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Beschlussvorlage (Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
275 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
23.11.18, 09:02
Aktualisiert
23.11.18, 09:02
Beschlussvorlage (Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme) Beschlussvorlage (Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme) Beschlussvorlage (Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme) Beschlussvorlage (Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme) Beschlussvorlage (Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme) Beschlussvorlage (Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 1088 /X.L. Datum: 23.11.2018 An den Betriebsausschuss Sitzungstag: 27.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung Eigenbetrieb Biowärme Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Wirtschaftsplan 2019 Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Entwicklung des Eigenbetriebes Biowärme zustimmend zur Kenntnis und beschließt: 1. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind - für die in der Begründung zur Vorlage beschriebenen Maßnahmen - im Wirtschaftsplan 2019 entsprechende Mittelveranschlagungen vorzunehmen. 2. Die technischen Anlagenteile in der Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim sind zum 01.01.2019 in das Eigentum des Eigenbetriebs zu übernehmen. 3. Die notwendigen Maßnahmengewerke zur Herstellung des Nahwärmeverbundes Klosterstraße/Rosenthalstraße in Nettersheim sind beschränkt auszuschreiben und an die Billigstbietenden zu vergeben. 4. Der Hackschnitzelkessel (WVT) und die Gaskessel in der Nahwärmezentrale Schulzentrum Nettersheim sind im Rahmen der laufenden Städtebaufördermaßnahme zu erneuern. 5. Die Herstellung von Hausanschlüssen ist auf der Grundlage der durchgeführten Vergabeverfahren an die Billigstbietenden zu beauftragen. 6. Notwendige weitere Planungsleistungen sind auf der Grundlage der HOAI an ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Begründung: Zur Entwicklung des Eigenbetriebes Biowärme sowie zu den geplanten Maßnahmen im Jahre 2019 ist folgendes auszuführen: 1. Nahwärmezentrale Kloster Nettersheim Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 593): Der Rat beschließt, im Zusammenhang mit der energetischen Versorgung des Klosters Nettersheim, dass die Gemeinde den baulichen Zustand der notwendigen Räumlichkeiten zur Energieversorgung sicherstellt und der Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim die technische Sicherstellung gewährleistet. Weiterhin beschließt der Rat, vorhandene noch nutzbare technische Anlageteile im Rahmen eines Weiterleitungsvertrages kostenlos an den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zu übertragen. In diesem Zusammenhang und zur näheren Erläuterung wird zudem auf Vorlage 464 verwiesen. Die Nahwärmezentrale wird bis Ende dieses Jahres komplett fertiggestellt sein. Zu den technischen Anlagenteilen gehören zwei neue Pelletkessel mit einer Leistung von 200 kW. Des Weiteren wurde der im Bestand übernommene, neuwertige Gaskessel (240 kW) weiterverwendet und als Spitzenlastkessel eingebunden. 3 Ein weiterer technischer Anlagenteil ist der Pelletbunker, der unmittelbar an die Klosterstraße angrenzt. Aufgrund der gegebenen Vorplatzfläche ist eine sehr gute Anfahrtsmöglichkeit und Erreichbarkeit gegeben. Zu den technischen Anlagenteilen gehören zudem die Schornsteinanlagen, Rohrleitungen, Armaturen, Mess- und Regeltechnik, Luftkanäle, Umwälzpumpen, Regelventile etc. Über die Nahwärmezentrale kann das Kloster (rund 370 KW) mit Wärme versorgt werden. Zudem stehen ausreichende Kapazitäten (rund 400 KW) für den geplanten Nahwärmeverbund Klosterstraße/Rosenthalstraße zur Verfügung (siehe Punkt 2). Da die Anlage bis Ende des Jahres fertiggestellt sein wird und auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 13.12.2016, sind die technischen Anlagenteile zum 01.01.2019 in das Eigentum des Eigenbetriebes zu übernehmen. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Wirtschaftsplan 2019 Mittel in Höhe von 240.000,00 Euro zu veranschlagen. Der bauliche Bestand (rund 115 qm) verbleibt im Besitz der Gemeinde Nettersheim. Für die Nutzung der Räumlichkeiten hat der Eigenbetrieb zukünftig eine jährliche Pacht in Höhe von 2.000,00 Euro zu entrichten. 2. Nahwärmeverbund Klosterstraße/Rosenthalstraße in Nettersheim Zum Nahwärmeverbund Rosenthalstraße hat der Gemeinderat in den vorangegangenen Sitzungsphasen weitreichende Beschlüsse gefasst. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlagen 792, 262, 464 und 593 verwiesen. Zum Nahwärmeverbund Rosenthalstraße liegen in der Zwischenzeit eine konkrete Entwurfsplanung und eine konkrete Leistungsbeschreibung vor. Insbesondere aufgrund der geplanten baulichen Entwicklung in dem Bereich Klosterstraße/Rosenthalstraße wird es erforderlich sein, den Nahwärmeverbund nun im kommenden Jahr zu realisieren. Aus diesem Grund sind die Maßnahmengewerke beschränkt auszuschreiben und an die Billigstbietenden zu vergeben. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Wirtschaftsplan 150.000,00 Euro zu veranschlagen. Bezüglich der Nahwärmezentrale dieses Nahwärmeverbundes wird auf Punkt 1 verwiesen. 3. Erneuerung Hackschnitzelkessel und Gaskessel in der Nahwärmezentrale Schulzentrum Nettersheim Der Gemeinderat hat in seiner Sondersitzung am 30.01.2018 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage 876): 4 Der Gemeinderat empfiehlt dem Betriebsausschuss, wie folgt zu beschließen: Es wird beschlossen, die weiteren notwendigen Planungsleistungen zur Realisierung der im Wirtschaftsplan 2018 aufgeführten investiven Maßnahmen in den Bereichen Schulzentrum/Turn- und Schwimmhalle/Jugendgästehaus in Nettersheim (Erneuerung Hackschnitzelkessel und Gaskessel Nahwärmezentrale Schulzentrum sowie Spitzenlastkessel im Bereich Jugendgästehaus) auf der Grundlage der HOAI an ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Einen entsprechenden Bestätigungsbeschluss hat der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 13.03.2018 gefasst (siehe Vorlage 876 Z.1). Der Hackschnitzelkessel (WVT) hat mittlerweile ein Alter von über 15 Jahren erreicht. Aufgrund dessen und aufgrund der mittlerweile geleisteten Vollbenutzungsstunden ist ein Austausch erforderlich. Gleiches gilt für die beiden Gaskessel in der Nahwärmezentrale, die mittlerweile ein Alter von rund 30 Jahren aufweisen. Die Investition kann im Rahmen der Förderkulisse „Städtebau“ abgewickelt werden. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Wirtschaftsplan 2019 Mittel in Höhe von 250.000,00 Euro zu veranschlagen. Flankierend hierzu wird aber auch weiterhin die Kombination mit einem Blockheizkraftwerk untersucht (siehe hierzu auch Punkt 4). 4. Spitzenlastkessel im Bereich Schwimmhalle Nettersheim Jugendgästehaus/Turn- und Bezüglich der vorliegenden Beschlussfassung wird zunächst auf Punkt 3 verwiesen. Insbesondere aufgrund der neuen Netzsituation in den Erschließungsgebieten „Auf Graben“ und „Brotkiste“ (siehe Punkt 5) sowie zur Steigerung der Versorgungssicherheit unterhalb Höhenweg ist ein Spitzenlastkessel im Bereich Jugendgästehaus/Turn- und Schwimmhalle Nettersheim zu untersuchen. Auf der Grundlage der gefassten Beschlüsse wurde in der Zwischenzeit ein entsprechender Planungsauftrag vergeben. Die Untersuchungen dauern aber noch an. Näher untersucht wird hierbei auch das Thema „Blockheizkraftwerk“. Blockheizkraftwerke können besonders wirtschaftlich in der Grundlast und bei einer kontinuierlichen Wärmeabnahme betrieben werden. Der gleichzeitig erzeugte Strom steht für den Eigenbedarf zur Verfügung, kann aber auch in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Es besteht die Möglichkeit, Blockheizkraftwerke über Biogas zu betreiben, so dass in der Kombination mit der energetischen Verwertung von Holz eine 100%ige Energieerzeugung über regenerative Energieträger erreicht werden könnte. Im Sinne des Klimaschutzes und des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes kann daher diese Variante von besonderem Interesse sein. Die Realisierung der Maßnahme soll im Rahmen der gegebenen Förderkulissen erfolgen. Infrage kommen hier Städtebau (Investitionspakt Soziale Integration) 5 oder „Moderne Sportstätte 2022“, wobei die Fördersätze bei 90% bzw. 100% liegen. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Wirtschaftsplan 2019 Mittel in Höhe von 100.000,00 Euro zu veranschlagen. 5. Herstellung von Hausanschlüssen Schwerpunktmäßig ist in diesem Zusammenhang zunächst auf die Erschließungsgebiete „Auf Graben“ und „Brotkiste“ einzugehen. Der Gemeinderat hat in seiner Sondersitzung am 30.01.2018 folgenden Beschluss gefasst (siehe Vorlage 872): Der Gemeinderat empfiehlt dem Betriebsausschuss, wie folgt zu beschließen: Es wird beschlossen, im Baugebiet G 14 – Teilbereiche „Auf Graben“ und „Brotkiste“ ein Nahwärmeversorgungsnetz zu realisieren, welches über den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim zu betreiben ist. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Verträge abzuschließen und die erforderlichen Erdarbeiten im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen zu beauftragen. Zudem beschließt der Gemeinderat die erforderliche Änderung des Wirtschaftsplanes sowie die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) in der kommenden Sitzungsphase zur Beschlussfassung vorzulegen. Einen entsprechenden Bestätigungsbeschluss hat der Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 13.03.2018 gefasst (siehe Vorlage 872 Z.1). Die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 sowie die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.03.2018 beschlossen. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage 892 und 751 verwiesen. Auf der Grundlage der gefassten Beschlüsse war es möglich, die Nahwärmenetze in den Erschießungsgebieten „Auf Graben“ und „Brotkiste“ bis einschließlich der vorverlegten Hausanschlüsse fertigzustellen. Die mängelfreie Abnahme ist im Oktober dieses Jahres erfolgt. In der Zwischenzeit hat zudem die Bautätigkeit in den Erschließungsbieten eingesetzt. Aus diesem Grund wurde die Herstellung der Hausanschlüsse (Hauptleitung bis Technikraum im Gebäude) einschließlich Erdarbeiten und Übergabestation unter der Beteiligung von geeigneten Firmen beschränkt ausgeschrieben. Eingegangen ist leider aber nur ein überteuertes Angebot. Aus diesem Grund werden derzeit noch weitere Verhandlungen und Preisanfragen durchgeführt. Ziel ist es, die Hausanschlüsse möglichst kostengünstig herstellen zu können, da die Anschlussnehmer laut § 5 der Gebührensatzung diese Kosten (ohne Übergabestation) übernehmen müssen. 6 Sobald im Rahmen der laufenden Verhandlungen und Vergabeverfahren konkrete Konditionen vorliegen, ist vorgesehen, die Billigstbietenden entsprechend zu beauftragen. Auf der Grundlage der dann abschließend vorliegenden Konditionen sollen die Firmen auch in anderen Versorgungsgebieten (Bestand G 14, Klosterstraße/Rosenthalstraße) eingesetzt werden. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Wirtschaftsplan 2019 Mittel in Höhe von 125.000,00 Euro zu veranschlagen. 6. Optimierung der Nahwärmezentralen/Nahwärmnetze Aufgrund der zuvor beschriebenen Entwicklungen und zur Optimierung der Betriebsabläufe sind in den Nahwärmezentralen in Nettersheim, Marmagen und Zingsheim Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen. Gleiches gilt für die bestehenden Nahwärmenetze, sofern hier ein entsprechender Bedarf auftritt. Zur Steigerung der Versorgungsicherheit ist zudem vorgesehen, für das Nahwärmenetz in Nettersheim (ausgehend von der Zentrale Schulzentrum) eine Notversorgungsmöglichkeit zu untersuchen und im Bereich des Trassenverlaufs in Richtung Neubaugebiete an geeigneter Stelle zu realisieren. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Wirtschaftsplan 2019 Mittel in Höhe von 15.000,00 Euro zu veranschlagen. 7. Wärmezähler Laut Eichgesetz müssen die Wärmezähler nach 5 Jahren ausgetauscht werden. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Wirtschaftsplan 2019 Mittel in Höhe von 15.000,00 Euro zu veranschlagen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister