Daten
Kommune
Kerpen
Größe
157 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
23.11.18, 13:17
Aktualisiert
23.11.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 608.18
Datum: 23.11.2018
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
04.12.2018
Stadtrat
18.12.2018
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan TÜ 361 "Friedhofsweg", Stadtteil Brüggen
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2018
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite:
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Dieken
gez. Mackeprang
gez. Denny
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 361 „Friedhofsweg“, Stadtteil Brüggen.
2.
Den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange gem. 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 361 „Friedhofsweg“ liegt am südwestlichen
Ortsrand des Stadtteiles Brüggen, nordwestlich der Straße „Am Ginsterberg“. Das Plangebiet wird
wie folgt begrenzt:
-
im Nordwesten durch den bestehenden Friedhof
im Südosten durch die bestehende Bebauung am Friedhofsweg, der Gärten der Bebauung
„Am Ginsterberg“ und der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen.
Die Lage des Plangebietes ist dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die nicht mehr wirtschaftlich zu
bestellenden landwirtschaftlichen Flächen und die nicht mehr benötigte
Friedhofserweiterungsfläche einer Wohnbebauung der Innenentwicklung zuzuführen.
Hierdurch soll eine Arrondierung des südwestlichen Ortsrandes des Stadtteiles Brüggen
planungsrechtlich gesichert werden.
Beschlussvorlage 608.18
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 608.18
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Anlass zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 361 „Friedhofsweg“ ist die im
Zuge der Agrarstruktur nicht mehr wirtschaftlich zu bestellenden landwirtschaftlichen
Flächen und die nicht mehr benötigte Friedhofserweiterungsfläche einer Wohnbebauung
der Innenentwicklung zuzuführen. Hierzu sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen werden.
2.
Verfahrensstand:
Aufstellungsbeschluss (geplant): PA 04.12.2018 Rat 18.12.2018
3.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Städtebauliches Konzept
Anlage 3: Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 608.18
Seite 4