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Beschlusstext (Ausweisung weiterer Baulandflächen in der Gemeinde)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
141 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
22.11.18, 11:48
Aktualisiert
22.11.18, 11:48
Beschlusstext (Ausweisung weiterer Baulandflächen in der Gemeinde) Beschlusstext (Ausweisung weiterer Baulandflächen in der Gemeinde)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 18. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.11.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 2: Ausweisung weiterer Baulandflächen in der Gemeinde - Vorlage 1058 /X.L. - Der Bürgermeister führt aus, dass die Grundstücksverkäufe in den Erschließungsgebieten, wie bereits in der letzten Sitzungsphase besprochen, derzeit aktuell eine rasante Entwicklung nehmen würden. Es gelte nun, sich für die nächsten Jahre perspektivisch vorzubereiten, da nach derzeitigem Verlauf nicht ausgeschlossen werden könne, dass schon Ende nächsten Jahres keine Grundstücke in Gemeindeeigentum mehr zur Verfügung stünden, die an Interessierte veräußert werden könnten. Die Nachfrage nach Wohnraum in den ländlichen Regionen wachse, da dieser im städtischen Bereich kaum noch bezahlbar sei. Hinsichtlich der Landesinitiative „Bauland an der Schiene“ finde am morgigen Tag ein Gesprächstermin mit der Bezirksregierung statt. Hier werde die Gemeinde sich weiterhin bemühen, durch diese Initiative die Baulandentwicklung der umliegenden Ortschaften zum Bahnhof Nettersheim zu forcieren. Da aus Privatbesitz aktuell kaum Grundstücke zum Verkauf stünden, sei die Gemeinde einziger Garant dafür, dass Interessierte überhaupt an Bauland kämen. Man müsse selbstverständlich darauf achten, ein fürs Gemeinleben verträgliches Wachstum einzuhalten und hierbei in etwa einen Einwohnerstand von ca. 7800 – 7900 wie im Jahre 2006 anstreben. Auf diese Zahl sei die Gemeinde im Abwasser-, Wasserbereich sowie hinsichtlich der Kindergartenplätze ausgerichtet. Die UNA-Fraktion befürworte ein weiteres Wachstum mit Augenmaß, teilt Ausschussmitglied Hilger mit. Im Hinblick auf vorhandene Leerstände, sei allerdings auch die Entwicklung der Innenbereiche der Dörfer besonders wichtig. Es dürften keine „Geisterstädte“ entstehen. Gegebenenfalls könne man ein Förderprogramm wie in der Nachbarkommune Kall in Betracht ziehen, wo der Kauf länger leerstehender Gebäude gefördert werde. Die Gemeinde werde sich dafür einsetzen, neben den Orten mit Zentralortsfunktion Marmagen, Nettersheim und Zingsheim auch den Ort Tondorf als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ auszuweisen, erläutert der Bürgermeister. Der Ort habe in den letzten Jahren eine sehr positive Entwicklung erfahren und werde auch aus dem rheinland-pfälzischen Raum aufgrund der vorhandenen Infrastruktur und der verkehrlichen Anbindung verstärkt angefahren. Über das Leerstandsmanagement habe man bereits mehrfach in Ausschuss und Rat gesprochen und beschlossen, sich um bereits leerstehende Gebäude verstärkt zu kümmern, teilt der Bürgermeister mit. Im gesamten Gemeindegebiet gebe es insgesamt über 100 Häuser, in denen nur noch eine Person lebe. Dieser sich abzeichnende Wandel stelle eine große Herausforderung dar, betont der Bürgermeister. Ausschussmitglied Mayer schlägt vor, über eine Änderung der Ortslagenabrundungssatzungen ggf. weitere Baulandflächen zu entwickeln. Bezüglich des Leerstandsproblems weist er darauf hin, dass die meist alten Häuser energetisch problematisch seien und daher die Nachfrage eher gering sei. Der Bürgermeister widerspricht dieser Ansicht. Für eine Vielzahl von Gebäuden seien durchaus Interessenten da. Gerade Häuser, die vor den 60er Jahren gebaut worden seien, ließen sich gut anbieten. Selbstverständlich verliere man auch nicht die übrigen Orte aus dem Blick, betont er. Im Landesentwicklungsplan sei allerdings eine Entwicklung der kleineren Orte nicht vorgesehen. Es ergäben sich nur Chancen über eine etwaige Zentralortsfunktion und eine Nähe zum Bahnhof. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat beschließt: 1. Zur Ausweisung weiterer Baulandflächen in den Dörfern der Eifelgemeinde Nettersheim soll angestrebt werden, über die bislang ausgewiesenen Siedlungsbereiche im Regionalplan sowie im Flächennutzungsplan hinaus weitere Baulandreserven zu ermitteln. Die Verwaltung wird ermächtigt, Grundstücksverhandlungen mit Privateigentümern zu führen und die erforderliche landesplanerische Zustimmung einzuholen. 2. Um eine Eignung potentieller Baulandflächen festzustellen, sind gutachterliche Stellungnahmen in Bezug auf Umweltverträglichkeit einzuholen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2019 mit 30.000,00 € zu veranschlagen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.11.2018 Seite 2