Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
351 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
22.11.18, 15:29
Aktualisiert
22.11.18, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 622/2018
Az.:
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 10 Datum: 22.11.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
RPA
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
04.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. alternative Darstellung der Ergebnisplanung für die Jahre bis 2022 (Steigerung der Personalaufwendung) und Darstellung eines alternativen Stellenplans
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
In Bezug auf den Antrag der FDP-Fraktion auf eine alternative Darstellung der Ergebnisplanung für die Jahre bis 2022 auf der Grundlage der prozentualen durchschnittlichen Erhöhung der Personalkosten in den Jahren 2016 bis 2018 und einen alternativen Stellenplans für die Jahre 2020 bis 2022 zur Erreichung einer Personalkostensteigerung von lediglich insgesamt 1% gegenüber dem Vorjahr ist Folgendes auszuführen:
Die durchschnittliche Erhöhung der Personalkosten in den Jahren 2016 bis 2018 belief
sich für die Beamten auf 11,39% und für die angestellten Beschäftigten auf 15,07%.
Im Jahr 2018 erfolgten allein tarifrechtliche Steigerungen in Höhe von durchschnittlich
3,19% und besoldungsrechtliche Erhöhungen von durchschnittlich 2,35%.
Nach dem Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau- und Gleichstellung
des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.August 2018 zu Az. 304-46.05.01-264/18 zu den
Orientierungsdaten 2019 - 2022 für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der
Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen geben die Daten
nur Durchschnittswerte als Anhaltspunkte für die individuelle Finanzplanung. Eine Abweichung von den Orientierungsdaten ist zulässig, wenn die individuellen Gegebenheiten dies
erfordern. Oberstes Ziel ist dabei das Erreichen eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes bzw. langfristig des Haushaltsausgleichs.
Gemäß Ziffer II.2. des Runderlasses ist bereits aufgrund der geltenden Tarifabschlüsse
davon auszugehen, dass für die Personalaufwendungen ein Zielwert von 3% realistisch
ist. Erfahrungsgemäß wird dieser Durchschnittswert für das jeweilige Folgejahr regelmäßig
mit der jährlichen Aktualisierung des Runderlasses entsprechend über 1% angehoben.
Festzuhalten ist, dass nach dem eingebrachten Haushaltsplanentwurf das Ziel eines genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzeptes erreicht ist. Unter geringen personellen Zuwachsraten wird auch langfristig ein Haushaltsausgleich zu erreichen sein.
Die in dem mit dem Haushaltsplanentwurf 2019 eingebrachten Personalkosten für vorhandene und neue Stellen sind zur Erfüllung der bereits politisch beschlossenen Projekte,
Aufgaben und zukünftige Vorhaben sowie für pflichtige Aufgaben und somit nach den individuellen Gegebenheiten der Stadt Erftstadt, erforderlich. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass in der Personalplanung der Stadtverwaltung durchaus auch die Kürzung von Stellen geprüft und im Rahmen der Möglichkeiten eingebracht werden.
Dies vorausgeschickt, wird die Beantwortung der Anfrage daher darauf beschränkt, im
Einzelnen zu den Stellenplanänderungen und den bereits in den Fachausschüssen ausführlichen Begründungen hinsichtlich der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufgabenerfüllung
und den Konsequenzen des fehlenden Beschlusses der angemeldeten Stellen zu ergänzen. Die nachstehende Darstellung entspricht den eingeholten Stellungnahmen aus den
jeweiligen Dezernaten.
Dezernat 1
Produkt 150571010 Wirtschaftsförderung und Tourismus
Für die Entwicklung der Stadt Erftstadt zu einem Wirtschaftsstandort ist eine handlungsfähige, kompetente Stabstelle Wirtschaftsförderung erforderlich. Ein effektives Controlling
nebst Berichterstattung sowie eine fortgeführte Bestandspflege trotz des enormen Zuwachs in den vergangenen Jahren und Unternehmensakquise ist hierbei in der Politik einvernehmlich als zwingende Voraussetzung erachtet worden. Dazu bedarf es sowohl der
haushalterischen Personalkostenplanung hinsichtlich der ausgeschriebenen Option einer
Höherbewertung der Stelle des Wirtschaftsförderers nach erfolgter Vorlage eines Ergebnisberichtes als auch der Einrichtung einer weiteren Stelle im mittleren Dienst für eine
Sachbearbeitung.
Wenn die Stelle nicht eingerichtet wird, sind eine aktuelle Bestandspflege sowie die Berichterstattung nicht realisierbar.
-2-
Haupt- und Personalamt
Produkt 010111090 Personalverwaltung
Hinsichtlich der 1,5 Stellen im Personalbereich sind die Entwicklungen der Personalbestandszahlen durch einen Anstieg auf insgesamt fast 800 Beschäftigte und die daraus folgenden Fallzahlen eklatant und die Arbeitsbelastung unter Berücksichtigung der zusätzlichen organisatorischen Aufgaben der Personalabteilung (Personalentwicklung, Stellenplan etc.) auch im interkommunalen Vergleich enorm. Der umfangreiche Ausbau der Kitas,
das dafür erforderliche Personal sowie die für diesen Bereich bekannten steten Veränderungsprozesse der Stellenbesetzungen bedingen einen der aufwandintensivsten Personalverwaltungsbereiche. Eine entsprechende Stellenausweitung in der Personalverwaltung ist daher kraft Natur der Sache zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und
zeitnahen Stellenbesetzung einschließlich termingerechter Gehaltsabrechnung zwingend
und nur stringent. Die Weiterentwicklung von Personalentwicklungsmaßnahmen ist im
Hinblick auf die angestrengte Arbeitsmarktlage, den demografischen Wandel und die
haushalterischen Zwänge der Personalbemessung insbesondere zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten unabdingbar. Die Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes ist zudem ein mehrfach erklärter politischer Wille.
Soweit die 1,5 Stellen für die Personalabteilung nicht in den Stellenplan eingestellt werden, ist vor allem mit erheblichen Verzögerungen in der Personalsachbearbeitung (Verzögerung von Einstellungsverfahren, Gefährdung termingerechter, ordnungsgemäßer Lohnund Gehaltszahlungen) zur rechnen. Es droht eine Überlastung der vorhandenen Sachbearbeiterinnen.
Dezernat 4
Rechts- und Ordnungsamt
Produkt 010111140 Rechtsangelegenheiten/ Datenschutz
Zum 28.05.2018 ist die EU DSGVO in Kraft getreten. Pflichtige Aufgabe des örtlichen Datenschutzbeauftragten ist es, auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen hinzuweisen, diese zu überwachen, zu beraten und zu schulen. Die Einrichtung der Stelle der
Sachbearbeiterin Datenschutz ist zur Bewältigung des gesetzlichen Auftrages erforderlich.
Produkt 020122030 Personenstandswesen Standesamt
In 2017 wurden 150 Trauungen außerhalb der Dienstzeiten (Freitagnachmittag/Sa/So/Feiertage) durchgeführt, dies entspricht einem Durchschnittswert von 12,5
Trauungen je Monat. Die Stelleninhaberin wird ausschließlich für derartige Trauungen eingesetzt. Bei einem Verzicht könnten maximal 6 Trauungen im Monat außerhalb der
Dienstzeit durchgeführt werden.
Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung lt. § 1 PStVO NRW.
Es besteht allerdings keine Pflicht zur Durchführung von Trauungen außerhalb der Dienstzeiten oder an mehreren Trauorten oder von Ambientetrauungen
Produkt 020122010 Sicherheit und Ordnung
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Für die Überwachung der Friedhöfe ist zunächst befristet für 1 Jahr als freiwillige Aufgabe
resultierend aus dem Beschluss des Bauausschusses und Straßen zur Vorlage A
316/2018, BauA eine Stelle EG 6 einzurichten.
Amt für Schulverwaltung, Kultur, Sport und Musikschule
Produkt 040281010 Kulturveranstaltungen und Produkt 030242010 Förderungsmaßnahmen für Schüler
In der Abteilung Schulverwaltungs- und Sportangelegenheiten, Kultur, Bücherei und Archiv
ist die Stelle einer Zuarbeiterin/ eines Zuarbeiters EG 6 einzurichten. Anderenfalls drohen
längere Bearbeitungszeiten bei Beschaffungen für Schulen. Die logistische Unterstützung
bei der Sanierung Schulzentrum Lechenich wäre ebenso wie die Einführung und Einsatz
eines webbasierten Sportstättenprogramms und die Einführung eines Sportgerätekatasters in 2019 personell nicht leistbar. Die Umsetzung der Sportentwicklungsplanung würde
sich verzögern und zusätzliche kulturelle Projekte könnten mangels personeller Kapazitäten ggf. nicht übernommen werden. Hierbei handelt es sich um Pflichtaufgaben im Bereich
Schule (SchulG NRW) und Freiwillige Aufgaben im Bereich Sport / Kultur.
Produkt 040272010 Stadtbücherei
Die Stelle der Leiterin der Stadtbücherei war im Rahmen der Stellennachbesetzung aufgrund des Eintritts der bisherigen Stelleninhaberin in den Ruhestand neu nach Tarifvertrag
zu bewerten und auf eine Vollzeittätigkeit zu setzen. Mit der Übertragung der Leitungsfunktion wird die Stelle der bisherigen stellvertretenden Abteilungsleiterin und Bibliothekarin wegfallen und das Amt durch die bereits beschlossene, weitere Stelle der/ des Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (EG 6) unterstützt werden.
Volkshochschule
Produkt 040271010 Veranstaltungen nach dem Weiterbildungsgesetz
Die stellvertretende Amtsleiterin der VHS Erftstadt tritt zum 1.1.2019 ihre Freistellungsphase der Altersteilzeit an. Eine Nachbesetzung der Stelle ist durch die Erhöhung der Arbeitszeit der Amtsleitung und der anderen Mitarbeiterinnen der VHS nicht erforderlich. Die
Stelle fällt zum 01.01.2019 weg.
Amt für Jugend, Familie und Soziales
Produkt 010111170 Stabsstelle Jugendhilfe- und Sozialmanagement
Die Tätigkeiten der angemeldeten Stelle Ideen-, Beschwerde und Qualitätsmanagement
(EG 9b) sind Pflicht: §§ 8, 9, 79, 79a SGB VII bzw. Pflicht nach Weisung: §§ 98ff SGB VIII;
5. AG-KJHG § 6. Folgende Arbeitsbereiche könnten nicht auf- bzw. ausgebaut werden:
1. Zentrale Beschwerdestelle (Ombudschaft) für den Amtsbereich
2. Ideen-, Vorschlags- und Projektmanagement
3. Koordinierung und Steuerung der Qualitätsentwicklung für den Amtsbereich 51 und in
den Abteilungen
-4-
4. Koordination Förderanträge, Akquise von Fördermitteln zur Refinanzierung von Projekten
5. Systematisches und regelmäßiges Fach- und Finanz-Controlling zur Implementierung
einer wirkungsorientierten Steuerung der Jugend- und Sozialhilfe.
Produkt 060363030 und 060363040 Soziale Dienste Abteilung -510ASD Gruppenleitung und Gruppenleitung Schulische und Eingliederungshilfe
Die Stelle Gruppenleitung Erzieherische Hilfen und Kinderschutz begründet sich aus der
Verschmelzung der Ämter 50 und 51 und den Pflichten nach § 8a SGB VIII Schutzauftrag
bei Kindeswohlgefährdung; § 27 ff. SGB VIII u.a.. Bei einer fehlenden ASDGruppenleitung ist die Vertretung des Abteilungsleiters (bisher durch die Amtsleitung) nicht
sichergestellt. Sie ist zwingend wegen der Neu-Organisation zur Entlastung der Abteilungsleitung bei einer deutlich zu hohen Leitungsspanne und der Gefahr der Organhaftung
Kinderschutz!. Auf der Stelle liegen folgende Aufgaben:
-
Sicherstellung der gruppenspezifischen Verwaltungsabläufe
Fachliche und strategische Weiterentwicklung der Konzeption der Abteilung sowie
abteilungsübergreifend im Einvernehmen mit der Abteilungs- und Amtsleitung
Stellvertretung Abteilungsleitung für den Arbeitsbereich der Gruppe
Kinderschutzfachkraft => Risikoeinschätzung
Teilnahme an/Leitung von kollegialer Fallberatung/Erziehungskonferenzen
Qualitätsentwicklung Pflegekinderdienst, Konzeption Bereitschafts- und Pflegefamilien, Überprüfung Pflegestellenbewerber/innen
Prüfung Aktenführung
Auch bei der Stelle der Gruppenleitung Schulische- und Eingliederungshilfen wäre die Vertretung des Abteilungsleiters in diesem Bereich (bisher durch die Amtsleitung) nicht sichergestellt, eine Überlastung der Abteilungsleitung durch eine deutlich zu hohe Leitungsspanne sowie die Gefahr der Organhaftung aus Gründen des Kinderschutzes gegeben.
Die Pflicht zur Erfüllung folgt aus § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,
§ 27 ff. SGB VIII, Erlass QE OGS als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule,
BTHG und der UN-Behindertenrechtskonvention. Folgende Aufgabenerfüllungen wären
nicht sichergestellt:
-
Sicherstellung der gruppenspezifischen Verwaltungsabläufe
Fachliche und strategische Weiterentwicklung der Konzeption der Abteilung sowie
abteilungsübergreifend im Einvernehmen mit der Abteilungs- und Amtsleitung
Entwicklung und Koordination der abteilungsinternen Fort- und Weiterbildungen
Einarbeitung (Anleitung) neuer Mitarbeiter/innen
Aufbau Qualitätsdialog (OGS/Första)
Fortführung Qualitätsdialog (Schulen Sek. 1+2)
Fortführung Qualitätsdialog (Anbieter der Eingliederungshilfe)
Fachliche Begleitung Bundesteilhabegesetz
Kinderschutzfachkraft => Risikoeinschätzung
Teilnahme an/Leitung von kollegialer Fallberatung/Erziehungskonferenzen
Prüfung Aktenführung
Fachberatung schulische Inklusion
-5-
Die Stelle wird über Korb II Mittel komplett refinanziert. Es erfolgt keine Belastung des
städtischen Haushalts. Die Einrichtung der Stelle hat Einfluss auf die Fallentwicklung im
Bereich EGH.
Produkt 060363040 Verwaltung Jugendamt Abteilung -511Die Stelle der stellvertretenden Abteilungsleitung ist zur Erfüllung der Pflichtaufgaben aus
der EU-DSGVO und zur Sicherstellung der Verantwortung im Amtsbereich erforderlich (§§
78a, 78g SGB VIII, u.a.. Ohne die Stelle bestehen folgende Konsequenzen:
-
keine Vertretung der Abteilungsleitung gewährleistet, zwingenden wg. Neu-Orga
Sicherstellung der abteilungsbezogenen Verwaltungsabläufe
Fachliche und strategische Weiterentwicklung des Bereichs
sowie bereichsübergreifend im Einvernehmen mit der Abteilungs- und Amtsleitung:
Koordination und Verfahren des Datenschutzes für den Amtsbereich 51 in Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten
-
Bearbeitung und Entscheidung in Einzelfällen von grundsätzlicher Bedeutung unter
Anwendung fundierter rechtsystematischer und gesetzlicher Kenntnisse
-
Anerkennungsverfahren Träger der freien Jugendhilfe, Koordination Qualitäts-,
Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit Trägern
Prüfung Vergaben
-
Produkt 060363020 Sachbearbeitung Unterhaltsvorschussleistungen
Die Einrichtung der Stelle Ausschussvorbereitung, Haushalt und Fachadministration entspricht der Pflicht nach Weisung nach dem EGovG NRW. Ohne die Stelle gäbe es keine
Implementierung u.a. der dringend erforderlichen Software SoPart u.a. in den Abteilungen
510, 511 & 514. Die elektronische Kommunikation mit und innerhalb der öffentlichen Verwaltung soll erleichtert werden, und die Kommunikations- und Bearbeitungsprozesse in
der öffentlichen Verwaltung weitgehend elektronisch und medienbruchfrei durchgeführt
werden. Diese Umsetzung wäre schwerlich zeitnah möglich.
Produkt 060365010 Kindertageseinrichtungen
Verwaltung Kindertageseinrichtungen Abteilung -512Die fehlende Gruppenleitung Kitas als Konsequenz der Verschmelzung der Ämter 50/ 51
hätte die Folgen:
-
Überlastung d. Abteilungsleitung
für die Dienst- und Fachaufsicht der 12 Kita-Leitungen
für die Gewährleistung des Kommunikations- und Informationsflusses
für die Organisation und Durchführung von Besprechungen
für die Sicherstellung der gruppenbezogenen Verwaltungsabläufe
für die fachliche und strategische Weiterentwicklung des Bereichs
sowie im Einvernehmen mit der Abteilungs- und Amtsleitung für Fort- und Weiterbildungen
in Abstimmung mit der Abteilungsleitung, den Fachberatungen und den Kitas für die
Sicherstellung der Qualitätsstandards, Umsetzung der Gesamtkonzeption und der
Führungsgrundsätze Kita
-6-
-
für die Koordination des Arbeitsschutz und Hygiene, in Abstimmung mit der Amtsund Abteilungsleitung
Teilnahme an und Trägervertretung in Kita-Rats-, Elternrats- und Stadtelternratssitzungen, in Abstimmung mit der Amts- und Abteilungsleitung
Bearbeitung von Beschwerden
Die Funktion der stellvertretenden Amtsleitung nach der Verschmelzung der Ämter 50/51
wäre unzureichend. Die Vertretung der Abteilungsleitung erfolgte bisher durch die Amtsleitung.
Bei den neuen Stellen für die Sachbearbeitung Elternbeiträge, KiBiz/ Finanzen/ Betriebskosten und Elternbeiträge/ Support handelt es sich um Pflichtaufgaben nach den einschlägigen Gesetzen (Beitragssatzung, KiBiz, SGB VIII und Richtlinien).
Bei der Sachbearbeitung der Elternbeiträge droht Überlastung der Sachbearbeitung. Die
geforderte jährliche Überprüfung ist nicht leistbar. Es kommt zu Zeitverzögerungen für die
Eltern.
Bei der Sachbearbeitung KiBiz/ Finanzen/ BK würden der Verlust von Zuschüssen bei einem Budget i.H.v. 7 Millionen folgen. Aufgrund des beabsichtigten Wechsels der Sachbearbeitung auf eine Gruppenleiterstelle wäre keine Gruppenleitung möglich.
Bei einer Unterbesetzung der Sachbearbeitung Elternbeiträge/ Support besteht eine Überlastung der derzeitigen Vertretung. Pflegeleistungen könnten auf Dauer nicht zeitnah bearbeitet werden.
Personal Kita
Ganztag Fachkräfte der Kitas Dirmerzheim und Friesheim
Gesetzliche Grundlage für die Fachkraftstellen ist das KiBiz i.V.m. § 45 SGB VIII (KJHG).
Die jeweils 2 neuangebauten U3 Gruppen können nicht eröffnet werden. Es drohen die
Rückzahlung von Zuschüssen sowie Klagen zur Erfüllung des Rechtsanspruches.
Für die Essensausgabe und Sicherstellung der Hygiene bedarf es gemäß § 21 Absatz 3
KiBiz in der Kita Friesheim der angemeldeten Ergänzungskraft, der Köchin und der beiden
Küchenhilfen sowie in den Kitas Lechenich Süd und Liblar/ Theodor-Heuss-Straße der
eingebrachten Teilzeitstellen für Küchenhilfen.
Springer/Krankheitsvertretung S 8a
Die Anmeldung der Stellen für Springerkräfte Erzieherin für den Einsatz in allen Kitas entspricht den gesetzlichen Anforderungen des KiBiz, 45 SGB VIII (KJHG). Ohne diese Stellen besteht ein Fachkräftemangel. Der Personalausfall ist nicht aufzufangen, was Gruppenschließungen und längere Betriebsbeeinträchtigungen der städtischen Kita´s bedingt.
Stundenkontingent Ergänzungskräfte S 3
Des weiteren Stundenkontingents für Ergänzungskräfte in allen Kitas bedarf es ebenfalls
nach § 21 Abs. 3 KiBiz zur Vermeidung von Betriebsbeeinträchtigungen durch unvorhersehbaren Personalausfall und zur Gewährleistung der Essenausgabe und Hygiene.
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Produkt 050315010 Soziale Hilfen, Wohnen und Fürsorge Abteilung -513Die zusätzliche Stelle der Sachbearbeiterin EG 8 ist bereits unterjährig in diesem Jahr im
Zusammenhang mit dem KW-Vermerk der Parallelstelle beschlossen worden.
Der Aufrechterhaltung der 0,5 Stelle Sachbearbeitung im Team Pflege-, Senioren- und
Behindertenberatung (EG 9b) begründet sich u.A. gesetzlich auf das SGB IV – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, § 71 SGB XII. Durch den gänzlichen
Wegfall der Stelle gäbe es Ein- und Beschränkung der Hilfen für älterer, hochbetagter und
pflegebedürftiger Menschen.
Dezernat 6
Umwelt- und Planungsamt
Produkt 130554010 Baumkontrolleur/in E 8
Das Umwelt- und Planungsamt betreut seit vergangenem Jahr folgende städtischen Parkanlagen:
Schlosspark Gracht in Erftstadt-Liblar
Stadtgarten in Erftstadt-Liblar
Gesundheitsgarten in Erftstadt-Liblar
Schlosspark Landesburg in Erftstadt-Lechenich
Insbesondere die beiden Schlossparke verfügen über einen alten Baumbestand (teilweise
deutlich über 100 Jahre). Diese Waldbereiche sind mit einer Vielzahl stark frequentierter
Wege durchzogen. Hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht ist die Stadt hier in einer
besonderen Verantwortung. Die Bäume sind regelmäßig (mindestens 1x jährlich) zu kontrollieren, geeignete Maßnahmen sind festzulegen, auszuschreiben und zu überwachen.
Die Verkehrssicherungspflicht gehört zu den Pflichtaufgaben der Stadt Erftstadt. Eine externe Vergabe hat sich in den vergangenen Jahren nicht bewährt (keine kontinuierliche
Bearbeitung, Staus und Probleme bei der Umsetzung und Kontrolle. Unerwartet -aber im
Nachhinein bei entsprechender Kontrolle durchaus vorhersehbare- umgestürzte Bäume
(Schlossgraben Liblar, Friedhof Liblar) belegen dies eindrücklich.
Die Erhaltung der Verkehrssicherung beginnt aber bereits bei der Jungbaumpflege. Aus
diesem Grunde ist in der Baumkontrolle eine Kontinuität besonders wichtig.
Nach allen Prognosen aus Meteorologie und Klimakunde sowie den Erfahrungen der letzten Jahre ist mit sehr großer Sicherheit davon auszugehen, dass Extremwetterereignisse
in den kommenden Jahren noch deutlich zunehmen. Eine ausreichende personelle Ausstattung in Bereichen, die von diesen Wetterextremen besonders betroffen sind, ist damit
ein wichtiges Element einer zukunftsfähigen kommunalen Klimafolgeanpassungsstrategie.
Kann die Stelle nicht besetzt werden, ist die angestrebte kontinuierliche Baumkontrolle in
den Parkanlagen in Frage gestellt.
Produkt 130554010 Landschaftsplaner/in E 11
-8-
Die kommunalen Planungs- und Umsetzungsaufgaben werden aufgrund sich stetig verändernder gesetzlicher Vorgaben (Naturschutz- und Klimaschutzgesetze, entsprechende
EU-Regelungen etc.) im Bereich des Natur- und Artenschutzes und der Landschaftsplanung immer umfangreicher und anspruchsvoller. Dies reicht von umfassenden Umweltberichten im Rahmen von Bauleitplanverfahren (ökologischer Fachbeitrag zu kommunalen
Planungen), der Planung und Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bis zur
artenschutzrechtlichen Bewertung von baulicher Veränderungen (z.B. Gebäudeabrissen).
Neben den qualitativen Anforderungen hat sich auch die Zahl der Planungen erhöht.
Hinzukommen verstärkte Anforderungen an Zukunftsaufgaben (gesteigerte Wohnraumund Gewerbeflächennachfrage, Siedlungsverdichtung, Erhalt bzw. Steigerung der Artenvielfalt (s. Insektensterben), Maßnahmen im Rahmen der Klimafolgevorsoge.
Auf dem Stadtgebiet der Stadt Erftstadt kommen in den nächsten Jahren weitere spezielle
Aufgaben hinzu:
-
die Entwicklung des geplanten Campus der TH-Köln mit einer landschaftsgerechten
Einbindung unter Sicherung der Ortsrandfunktionen (Erholung, Landschafts- und
Artenschutz) der Ortsränder von Liblar und Bliesheim (Umsetzung durch Bauleitplanung)
-
die An- und Einbindung der geplanten Gewässerrenaturierungsmassnahmen von
Erft (Gymnich, Bliesheim-Liblar) und Rotbach (Niederberg-Friesheim) in das städtische Siedlungssystem
-
Siedlungsraumintegrierte Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zum Schutz
von Starkregenereignissen
-
die Entwicklung der Artenschutzzone zwischen Lechenich- Erp- Borr- NiederbergFriesheim im Rahmen des FNP 10
-
die im Rahmen der Klimaschutzvorsorge erforderliche Entwicklung des innerstädtischen Grüns und der Übergangsbereiche zwischen Ortsrand und freier Landschaft
-
die Umsetzung und Begleitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und des
städtischen Ökokontos
Bauleitplanung, Artenschutz, Hochwasserschutz und Klimaschutz gehören zu den Pflichtaufgaben der Kommune. Externe Vergaben sind nur sehr beschränkt möglich, da die angesprochenen Arbeitsfelder notwendigerweise ganzstädtisch gedacht und mit einem langen Zeithorizont kontinuierlich bearbeitet werden müssen.
Kann die Stelle nicht besetzt werden, werden sich die Zeithorizonte der oben genannten
Planungen deutlich verlangsamen oder müssen unterbleiben.
Produkt 130554010 Mitarbeiter/in Umweltbildung E 10
In den letzten 25 Jahren konnte im Natur- und Umweltschutz in Erftstadt eine enge Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Ehrenamt aufgebaut werden. Damit wurden die
gesellschaftspolitischen Anforderungen der RIO-Konvention (1992) unter Berücksichtigung
der drei Aufgabenfelder Arbeit-Soziales-Umwelt lokal umgesetzt. Gemeinsame Aktivitäten
des ‚Umweltgesprächskreises‘ (Umweltkalender, Tour de Natur etc.) ermöglichten letztendlich die Einrichtung und den seit 20 Jahren erfolgreichen Betrieb des Umweltzentrums
im Friesheimer Busch. Mit dem Angebot von Stellen im Freiwilligen Ökologischen Jahr und
-9-
im Bundesfreiwilligendienst wurden für Jugendliche und ältere Erwachsene Arbeitsmöglichkeiten geschaffen.
Der erfolgreiche Aufbau des Erftstädter Netzwerkes des ‚Hauses der kleinen Forscher‘ zur
frühkindlichen Beschäftigung mit Themen aus Naturwissenschaft und Technik ist ohne die
integrative Wirkung des Umweltzentrums nur schwer vorstellbar.
Im Rahmen der UN-Konvention zur Nachhaltigen Entwicklung - Agenda 2030 (2015) wurde angedockt an den Naturpark Rheinland- ein vom Land NRW gefördertes ‚Regionales
Umweltbildungszentrum (Bildung zur nachhaltigen Entwicklung)‚ für die vier an den Naturpark angeschlossenen Umweltbildungszentren eingerichtet. Aufgrund dieser engen Zusammenarbeit wurde im vergangenen Jahr in allen Zentren die Umweltbildungsarbeit
deutlich gesteigert. In drei der vier Zentren (Haus des Waldes Bonn, Haus der Natur
Rheinbach, Wassererlebniszentrum Gymnicher Mühle) außer im Friesheimer Busch sind
zwischenzeitlich hauptamtliche Kräfte zur Koordination dieser Umweltbildungsmaßnahmen
eingestellt. Im Herbst diesen Jahres wurde das Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch als ‚Außerschulischer Lernort für nachhaltige Entwicklung‘ vom Land NRW zertifiziert. Dabei wurde auch auf das vorhandene personelle Defizit hingewiesen.
Die Koordination von Bildungsveranstaltungen –insbesondere für Kindergärten und Schulen- sowie die Einbindung des Friesheimer Busches in das ‚Regionale Umweltbildungszentrum‘ läuft bisher zu einem überwiegenden Teil über das Umwelt- und Planungsamt.
Die Vorortbetreuung der bei der Stadt angesiedelten und im Friesheimer Busch verorteten
vier Stellen des FÖJ und BFD (s.o.) kann bisher leider noch nicht vor Ort sichergestellt
werden.
Aus der Bürgerschaft ist in den letzten Jahren ein deutlich stärkeres Interesse an gemeinschaftlichen und der Gesellschaft dienenden Aktivitäten erkennbar. Das Engagement zur
Umsetzung des Gedankens ‚Fair Trade Town‘ (Lokale Entwicklungshilfeinitiativen), der
Aufbau und die Entwicklung des ‚Repair-Cafes‘ durch den ‚Grünen Hahn‘ (Kirchliche Umweltorganisation) und die Aktion ‚Clean-up Erftstadt‘ werden von Verwaltungsseite intensiv
organisatorisch unterstützt. Hinzu kommen die Fördervereine der Parkanlagen (Schlosspark Liblar, Schlosspark Lechenich, Gesundheitsgarten- zusammengeschlossen in der
‚Parklandschaft Erftstadt‘) sowie die lokalen Umwelt- und Naturschutzverbände (Naturschutzbund, BUND, Hegering, Imkerverein, Gartenbauvereine etc.).
Hier wird viel persönliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zum Wohl der Stadt
geleistet. Dieses Engagement des Ehrenamtes wurde in den vergangenen Jahrzehnten
auch und mit einer aktiven und intensiven Unterstützung und Förderung durch die Stadt
Erftstadt über das Umwelt- und Planungsamt ermöglicht. Die jetzt vorhandenen und funktionierenden Strukturen sind zumindest für den Rhein- Erft- Kreis als einmalig zu bezeichnen.
Bei der Umweltbildung handelt sich nicht um eine klassische Pflichtaufgabe. Im Zusammenhang mit der Rio-Konferenz und der UN-Konvention zur Nachhaltigen Entwicklung ist
die Bundesrepublik Deutschland aber Verpflichtungen eingegangen, aus denen sich entsprechende Aufgaben für die Kommunen ergeben. Viele andere Kommunen (z.B. die
Stadt Bonn) kommen diesen bereits nach.
In Anbetracht der stetigen Arbeitsverdichtung im Kernbereich der Umweltabteilung ist das
mit dem vorhandenen Personal ohne deutliche Qualitäts- und Quantitätsverringerung nicht
weiter leistbar. Um den bis jetzt aufgebauten Standard zu erhalten und ggf. auszubauen,
sowie die an Kommunen gestellten Aufgaben zur ‚Bildung für nachhaltige Entwicklung‘
entsprechend umzusetzen, ist diese Stelle dringend erforderlich.
- 10 -
Produkt 100521020 und Produkt 100521030 Bauaufsicht, Bauordnung
Architekt/in E 11
Wesentliche Aufgabe der Stelle ist die Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren und
von Bauvoranfragen. Dabei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach
Weisung. Die einzelnen Arbeitsschritte sind regelmäßig innerhalb gesetzlich vorgegebener
Fristen zu leisten. Die Verwaltung ist in der Gestaltung der Aufgaben nicht frei.
Mit der Zusammenlegung der Ämter 61 und 63 fällt eine volle Stelle, nämlich die Stelle der
Amtsleitung 63 (A 15) weg. Die Organisation des neuen, großen Amtes erfordert es, dass
Führungsaufgaben auf die Abteilungsleitungen delegiert werden, denen entsprechend weniger Zeit für die Sachbearbeitung zur Verfügung steht.
Hinzu kommt, dass das Arbeitsaufkommen im Bereich Bauordnung gestiegen ist und ein
weiterer Anstieg vor dem Hintergrund des aktuellen Baubooms zu erwarten ist.
Auch die Umsetzung der neuen Bauordnung NRW lässt aufgrund verschiedener, noch
nicht durch die Rechtsprechung geklärter Neuerungen einen Mehraufwand erwarten. Daher ist die qualifizierte Verstärkung der Abteilung Bauordnung erforderlich.
Kann die Stelle nicht besetzt werden, wird dies voraussichtlich zu einer deutlichen Verlängerung der Bearbeitungszeiten führen. Außerdem muss eine Entlastung durch ein Zurückfahren nicht gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben erreicht werden, was mit negativen
Auswirkungen auf die Servicequalität verbunden sein wird. (z.B. lange Wartezeiten bei der
Vereinbarung von Terminen, bei Auskünften aus Bauaktenarchiv usw.).
Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe
Straßenunterhaltung Abteilung -65.3Produkt 120541020 Verkehrslenkung/verkehrsrechtliche Anordnungen E 10
In der Abteilung -65.3- ist für den Aufgabenbereich „Verkehrslenkung/verkehrsrechtliche
Anordnungen“, zurzeit ausschließlich ein Beschäftigter(-6531-) verantwortlich. Aus sachlichen und fürsorgerischen Gründen ist dringend die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle
geboten.
Menge und Umfang des Arbeitsbereiches sowie laufende Großprojekte (Masterplan Liblar)
können mit der derzeit hierfür vorhandenen Personalressource nicht mehr abgedeckt und
gewährleistet werden. Eine hinreichende Vertretung im Fall von Krankheit/Urlaub ist zurzeit nicht gewährleistet. Überdies sollte der vorhandene Sachbearbeiter gebotenerweise
entlastet werden.
Das Antragsaufkommen hat sich gerade im Bereich Verkehrslenkung in den letzten Jahren wesentlich erhöht. Verkehrsschauen vor Ort zur Abstimmung mit Beteiligten im Zuge
verkehrsrechtlicher Anordnungen, die turnusmäßig jährlich zu organisieren und abzuhalten
sind, konnten kapazitär bereits seit Jahren nicht mehr durchgeführt werden. Entsprechend
hat inzwischen auch der Rhein-Erft-Kreis als Aufsichtsbehörde auf die über Jahre ausgebliebenen Verkehrsschauen hingewiesen und eine zeitnahe Durchführung nahe gelegt.
Eine zeitgerechte Bearbeitung und Beantwortung aller Aufgaben und Anforderungen ist
nicht mehr gewährleistet. Dies zeigt sich so auch im Beschwerdemanagement.
Vor diesem Hintergrund wurde für den Aufgabenbereich - nach erfolgter Bewertung durch
die Bewertungskommission - eine zusätzliche „Verwaltungsstelle“ mit Eingruppierung nach
Entgeltgruppe 10 im Stellenplanentwurf 2019 vorgesehen.
- 11 -
Der Aufgabenbereich umfasst und beinhaltet insgesamt im Wesentlichen:
-
Bearbeitung von Anfragen, Anliegen und Anträgen in Bezug auf verkehrsrechtliche
Anordnungen (VB-Maßnahmen, Regelungen für den fließenden und ruhenden Verkehr)
Abstimmung vorgesehener oder Änderung vorhandener verkehrsrechtlicher Maßnahmen mit den verkehrslenkenden Behörden (Landesbetrieb Straßen, Rhein-ErftKreis, Kreispolizeibehörde) und sonstigen Beteiligten
Bearbeitung und Erstellung von Gremienvorlagen
Betreuung der städtischen Lichtsignalanlagen
Abstimmung von Verkehrsleitsystemen
Bearbeitung von Zuschussanträgen für Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Funktion des städtischen Fahrradbeauftragten
Organisation und Durchführung von Verkehrsschauen
Kontrolle aller der verkehrsrechtlichen Anordnungen
Regelmäßige Sichtung der vorhandenen Beschilderung im Stadtgebiet
Vertretung im Aufgabenbereich der Straßenunterhaltung
Mit Schaffung einer zusätzlichen Stelle soll der Aufgabenbereich insgesamt aufgeteilt und
eine neue Stellenstruktur geschaffen werden.
Überdies soll der zusätzlichen Stelle auch die Funktion des 1. Schriftführers im Ausschuss
für öffentliche Ordnung und Verkehr zugewiesen werden (Erstellung TO, Vorbereitung der
Sitzungen, Schriftführung etc.). Dies macht vor allem auch deshalb Sinn, weil das Gros
der aus dem Bereich -65- zu fertigenden Vorlagen für diesen Fachausschuss den zuvor
aufgezeigten Aufgabenbereich betrifft und diesem zuzuordnen ist. So könnte auch der
weitere Beschäftigte der Abteilung, der bereits seit geraumer Zeit die Funktion der Schriftführung im Bauausschuss Straßen und zusätzlich die Funktion der Schriftführung im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr wahrnimmt, entlastet werden.
Auswirkungen, falls die zusätzliche Stelle nicht geschaffen werden sollte, sind :
Die Kontrollen der von 6534 getroffenen verkehrsrechtlichen Anordnungen können
vor Ort nicht in ausreichendem Maße vorgenommen werden. Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist die Straßenverkehrsbehörde als anordnende Behörde dazu
verpflichtet, die planmäßige Kennzeichnung der Verkehrsregelung zu überwachen.
Dies findet aufgrund der Überlastung von 6534 derzeit nur unzureichend statt.
Verkehrsschauen, die gemäß StVO alle ein bis zwei Jahre im Sinne der Optimierung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden sollen, und derzeit von der übergeordneten Behörde, dem Rhein-Erft-Kreis, vehement gefordert werden, können
z.Zt. aufgrund der Personalsituation nur eingeschränkt stattfinden (zuletzt 2014).
Anordnungen/Mitteilungen übergeordneter Behörden können nur eingeschränkt oder erheblich verzögert, während Urlaub oder bei einer Erkrankung des Sachbearbeiters gar nicht bearbeitet werden, da es keine adäquate Vertretung von 6534 gibt
(ggf. Organisationsverschulden).
Essentielle Aufgaben der Verkehrssicherung können zeitweise nicht ausreichend
durchgeführt werden.
Anträge von Bürgern und der Politik werden verzögert bearbeitet, bzw. bleiben teilweise längere Zeit liegen.
6534 kann der Aufgabe eines Fahrradbeauftragten nicht gerecht werden.
Ein umfangreiches Fahrradkonzept kann daher derzeit nicht erstellt werden, Projekte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer können erst nach Anträgen Dritter oder nach der Feststellung von Unfallhäufungen erfolgen.
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Auswirkungen auf die Abteilungsleitung von 65.3:
Wegen der häufigen Dringlichkeit von vielen Anfragen, die den Fachbereich von
6534 betreffen, besteht die Notwendigkeit, dass diese teilweise von 6530 bearbeitet
werden. Daher bleiben auch Aufgaben von 6530 liegen. U.A. konnten bisher die im
Haushalt 2018/2019 anstehenden Straßensanierungsprojekte nicht wie geplant in
Angriff genommen werden.
Eigenbetrieb Stadtwerke
Für den Eigenbetrieb Stadtwerke ist im Stellenplan eine weitere Stelle für Ingenieure nach
der EG 10 vorgesehen. Dies dürfte gerne ein/e Berufsanfänger/in sein. Der Aufgabenbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf die jährlichen Unterhaltungsarbeiten in der Wasserversorgung bzw. Abwasserbeseitigung. Der Gesamtaufwand von rd. 2,5 Mio Euro
muss de facto über alle Leistungsphasen der HOAI abgewickelt werden. (Vorbereitung
Ausschreibung, Bauleitung, Abrechnung etc.) Bei den Maßnahmen handelt es sich um
Vorgaben (Pflichtaufgaben) im Rahmen des Sanierungskonzeptes Abwasser, Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes, Abwasserbeseitigungskonzeptes sowie dem jährlichen Sanierungsaufwand (rd. 1 Mio) in der Wasserversorgung. Eine Übertragung auf Ingenieurbüros ist bestenfalls nur in Teilen möglich. Um den Pflichtaufgaben nachkommen
zu können, muss die Stelle im Laufe des kommenden Jahres dringend besetzt werden.
Ein Wegfall der Stelle bedeutet die Gefahr, den Entsorgungs,- bzw. Lieferverpflichtungen
nicht nachkommen zu können. Wird dies nachgewiesen, besteht im Falle einer Versorgungsunterbrechnung eine Schadensersatzpflicht. Zudem ist im kommenden Jahr geplant,
zwei Auszubildende als Rohrleitungsbauer einzustellen, um dem Fachkräftemangel zu
begegnen.
Stellungnahme des Kämmers
Der Kämmerer nimmt zum Stellenplan 2019 wie folgt Stellung:
Um die Haushaltspläne nachhaltig ausgleichen zu können, müssen die kommunalen Aufgaben im Laufe der kommenden Jahre auf ein niedrigeres Niveau zurückgefahren werden
und dieses reduzierte Niveau gehalten werden. Es muss intelligent und verantwortlich gespart werden. Ebenso wichtig ist, die vorhandenen Mittel an der richtigen Stelle einzusetzen. Zur erfolgreichen Haushaltskonsolidierung gehört nicht nur ein durchdachtes, auf die
örtliche Situation zugeschnittenes Konzept. Es muss deutlich werden, dass die Konsolidierung ernsthaft gewollt ist. Pauschale Maßnahmen können daher nur den Einstieg in die
Haushaltskonsolidierung darstellen. Eine Konkretisierung der notwendigen Maßnahmen
kann jedoch nur aus den Ämtern selber kommen. Diese kennen die inneren Zusammenhänge, Zwänge und Spielräume ihres Bereichs am besten.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass in allen Fachämtern der Stadtverwaltung erhebliche Überstunden bestehen. Der Abbau der Überstunden ist bei der bestehenden Arbeitsbelastung ohne eine Erweiterung des Personalbestandes nicht möglich. Vielmehr ist mit
einem weiteren Anwachsen der Überstundenkonten zu rechnen. Vor dem Hintergrund der
Fürsorgepflicht halte ich das nicht für verantwortbar.
Ich weise darauf hin, dass der Verzicht auf die Einrichtung der mit dem Stellenplanentwurf
für 2019 eingebrachten Stellen eine Reduzierung der Bearbeitungsstandards sowie eine
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erhebliche Einschränkung der Aufgabenerfüllung zur Folge hat. Dies ist die einhellige
Überzeugung des gesamten Verwaltungsvorstandes.
Ich rege daher dringend an, den Stellenplan 2019 wie vorgelegt zu beschließen und im
kommenden Haushaltsjahr für die Folgejahre eine externe Organisationsuntersuchung
unter Einbezug der politischen Entscheidungsträger auf den Weg zu bringen.
(Erner)
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