Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Erstellt
22.11.18, 15:02
Aktualisiert
22.11.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 477/2018 1. Ergänzung
Az.: 6619-BP184
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.11.2018
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Bauausschuss Straßen
Termin
29.11.2018
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Bemerkungen
zur Kenntnis
beschließend
Machbarkeitsstudie für eine zusätzliche Anbindung des Baugebietes BP 184 DechantLinden-Weg in E.-Liblar
-Vorstellung der ausgearbeiteten Planungsvarianten-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.11.2018
Beschlussentwurf:
Die Ergänzung zu 477/ 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Das Ing.-Büro Fischer hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 25.09.2018 eine Machbarkeitsstudie für die Anbindung des Baugebietes DechantLinden-Weg an die Carl-Schurz-Straße bzw. an die Frauenthaler Straße vorgestellt. Die Veraltung
wurde gebeten, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen.
Nach dem Entwurf des Bebauungsplanes ist in dem Gebiet eine Nettobaufläche mit einer Größe
von 22.291 m² vorgesehen. Bei einer Realisierung des Bebauungsplanes hätte die Fläche somit
nach dem aktuellen Bodenpreisniveau einen Verkehrswert in Höhe von mindestens 6,5 Mio. Euro.
Ohne Berücksichtigung der geplanten zusätzlichen Straßenanbindung würde sich bei der Vermarktung des Gebietes, unter Berücksichtigung aller Kosten für die Entwicklung und Erschließung des
Gebietes auch unter Berücksichtigung von Sicherheitszuschlägen ein Überschuss von
ca. 3,5 Mio. Euro ergeben.
Der Bau der zusätzlichen Anbindung und die Umgestaltung der Kreuzung zu einem Kreisverkehr
könnte daher auch dann noch aus den Vermarktungserlösen für das Baugebiet refinanziert werden, wenn alle vom Ing.-Büro Fischer vorsorglich eingestellten Eventualpositionen tatsächlich zur
Ausführung kommen müssen und der Kreisverkehr dadurch relativ teuer wird.
Ergänzend weise ich darauf hin, dass der Kreisverkehr nicht nur für die Anbindung des Baugebietes BP 184 benötigt wird. Er führt auch zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrsabläufe im
Bereich der stark belasteten Kreuzung. Weiterhin könnte die Ampelanlage, welche erhebliche Betriebskosten verursacht, entfallen.
Ergänzend lässt die Verwaltung prüfen, ob die Brückenbauwerke des Landesbetriebes unter der
vorhandenen Kreuzung für die Erstellung eines Kreisverkehres genutzt werden können. Hierzu
habe ich das Ing.-Büro beauftragt, den Landesbetrieb Straßen zu kontaktieren und um eine Weitergabe der zugehörigen Brückenbücher zu bitten. Erst mit Hilfe dieser Unterlagen kann eine erste
Beurteilung der tatsächlichen Bausubstanz erfolgen.
Sollten es möglich sein das vorhandene Brückenbauwerk in den geplanten Kreisverkehr zu integrieren, so könnten zusätzlich Kostenersparungen ergeben.
Sobald mir ein genaueres Ergebnis vorliegt, werde ich hierüber in den zuständigen Gremien berichten.
In Vertretung
(Hallstein)
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