Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
322048.pdf
Größe
703 kB
Erstellt
22.11.18, 12:00
Aktualisiert
25.11.18, 03:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Umwelt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0516/WP17
öffentlich
22.11.2018
FB 23/45
Ratsantrag der Grünen Fraktion im Rat der Stadt Aachen (352/17)
Entwicklung einer Strategie zur ökologischen Aufwertung
verpachteter Flächen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.12.2018
11.12.2018
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 23/0516/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 23/0516/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Zum Ratsantrag der Grünen Fraktion „Entwicklung einer Strategie zur ökologischen Aufwertung
verpachteter Flächen (352/17) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Stadt Aachen hat aktuell ca. 810 ha städtische Grundstücke und ca. 552 ha Flächen im Eigentum
der Stiftungen landwirtschaftlich verpachtet; insgesamt werden damit also 1.362 ha durch Stadt
verpachtet.
Im Stadtgebiet Aachen werden auf 121 ha landwirtschaftlich genutzter Flächen
Vertragsnaturschutzmaßnahmen durchgeführt. Hierbei handelt es sich z. B. um das Anlegen von
Blühstreifen, Einrichtung von Lerchenfenstern, spätere Mahd etc. Davon befinden sich 50 ha (3,7%
der Gesamtfläche) im Eigentum der Stadt Aachen. Für das Jahr 2019 konnten weitere Landwirte zum
Abschluss von Vertragsnaturschutzverträgen gewonnen werden, so dass sich der Anteil der
städtischen Flächen auf ca. 90 ha (=6,6%) erhöht.
Darüber hinaus werden auf ca. 94 ha (6,9%) städtischer Flächen Kompensationsmaßnahmen, die aus
der Eingriffsregelung resultieren, durchgeführt. Insgesamt werden so 13,5 % der durch die Stadt
verpachteten Flächen durch Vertragsnaturschutz oder Ausgleichsmaßnahmen extensiv im Sinne des
Naturschutzes bewirtschaftet.
Bereits seit 1995 setzt die Verwaltung einen politischen Beschluss um, wonach freiwerdende
städtische Pachtbetriebe bzw. landwirtschaftliche Flächen grundsätzlich an biologisch arbeitende
Landwirte zu verpachten sind.
Im Jahr 2002 wurde ein kompletter Gutshof im Stiftungsbesitz mit einer Größe von ca. 70 ha an einen
ökologisch wirtschaftenden Landwirt verpachtet. Darüber hinaus sind alle noch landwirtschaftlich
nutzbaren Grundstücke im Naturschutzgebiet Indetal in einer Größe von ca. 18 ha mit den
entsprechenden ökologischen Auflagen aus dem Landschaftsplan verpachtet worden. Auch dadurch
wird dem Naturschutz in hohem Maße Rechnung getragen.
Die Strategien zur ökologischen Aufwertung verpachteter Flächen beinhalten einerseits die
Umsetzung des Landschaftsplanes in Kooperation mit den Landwirten.
Andererseits prüft die Verwaltung derzeit weitere Möglichkeiten zur ökologischen Aufwertung.
Hierüber wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet.
Der Ratsantrag gilt damit als bearbeitet.
Anlage:
Ratsantrag 352/17
Vorlage FB 23/0516/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2018
Seite: 3/3