Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
180 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
22.11.18, 15:02
Aktualisiert
22.11.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 290/2018
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: -
-
Datum: 19.11.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
27.11.2018
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 55C, Erftstadt-Köttingen, Am Giezenbach
I. Beschluss über den angepassten Geltungsbereich
II. Beschluss über die öffentliche Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I.
Der Ausschuss beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf den Teilbereich
nördlich der Straße Am Giezenbach zu begrenzen.
II.
Gemäß § 2 BauGB wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 55C, E. – Köttingen, Am Giezenbach, nebst Begründung beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB)
durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom 27.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55C, E.- Köttingen, Am Giezenbach beschlossen. In seiner Sitzung vom 08.05.2018 hat
der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung den Beschluss über die frühzeitige
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie das städtebauliche Konzept, als Grundlage für die
Beteiligung und weitere Planung, gefasst.
Da durch die vorgesehenen immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen im Bebauungsplan keine
unmittelbaren Einschränkungen der gewerblichen Nutzungen südlich der Straße Am Giezenbach
entstehen, kann von einer Überplanung dieser Flächen abgesehen werden. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 55C reduziert sich somit auf den Teilbereich nördlich der Straße Am
Giezenbach.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Öffentlichen
Versammlung fand am 07.06.2017 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
sind keine Stellungnahmen zur Planung eingegangen, so dass auf Grundlage des städtebaulichen
Konzepts, der Ergebnisse der Öffentlichen Versammlung und unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes ein Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 55C, E.-Köttingen, Am Giezenbach, vom beauftragten Planungsbüro (Boris Enning, Architekt und Stadtplaner aus Köln) erarbeitet wurde. Obwohl
im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung von den unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümern im Plangebiet keine schriftlichen Stellungnahmen eingereicht wurden, kann
nicht ausgeschlossen werden, dass dennoch Bedenken einzelner Eigentümer gegen die Planung
bestehen.
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 55C nebst Begründung kann nunmehr beschlossen und der nächste Verfahrensschritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt
werden.
Anlagen:
1. Anlageplan
2. Bebauungsplanentwurf
3. Begründungsentwurf
4. Niederschrift der öffentlichen Versammlung
5. ASP 1 (SD-Net).
6. Schallgutachten (SD-Net)
In Vertretung
(Hallstein)
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