Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
321587.pdf
Größe
187 kB
Erstellt
19.11.18, 12:00
Aktualisiert
25.11.18, 03:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 23/0507/WP17
öffentlich
19.11.2018
FB 23/23
Grabeland - Ratsantrag der Fration DIE LINKE vom 18.09.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
11.12.2018
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 23/0507/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 23/0507/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Fraktion DIE LINKE hat folgenden Ratsantrag gestellt:
„Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche unbebauten Grundstücke der Stadt Aachen als
Grabeland verpachtet werden können.
Begründung:
In verschiedenen Städten werden unbebaute städtische Grundstücke für hobbygärtnerische Nutzung
verpachtet. Die Verträge sind jährlich kündbar; Aufbauten und mehrjährige Pflanzen sind nicht
zulässig.
Durch die Vertragsgestaltung ist gewährleistet, dass die Grundstücke kurzfristig für eine mögliche
Bebauung zur Verfügung stehen, zwischenzeitlich bieten die Flächen Einwohnerinnen und
Einwohnern Möglichkeiten für naturnahe Freizeitgestaltung.“
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Sobald Flächen für eine Nutzung als Grabeland identifiziert werden, werden diese bei Nachfrage
entsprechend verpachtet. Für diese Flächen entfällt städtischer Pflegeaufwand.
Zur Zeit hat die Stadt Aachen ca. 140 unbebaute Flächen als Grabe- oder Gartenland verpachtet. Es
handelt sich dabei in der Regel nicht um zu Bauland entwickelbare Flächen.
Die wenigen Wohn- und Gewerbebaugrundstücke, die der Stadt Aachen aktuell zur Verfügung stehen,
werden kurzfristig vermarktet und eignen sich daher nicht für eine Zwischennutzung. Baugrundstücke
in Neubaugebieten wie Lichtenbusch Innenbereich (Bebauungsplan Nr. 855 I) oder Kornelimünster
West/Oberforstbacher Straße (Bebauungsplan Nr. 812) wurden oder werden bis zur Erschließung von
den bisherigen landwirtschaftlichen Pächtern bewirtschaftet. Dabei ist eine kurzfristige Kündigung der
Verträge gewährleistet.
Der Ratsantrag gilt damit als bearbeitet.
Anlage/n:
Ratsantrag
Vorlage FB 23/0507/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2018
Seite: 3/3