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Beschlusstext (Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hier: Sachstandsbericht Ausgleichserstattung / Ökokonto)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
91 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
21.11.18, 11:03
Aktualisiert
21.11.18, 11:03
Beschlusstext (Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
hier: Sachstandsbericht Ausgleichserstattung / Ökokonto)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 14. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 06.11.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 7: Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege hier: Sachstandsbericht Ausgleichserstattung / Ökokonto - Vorlage 1033 /X.L. - Der Bürgermeister informiert ergänzend zur Vorlage über die Maßnahmen in der Gemeinde, um in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde eine ökologische Aufwertung zu erreichen und entsprechende Ökopunkte generieren zu können. Entscheidend sei der auszuhandelnde Wert der einzelnen Punkte, da durch die Umwandlung eine Haushaltsverbesserung erzielt werden könne. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer erklärt der Bürgermeister, dass die Ökopunkte bislang ausschließlich regional einsetzbar seien. Ziel sei, zukünftig auch Stadt-Land-Partnerschaften zu erreichen. Die Stadt Köln z.B. sei nicht in der Lage durch Maßnahmen einen ökologischen Ausgleich zu erzielen, sondern müsse einen entsprechenden Betrag auf einem Sperrkonto vorhalten. Ländliche Kommunen wie Nettersheim könnten diesen ökologischen Ausgleich allerdings erbringen. Für eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen werde man sich weiterhin einsetzen. Beschlussempfehlung: 1.) Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Sachstandsbericht Ausgleichserstattungen / Ökokonto im Zuge der Maßnahmen im Rahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zustimmend zur Kenntnis. 2.) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung darauf hinzuwirken, dem Kreis bestehende Ökopunkte für vorhandene Ersatzgelder anzubieten mit dem Ziel des finanziellen Ausgleiches. 3.) Der Rat beschließt weiter im Rahmen des zu beschließenden Forstwirtschaftsplanes Maßnahmen durchzuführen nach zu erreichender Zusage des Kreises der Refinanzierung mit vorhandenen Ersatzgeldern. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja