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Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 361 "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
157 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
23.11.18, 13:17
Aktualisiert
23.11.18, 13:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 361 "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 361 "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 608.18 Datum: 23.11.2018 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 04.12.2018 Stadtrat 18.12.2018 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan TÜ 361 "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2018 Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite: Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Dieken gez. Mackeprang gez. Denny gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 361 „Friedhofsweg“, Stadtteil Brüggen. 2. Den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 361 „Friedhofsweg“ liegt am südwestlichen Ortsrand des Stadtteiles Brüggen, nordwestlich der Straße „Am Ginsterberg“. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: - im Nordwesten durch den bestehenden Friedhof im Südosten durch die bestehende Bebauung am Friedhofsweg, der Gärten der Bebauung „Am Ginsterberg“ und der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Die Lage des Plangebietes ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die nicht mehr wirtschaftlich zu bestellenden landwirtschaftlichen Flächen und die nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche einer Wohnbebauung der Innenentwicklung zuzuführen. Hierdurch soll eine Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes des Stadtteiles Brüggen planungsrechtlich gesichert werden. Beschlussvorlage 608.18 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 608.18 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Anlass zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 361 „Friedhofsweg“ ist die im Zuge der Agrarstruktur nicht mehr wirtschaftlich zu bestellenden landwirtschaftlichen Flächen und die nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche einer Wohnbebauung der Innenentwicklung zuzuführen. Hierzu sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. 2. Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 04.12.2018 Rat 18.12.2018 3. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Städtebauliches Konzept Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 608.18 Seite 4