Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
196 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
23.11.18, 09:02
Aktualisiert
23.11.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II – Cr/Siever
Vorlage 1075 /X.L.
Datum: 23.11.2018
An den
Betriebsausschuss
Sitzungstag:
27.11.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2019
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Gebührenbedarfsberechnung EB Bine 2019
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2019 in der beigefügten Fassung.
Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen.
Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt:
Anschlussleistung
Von 0 kW bis 30 kW
Von 31 kW bis 70 kW
Von 71 kW bis 300 kW
Über 300 kW
Grundgebühr pro kW
51,00 €
41,00 €
31,00 €
27,00 €
Begründung:
Auf der Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Biowärme
Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet.
Gemäß der vorgenommenen Kostenverteilung auf die jeweilige Gebührenart für
das Wirtschaftsjahr 2019 ergibt sich eine Unterdeckung bei der Verbrauchsgebühr (derzeitige Gebühr 65,00 € je Mw/h), die jedoch durch eine Überdeckung
bei der Grundgebühr und der Bereitstellungsgebühr ausgeglichen werden kann.
Somit können die Gebühren im Wirtschaftsjahr 2019 in ihrer jetzigen Höhe unverändert belassen werden.
Nach derzeitigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass auch in den kommenden Jahren eine Gebührenkonstanz gegeben ist. Die weiteren Entwicklungen
bleiben jedoch abzuwarten.
gez. Pracht
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Bürgermeister