Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
05.12.2018
Erstellt
23.11.18, 12:33
Aktualisiert
05.12.18, 15:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Jo
Jülich, 08.11.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 336/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
05.12.2018
TOP
Ergebnisse
Antrag 18/2018 (UWG JÜL) - Antrag auf eine Resolution zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen
Anlg.: - 7 II
Sc
30
Me
30
SD.Net
Jo
Beschlussentwurf:
entfällt
Begründung:
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 48 Abs. 1 S. 1 GO NRW i.V.m. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich
setzt der Bürgermeister die Tagesordnung fest. Er muss dabei Vorschläge aufnehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von einem Fünftel der Ratsmitglieder
oder einer Fraktion vorgelegt werden. Es müssen dabei auch solche Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden, für die keine Befassungs- oder Verbandskompetenz besteht.
Während die Verbandskompetenz nach der Aufgaben- und Entscheidungskompetenz für die Erledigung einer öffentlichen Angelegenheit fragt, knüpft die Befassungskompetenz an dem spezifischen
Ortsbezug der öffentlichen Angelegenheit an.
Es dürfte demnach unstrittig sein, dass eine Verbandskompetenz der Stadt Jülich für die Frage der
Änderung eines Gesetzes im formellen Sinne, hier des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG), nicht gegeben ist.
Gleichwohl dürfen sich Kommunen auch mit Angelegenheiten befassen, wenn ein konkreter örtlicher Bezug gegeben ist. Die Angelegenheit muss also in spezifischer Weise ortsbezogen sein.
An dieses Erfordernis ist ein strenger Maßstab anzulegen. Hierbei ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes auch auf den Wortlaut der Resolution abzustellen (BVerwG 7 C 37.89 vom
14.12.1990)1. Die Formulierung des Beschlusses lässt aber eben nicht erkennen, weshalb die Stadt
Jülich in besonderer Weise von der etwaigen Abschaffung von Straßenbaubeiträgen betroffen sein
soll/wird.
Vor dem Hintergrund wird der Bürgermeister in der Sitzung den Antrag stellen, dass der Tagesordnungspunkt mangels Befassungskompetenz wieder von der Tagesordnung zu nehmen ist (§ 11 Abs.
1 lit. c der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich). Lehnt die Mehrheit der Ratsmitglieder den
Antrag zur Geschäftsordnung ab, so wird der Bürgermeister diesen Beschluss beanstanden (§. 54
Abs. 2 GO NRW).
Es bleibt den Ratsmitgliedern jedoch unbenommen, eine entsprechende Resolution zur Abschaffung
von Straßenbaubeiträgen außerhalb der Ratssitzung als Privatpersonen oder als Partei zu verabschieden. Die Verwaltung empfiehlt jedoch, zunächst das Ergebnis der Volksinitiative des Bundes
der Steuerzahler zum selben Thema abzuwarten, die am 31.10.2018 angelaufen ist. Das Ende der
Initiative ist für Oktober 2019 geplant.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Städte- und Gemeindebundes verwiesen, die als Anlage
beigefügt sind. Zudem sind der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion, der Antrag der CDU- und
FDP-Landtagsfraktionen zur bürgerfreundlicheren Gestaltung von Straßenausbaubeiträgen sowie
der Vorbericht und die Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes zum selben Thema als
weitere Anlagen beigefügt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
1
X
nein
nein
BVerwGE 87, 228
Sitzungsvorlage 336/2018
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