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Beschlusstext (Verkehrsberuhigende Maßnahmen der Ortsdurchfahrt Losheim hier: Antrag der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
77 kB
Datum
14.11.2018
Erstellt
22.11.18, 12:01
Aktualisiert
22.11.18, 12:01
Beschlusstext (Verkehrsberuhigende Maßnahmen der Ortsdurchfahrt Losheim
hier: Antrag der FDP-Fraktion) Beschlusstext (Verkehrsberuhigende Maßnahmen der Ortsdurchfahrt Losheim
hier: Antrag der FDP-Fraktion)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 14.11.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4.1 Verkehrsberuhigende Maßnahmen der Ortsdurchfahrt Losheim hier: Antrag der FDP-Fraktion A 171/2018 1. Ergänzun g Die Problematik der teilweise erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen stellt sich kreisweit. Neben der Polizei erfolgen an den entsprechenden Stellen auch Geschwindigkeitsüberwachungen durch die Bußgeldstelle des Kreises Euskirchen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Durch die Bußgeldstelle des Kreises wurden in der Ortslage Losheim bisher folgende Messungen durchgeführt: 23.07.2015 07:48 – 12:19 Uhr Überschreitungen 08.05.2018 12:39 – 15:26 Uhr Überschreitungen 281 Messungen 64 218 Messungen 19 Neben den durchgeführten mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen wurde seitens der Gemeinde Hellenthal die Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage beantragt. Ungeachtet dessen, dass die Kriterien für die Installation einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Losheim nicht gegeben sind, stellt die Installation einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage keine wirksame Lösung des Problems dar. Nach Angaben der Bewohner handelt es sich dort um einen Streckenabschnitt, auf dem im gesamten Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage entfaltet jedoch nur einen geringen Wirkungsbereich und wird deshalb nur zur Entschärfung einer punktuellen Unfallhäufungsstelle eingesetzt. Eine Unfallhäufungsstelle liegt in Losheim jedoch nicht vor. Die in anderen Ländern mögliche Abschnittskontrolle (SectionControl) ist in Deutschland (noch) nicht zulässig. Mit diesem Verfahren, bei dem die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke gemessen wird, wären Geschwindigkeitsüberwachungen an Stellen wie in Losheim möglich. Insofern kann in diesem Bereich eine wirksame Überwachung der dort geltenden Höchstgeschwindigkeit derzeit nur durch mobile Geschwindigkeitskontrollen erreicht werden. Soweit zur Verbesserung der Situation weiter bauliche Maßnahmen möglich sein sollten, liegen diese im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßen NRW. Die Kreisverwaltung wird den Landesbetrieb vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrages um Prüfung bitten, ob neben den bestehenden Fahrbahnverschwenkungen weitere bauliche Maßnahmen möglich und umsetzbar sind.