die Frage, ob eine ausreichende Zahl an Ausbildungsplätzen und Ausbildern zur Verfügung steht, um den Bedarf an Fachpersonal zu decken. Man muss die Datensammlung zum Anlass nehmen, um entsprechende zukünftige Planungen vorzunehmen und das Thema „Pflege“ als zentrales soziales Thema hervorzuheben. Der Mangel an Fachkräften ist erkennbar – daher regt die CDUFraktion an, sich intensiv mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Hierzu beantragt die CDU-Fraktion die Bildung einer Interfraktionellen Arbeitsgruppe „Pfegeplanung“, bestehend aus dem Ausschussvorsitzenden, je einem Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen und Vertretern der Verwaltung. Herr Rauw, FDP, fragt nach, warum bei einer Hellenthaler Einrichtung die Auslastung, im Vergleich zu den anderen Einrichtungen, so niedrig sei. Herr Klein erklärt dazu, dass sich die Auslastung tagesaktuell aus dem entsprechenden MDK-Gutachten ergibt. Herr Vermöhlen verdeutlicht, dass es in der entsprechenden Einrichtung einen kompletten freien Flügel gab, jedoch das Pflegepersonal fehlte, um diese Betten zu belegen. Die freien Betten werden natürlich entsprechend in die Auslastung mit eingerechnet. Herr Poth ergänzt, dass es bei den freien Betten in den letzten Jahren eine deutliche Entwicklung gegeben hat. Derzeit seien kaum noch Betten frei. Es macht aber wenig Sinn, neue Bettenburgen zu bauen, wenn auf der anderen Seite das Personal fehlt. Das Thema „Pflege“ wird in der Verwaltung derzeit intensiv, u.a. durch einen durch den Landrat initiierten „Runden Tisch“, behandelt. Man muss jedoch auch bedenken, dass die Möglichkeiten des Kreises unmittelbar einzugreifen eingeschränkt sind. Herr Vermöhlen führt aus, dass die Schaffung neuer Ausbildungsplätze auch nicht direkt helfe. Derzeit befindet sich ein ausgebildeter Pfleger, aus unterschiedlichen und z.T. Info 377/2018 -8gesundheitlichen Gründen, gerade einmal im Schnitt 8 Jahre im Berufsleben. Die Siatuation wird sich dahingehend verschärfen, dass es in spätestens 15 Jahren, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, einen enormen Personalabgang im Bereich Pflege geben wird. Das Problem liegt daher derzeit, in der Zahl der Pflegenden und nicht in der Zahl der Betten. Herr Bell ergänzt, dass sich durch die generalisierte Ausbildung weitere Probleme auftun könnten. Denn dann würde das Pflegepersonal aufgrund der besseren Bezahlung eher in ein Krankenhaus als in ein Alten- bzw. Pflegeheim wechseln. Er verweist zudem darauf, dass es ratsam wäre den Pflegeschlüssel als weitere vergleichbare Zahl in die Pflegeplanung mit aufzunehmen. Es stellt sich zudem die Frage, warum manche Einrichtungen eine (volle) Warteliste führen und manche Einrichtungen noch freie Betten haben. Die MDK-Noten können hier kein Kriterium für die Belegung der Einrichtungen sein. Auch sollten die Ergebnisse aus den Berichten der Heimaufsicht mit in die Pflegeplanung eingearbeitet werden. Herr Poth verweist auf den Beschlussvorschlag der CDUFraktion und bittet darum, weitere Diskussionen in eine mögliche Interfraktionelle Arbeitsgruppe zu verweisen. Eine mögliche AG wäre hilfreich, um aufzuzeigen, was möglich und umsetzbar sei und wo die Grenzen liegen. Herr Stickeler weist noch einmal darauf hin, dass eine mögliche AG das komplette Thema „Pflege“ und nicht nur die Ausbildung abdecken soll. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Info 377/2018 zur Kenntnis. Ergänzend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Für den Bereich Pflege soll eine Interfraktionelle Arbeitsgruppe „Pflegeplanung“ ins Leben gerufen werden. Die Arbeitsgruppe soll aus dem Ausschussvorsitzenden, je einem Mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen und Vertretern der Verwaltung bestehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Gesundheitsangelegenheiten TOP 8 Erweiterung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder der V 478/2018 Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK) und die Berufung deren Vertreterinnen/Vertreter Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Erweiterung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK) um die -9Institution Jobcenter EU-aktiv und beruft ab 01.01.2019 Frau Astrid Hahn, neue Geschäftsführerin des Jobcenters EUaktiv, Sebastianusstraße 22, 53879 Euskirchen, -als ordentliches Mitglied und Frau Astrid Günther, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt des Jobcenters EU-aktiv, Sebastianusstraße 22, 53879 Euskirchen -als stellvertretendes Mitglied. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen Rettungsdienst TOP 9 Einführung einer Ersthelfer-Alarmierungs-App hier: gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und der UWVFraktion Herr Totter erläutert den Antrag der Fraktionen UWV und FDP. Idee des Antrages ist, dass Ersthelfer mit entsprechender Qualifikation zielgerichtet alarmiert und informiert werden und somit bei einem Notfall helfend eingreifen können. Hierzu sollen die modernen Medien sinnvoll genutzt werden. Herr Crespin, AbtLt. 38, hält einen Vortrag zum Thema „Lebensrettende Chancen durch weitere Digitalisierung der Notfallversorgung“. Insbesondere wird hier die derzeitige Zusammenarbeit in der Region Aachen dargestellt und die daraus resultierende mögliche Umsetzung eines entsprechenden digitalen Systems (Alarmierungs-App corhelp3r). Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Herr Bell fragt, ob nur auf medizinisch ausgebildetes Personal oder auch auf Ersthelfer zurückgegriffen wird. Hierzu erklärt Herr Crespin, dass in Zukunft alle Personen mit einer entsprechenden Ausbildung erfasst werden sollen. Derzeit würde man mit nur einem Personalbereich starten. Letztendlich sollen alle angesprochen werden, die reanimationsfähig im Sinne der Maßnahme sind. Herr Vermöhlen unterstützt den Antrag. Er verweist jedoch auf jährliche Folgekosten im Bereich der Schulungen und der Anschaffung von Hardware (z.B. Defibrillatoren). Es sollte gewährleistet sein, dass z.B. auch der Südkreis in Bezug auf den (Handy-)Empfang und die Vorhaltung von Defibrillatoren abgedeckt ist. Zudem muss geklärt werden, was passiert wenn die Defibrillatoren aufgrund von Öffnungszeiten A 168/2018 - 10 nicht erreichbar sind. Defibrillatoren sollten öffentlich und 24h zugänglich sein. Herr Crespin erklärt hierzu, dass ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) bis dato für einen bestimmten Ort und somit z.T. auch für eine bestimmte Öffnungs-/Uhrzeit vorgehalten wird. Dieses Konzept muss jedoch dahingehend geöffnet werden, dass AEDs jederzeit öffentlich zugänglich sind. In den USA gibt es in den U-Bahnstationen öffentliche AEDs und in Houverath einen an der Feuerwache. Wenn ein AED nicht vor Ort ist, so kann und muss zumindest die Handy-Reanimation gegeben sein. Herr Wasems, CDU, ergänzt, dass es im Südkreis durchaus öffentliche, z.T. auch beheizte, AEDs gibt. So ist die Funktionstüchtigkeit auch im Winter gewährleistet. Herr Poth fragt, wie mit dem Antrag der Fraktionen UWV und FDP nun umzugehen sei. Er schlägt vor, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zur Einführung einer ErsthelferAlarmierungs-App zu fassen. Der Ausschuss wird dann weiter über die Entwicklung und die Konditionen informiert. Der bis dato beschrittene Weg mit der Region Aachen soll weiter begangen werden. Herr Totter erklärt, nach kurzer Rücksprache mit Herrn Born, UWV, dass man diesem Vorschlag folgen könne. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende neue Beschlussfassung: Der Kreis Euskirchen führt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine „Ersthelfer-Alarmierungs-App“ ein. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen TOP 10 Anfragen und Mitteilungen Es liegen keine Anfragen und Mitteilungen vor. - 11 - Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Heller stellv. Vorsitzender Gesehen: gez. i.V. Poth Landrat gez. Weißer Schriftführer