Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
246 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
23.11.18, 09:18
Aktualisiert
23.11.18, 09:18
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II -
Vorlage 1089 /X.L.
Datum: 23.11.2018
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung der Gemeinde Nettersheim für das Jahr 2019 mit
den dazugehörigen Anlagen gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Investitionsliste 2019 und Entwurf HPL 2019
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen (Haushaltsplan
2019 nebst Vorbericht, Stellenplan, Übersicht über den voraussichtlichen Stand
der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals und Bilanz des Vorvorjahres) auf der
Grundlage des eingebrachten Entwurfs.
Begründung:
Gemäß §§ 78 ff. Gemeindeordnung NRW (GO) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 78 Abs. 2 GO enthält die
Haushaltssatzung die Festsetzung des Haushaltsplans, die Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage und die Verringerung der allgemeinen Rücklage, den Höchstbetrag der Kredite der Liquiditätssicherung, die Steuersätze (soweit nicht in einer
separaten Hebesatzsatzung geregelt) sowie die Festsetzung des Jahres, in dem
der Haushaltsausgleich wieder hergestellt wird (soweit zutreffend).
Der Haushaltsplan besteht gemäß § 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen, dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss.
Dem Haushaltsplan sind beizufügen
1.
der Vorbericht,
2.
der Stellenplan,
3
die Bilanz des Vorvorjahres,
4.
eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen,
5
eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen,
6.
eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu
Beginn des Haushaltsjahres,
7.
eine Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals, wenn eine Festsetzung nach § 78 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung erfolgt,
8.
die Wirtschaftspläne und neuesten Jahresabschlüsse der Sondervermögen,
für die Sonderrechnungen geführt werden, (liegt bereits durch separate
Vorlagen vor)
9.
eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen mit den neuesten Jahresabschlüssen der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist, (trifft auf
die Gemeinde nicht zu)
10.
in den kreisfreien Städten die Übersichten mit bezirksbezogenen Haushaltsangaben (trifft auf die Gemeinde nicht zu)
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist vom Rat in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Als Anlage zu dieser Vorlage sind beigefügt:
Entwurf der Haushaltssatzung 2019
Vorbericht zum Haushaltsplan 2019
Gesamtergebnisplan mit Kontendruck 2019
Gesamtfinanzplan mit Kontendruck 2019
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf Kostenstellenebene
Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen
3
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres
Stellenplan 2019
Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals der Gemeinde
Bilanz zum 31.12.2017
Da die Wirtschaftspläne für die drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme
Nettersheim und Gemeindewasserwerk parallel zur Beratung in der aktuellen Sitzungsperiode allen Ratsvertretern zugeleitet wurden, ist auf eine erneute Beifügung an diese Haushaltssatzung verzichtet worden.
Zur weiteren Erläuterung des Haushalts 2019 wird auf den Vorbericht verwiesen.
Zudem ist eine Übersicht über die geplanten Investitionsmaßnahmen über den
Finanzplanungszeitraum dieser Vorlage beigefügt.
Zum Stellenplan 2019 ergehen zusätzlich zum Vorbericht folgende Erläuterungen:
Der Stellenplan hat gem. § 8 GemHVO die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten
Bediensteten auszuweisen.
Ferner ist für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für
das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben.
Wesentliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres sowie geplante zukünftige Veränderungen sind zu erläutern.
Der Stellenplan 2019 ist weitestgehend an die aktuellen Beschäftigungsdaten in
den entsprechenden Besoldungs- und Entgeltgruppen (Ist) und den voraussichtlich tatsächlich benötigten Stellen angepasst, wobei besoldungsrechtlichen wie
tarifrechtlichen Veränderungen Rechnung getragen wurde.
Erhebliche Auswirkung auf die ausgewiesene Stellenmehrung im Stellenplan 2019
hat die erforderlich gewordene Personalverstärkung im Kindergartenbereich
durch eine verstärkte und weiterhin zunehmende Betreuungsnachfrage (alleine
4,1 Stellen). Dies geht einher mit den Neueinrichtungen von Kindergartengruppen in Zingsheim bereits seit dem laufenden Kindergartenjahr 2018/2019 und in
Nettersheim ab 01.08.2019.
Darüber hinaus entsteht durch den sich nicht nur im Arbeiterbereich sondern inzwischen auch im kommunalen Verwaltungsbereich zeigenden Fachkräftemangel
ein Konkurrenzwettbewerb, der im Hinblick auf eine zukunftsorientierte Personalpolitik zum Handeln veranlasst. Wenngleich von den im Stellenplan 2018 mit einem „kw-Vermerk“ ausgewiesenen Stellen (7,3) durch Auslaufen von Fördermaßnahmen 3,8 Stellen mit Beginn des Haushaltsjahres 2019 entfallen, so bedarf es unter Berücksichtigung der sich abzeichnenden altersstrukturellen Veränderungen (10 Personalfälle im verwaltenden Bereich) in den kommenden drei
Jahren einer zukunftsorientierten Personalplanung.
Zu berücksichtigen sind darüber hinaus auch aktuell gegebene Personalausfälle
durch Inanspruchnahme von Elternzeit bzw. auch langanhaltende Erkrankungsfälle.
4
Nach wie vor sind 3,5 Stellen mit einem „kw-Vermerk = künftig wegfallend“
versehen. Hierbei handelt es sich um Stellen, die im Rahmen laufender Förderprojekte zwischen 60 – 90 % gefördert werden.
Im Bereich der Beamten weist der Stellenplan 7,4 Stellen aus. Hierbei berücksichtigt ist, dass zum 01.09.2019 ein sich derzeit noch in der Ausbildung befindender Bediensteter übernommen werden soll.
Im Bereich der Tariflich Beschäftigten (Verwaltungsmitarbeiter, Erzieherinnen, Bauhofmitarbeiter, Forstwirte, Reinigungs- und Servicepersonal) ergibt sich
im Rahmen des stetig steigenden Betreuungsbedarfs im Kindergartenbereich und
unter Berücksichtigung der Umsetzung noch laufender Förderprojekte eine Stellenerhöhung auf 93,6 Stellen, wobei projektbezogene Arbeitsverhältnisse befristet abgeschlossen werden. Hierin eingeschlossen ist auch eine 0,6 Stelle für die
offene Jugend- und Kinderarbeit bei der Gemeinde Nettersheim, die zu 100 %
gefördert wird.
Im Bereich der Ausbildungskräfte sind erneut insgesamt 7,0 Stellen ausgewiesen.
Für den Verwaltungsbereich sind zwei Ausbildungsstellen im Beamtenbereich für
den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst vorgesehen. Darüber hinaus
eine Ausbildungsstelle für das Berufsziel Verwaltungsfachangestellter.
Im Bereich Kindergarten zeigt sich ein verstärkter Fachkräftebedarf für die kommenden Jahre, dies u.a. auch unter Berücksichtigung des wachsenden Betreuungsbedarfs aufgrund von Zuzügen und Familiengründung in der Gemeinde,
so dass für diesen Bereich vier Ausbildungsstellen vorgesehen sind.
Darüber hinaus wird weiterhin Personal im Rahmen der Aktivitäten im Zusammenhang mit Freiwilliges ökologisches Jahr, Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst eingesetzt (zur Zeit neun junge Kräfte).
gez. Pracht
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Bürgermeister