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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
22.11.18, 16:31
Aktualisiert
22.11.18, 16:31
Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs) Beschlussvorlage (Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III -L/Kr Vorlage 331 /X.L. Z.2 Datum: 22.11.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 27.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im Einzugsgebiet des Genfbachs Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, unter Einbeziehung der zu beteiligenden Fachbehörden mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW ein Planungskonzept zur Hochwasserproblematik im Einzugsgebiet des Genfbaches zu erarbeiten mit dem Ziele, dass bis spätestens im Jahre 2020 eine Umsetzung von Maßnahmen erfolgen kann. Weiterhin beschließt der Rat, mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Planungs- und Durchführungsvereinbarung zu erarbeiten. Begründung: Bereits seit Jahren ist die Gemeinde darum bemüht, dass durch bauliche Maßnahmen eine Entschärfung der Entwässerungssituation im Bereich der Einmündungsstellen der A1 erfolgt, um hierdurch das Einzugsgebiet des Genfbaches zu entlasten. Aufgrund dessen konnte unter Einbeziehung des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW zwischenzeitlich ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, erfolgen. Hierbei wurde die Entwässerungssituation der A1 im Einzugsgebiet des Genfbaches eingehend erörtert und u.a. darauf hingewiesen, dass die Problematik im Rahmen einer „Kleinen Anfrage“ bereits im Landtag thematisiert wurde und hierzu seitens des zuständigen Ministeriums bestätigt wurde, dass das Entwässerungssystem an der A1 im Bereich zwischen den Anschlussstellen Nettersheim und Blankenheim überprüft würde, auch vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Versiegelung des Mittelstreifens. Weiterhin wurde erklärt, dass seitens des Ministeriums auch bestätigt worden sei, dass die vorhandenen Einleitungsstellen nicht mehr den heute geltenden Anforderungen entsprechen würden. Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld wurde diesbezüglich geäußert, dass derzeit die Einleitungsstellen entlang der Autobahnen im Bereich NRW nochmals alle überprüft und in einem Kataster erfasst würden. 3 Im Rahmen der weitern Erörterung wurde seitens der Gemeinde erklärt, dass zur Umsetzung baulicher Maßnahmen durch die Gemeinde entlang des Genfbaches Wiesenflächen zur Verfügung gestellt werden könnten und als Retentionsflächen zur Zurückhaltung und Minderung des Wasserabflusses dienen könnten und somit Maßnahmen unter ökologischen Gesichtspunkten umzusetzen seien. Aufgrund der vorgenannten Situation sieht der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Möglichkeit einer zeitnahen Umsetzung von Maßnahmen zur Entschärfung der Hochwasserproblematik, so dass zur weiteren Vorgehensweise vereinbart wurde, dass kurzfristig ein weiteres Abstimmungsgespräch mit allen zu beteiligenden Fachbehörden erfolgt und auf der Grundlage des Gesprächsergebnisses im Jahr 2019 ein Planungskonzept erarbeitet wird und spätestens im Jahre 2020 die Umsetzung von ökologisch sinnvollen Maßnahmen erfolgt. In dieses Planungskonzept sind dann auch sinnvolle Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie mit einzubeziehen. Zur weiteren Vorgehensweise im Rahmen der Planung sowie Ausführung von Maßnahmen regt der Landesbetrieb Straßenbau NRW an, dass zwischen Landesbetrieb und Gemeinde eine Planungs- und Durchführungsvereinbarung geschlossen wird und auf dieser Grundlage die Umsetzung der Maßnahme über die Gemeinde mit entsprechender Finanzierung des Landesbetriebes erfolgt. Diesbezüglich sollen nunmehr ebenfalls kurzfristig entsprechende Abstimmungen und ein entsprechender Entwurf erarbeitet werden. Es wird daher vorgeschlagen, auf der vorgenannten Grundlage weitere Abstimmungen seitens der Gemeinde vorzunehmen mit dem Ziele, eine zeitnahe Umsetzung von Maßnahmen zu realisieren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister