Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
98 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
22.11.18, 11:48
Aktualisiert
22.11.18, 11:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 18. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.11.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt
3:
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
hier: 1. Fortschreibung 2018
- Vorlage 1050 /X.L. -
Der Bürgermeister informiert, dass am Vormittag ein Gespräch mit dem
Kreisbrandmeister stattgefunden habe. Dieser habe das vorgelegte Konzept begrüßt.
Neben
redaktionellen
Veränderungen
habe
er
vorgeschlagen,
in
den
Brandschutzbedarfsplan als Ziel aufzunehmen, zukünftig möglichst 80 %
Erfüllungsgrad in Einsätzen zu erreichen. Bislang betrage dieser 73 %. Diese
Formulierung wolle man nun mit aufnehmen.
Es stehe noch eine Sitzung mit den Brandmeistern an, wo der Brandschutzbedarfsplan
ebenfalls beraten werde. Bislang habe es zwei Anmerkungen redaktioneller Art
gegeben.
Ausschussmitglied Dederichs richtet seinen Dank an alle Verantwortliche, Verwaltung
und Führungskräfte, die an der Erstellung dieses umfangreichen Werks beteiligt
gewesen seien. Anmerken wolle er, dass bezüglich der Problematik der
Löschwasserversorgung keine erkennbaren Verbesserungen seit dem letzten Plan
erfolgt seien. Gerade in Marmagen sei die Problematik gravierend, Bahrhaus sei gar
nicht beleuchtet worden.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sich hier um eine Forstschreibung der
Ursprungsplanung handele. Die Werte von vor sieben Jahren würden auch heute noch
gelten. Häufig bedeute Wasserversorgung tatsächlich primär Trinkwasserversorgung.
Hier sei eine längere Vorhaltung hygienetechnisch problematisch. Daher seien
einsatztaktisch Lösungen erarbeitet worden, wie an kritischen Stellen eine
Wasserversorgung sichergestellt werden könne. Diese seien in der Alarm- und
Ausrückeordnung abgebildet. Eine Verlegung zusätzlicher Leitungen sei nicht möglich.
Ausschussmitglied Hilger weist auf die Stellungnahme der UNA-Fraktion vom Frühjahr
des Jahres zum damaligen Entwurf des Plans hin. Damals sei Bahrhaus nicht
berücksichtigt gewesen, dies sei nun der Fall. Neben der Personalsituation habe die
UNA in ihrer Stellungnahme auch die Löschwasserversorgung angesprochen. Man
habe angeregt zu prüfen, ob ausreichend Wasser- oder Güllefässer, Zisternen und
sonstige private Gewässer für die Löschwasserversorgung zur Verfügung stehen. Dies
auch vor dem Hintergrund der Versorgung in den Außenbereichen.
Der Bürgermeister führt aus, dass regelmäßig alle Bereiche beleuchtet würden, um
einsatztaktisch der Aufgabe gerecht werden zu können. Was den Außenbereich
betreffe, so seien auch Vorkehrungen (zusätzliche Wasserbevorratung) durch die
Eigentümer zu treffen.
Der stellvertretende Leiter der Gemeindefeuerwehr René Schreiber weist darauf hin,
dass eine Liste mit Behältern vorgehalten und regelmäßig aktualisiert werde. In der
Einsatzplanung könne man zukünftig auch größere Fahrzeugtanks berücksichtigen.
Auch der Kreis führe ein entsprechendes Verzeichnis. Teiche und Zisternen seien nicht
aufgelistet, der Feuerwehr vor Ort aber jeweils bekannt.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer erklärt der Bürgermeister, dass die
Fahrzeuge regelmäßig geprüft würden und der jeweilige Zustand von Ausstattung und
Technik festgestellt werde. Oft könne die Ausstattung weitestgehend erhalten bleiben,
aber im Aufbaubereich gebe es häufiger Probleme, z.B. Rolläden. Die Löschgruppen
seien stets bemüht, die Fahrzeuge möglichst lange in Nutzung zu halten.
Beschlussempfehlung:
Der Gemeinderat stellt die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes auf der
Grundlage des beigefügten Entwurfes mit der Ergänzung eines Erreichungsgrades von
80 % formal fest. Bis zur Sitzung des Gemeinderates eingehende Anregungen und
Bedenken sind im Rahmen eines Abwägungsprozesses in die Entscheidungsfindung
mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.11.2018
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