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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
177 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
22.11.18, 15:29
Aktualisiert
22.11.18, 15:29
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 634/2018 Az.: -102- Amt: - 10 BeschlAusf.: - -102- Datum: 20.11.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer gez. KummertGnewuch Amtsleiter Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Termin 04.12.2018 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 55.868€ Folgekosten in €: 55.868 € + Tariferhöhungen Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Nachbesetzung einer Stelle eines technischen Zeichners / einer technischen Zeichnerin mit der Qualifikation als Techniker / Technikerin wird – vorbehaltlich der Bewertung durch die Bewertungskommission - die Ausnahme vom Einstellungsstopp verbunden mit der Erweiterung des Stellenplans beschlossen. Begründung: Die jetzige Teilzeitstelleninhaberin scheidet Ende dieses Jahres rentenbedingt aus dem Dienst aus. Eine Vollzeitbesetzung ist notwendig, denn alle Planungen für Bauvorhaben erfolgen heute in digitaler Form. Im Haus wurden in den vergangenen Jahren drei zusätzliche Stellen für Techniker und Ingenieure geschaffen, die auf die Zuarbeit angewiesen sind. Daher steigt der Arbeitsumfang der für den Stelleninhaber/die Stelleninhaberin enorm. Diese Stelle soll daher mit einem Techniker/einer Technikerin besetzt werden. Im Rahmen der Einführung vom „BIM“ werden künftig alle Fachplanungen in einem dreidimensionalen Gebäudemodell koordiniert. Dies erfordert vertiefte Kenntnisse, auch für baufachliche Zusammenhänge. Die im Eigenbetrieb tätigen Architekten und Bauingenieure sollen entlastet werden. Tätigkeiten, für die die Qualifikation eines Technikers / einer Technikerin erforderlich sind, sollen von den Architekten und Bauingenieuren auf die jetzt zu besetzende Stelle verlagert werden. Die Stelle wird mit der Qualifikation eines Technikers/einer Technikerin (bis zu EG9b) ausgeschrieben. Eine genaue Angabe zur Vergütung kann nicht gemacht werden, da die neu angefertigte Arbeitsplatzbeschreibung noch von der Bewertungskommission geprüft werden muss. (Erner) -2- Vorlage V634/2018