Daten
Kommune
Kall
Größe
27 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
23.11.18, 18:06
Aktualisiert
23.11.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
247/2018 1.Ergänzung
04.12.2018
Vorlage erstellt:
20.11.2018
Federführung:
1.3
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Emons
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kall und der Gemeinde Hellenthal zur Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Erhebung und Abrechnung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom
27.11.2018 -TOP 7.1- spricht der Haupt- und Finanzausschuss einen Empfehlungsbeschluss an
den Rat aus, die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hellenthal und der Gemeinde Kall zur Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Erhebung
und Abrechnung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten zu beschließen.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit arbeiten die Gemeinde Kall und die Gemeinde Hellenthal in den Bereichen Wohngeld, Rentenversicherungsangelegenheiten und Asyl bereits seit dem 01.01.2013 zusammen. Alle Kooperationen laufen reibungslos und werden von
den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert.
Um weitere Synergien zu schaffen und darüber hinaus die Zusammenarbeit zu intensivieren,
bietet sich die gemeinsame Bearbeitung von Elternbeiträgen an, zumal die Sachbearbeiterin der
Gemeinde Kall im Mai 2019 in den Ruhestand geht und die Notwendigkeit einer Nachbesetzung
besteht. Die Gemeinde Hellenthal übernimmt bereits seit dem 1.1.2017 die Bearbeitung für die
Stadt Schleiden.
Die Erhebung und Abrechnung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten erfolgt auf Grundlage
der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen und Tagespflege in den jeweiligen Kommunen des Kreises Euskirchen, sodass sich eine
interkommunale Kooperation in diesem Aufgabengebiet nahezu aufdrängt, zumal die betroffenen
Bürgerinnen und Bürger bzw. Eltern zur Anmeldung und Abmeldung ihrer Kinder die jeweilige
Kindertagesstätte vor Ort kontaktieren und nicht etwa das Rathaus der jeweiligen Kommune. Die
Abrechnung der Elternbeiträge für Tagespflege erfolgt beim Kreis Euskirchen.
Vorlagen-Nr. 247/2018 1. Ergänzung
Seite 2
Aufgrund dessen wurde die beiliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemeinsam ausgearbeitet, wonach die Gemeinde Hellenthal für die Gemeinde Kall die Erhebung und Abrechnung
der Elternbeiträge für Kindertagesstätten gegen Kostenerstattung ab dem 1.1.2019 übernimmt.
Die Abrechnung der Elternbeiträge für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Kall und Sistig
(ca. 200 Fälle) verbleibt in Kall, da die Gemeinde Kall als Schulträger für die Ermittlung, Festsetzung und Erhebung zuständig ist.
Die Elternbeiträge dienen neben den Landeszuschüssen, die für die OGS gewährt werden, ausschließlich der Finanzierung der aus dem Betreuungsangebot entstehenden Personal- und
Sachkosten.
Da auch die Sachbearbeiterin für den Bereich Abrechnung der Elternbeiträge für die OGS im Mai
2019 in den Ruhestand geht, ist vorgesehen, diesen Bereich dem/der Nachfolger/in zu übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung mit der Gemeinde Hellenthal zum 01.01.2019
durchzuführen.