Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
322011.pdf
Größe
163 kB
Erstellt
13.11.18, 12:00
Aktualisiert
10.01.19, 12:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
B 03/0129/WP17
öffentlich
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
13.11.2018
Am Burgberg von Friedenstraße bis Fußweg Eichenstraße
Abrechnung der Erschließungsanlage gemäß §§ 127ff.
Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der Erhebung von
Erschließungsbeiträgen
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
13.12.2018
Mobilitätsausschuss
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Am Burgberg“ von
Friedenstraße bis Fußweg Eichenstraße zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach
§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Aachen über die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS).
Vorlage B 03/0129/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2018
Seite: 1/3
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2018
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2019 ff.
2018
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2019 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
1.600.000
1.600.000
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen
PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge
Maßnahmebezogene Einnahmen
5.472,78 € Beiträge gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage B 03/0129/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2018
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Für die Erschließungsanlage “Am Burgberg“ von Friedenstraße bis Fußweg Eichenstraße wurden im
Jahr 1997 Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 BauGB erhoben. Gleichzeitig wurde die Ablösung
der Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 EBS angeboten. Fast alle
Beitragspflichtigen haben das Angebot der Ablösung angenommen und Ablösungsverträge
geschlossen, so dass nunmehr nur noch diejenigen Beitragspflichtigen zur Zahlung des endgültigen
Erschließungsbeitrages herangezogen werden, die seinerzeit lediglich den Vorausleitungsbetrag
gezahlt haben.
Die Erschließungsanlage “Am Burgberg“ von Friedenstraße bis Fußweg Eichenstraße wurde 2014
endgültig ausgebaut. Sie gilt in ihrer erstmaligen Einrichtung seit dem 15.09.2014 (Abnahmedatum)
als endgültig hergestellt. Damit ist die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 BauGB zu den
Ausbaukosten
entstanden.
Der
beitragsfähige
Erschließungsaufwand
ist
mit
den
noch
beitragspflichtigen Eigentümern unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Vorausleistungen
abzurechnen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu
verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der
Abrechnung ist.
Anlage/n:
Beitragssatzermittlung
Vorlage B 03/0129/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2018
Seite: 3/3
A b r e c h n u n g n a c h d e m B a u G B ( §§ 127 ff )
Erschließungsanlage: "Am Burgberg" zwischen Friedenstraße und Fußweg Eichenstraße
I. Aufwendungen
(Gesamtaufwand)
Berechung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes
1. Grunderwerb
822,12 €
2. Fahrbahn
281.331,78 €
3. Entwässerung
53.728,86 €
4. Beleuchtung
27.915,08 €
5. Gehweg
71.810,38 €
6. Endausbau
60.491,06 €
beitragsfähiger Aufwand
496.099,28 €
abzügl. 10 % Gemeindeanteil
./.49.609,94 €
gekürzter beitragsfähiger Aufwand
446.489,34 €
VII. Verteilung:
Grundstück- und Geschoßfläche des Abrechnungsgebietes
Ermittlung siehe Vermerk vom 20.11.2018
32.141 m²
-2-
-2-
III. Beitragssatz
Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf Grundstücks- und Geschoßfläche
gekürzter beitragsfähiger Aufwand
=
Grundstücks- und Geschoßfläche
446.489,34 €
32.141 m²
gerundeter Beitragssatz = 13,88 €/m²