Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
180 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
22.11.18, 15:29
Aktualisiert
22.11.18, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 611/2018
Az.: -10-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 14.11.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
Dezernat 4
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Termin
04.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Übernahme von Ausbildungskräften im Verwaltungsbereich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
105.000 €
Folgekosten in €:
Tariferhöhungen
Kostenträger:
Sachkonto:
010111090
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2019
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Auszubildende, die im Jahr 2019 ihre Verwaltungsausbildung erfolgreich abschließen, werden unbefristet übernommen (4 Verwaltungsfachangestellte mit E 6 bis E 9a TVöD; eine Absolventin Bachelor of Laws mit E9b bis E11 TVöD/ A9 LBesG), sofern eine freie Planstelle vorliegt.
Sollte keine freie Planstelle vorliegen, erfolgt die befristete Beschäftigung für die Dauer eines Jahres mit anschließender unbefristeter Weiterbeschäftigung, sobald eine Planstelle besetzt werden
kann.
Begründung:
Im Sommer 2019 werden 5 Ausbildungskräfte ihre Ausbildung abschließen. Hiervon 4 in der Funktionsebene des mittleren Dienstes mit der Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten,
eine in der Funktionsebene des gehobenen Verwaltungsdienstes mit dem Abschluss „Bachelor of
Laws“.
Vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Bedarfs an Nachwuchs- und insbesondere ausgebildeten Verwaltungsfachkräften ist die Übernahme von Ausbildungskräften zwingend erforderlich
und effektives Mittel, um den Personalbestand teilweise zu sichern.
Wegen des allgemeinen Nachwuchsmangels im öffentlichen Dienst ist es nötig, den Ausbildungskräften frühzeitig das positive Signal zur Übernahme zu geben, da ansonsten mit Abwanderung zu
rechnen ist.
Die Übernahme erfolgt je nach Bewertung der individuellen Stelle im mittleren Dienst mit E 6 bis 9a
TVöD und im gehobenen Dienst mit A9 bzw. E9 bis E 11. Die angegebenen Kosten beziehen sich
auf niedrig notierte Planstellen in Vollzeit.
Alle Ausbildungskräfte, die sich während der Ausbildung bewähren, sollen in eine unbefristete Anschlussbeschäftigung übernommen werden, wenn eine freie Planstelle vorhanden ist. Der Ausbildungserfolg soll nicht ausschließlich anhand der Abschlussnote definiert werden, sondern aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden, so dass letztlich die Noten der gesamten theoretischen Ausbildung inkl. deren Entwicklung, die Kompetenz in den fachpraktischen Ausbildungsabschnitten, die persönliche/soziale Eignung und die Potenzialeinschätzung einfließen. Zum Zeitpunkt des Ausbildungsendes entscheidet letztlich der Bürgermeister über die Bewährung.
Die Auszubildenden können sich auf alle internen Stellenausschreibungen bewerben und sich auf
diesem Weg eine Planstelle sichern. Sofern keine freie Planstelle vorhanden ist, erfolgt die befristete Beschäftigung für die Dauer eines Jahres. Sollte innerhalb dieses Jahres eine freie Planstelle
zur Verfügung stehen, kann die unbefristete Weiterbeschäftigung ohne gesonderte Ausnahme vom
Einstellungsstopp erfolgen. Dieser Weg ist zwingend, weil perspektivisch weiterer Bedarf entstehen wird, für welchen die Nachwuchskräfte vorgehalten werden müssen.
(Erner)
-2-