Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
320838.pdf
Größe
525 kB
Erstellt
14.11.18, 12:00
Aktualisiert
25.11.18, 03:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1091/WP17
öffentlich
14.11.2018
Dez. III / FB 61/300
Eingeschränkt kostenlose Fahrradtickets für den Busverkehr,
Ratsantrag der Fraktion Die Linke vom 29.06.2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.12.2018
Mobilitätsausschuss
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der
Antrag gilt als behandelt.
Vorlage FB 61/1091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2018
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Aachen hat in einem Ratsantrag (vgl. Anlage 1)
vorgeschlagen, ein eingeschränkt kostenloses Fahrradticket für den Busverkehr einzuführen, um die
Attraktivität des ÖPNV zu fördern. Der Rat möge beschließen: "Die Verwaltung wird beauftragt, ein
Konzept für eingeschränkt kostenlose Fahrradtickets für den Busverkehr zu erarbeiten. Dabei soll
berücksichtigt werden, dass nur außerhalb der Stoßzeiten die Fahrradmitnahme kostenlos sein soll,
damit keine anderen Busverkehr-Nutzer benachteiligt werden."
Eine verbesserte Verknüpfung von Fahrrad- und Busverkehr zur Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs und zur Stärkung umweltfreundlicher Mobilitätsformen folgt dem Ansatz der
Verkehrsentwicklungsplanung in Aachen und ist daher begrüßenswert. Gegen den konkreten
Vorschlag der Fraktion Die Linke bestehen jedoch Bedenken:
Heutige Bestimmungen
Grundsätzlich wird die Fahrradmitnahme in Bussen im AVV-Raum entsprechend Abschnitt 9.5 der
"Beförderungsbedingungen Nahverkehr NRW" sowie in der Hausordnung der ASEAG und den
Tarifbestimmungen des AVV geregelt.
Im Busverkehr in Aachen können montags bis freitags ab 19 Uhr, samstags ab 15 Uhr sowie sonntags
und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis zu zwei Fahrräder pro Bus mitgenommen werden,
sofern ausreichend Platz vorhanden ist (Ausnahme: Kleinbusse und Taxen). Für die Beförderung
eines Fahrrads werden spezielle Fahrradtickets angeboten. Der Preis im AVV für das "Fahrrad-Ticket"
als Einzel-Ticket beträgt 2,10 € (gleichbleibend in 2019) bzw. für beliebig viele Fahrten/Tag 3,10 € (ab
2019 3,20 €). Fahrräder können nur befördert werden, wenn im Fahrzeug geeignete
Abstellmöglichkeiten bestehen und die Platzsituation dies zulässt. Fahrräder müssen im
Mehrzweckbereich, also in den für Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen vorgesehenen Bereichen
abgestellt werden. In den Gängen dürfen keine Fahrräder stehen. Wenn kein Platz vorhanden ist,
können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht zusteigen. Fahrgäste mit Kinderwagen sowie
behinderte Menschen haben jeder Zeit Vorrang vor Fahrrädern. Dem Busfahrer ist die Entscheidung
vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht.
Stellungnahmen
Der Vorschlag einer zu Nebenverkehrszeiten kostenlosen Mitnahme von Fahrrädern ist aus mehreren
Gründen sehr problematisch und wird sowohl vom AVV als auch von der ASEAG abgelehnt. Zunächst
ist festzustellen, dass die Fahrradmitnahme in Bussen in Aachen nur zu Neben- und
Schwachverkehrszeiten überhaupt möglich ist. Diese zeitliche Beschränkung der Fahrradmitnahme
wurde aufgrund der hohen Auslastung zu den Hauptverkehrszeiten eingeführt. Die Mehrzweckräume
im Bus müssen den im Vergleich zu den Rad Fahrenden deutlich bewegungseingeschränkteren
Fahrgästen zur Verfügung stehen. Ohne zeitliche Einschränkungen der Fahrradmitnahme ist eine
Steigerung der Konflikte zwischen den Kundengruppen zu erwarten.
Vorlage FB 61/1091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2018
Seite: 2/3
Sowohl der AVV als auch der ASEAG weisen in ihren Stellungnahmen außerdem darauf hin, dass die
Fahrradmitnahme im AVV im Vergleich zu den Nachbarverbünden preislich deutlich günstiger sei. Der
Tarif integriert SPNV- und Busnutzung. Eine separate Bus-Tarifierung "Null-Euro-Ticket" für den
Busverkehr in Aachen widerspricht den Kriterien der Tarifvereinfachung. Innerhalb des AVV wird die
aktuelle Tarifierung vor allem von den SPNV-Unternehmen als zu niedrig angesehen; sie fordern eine
angemessene Vergütung für die Fahrradbeförderung.
In Aachen werden große Anstrengungen unternommen, die Verknüpfung zwischen Bus und Bahn zu
verbessern. An zentralen Ein- und Ausstiegshaltestellen in den Bezirken existieren 12 überdachte
Bike+Ride-Anlagen. Mittlerweile sind rund 30 Velocity-Verleihstationen in Betrieb. Über die digitale
Plattform "Moblity Broker" haben ÖPNV-Abokunden die Möglichkeit, einen Tarif inklusive
Fahrradnutzung von Velocity zu buchen und direkt mit ihrer ÖPNV-Chipkarte zu bedienen. So kann
eine Reisekette Bus-Fahrrad erreicht werden, ohne dass ein eigenes Fahrrad transportiert werden
muss. Ferner plant die Stadt Aachen die Errichtung von Mobilstationen, an denen die Verkehrsmittel
des Umweltverbundes sowie Carsharing gebündelt werden, vordergründig an Bushaltestellen und
Bahnhöfen (vgl. Vorlage "Mobilstationen: Sachstandsbericht", Mobilitätsausschuss am 13.11.2018).
Aus den oben genannten Gründen wird die Einführung einer kostenlosen Mitnahme von Fahrrädern in
Bussen in Aachen nicht empfohlen. Der Antrag gilt als behandelt.
Anlage/n:
Anlage 1: Ratsantrag vom 29.06.2018
Vorlage FB 61/1091/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2018
Seite: 3/3
Anlage 1