Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Datum
14.11.2018
Erstellt
22.11.18, 12:01
Aktualisiert
22.11.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
14.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4.1
Verkehrsberuhigende Maßnahmen der Ortsdurchfahrt
Losheim
hier: Antrag der FDP-Fraktion
A 171/2018
1. Ergänzun
g
Die
Problematik
der
teilweise
erheblichen
Geschwindigkeitsüberschreitungen stellt sich kreisweit. Neben
der Polizei erfolgen an den entsprechenden Stellen auch
Geschwindigkeitsüberwachungen durch die Bußgeldstelle des
Kreises Euskirchen im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Kapazitäten.
Durch die Bußgeldstelle des Kreises wurden in der Ortslage
Losheim bisher folgende Messungen durchgeführt:
23.07.2015 07:48 – 12:19 Uhr
Überschreitungen
08.05.2018 12:39 – 15:26 Uhr
Überschreitungen
281 Messungen
64
218 Messungen
19
Neben
den
durchgeführten
mobilen
Geschwindigkeitsüberwachungen wurde seitens der Gemeinde
Hellenthal
die
Installation
einer
stationären
Geschwindigkeitsmessanlage beantragt. Ungeachtet dessen,
dass die Kriterien für die Installation einer stationären
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Losheim nicht gegeben
sind,
stellt
die
Installation
einer
stationären
Geschwindigkeitsmessanlage keine wirksame Lösung des
Problems dar. Nach Angaben der Bewohner handelt es sich dort
um einen Streckenabschnitt, auf dem im gesamten Bereich die
zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Eine
stationäre Geschwindigkeitsmessanlage entfaltet jedoch nur
einen geringen Wirkungsbereich und wird deshalb nur zur
Entschärfung einer punktuellen Unfallhäufungsstelle eingesetzt.
Eine Unfallhäufungsstelle liegt in Losheim jedoch nicht vor.
Die in anderen Ländern mögliche Abschnittskontrolle (SectionControl) ist in Deutschland (noch) nicht zulässig. Mit diesem
Verfahren, bei dem die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine
längere
Strecke
gemessen
wird,
wären
Geschwindigkeitsüberwachungen an Stellen wie in Losheim
möglich.
Insofern kann in diesem Bereich eine wirksame Überwachung der
dort geltenden Höchstgeschwindigkeit derzeit nur durch mobile
Geschwindigkeitskontrollen erreicht werden.
Soweit
zur
Verbesserung
der
Situation
weiter
bauliche
Maßnahmen möglich sein sollten, liegen diese im
Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßen NRW. Die
Kreisverwaltung wird den Landesbetrieb vor dem Hintergrund des
vorliegenden Antrages um Prüfung bitten, ob neben den
bestehenden Fahrbahnverschwenkungen weitere bauliche
Maßnahmen möglich und umsetzbar sind.