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Beschlussvorlage (Machbarkeitsstudie für eine zusätzliche Anbindung des Baugebietes BP 184 Dechant-Linden-Weg in E.-Liblar -Vorstellung der ausgearbeiteten Planungsvarianten-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Erstellt
22.11.18, 15:02
Aktualisiert
22.11.18, 15:02
Beschlussvorlage (Machbarkeitsstudie für eine zusätzliche Anbindung des Baugebietes BP 184 Dechant-Linden-Weg in E.-Liblar
-Vorstellung der ausgearbeiteten Planungsvarianten-) Beschlussvorlage (Machbarkeitsstudie für eine zusätzliche Anbindung des Baugebietes BP 184 Dechant-Linden-Weg in E.-Liblar
-Vorstellung der ausgearbeiteten Planungsvarianten-)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 477/2018 1. Ergänzung Az.: 6619-BP184 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 19.11.2018 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Bauausschuss Straßen Termin 29.11.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Bemerkungen zur Kenntnis beschließend Machbarkeitsstudie für eine zusätzliche Anbindung des Baugebietes BP 184 DechantLinden-Weg in E.-Liblar -Vorstellung der ausgearbeiteten Planungsvarianten- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.11.2018 Beschlussentwurf: Die Ergänzung zu 477/ 2018 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Wirtschaftlichkeitsberechnung Das Ing.-Büro Fischer hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 25.09.2018 eine Machbarkeitsstudie für die Anbindung des Baugebietes DechantLinden-Weg an die Carl-Schurz-Straße bzw. an die Frauenthaler Straße vorgestellt. Die Veraltung wurde gebeten, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erstellen. Nach dem Entwurf des Bebauungsplanes ist in dem Gebiet eine Nettobaufläche mit einer Größe von 22.291 m² vorgesehen. Bei einer Realisierung des Bebauungsplanes hätte die Fläche somit nach dem aktuellen Bodenpreisniveau einen Verkehrswert in Höhe von mindestens 6,5 Mio. Euro. Ohne Berücksichtigung der geplanten zusätzlichen Straßenanbindung würde sich bei der Vermarktung des Gebietes, unter Berücksichtigung aller Kosten für die Entwicklung und Erschließung des Gebietes auch unter Berücksichtigung von Sicherheitszuschlägen ein Überschuss von ca. 3,5 Mio. Euro ergeben. Der Bau der zusätzlichen Anbindung und die Umgestaltung der Kreuzung zu einem Kreisverkehr könnte daher auch dann noch aus den Vermarktungserlösen für das Baugebiet refinanziert werden, wenn alle vom Ing.-Büro Fischer vorsorglich eingestellten Eventualpositionen tatsächlich zur Ausführung kommen müssen und der Kreisverkehr dadurch relativ teuer wird. Ergänzend weise ich darauf hin, dass der Kreisverkehr nicht nur für die Anbindung des Baugebietes BP 184 benötigt wird. Er führt auch zu einer deutlichen Verbesserung der Verkehrsabläufe im Bereich der stark belasteten Kreuzung. Weiterhin könnte die Ampelanlage, welche erhebliche Betriebskosten verursacht, entfallen. Ergänzend lässt die Verwaltung prüfen, ob die Brückenbauwerke des Landesbetriebes unter der vorhandenen Kreuzung für die Erstellung eines Kreisverkehres genutzt werden können. Hierzu habe ich das Ing.-Büro beauftragt, den Landesbetrieb Straßen zu kontaktieren und um eine Weitergabe der zugehörigen Brückenbücher zu bitten. Erst mit Hilfe dieser Unterlagen kann eine erste Beurteilung der tatsächlichen Bausubstanz erfolgen. Sollten es möglich sein das vorhandene Brückenbauwerk in den geplanten Kreisverkehr zu integrieren, so könnten zusätzlich Kostenersparungen ergeben. Sobald mir ein genaueres Ergebnis vorliegt, werde ich hierüber in den zuständigen Gremien berichten. In Vertretung (Hallstein) -2-