Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
28.11.2018
Erstellt
23.11.18, 13:17
Aktualisiert
23.11.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Leung / Pütgens
TOP
Drs.-Nr.: 677.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
23.11.2018
Bemerkungen
28.11.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erweiterung Mühlenfeldschule/ Bau dritte Grundschule Sindorf;
hier: Antrag der CDU-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
gez. Leung
gez. Pütgens
gez. Comacchio
gez. Canzler
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Zum Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen vom 13.11.22018 wird wie folgt
Stellung genommen:
Mühlenfeldschule
Die im Schulausschuss vorgestellte Vorentwurfsplanung wurde zügig weiter fortgeführt.
Die Leistungsphase 3 nach HOAI ist abgeschlossen. Für das Baugenehmigungsverfahren
klärungsbedürftige planungsrechtliche Fragestellungen wurden mit der Stadtplanung 16.1 erörtert.
Zurzeit ist die geplante Baugrundfläche im Bebauungsplan „Sindorf 238 A Paul-Klee-Straße“ als
öffentliche Grünflache definiert und für die Bebaubarkeit des Grünstreifens ist diese Fläche im
Rahmen einer B-Planänderung als „Flächen oder Baugrundstücke für den Gemeinbedarf“
formalrechtlich auszuweisen.
Nach verwaltungsinterner Abstimmung soll hierfür ein beschleunigtes Bauleitplanverfahren gemäß
§ 13a BauGB durchgeführt werden, so dass die B-Planänderung voraussichtlich im Mai 2019 in
Kraft treten kann. Parallel zum Bauleitplanverfahren wird die Bearbeitung der Planung fortgesetzt
und im nächsten Schritt die Baugenehmigungsplanung erstellt. Das bereits mit der Planung und
Durchführung des Vorgängerbaus beauftragte Architekturbüro hat die Arbeit ab der LPH 4 bereits
wieder aufgenommen. Die Einreichung des Bauantrages ist für Mitte Februar 2019 anvisiert.
Gegenüber der ursprünglichen Terminplanung führen verschiedene Faktoren zu verlängerten
Ausführungszeiten. Neben dem notwendigen Bauleitplanverfahren zur Erlangung der
Baugenehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens ist auch die nun beabsichtigte Ausschreibung des
Projektes in Einzelgewerken zeitintensiver. Die derzeit angespannte Marktsituation im Bausektor
lässt dieses Verfahren jedoch zielführender erscheinen. Unter der weiteren Berücksichtigung von
Unwägbarkeitsfaktoren wie u.a. Wetterlage, Zuverlässigkeit der ausführenden Firmen und
Lieferzeiten von Baumaterialien ist bei der jetzt aktualisierten Terminplanung ein entsprechender
Zeitpuffer berücksichtigt. Nach derzeitigem Stand ist die Fertigstellung und Inbetriebnahme der
Erweiterung Mühlenfeldschule im Frühjahr/ Sommer 2021 als realistisch anzusehen. Im Zuge der
weiteren Planung erkennbare Optimierungsmöglichkeiten im Zeitplan werden selbstverständlich
genutzt, um die Fertigstellung so schnell wie möglich zu erreichen. Durch die Aufstellung von
2 mobilen Klassenräumen als Interimsmaßnahme seit April 2017 ist die Grundversorgung mit
Räumlichkeiten für die Schülerinnen und Schüler während der Umsetzung des Bauprojektes
gewährleistet.
Dritte Grundschule Sindorf
Die dritte Grundschule Sindorf wird aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem
Gesamtbetrag von 5.308.885 € gefördert. Über einen Zeitraum von vier Jahren können,
beginnend mit dem Jahr 2017, jährlich 1.327.221 € abgerufen werden. Die bestehende
Übertragungsmöglichkeit der ersten Tranche aus 2017 wurde genutzt und fristgerecht in diesem
Jahr angefordert. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Berichtsvorlage erfolgte allerdings noch
kein Zahlungseingang.
Spätestens bis zum 15.11.2020 ist die letzte Tranche der Förderung abzurufen. Eine weitere
Mittelübertragung auf Folgejahre ist ausgeschlossen. Über die Verwendung der jeweils
abgerufenen Mittel ist innerhalb von 48 Monaten ein Nachweis gegenüber der
Bewilligungsbehörde zu erbringen. Folglich ist der Verwendungsnachweis über die letzte
Fördertranche bis Ende 2024 zu legen. Die bestehenden Förderbedingungen stehen insoweit
nicht in Konflikt mit der anzunehmenden Bauzeit für das Schulbauprojekt.
Beschlussvorlage 677.18
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