Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
150 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
22.11.18, 16:31
Aktualisiert
22.11.18, 16:31
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -L/Kr
Vorlage 331 /X.L. Z.2
Datum: 22.11.2018
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
27.11.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sachstandsbericht zur Hochwasserproblematik und möglichen Maßnahmen im
Einzugsgebiet des Genfbachs
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, unter Einbeziehung der zu beteiligenden Fachbehörden mit
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW ein Planungskonzept zur Hochwasserproblematik im Einzugsgebiet des Genfbaches zu erarbeiten mit dem Ziele, dass bis
spätestens im Jahre 2020 eine Umsetzung von Maßnahmen erfolgen kann.
Weiterhin beschließt der Rat, mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Planungs- und Durchführungsvereinbarung zu erarbeiten.
Begründung:
Bereits seit Jahren ist die Gemeinde darum bemüht, dass durch bauliche Maßnahmen eine Entschärfung der Entwässerungssituation im Bereich der Einmündungsstellen der A1 erfolgt, um hierdurch das Einzugsgebiet des Genfbaches zu
entlasten.
Aufgrund dessen konnte unter Einbeziehung des Ministeriums für Verkehr des
Landes NRW zwischenzeitlich ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, erfolgen. Hierbei
wurde die Entwässerungssituation der A1 im Einzugsgebiet des Genfbaches eingehend erörtert und u.a. darauf hingewiesen, dass die Problematik im Rahmen
einer „Kleinen Anfrage“ bereits im Landtag thematisiert wurde und hierzu seitens
des zuständigen Ministeriums bestätigt wurde, dass das Entwässerungssystem an
der A1 im Bereich zwischen den Anschlussstellen Nettersheim und Blankenheim
überprüft würde, auch vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen Versiegelung
des Mittelstreifens. Weiterhin wurde erklärt, dass seitens des Ministeriums auch
bestätigt worden sei, dass die vorhandenen Einleitungsstellen nicht mehr den
heute geltenden Anforderungen entsprechen würden.
Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld wurde diesbezüglich geäußert, dass
derzeit die Einleitungsstellen entlang der Autobahnen im Bereich NRW nochmals
alle überprüft und in einem Kataster erfasst würden.
3
Im Rahmen der weitern Erörterung wurde seitens der Gemeinde erklärt, dass zur
Umsetzung baulicher Maßnahmen durch die Gemeinde entlang des Genfbaches
Wiesenflächen zur Verfügung gestellt werden könnten und als Retentionsflächen
zur Zurückhaltung und Minderung des Wasserabflusses dienen könnten und somit Maßnahmen unter ökologischen Gesichtspunkten umzusetzen seien.
Aufgrund der vorgenannten Situation sieht der Landesbetrieb Straßenbau NRW
die Möglichkeit einer zeitnahen Umsetzung von Maßnahmen zur Entschärfung der
Hochwasserproblematik, so dass zur weiteren Vorgehensweise vereinbart wurde,
dass kurzfristig ein weiteres Abstimmungsgespräch mit allen zu beteiligenden
Fachbehörden erfolgt und auf der Grundlage des Gesprächsergebnisses im Jahr
2019 ein Planungskonzept erarbeitet wird und spätestens im Jahre 2020 die Umsetzung von ökologisch sinnvollen Maßnahmen erfolgt. In dieses Planungskonzept
sind dann auch sinnvolle Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie mit einzubeziehen.
Zur weiteren Vorgehensweise im Rahmen der Planung sowie Ausführung von
Maßnahmen regt der Landesbetrieb Straßenbau NRW an, dass zwischen Landesbetrieb und Gemeinde eine Planungs- und Durchführungsvereinbarung geschlossen wird und auf dieser Grundlage die Umsetzung der Maßnahme über die Gemeinde mit entsprechender Finanzierung des Landesbetriebes erfolgt. Diesbezüglich sollen nunmehr ebenfalls kurzfristig entsprechende Abstimmungen und ein
entsprechender Entwurf erarbeitet werden.
Es wird daher vorgeschlagen, auf der vorgenannten Grundlage weitere Abstimmungen seitens der Gemeinde vorzunehmen mit dem Ziele, eine zeitnahe Umsetzung von Maßnahmen zu realisieren.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister