Daten
Kommune
Kall
Größe
94 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
23.11.18, 18:06
Aktualisiert
23.11.18, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
288/2018
04.12.2018
Vorlage erstellt:
23.11.2018
Federführung:
2.1
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Frau Keutgen
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach § 8 KAG NRW
hier: Aktuelle Diskussion zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Planungen zur Vorbereitung der Anliegerinformation für die geplanten Ausbaumaßnahmen im Bereich Golbach und Umgebung weiter
vorzubereiten.
Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen wird jedoch bis zur abschließenden Entscheidung
des Landtages NRW zum Gesetzentwurf bzw. zu einer Änderung des bestehenden Straßenausbaubeitragsrechts zurück gestellt.
Sachdarstellung:
Das Straßenausbaubeitragsrecht ist in den vergangenen Wochen und Monaten zunehmend in
den Fokus der Kommunal- und Landespolitik in Nordrhein-Westfalen (NRW) gerückt. Derzeit
fordern viele Bürgerinitiativen in NRW – unterstützt u.a. durch den Bund der Steuerzahler – eine
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gemäß § 8 KAG NRW.
Aufgrund der aktuellen Diskussionen zur Modifizierung des Beitragsrechts auf Landesebene hat
die SPD-Ratsfraktion mit Schreiben vom 10.11.2018 einen Antrag zur Beratung in den zuständigen Gremien des Rates vorgelegt. Es wird beantragt zu beschließen, dass die Gemeinde Kall die
weitere Planung und Ausbau von Straßen, wenn sich daraus Beiträge nach KAG NRW ergeben
würden, solange, bis der Landtag NRW über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Kostenübernahme der Beiträge nach KAG durch das Land NRW entschieden hat, zu verschieben. Der
Antrag der SPD-Fraktion ist als Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
In Ergänzung zum Antrag der SPD-Ratsfraktion ist der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion
zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen beigefügt.
Die Kommunen sollen danach als Ausgleich für den Wegfall der bisher von den Grundstückseigentümern zu tragenden Straßenausbaubeiträge Zuweisungen aus Landesmitteln erhalten.
Vorlagen-Nr. 288/2018
Seite 2
Zwischenzeitlich liegt zu der Thematik auch ein Antrag der Landtagsfraktionen CDU und FDP
mit dem Titel „Straßenbaubeiträge bürgerfreundlich gestalten“ vor. Der Antrag ist ebenfalls als
Anlage der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.
Derzeit wird optional auch die Möglichkeit der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen als Alternative zu einmaligen Beiträgen diskutiert. In einer Fortbildungsveranstaltung des Städte- und
Gemeindebunds NRW am 31.10.2018 wurde diese Alternative beleuchtet. Die Verwaltung wird in
der Sitzung die Eckpunkte aus dem Seminar vortragen.
Aktuelle Ausbaumaßnahmen der Gemeinde Kall:
In der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt am 05.04.2016 wurde
beschlossen, die Planungen für den Ausbau der Gemeindestraßen „Im Eichtal“ und „Am Birnbaum“ in der Ortslage Urft für die Durchführung einer Anliegerinformation durchzuführen. Zwischenzeitlich wurde von dieser Beschlussfassung vorerst Abstand genommen und es wurde sich
darauf verständigt, den Ausbau der Straßen im Bereich Golbach Oberstraße und Umgebung
vorzuziehen. In einem ersten Schritt wurde der Kanal in der Oberstraße untersucht. Die Untersuchungsergebnisse der Kanal – TV – Befahrung sowie das Kanalsanierungskonzept wurden für
diesen Bereich vom beauftragten Ingenieurbüro Linscheidt, Schleiden, in der Sitzung des Fachausschusses am 12.06.2018 – Punkt 3 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung – vorgestellt.
Darüber hinaus wurde beschlossen, zunächst die Planungen für den Ausbau der Straßen im
Bereich Golbach, Oberstraße und Umgebung für die Durchführung einer Anliegerversammlung
vorzubereiten.
Der Auftrag für die Vorplanung wurde am 05.07.2018 erteilt. Die Umsetzung der Baumaßnahme
ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Hierzu wird auf den Bericht der Verwaltung im Fachausschuss
am 11.09.2018 – TOP 4 – verwiesen.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass für die Maßnahme in Urft „Zum Eichtal“
der Erschließungsbeitrag überwiegend nach dem § 127 ff. BauGB abzurechnen ist.
Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, die Planungen zur Vorbereitung der Bürgerinformation für
die geplanten Ausbaumaßnahmen weiter vorzubereiten. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen sollte jedoch bis zur abschließenden Entscheidung des Landtages NRW zum Gesetzentwurf bzw. zu einer Modifikation des bestehenden Straßenausbaubeitragsrechts zurück gestellt werden.