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Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim hier: 1. Fortschreibung 2018)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
98 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
22.11.18, 11:48
Aktualisiert
22.11.18, 11:48
Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
hier: 1. Fortschreibung 2018) Beschlusstext (Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim
hier: 1. Fortschreibung 2018)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 18. Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 13.11.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 3: Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Nettersheim hier: 1. Fortschreibung 2018 - Vorlage 1050 /X.L. - Der Bürgermeister informiert, dass am Vormittag ein Gespräch mit dem Kreisbrandmeister stattgefunden habe. Dieser habe das vorgelegte Konzept begrüßt. Neben redaktionellen Veränderungen habe er vorgeschlagen, in den Brandschutzbedarfsplan als Ziel aufzunehmen, zukünftig möglichst 80 % Erfüllungsgrad in Einsätzen zu erreichen. Bislang betrage dieser 73 %. Diese Formulierung wolle man nun mit aufnehmen. Es stehe noch eine Sitzung mit den Brandmeistern an, wo der Brandschutzbedarfsplan ebenfalls beraten werde. Bislang habe es zwei Anmerkungen redaktioneller Art gegeben. Ausschussmitglied Dederichs richtet seinen Dank an alle Verantwortliche, Verwaltung und Führungskräfte, die an der Erstellung dieses umfangreichen Werks beteiligt gewesen seien. Anmerken wolle er, dass bezüglich der Problematik der Löschwasserversorgung keine erkennbaren Verbesserungen seit dem letzten Plan erfolgt seien. Gerade in Marmagen sei die Problematik gravierend, Bahrhaus sei gar nicht beleuchtet worden. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es sich hier um eine Forstschreibung der Ursprungsplanung handele. Die Werte von vor sieben Jahren würden auch heute noch gelten. Häufig bedeute Wasserversorgung tatsächlich primär Trinkwasserversorgung. Hier sei eine längere Vorhaltung hygienetechnisch problematisch. Daher seien einsatztaktisch Lösungen erarbeitet worden, wie an kritischen Stellen eine Wasserversorgung sichergestellt werden könne. Diese seien in der Alarm- und Ausrückeordnung abgebildet. Eine Verlegung zusätzlicher Leitungen sei nicht möglich. Ausschussmitglied Hilger weist auf die Stellungnahme der UNA-Fraktion vom Frühjahr des Jahres zum damaligen Entwurf des Plans hin. Damals sei Bahrhaus nicht berücksichtigt gewesen, dies sei nun der Fall. Neben der Personalsituation habe die UNA in ihrer Stellungnahme auch die Löschwasserversorgung angesprochen. Man habe angeregt zu prüfen, ob ausreichend Wasser- oder Güllefässer, Zisternen und sonstige private Gewässer für die Löschwasserversorgung zur Verfügung stehen. Dies auch vor dem Hintergrund der Versorgung in den Außenbereichen. Der Bürgermeister führt aus, dass regelmäßig alle Bereiche beleuchtet würden, um einsatztaktisch der Aufgabe gerecht werden zu können. Was den Außenbereich betreffe, so seien auch Vorkehrungen (zusätzliche Wasserbevorratung) durch die Eigentümer zu treffen. Der stellvertretende Leiter der Gemeindefeuerwehr René Schreiber weist darauf hin, dass eine Liste mit Behältern vorgehalten und regelmäßig aktualisiert werde. In der Einsatzplanung könne man zukünftig auch größere Fahrzeugtanks berücksichtigen. Auch der Kreis führe ein entsprechendes Verzeichnis. Teiche und Zisternen seien nicht aufgelistet, der Feuerwehr vor Ort aber jeweils bekannt. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Mayer erklärt der Bürgermeister, dass die Fahrzeuge regelmäßig geprüft würden und der jeweilige Zustand von Ausstattung und Technik festgestellt werde. Oft könne die Ausstattung weitestgehend erhalten bleiben, aber im Aufbaubereich gebe es häufiger Probleme, z.B. Rolläden. Die Löschgruppen seien stets bemüht, die Fahrzeuge möglichst lange in Nutzung zu halten. Beschlussempfehlung: Der Gemeinderat stellt die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes auf der Grundlage des beigefügten Entwurfes mit der Ergänzung eines Erreichungsgrades von 80 % formal fest. Bis zur Sitzung des Gemeinderates eingehende Anregungen und Bedenken sind im Rahmen eines Abwägungsprozesses in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 13.11.2018 Seite 2