Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
22.11.18, 15:02
Aktualisiert
22.11.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 266/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 19.11.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
27.11.2018
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 9A, Erftstadt-Lechenich, Georgstraße
I. Beschluss zu den Stellungnahmen
II. Beschluss über die öffentliche Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Die Berücksichtigung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 9A erfolgt, wie in der
beigefügten Wertungstabelle vorgeschlagen.
II. Gemäß § 2 BauGB wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplans
Nr. 9A, E. – Lechenich, Georgstraße, nebst Begründung beschlossen. Gleichzeitig wird die
Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen
und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4
Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9A im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen und den Beschluss
über die frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gefasst (V 399/2015).
Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer
Öffentlichen Versammlung fand am 07.04.2016 statt. Die in der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Bedenken, Anregungen und Hinweise bzgl. der Verschattung der Nachbargrundstücke, Geschossigkeit und Beeinträchtigung der Wohnqualität wurden
soweit planungsrelevant bei der Bearbeitung des Rechtsplanentwurfes berücksichtigt. Es wurden
keine Stellungnahmen vorgetragen, die die Planung grundsätzlich in Frage stellen.
Als nächster Verfahrensschritt kann nunmehr der vorliegende Bebauungsplanentwurf nebst
Begründung beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (öffentliche Auslegung
gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden der Anlageplan, die Begründung, eine
Verkleinerung der Planzeichnung, die Wertungstabelle und die Niederschrift der öffentlichen
Versammlung vervielfältigt. Die Stellungnahmen sind im SD-Net einsehbar. Die Fraktionen
erhalten jeweils ein Exemplar aller Unterlagen in Papierform. Auf Wunsch sind weitere Kopien
möglich.
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Anlageplan
Rechtsplanentwurf
Begründungsentwurf
Wertungstabelle
Niederschrift der öffentlichen Versammlung vom 25.04.2017
Stellungnahmen (SD-Net)
In Vertretung
(Hallstein)
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