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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2019)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
196 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
23.11.18, 09:02
Aktualisiert
23.11.18, 09:02
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2019) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2019)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II – Cr/Siever Vorlage 1075 /X.L. Datum: 23.11.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 27.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2019 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Gebührenbedarfsberechnung EB Bine 2019 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme für das Wirtschaftsjahr 2019 in der beigefügten Fassung. Er beschließt somit, die Verbrauchsgebühr bei 65,00 € pro MW/h und die Bereitstellungsgebühr bei 166,60 € zu belassen. Auch die Grundgebühr wird unverändert gelassen und damit wie folgt festgesetzt: Anschlussleistung Von 0 kW bis 30 kW Von 31 kW bis 70 kW Von 71 kW bis 300 kW Über 300 kW Grundgebühr pro kW 51,00 € 41,00 € 31,00 € 27,00 € Begründung: Auf der Basis des Entwurfs des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2019 wurde die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung erarbeitet. Gemäß der vorgenommenen Kostenverteilung auf die jeweilige Gebührenart für das Wirtschaftsjahr 2019 ergibt sich eine Unterdeckung bei der Verbrauchsgebühr (derzeitige Gebühr 65,00 € je Mw/h), die jedoch durch eine Überdeckung bei der Grundgebühr und der Bereitstellungsgebühr ausgeglichen werden kann. Somit können die Gebühren im Wirtschaftsjahr 2019 in ihrer jetzigen Höhe unverändert belassen werden. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass auch in den kommenden Jahren eine Gebührenkonstanz gegeben ist. Die weiteren Entwicklungen bleiben jedoch abzuwarten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister