Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
177 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
22.11.18, 15:29
Aktualisiert
22.11.18, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 634/2018
Az.: -102-
Amt: - 10 BeschlAusf.: - -102- Datum: 20.11.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
gez. KummertGnewuch
Amtsleiter
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Termin
04.12.2018
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien verbunden mit
der Erweiterung des Stellenplans
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
55.868€
Folgekosten in €:
55.868 € + Tariferhöhungen
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur Nachbesetzung einer Stelle eines technischen Zeichners / einer technischen Zeichnerin mit
der Qualifikation als Techniker / Technikerin wird – vorbehaltlich der Bewertung durch die Bewertungskommission - die Ausnahme vom Einstellungsstopp verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans beschlossen.
Begründung:
Die jetzige Teilzeitstelleninhaberin scheidet Ende dieses Jahres rentenbedingt aus dem Dienst
aus. Eine Vollzeitbesetzung ist notwendig, denn alle Planungen für Bauvorhaben erfolgen heute in
digitaler Form. Im Haus wurden in den vergangenen Jahren drei zusätzliche Stellen für Techniker
und Ingenieure geschaffen, die auf die Zuarbeit angewiesen sind. Daher steigt der Arbeitsumfang
der für den Stelleninhaber/die Stelleninhaberin enorm. Diese Stelle soll daher mit einem Techniker/einer Technikerin besetzt werden. Im Rahmen der Einführung vom „BIM“ werden künftig alle
Fachplanungen in einem dreidimensionalen Gebäudemodell koordiniert. Dies erfordert vertiefte
Kenntnisse, auch für baufachliche Zusammenhänge.
Die im Eigenbetrieb tätigen Architekten und Bauingenieure sollen entlastet werden. Tätigkeiten, für
die die Qualifikation eines Technikers / einer Technikerin erforderlich sind, sollen von den Architekten und Bauingenieuren auf die jetzt zu besetzende Stelle verlagert werden.
Die Stelle wird mit der Qualifikation eines Technikers/einer Technikerin (bis zu EG9b) ausgeschrieben. Eine genaue Angabe zur Vergütung kann nicht gemacht werden, da die neu angefertigte Arbeitsplatzbeschreibung noch von der Bewertungskommission geprüft werden muss.
(Erner)
-2-
Vorlage V634/2018