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Beschlussvorlage (Erweiterung Mühlenfeldschule/ Bau dritte Grundschule Sindorf; hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
28.11.2018
Erstellt
23.11.18, 13:17
Aktualisiert
23.11.18, 13:17
Beschlussvorlage (Erweiterung Mühlenfeldschule/ Bau dritte Grundschule Sindorf;
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Erweiterung Mühlenfeldschule/ Bau dritte Grundschule Sindorf;
hier: Antrag der CDU-Fraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Leung / Pütgens TOP Drs.-Nr.: 677.18 Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 23.11.2018 Bemerkungen 28.11.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erweiterung Mühlenfeldschule/ Bau dritte Grundschule Sindorf; hier: Antrag der CDU-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt gez. Leung gez. Pütgens gez. Comacchio gez. Canzler Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Zum Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Kolpingstadt Kerpen vom 13.11.22018 wird wie folgt Stellung genommen: Mühlenfeldschule Die im Schulausschuss vorgestellte Vorentwurfsplanung wurde zügig weiter fortgeführt. Die Leistungsphase 3 nach HOAI ist abgeschlossen. Für das Baugenehmigungsverfahren klärungsbedürftige planungsrechtliche Fragestellungen wurden mit der Stadtplanung 16.1 erörtert. Zurzeit ist die geplante Baugrundfläche im Bebauungsplan „Sindorf 238 A Paul-Klee-Straße“ als öffentliche Grünflache definiert und für die Bebaubarkeit des Grünstreifens ist diese Fläche im Rahmen einer B-Planänderung als „Flächen oder Baugrundstücke für den Gemeinbedarf“ formalrechtlich auszuweisen. Nach verwaltungsinterner Abstimmung soll hierfür ein beschleunigtes Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden, so dass die B-Planänderung voraussichtlich im Mai 2019 in Kraft treten kann. Parallel zum Bauleitplanverfahren wird die Bearbeitung der Planung fortgesetzt und im nächsten Schritt die Baugenehmigungsplanung erstellt. Das bereits mit der Planung und Durchführung des Vorgängerbaus beauftragte Architekturbüro hat die Arbeit ab der LPH 4 bereits wieder aufgenommen. Die Einreichung des Bauantrages ist für Mitte Februar 2019 anvisiert. Gegenüber der ursprünglichen Terminplanung führen verschiedene Faktoren zu verlängerten Ausführungszeiten. Neben dem notwendigen Bauleitplanverfahren zur Erlangung der Baugenehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens ist auch die nun beabsichtigte Ausschreibung des Projektes in Einzelgewerken zeitintensiver. Die derzeit angespannte Marktsituation im Bausektor lässt dieses Verfahren jedoch zielführender erscheinen. Unter der weiteren Berücksichtigung von Unwägbarkeitsfaktoren wie u.a. Wetterlage, Zuverlässigkeit der ausführenden Firmen und Lieferzeiten von Baumaterialien ist bei der jetzt aktualisierten Terminplanung ein entsprechender Zeitpuffer berücksichtigt. Nach derzeitigem Stand ist die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Erweiterung Mühlenfeldschule im Frühjahr/ Sommer 2021 als realistisch anzusehen. Im Zuge der weiteren Planung erkennbare Optimierungsmöglichkeiten im Zeitplan werden selbstverständlich genutzt, um die Fertigstellung so schnell wie möglich zu erreichen. Durch die Aufstellung von 2 mobilen Klassenräumen als Interimsmaßnahme seit April 2017 ist die Grundversorgung mit Räumlichkeiten für die Schülerinnen und Schüler während der Umsetzung des Bauprojektes gewährleistet. Dritte Grundschule Sindorf Die dritte Grundschule Sindorf wird aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit einem Gesamtbetrag von 5.308.885 € gefördert. Über einen Zeitraum von vier Jahren können, beginnend mit dem Jahr 2017, jährlich 1.327.221 € abgerufen werden. Die bestehende Übertragungsmöglichkeit der ersten Tranche aus 2017 wurde genutzt und fristgerecht in diesem Jahr angefordert. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Berichtsvorlage erfolgte allerdings noch kein Zahlungseingang. Spätestens bis zum 15.11.2020 ist die letzte Tranche der Förderung abzurufen. Eine weitere Mittelübertragung auf Folgejahre ist ausgeschlossen. Über die Verwendung der jeweils abgerufenen Mittel ist innerhalb von 48 Monaten ein Nachweis gegenüber der Bewilligungsbehörde zu erbringen. Folglich ist der Verwendungsnachweis über die letzte Fördertranche bis Ende 2024 zu legen. Die bestehenden Förderbedingungen stehen insoweit nicht in Konflikt mit der anzunehmenden Bauzeit für das Schulbauprojekt. Beschlussvorlage 677.18 Seite 2