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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9A, Erftstadt-Lechenich, Georgstraße I. Beschluss zu den Stellungnahmen II. Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
22.11.18, 15:02
Aktualisiert
22.11.18, 15:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9A, Erftstadt-Lechenich, Georgstraße
I. Beschluss zu den Stellungnahmen
II. Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9A, Erftstadt-Lechenich, Georgstraße
I. Beschluss zu den Stellungnahmen
II. Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 266/2018 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 19.11.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.11.2018 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 9A, Erftstadt-Lechenich, Georgstraße I. Beschluss zu den Stellungnahmen II. Beschluss über die öffentliche Auslegung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Die Berücksichtigung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 9A erfolgt, wie in der beigefügten Wertungstabelle vorgeschlagen. II. Gemäß § 2 BauGB wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 9A, E. – Lechenich, Georgstraße, nebst Begründung beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9A im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen und den Beschluss über die frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gefasst (V 399/2015). Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Öffentlichen Versammlung fand am 07.04.2016 statt. Die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Bedenken, Anregungen und Hinweise bzgl. der Verschattung der Nachbargrundstücke, Geschossigkeit und Beeinträchtigung der Wohnqualität wurden soweit planungsrelevant bei der Bearbeitung des Rechtsplanentwurfes berücksichtigt. Es wurden keine Stellungnahmen vorgetragen, die die Planung grundsätzlich in Frage stellen. Als nächster Verfahrensschritt kann nunmehr der vorliegende Bebauungsplanentwurf nebst Begründung beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden der Anlageplan, die Begründung, eine Verkleinerung der Planzeichnung, die Wertungstabelle und die Niederschrift der öffentlichen Versammlung vervielfältigt. Die Stellungnahmen sind im SD-Net einsehbar. Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar aller Unterlagen in Papierform. Auf Wunsch sind weitere Kopien möglich. Anlagen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Anlageplan Rechtsplanentwurf Begründungsentwurf Wertungstabelle Niederschrift der öffentlichen Versammlung vom 25.04.2017 Stellungnahmen (SD-Net) In Vertretung (Hallstein) -2-