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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 55C, Erftstadt-Köttingen, Am Giezenbach I. Beschluss über den angepassten Geltungsbereich II. Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
180 kB
Datum
27.11.2018
Erstellt
22.11.18, 15:02
Aktualisiert
22.11.18, 15:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 55C, Erftstadt-Köttingen, Am Giezenbach
I. Beschluss über den angepassten Geltungsbereich
II. Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 55C, Erftstadt-Köttingen, Am Giezenbach
I. Beschluss über den angepassten Geltungsbereich
II. Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 290/2018 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - Datum: 19.11.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 27.11.2018 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 55C, Erftstadt-Köttingen, Am Giezenbach I. Beschluss über den angepassten Geltungsbereich II. Beschluss über die öffentliche Auslegung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Der Ausschuss beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf den Teilbereich nördlich der Straße Am Giezenbach zu begrenzen. II. Gemäß § 2 BauGB wird der von der Verwaltung vorgelegte Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 55C, E. – Köttingen, Am Giezenbach, nebst Begründung beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom 27.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55C, E.- Köttingen, Am Giezenbach beschlossen. In seiner Sitzung vom 08.05.2018 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie das städtebauliche Konzept, als Grundlage für die Beteiligung und weitere Planung, gefasst. Da durch die vorgesehenen immissionsschutzrechtlichen Maßnahmen im Bebauungsplan keine unmittelbaren Einschränkungen der gewerblichen Nutzungen südlich der Straße Am Giezenbach entstehen, kann von einer Überplanung dieser Flächen abgesehen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55C reduziert sich somit auf den Teilbereich nördlich der Straße Am Giezenbach. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Öffentlichen Versammlung fand am 07.06.2017 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen zur Planung eingegangen, so dass auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts, der Ergebnisse der Öffentlichen Versammlung und unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes ein Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 55C, E.-Köttingen, Am Giezenbach, vom beauftragten Planungsbüro (Boris Enning, Architekt und Stadtplaner aus Köln) erarbeitet wurde. Obwohl im Rahmen der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung von den unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümern im Plangebiet keine schriftlichen Stellungnahmen eingereicht wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dennoch Bedenken einzelner Eigentümer gegen die Planung bestehen. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 55C nebst Begründung kann nunmehr beschlossen und der nächste Verfahrensschritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Anlagen: 1. Anlageplan 2. Bebauungsplanentwurf 3. Begründungsentwurf 4. Niederschrift der öffentlichen Versammlung 5. ASP 1 (SD-Net). 6. Schallgutachten (SD-Net) In Vertretung (Hallstein) -2-