Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
242 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
22.11.18, 13:00
Aktualisiert
22.11.18, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 09.11.2018
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am
06.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
18:55 Uhr
Anwesend sind
a) der stellv. Vorsitzende
Heller, Wolfgang, Schleiden
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Braun-Näger, Birgit, Mechernich vertritt Frau Anke Aigner-Bolten
17:00 - 18:45 Uhr
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel vertritt Herrn Günther Schulz
Schmitz, Dominik, Euskirchen 17:00 - 18:45 Uhr
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen 17:00 - 18:00 Uhr
Stickeler, Karsten, Weilerswist
Stolz, Ute, Kall
Wasems, Hans Peter, Blankenheim vertritt Herrn Ingo Pfennings
SPD
Bär, Christine, Zülpich
Hettmer, Heinrich, Zülpich vertritt Frau Sandra Lüttgen
Seidler, Stefanie, Dahlem
Stentrup, Gerhard, Nettersheim vertritt Herrn Peter Meinhard
Schweikert-Wehner
Vermöhlen, Karl, Kall
FDP
Rauw, Peter, Hellenthal vertritt Herrn Manfred Wolter
Totter, Oliver, Mechernich
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Fiebrich, Ekkehard, Kall
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Born, Herbert, Euskirchen
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel vertritt Herrn Swen Samoly
-2c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Rosell, GBL II
Frau Wonneberger-Wrede, GBLin IV
Herr Klein, AbtLt. 50
Herr Dr. Ziemer, AbtLt. 53
Herr Crespin, AbtLt. 38
Herr Andres, Stabsstelle 12
Herr Liermann, Abt. 50
Herr Weißer, Abt. 50 als Protokollführer
d) Sonstige
Frau Hahn, Geschäftsführerin Jobcenter EU-aktiv
Frau Günther, Jobcenter EU-aktiv
Herr Jost, Geschäfstführer Caritas Euskirchen
Vertreter der örtlichen Presse
Entschuldigt fehlen:
CDU
Schulz, Günther, Mechernich
Aigner-Bolten, Anke, Zülpich
Pfennings, Ingo, Bad Münstereifel
SPD
Lüttgen, Sandra, Kall
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
FDP
Dr. Wolter, Manfred, Kall
DIE LINKE
Samoly, Swen, Euskirchen
Fraktionslos
Kurzmann, Frank, Mechernich
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der
Beschlussfähigkeit
Der stellv. Vorsitzende stellt fest, dass der Ausschuss
ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Gegen die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben, es
gibt keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche.
-3TOP 3
Vorstellung der neuen Geschäftsführerin des Jobcenter EUaktiv, Frau Hahn (Nachfolge Herr Weingarten)
Frau Hahn stellt sich dem Gremium vor. Seit wird ab dem
01.01.2019 die Geschäftsführung des Jobcenter EU-aktiv
übernehmen. Sie ist seit 36 Jahren als Mitarbeiterin in der
Agentur für Arbeit in Brühl beschäftigt. Sie erörtert Ihre Aufgaben
sowie Maßnahmen und Ziele.
Sozialangelegenheiten
TOP 4
Anerkannte und tatsächliche Kosten der Unterkunft
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE
F 43/2018
Verwaltungsergänzung
Z1
31.10.2018
Herr Bell, DIE LINKE, fast kurz den Inhalt und die Intention der
Anfrage zusammen. Er erklärt, dass die Antwort der Verwaltung
für seine Fraktion in manchen Punkten unbefriedigend ist. Es sei
nicht alles geklärt und einige Punkte wären noch offen. Auch
wenn der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, bei denen die
Kosten der Unterkunft nicht erkannt wurden, von 28,3 % im Jahr
2017 auf nun 22,5 % (Stand Oktober 2018) gesunken ist, so liegt
diese Zahl dennoch deutlich über dem Landesschnitt. Es stellt
sich somit die Frage, welche Gründe hierfür vorliegen. Er stellt
zudem fest, dass man zwar online und in den Printmedien
(Wochenspiegel und Blickpunkt) nach entsprechenden
Wohnungsanzeigen schaue, jedoch nicht erkennbar ist, ob diese
Wohnungen auch für den entsprechenden Personenkreis
tatsächlich zur Verfügung stehen. Herr Bell erklärt, dass er einige
Vermieter kenne, die keine Wohnungen an den vorgenannten
Personenkreis vermieten würden. Somit ist der Wohnraum auf
dem Papier existent, jedoch tatsächlich nicht vorhanden. Eine
angemessene Prüfung sei demnach kaum möglich. Hier könnte
es Sinn machen, andere Kriterien heranzuziehen. Zudem fragt
er, in welchem Umfang es bisher zu Widersprüchen und Klagen
gekommen ist.
Herr Klein, AbtLt. 50, erläutert die Verfügbarkeit der vorliegenden
Zahlen. Die Bundesregierung hat sich beim entsprechenden
Zahlenwerk auf den Bereich SGB II bezogen. Aufgrund einer
Softwareumstellung im Sommer 2016 konnte die Verwaltung für
den Bereich SGB XII jedoch nur Zahlen für das zweite Halbjahr
2016 liefern.
Die Wohnungsanzeigen aus Wochenspiegel und Blickpunkt
werden als Nachweis für den grundsätzlich vorhandenen
Wohnraum gesammelt und zu den Akten geheftet. Mögliche
Nachfragen bei den jeweiligen Vermietern würden einen nicht zu
vertretenden Arbeitsaufwand verursachen. Derzeit werde zudem
die entsprechende Richtlinie für die Kommunen im Bereich
„Kosten der Unterkunft“ (KdU) in Arbeit aktualisiert.
Von Seiten der Kommunen gibt es derzeit keine gemeldeten
Probleme in Bezug auf einen Wohnungsmangel, der auf die
Höhe der Angemessenheitswerte zurückzuführen ist
-4Frau Mende, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, sieht ein Problem darin,
die Zahlen in der Tabelle 1 in den dortigen Zeilen 1 und 2 in
Relation zur Zeile 3 zu setzen. Die Gesamtsumme der
anerkannten KdU im Jahr 2017 erscheint somit
unverhältnismäßig hoch im Vergleich zur Gesamtsumme aus
2016.
Zudem zeigt Sie sich verwundert, dass man aus den Anzeigen im
Wochenspiegel und Blickpunkt auf ein ausreichendes
Wohnangebot schließt. Bei der bisherigen Veranstaltung im
Rahmen des Bündnis für Wohnen wurde hingegen ein
tatsächlicher Bedarf an Wohnungen deutlich hervorgehoben. Ein
ausreichender Wohnraum kann somit nicht bestätigt werden.
Herr Klein erklärt, dass es sich bei der Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften im Kreis Euskirchen nach dem SGB XII,
bei denen die KdU nicht in voller Höhe anerkannt wurden, um
laufende Fälle handele, bei denen unterjährig einzelne
hinzukommen und einzelne beendet werden, so dass aufgrund
des Halbjahreszeitraumes in 2016 keine Verdopplung für 2017
angenommen werden kann.
Herr Liermann, Abt. 50, ergänzt zudem, dass sich die
Gesamtsumme der anerkannten KdU im Jahr 2016 lediglich auf
das zweite Halbjahr bezieht. Die Zahlen aus 2017 beziehen sich
hingegen auf das komplette Kalenderjahr.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Anfrage
43/2018 zur Kenntnis.
TOP 5
Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts „Einfach für
alle“ für den Kreis Euskirchen
Herr Vermöhlen, SPD, dankt der Verwaltung für die umfassende
Vorlage. Er freut sich, dass der Titel „Einfach für alle – Inklusion
im Kreis Euskirchen“ tatsächlich umgesetzt wird und das Vorwort
in Leichter Sprache verfasst wurde. Er merkt jedoch an, dass
man sich im Bereich „Pflege“ anders aufstellen muss. Hier muss
aufgrund der aktuellen Entwicklung intensiv nach Lösungen
gesucht werden. Es mache nur Sinn, sich über den Neubau von
Alten- und Pflegeheimen sowie die Neueröffnung von
ambulanten Pflegediensten Gedanken zu machen, wenn auch
das entsprechende Personal vorhanden sei .
Zudem weist er darauf hin, dass die Geno Eifel e.G. auch den
Austausch zwischen Jung und Alt fördert. Hier müsse der Passus
angepasst werden.
Er ist dankbar, dass der Begriff „Inklusion“ in diesem Konzept
weit gefasst wird. Denn auch ältere Menschen sind von der
Exklusion bedroht. Hier muss – weiterhin – aktive Arbeit geleistet
werden. Als Beispiel nennt er das Konzept und die Arbeit der
„Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Belgiens“ (http://selbstbestimmt.be/). Er schlägt
vor, sich mit dem dortigen geschäftsführenden Direktor, Herrn
Dr. Stephan Förster, in Verbindung zu setzen und sich über die
dortige Arbeit auszutauschen.
V 491/2018
-5Herr Fiebrich, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, stellt fest, dass viel
Arbeit und Inhalt hinter diesem Konzept stecke. Dennoch sind
noch einige Fragen offen, welche jedoch in den entsprechenden
Ausschüssen behandelt werden sollten. Trotzdem möchte er
gerne wissen, ob es im Bereich der Ziele und Maßnahmen für
das Jahr 2019 eine Prioritätenliste gibt. Zudem wäre noch zu
klären, welche Aufgaben der Kreis und welche Aufgaben die
Kommunen übernehmen und umsetzen können und welche
finanziellen Mittel dafür entsprechend anfallen.
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III,
erklärt, dass seit zwei Jahren in engem Austausch mit der Politik,
u.a. im Rahmen der Interfraktionellen Arbeitsgruppe, der
Verwaltung und auch Externen, wie der Psychosozialen
Arbeitsgemeinschaft (PSAG), an diesem Konzept gearbeitet wird.
Inklusion ist ein ständiger Prozess. Das vorliegende Werk ist
daher ein erster Aufschlag. Verbesserungsvorschläge können
und sollen an die Verwaltung herangetragen werden. Diese
werden in den weiteren Prozessen eingearbeitet. Die Übersicht
über die Umsetzung und Priorisierung ist im Anhang des
Konzeptes zu finden. Dennoch muss man jederzeit auf aktuelle
Entwicklungen eingehen und den Prozess und die Priorisierung
wenn nötig anpassen. Die Priorisierung erfolgte auch auf
Grundlage der vorhandenen Ressourcen.
Er erklärt zudem, dass nicht alle Maßnahmen von der
Kreisverwaltung umgesetzt werden können. Hier ist man u.a. auf
die Hilfe der Kommunen angewiesen.
Er ergänzt, dass sich die PSAG im Rahmen der
Konzepterstellung bereit erklärt hat, den Prozess auch weiterhin
intensiv mit zu begleiten.
Sobald sich Veränderungen ergeben, werden diese in die
politischen Prozesse eingespeist.
Abschließend versichert er, dass der Passus der Geno Eifel e.G.
entsprechend redaktionell überarbeitet wird.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt das Handlungskonzept Inklusion „Einfach
für alle“ des Kreises Euskirchen in der als Anlage 1 beigefügten
Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses
Handlungskonzepts, Ziele und Maßnahmen umzusetzen und
fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
TOP 6
Psychosoziale Betreuung gemäß der §§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 16a
SGB II im Kreis Euskirchen
Frau Mende begrüßt das Projekt und stellt fest, dass es gut
investierte Zeit ist sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Hier
wird der richtige Weg in Richtung „fördern“ beschritten. Ebenfalls
positiv zu sehen ist die Laufzeit von zwei Jahren und die
Info
371/2018
-6entsprechende Evaluation. Es stellt sich jedoch die Frage, wie
die Personen ausgewählt werden. Ist eine Teilnahme freiwillig
oder verpflichtend? Gibt es Sanktionen wenn die Teilnahme
abgebrochen wird?
Herr Poth erklärt hierzu, dass dieses Thema nicht neu sei und
man es bisher auch im Rahmen der vorhandenen Ressourcen
wahrgenommen hat. Die Zahl der Hilfebedürftigen steigt und man
muss sich demnach neu aufstellen. Die Vorlage ist als
Zwischenbericht zu sehen. Die konkreten Pläne werden derzeit
erarbeitet und ein entsprechender Beschluss wird der Politik zu
gegebener Zeit noch vorgelegt.
Frau Günther, Jobcenter EU-aktiv, erläutert, dass eine Betreuung
und Unterstützung nur wirksam ist, wenn sich die betroffenen
Personen darauf einlassen. Daher kann die Betreuung auch nur
auf Freiwilligkeit beruhen. Bei vielen Kunden ist zum einen ein
großer Bedarf zu erkennen. Zum anderen stecken viele Kunden
in chronischen Problemlagen. Dies steht einer entsprechenden
Entwicklung und Vermittlung entgegen. Die Kunden müssen
daher behutsam abgeholt werden. Man muss Unterstützung
anbieten, die Leute „an die Hand nehmen“ und das
Hauptaugenmerk auf die Förderung legen.
Herr Totter, FDP, stellt die Frage, wie die Finanzierung gesichert
ist. Wird die Umsetzung des Konzeptes auf dem Rücken des
kommunalen Trägers finanziert oder wäre es nicht doch eine
bundesweite Aufgabe die Betreuung umzusetzen. Könnten daher
Gelder aus dem Topf der Bundesagentur für Arbeit generiert
werden und wer kommt derzeit für die Kosten auf?
Frau Wonneberger-Wrede, GBLin IV, erklärt hierzu, dass, da es
sich um eine rein kommunale Aufgabe handelt, der Kreis für die
Kosten nach der maßgeblichen Vorschriften des SGB II
aufkommt.
Herr Vermöhlen weist auf die Kunden/Patienten mit
Doppeldiagnose hin. Man muss unterscheiden, ob es sich um
Kunden oder schon Patienten handelt. Die Menschen müssen
sich in Bezug auf ihre Krankheit offenbaren. Daher ist es gut,
diese Personen an die Hand zu nehmen und für sie tätig zu sein.
Für den Großteil der Kunden wird es wichtig sein, dass diese
aufgesucht werden. Die Mehrheit wird nicht in eine Sprechstunde
kommen.
Er erwähnt, dass in Belgien ein ähnliches Projekt über die
Interreg – Euregio Maas-Rhein finanziert wird. Auch hier könne
man voneinander profitieren. Arbeit ist ein wichtiger
therapeutischer und inklusiver Ansatz.
Frau Wonneberger-Wrede ergänzt, dass es durchaus
aufsuchende Termine geben wird. Es wird entsprechend
geschaut, in welches Hilfesystem der Mensch geführt werden
kann.
Der Evaluationskatalog ist derzeit, in Rücksprache mit der Abt.
53 – Gesundheitsamt, in Bearbeitung.
Herr Poth weist noch einmal darauf hin, dass es auch um
Ressourcenverbräuche geht. Man wird schauen müssen, wie die
-7vorhandenen Ressourcen optimal genutzt und eingesetzt werden
können. Ziel wird sein, Wünschenswertes und Machbares
miteinander in Einklang zu bringen.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Info
371/2018 zur Kenntnis.
TOP 7
Aktualisierung der Pflegeplanung des Kreises Euskirchen –
hier: Basisdaten
Herr Stickeler, CDU, dankt der Verwaltung für die Bereitstellung
der aktualisierten Zahlen. Es ist z.T. deutlich erkennbar, dass es
massive Veränderungen gibt. So ist eine zunehmende
Inanspruchnahme von häuslicher Pflege zu erkennen. Es stellt
sich hier die Frage, ob eine ausreichende Zahl an
Ausbildungsplätzen und Ausbildern zur Verfügung steht, um den
Bedarf an Fachpersonal zu decken. Man muss die
Datensammlung zum Anlass nehmen, um entsprechende
zukünftige Planungen vorzunehmen und das Thema „Pflege“ als
zentrales soziales Thema hervorzuheben.
Der Mangel an Fachkräften ist erkennbar – daher regt die CDUFraktion an, sich intensiv mit diesem Thema
auseinanderzusetzen. Hierzu beantragt die CDU-Fraktion die
Bildung einer Interfraktionellen Arbeitsgruppe „Pfegeplanung“,
bestehend aus dem Ausschussvorsitzenden, je einem Mitglied
der im Kreistag vertretenen Fraktionen und Vertretern der
Verwaltung.
Herr Rauw, FDP, fragt nach, warum bei einer Hellenthaler
Einrichtung die Auslastung, im Vergleich zu den anderen
Einrichtungen, so niedrig sei.
Herr Klein erklärt dazu, dass sich die Auslastung tagesaktuell aus
dem entsprechenden MDK-Gutachten ergibt.
Herr Vermöhlen verdeutlicht, dass es in der entsprechenden
Einrichtung einen kompletten freien Flügel gab, jedoch das
Pflegepersonal fehlte, um diese Betten zu belegen. Die freien
Betten werden natürlich entsprechend in die Auslastung mit
eingerechnet.
Herr Poth ergänzt, dass es bei den freien Betten in den letzten
Jahren eine deutliche Entwicklung gegeben hat. Derzeit seien
kaum noch Betten frei. Es macht aber wenig Sinn, neue
Bettenburgen zu bauen, wenn auf der anderen Seite das
Personal fehlt. Das Thema „Pflege“ wird in der Verwaltung
derzeit intensiv, u.a. durch einen durch den Landrat initiierten
„Runden Tisch“, behandelt. Man muss jedoch auch bedenken,
dass die Möglichkeiten des Kreises unmittelbar einzugreifen
eingeschränkt sind.
Herr Vermöhlen führt aus, dass die Schaffung neuer
Ausbildungsplätze auch nicht direkt helfe. Derzeit befindet sich
ein ausgebildeter Pfleger, aus unterschiedlichen und z.T.
Info
377/2018
-8gesundheitlichen Gründen, gerade einmal im Schnitt 8 Jahre im
Berufsleben. Die Siatuation wird sich dahingehend verschärfen,
dass es in spätestens 15 Jahren, wenn die geburtenstarken
Jahrgänge in Rente gehen, einen enormen Personalabgang im
Bereich Pflege geben wird. Das Problem liegt daher derzeit, in
der Zahl der Pflegenden und nicht in der Zahl der Betten.
Herr Bell ergänzt, dass sich durch die generalisierte Ausbildung
weitere Probleme auftun könnten. Denn dann würde das
Pflegepersonal aufgrund der besseren Bezahlung eher in ein
Krankenhaus als in ein Alten- bzw. Pflegeheim wechseln.
Er verweist zudem darauf, dass es ratsam wäre den
Pflegeschlüssel als weitere vergleichbare Zahl in die
Pflegeplanung mit aufzunehmen. Es stellt sich zudem die Frage,
warum manche Einrichtungen eine (volle) Warteliste führen und
manche Einrichtungen noch freie Betten haben. Die MDK-Noten
können hier kein Kriterium für die Belegung der Einrichtungen
sein. Auch sollten die Ergebnisse aus den Berichten der
Heimaufsicht mit in die Pflegeplanung eingearbeitet werden.
Herr Poth verweist auf den Beschlussvorschlag der CDUFraktion und bittet darum, weitere Diskussionen in eine mögliche
Interfraktionelle Arbeitsgruppe zu verweisen. Eine mögliche AG
wäre hilfreich, um aufzuzeigen, was möglich und umsetzbar sei
und wo die Grenzen liegen.
Herr Stickeler weist noch einmal darauf hin, dass eine mögliche
AG das komplette Thema „Pflege“ und nicht nur die Ausbildung
abdecken soll.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit nimmt die Info
377/2018 zur Kenntnis.
Ergänzend fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Für den Bereich Pflege soll eine Interfraktionelle Arbeitsgruppe
„Pflegeplanung“ ins Leben gerufen werden. Die Arbeitsgruppe
soll aus dem Ausschussvorsitzenden, je einem Mitglied der im
Kreistag vertretenen Fraktionen und Vertretern der Verwaltung
bestehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Gesundheitsangelegenheiten
TOP 8
Erweiterung der Anzahl stimmberechtigter Mitglieder der
V 478/2018
Kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen
(KGK) und die Berufung deren Vertreterinnen/Vertreter
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Erweiterung der Anzahl
stimmberechtigter Mitglieder der Kommunalen
Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK) um die
-9Institution Jobcenter EU-aktiv und beruft ab 01.01.2019
Frau Astrid Hahn, neue Geschäftsführerin des Jobcenters EUaktiv, Sebastianusstraße 22, 53879 Euskirchen,
-als ordentliches Mitglied
und
Frau Astrid Günther, Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt des Jobcenters EU-aktiv, Sebastianusstraße 22,
53879 Euskirchen
-als stellvertretendes Mitglied.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
Rettungsdienst
TOP 9
Einführung einer Ersthelfer-Alarmierungs-App
hier: gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und der UWVFraktion
Herr Totter erläutert den Antrag der Fraktionen UWV und FDP.
Idee des Antrages ist, dass Ersthelfer mit entsprechender
Qualifikation zielgerichtet alarmiert und informiert werden und
somit bei einem Notfall helfend eingreifen können. Hierzu sollen
die modernen Medien sinnvoll genutzt werden.
Herr Crespin, AbtLt. 38, hält einen Vortrag zum Thema
„Lebensrettende Chancen durch weitere Digitalisierung der
Notfallversorgung“. Insbesondere wird hier die derzeitige
Zusammenarbeit in der Region Aachen dargestellt und die
daraus resultierende mögliche Umsetzung eines entsprechenden
digitalen Systems (Alarmierungs-App corhelp3r).
Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Bell fragt, ob nur auf medizinisch ausgebildetes Personal
oder auch auf Ersthelfer zurückgegriffen wird.
Hierzu erklärt Herr Crespin, dass in Zukunft alle Personen mit
einer entsprechenden Ausbildung erfasst werden sollen. Derzeit
würde man mit nur einem Personalbereich starten. Letztendlich
sollen alle angesprochen werden, die reanimationsfähig im Sinne
der Maßnahme sind.
Herr Vermöhlen unterstützt den Antrag. Er verweist jedoch auf
jährliche Folgekosten im Bereich der Schulungen und der
Anschaffung von Hardware (z.B. Defibrillatoren).
Es sollte gewährleistet sein, dass z.B. auch der Südkreis in
Bezug auf den (Handy-)Empfang und die Vorhaltung von
Defibrillatoren abgedeckt ist. Zudem muss geklärt werden, was
passiert wenn die Defibrillatoren aufgrund von Öffnungszeiten
A 168/2018
- 10 nicht erreichbar sind. Defibrillatoren sollten öffentlich und 24h
zugänglich sein.
Herr Crespin erklärt hierzu, dass ein Automatisierter Externer
Defibrillator (AED) bis dato für einen bestimmten Ort und somit
z.T. auch für eine bestimmte Öffnungs-/Uhrzeit vorgehalten wird.
Dieses Konzept muss jedoch dahingehend geöffnet werden,
dass AEDs jederzeit öffentlich zugänglich sind. In den USA gibt
es in den U-Bahnstationen öffentliche AEDs und in Houverath
einen an der Feuerwache. Wenn ein AED nicht vor Ort ist, so
kann und muss zumindest die Handy-Reanimation gegeben sein.
Herr Wasems, CDU, ergänzt, dass es im Südkreis durchaus
öffentliche, z.T. auch beheizte, AEDs gibt. So ist die
Funktionstüchtigkeit auch im Winter gewährleistet.
Herr Poth fragt, wie mit dem Antrag der Fraktionen UWV und
FDP nun umzugehen sei. Er schlägt vor, einen entsprechenden
Grundsatzbeschluss zur Einführung einer ErsthelferAlarmierungs-App zu fassen. Der Ausschuss wird dann weiter
über die Entwicklung und die Konditionen informiert. Der bis dato
beschrittene Weg mit der Region Aachen soll weiter begangen
werden.
Herr Totter erklärt, nach kurzer Rücksprache mit Herrn Born,
UWV, dass man diesem Vorschlag folgen könne.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt folgende
neue Beschlussfassung:
Der Kreis Euskirchen führt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
„Ersthelfer-Alarmierungs-App“ ein.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen
TOP 10
Anfragen und Mitteilungen
Es liegen keine Anfragen und Mitteilungen vor.
- 11 -
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Heller
stellv. Vorsitzender
Gesehen:
gez. i.V. Poth
Landrat
gez. Weißer
Schriftführer