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Sitzungsvorlage (Antrag 18/2018 (UWG JÜL) - Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
23.11.18, 12:33
Aktualisiert
05.12.18, 15:45
Sitzungsvorlage (Antrag 18/2018 (UWG JÜL) - Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen) Sitzungsvorlage (Antrag 18/2018 (UWG JÜL) - Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Jo Jülich, 08.11.2018 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 336/2018 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 05.12.2018 TOP Ergebnisse Antrag 18/2018 (UWG JÜL) - Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen Anlg.: - 7 II Sc 30 Me 30 SD.Net Jo Beschlussentwurf: entfällt Begründung: Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Stellungnahme der Verwaltung: Nach § 48 Abs. 1 S. 1 GO NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich setzt der Bürgermeister die Tagesordnung fest. Er muss dabei Vorschläge aufnehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden. Es müssen dabei auch solche Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, für die keine Befassungs- oder Verbandskompetenz besteht. Während die Verbandskompetenz nach der Aufgaben- und Entscheidungskompetenz für die Erledigung einer öffentlichen Angelegenheit fragt, knüpft die Befassungskompetenz an dem spezifischen Ortsbezug der öffentlichen Angelegenheit an. Es dürfte demnach unstrittig sein, dass eine Verbandskompetenz der Stadt Jülich für die Frage der Änderung eines Gesetzes im formellen Sinne, hier des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG), nicht gegeben ist. Gleichwohl dürfen sich Kommunen auch mit Angelegenheiten befassen, wenn ein konkreter örtlicher Bezug gegeben ist. Die Angelegenheit muss also in spezifischer Weise ortsbezogen sein. An dieses Erfordernis ist ein strenger Maßstab anzulegen. Hierbei ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes auch auf den Wortlaut der Resolution abzustellen (BVerwG 7 C 37.89 vom 14.12.1990)1. Die Formulierung des Beschlusses lässt aber eben nicht erkennen, weshalb die Stadt Jülich in besonderer Weise von der etwaigen Abschaffung von Straßenbaubeiträgen betroffen sein soll/wird. Vor dem Hintergrund wird der Bürgermeister in der Sitzung den Antrag stellen, dass der Tagesordnungspunkt mangels Befassungskompetenz wieder von der Tagesordnung zu nehmen ist (§ 11 Abs. 1 lit. c der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich). Lehnt die Mehrheit der Ratsmitglieder den Antrag zur Geschäftsordnung ab, so wird der Bürgermeister diesen Beschluss beanstanden (§. 54 Abs. 2 GO NRW). Es bleibt den Ratsmitgliedern jedoch unbenommen, eine entsprechende Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen außerhalb der Ratssitzung als Privatpersonen oder als Partei zu verabschieden. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, zunächst das Ergebnis der Volksinitiative des Bundes der Steuerzahler zum selben Thema abzuwarten, die am 31.10.2018 angelaufen ist. Das Ende der Initiative ist für Oktober 2019 geplant. Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Städte- und Gemeindebundes verwiesen, die als Anlage beigefügt sind. Zudem sind der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion, der Antrag der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen zur bürgerfreundlicheren Gestaltung von Straßenausbaubeiträgen sowie der Vorbericht und die Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes zum selben Thema als weitere Anlagen beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja 1 X nein nein BVerwGE 87, 228 Sitzungsvorlage 336/2018 Seite 2