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Beschlusstext (Antrag bzgl. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
79 kB
Datum
09.10.2018
Erstellt
26.11.18, 15:04
Aktualisiert
26.11.18, 15:04
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Beschluss der Sitzung des Rates am 09.10.2018 24.1 Antrag bzgl. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt und seiner Ausschüsse 331/2018 1. Ergänzung Der Rat folgt der Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses und beschließt: 1. Zukünftig werden Mitteilungen der Verwaltung schriftlich als Mitteilungsvorlage erstellt und unter dem TOP „Mitteilungen der Verwaltung" dem Rat und seinen Ausschüssen vorgelegt. bzw. ins SDNet einzustellen. Bei sehr kurzfristigen Mitteilungen sind diese als Tischvorlage auszulegen und nachträglich ins SDNet einzupflegen. Mitteilungsvorlagen werden zur Kenntnis genommen. Eine Diskussion und Beschlussfassung erfolgt bei diesen Vorlagen nicht. 2. Die Tagesordnung ist so zu erstellen, dass nach Mitteilungsvorlagen (reine Kenntnisnahmen) und Beschlussvorlagen unterschieden wird. 3. Ergänzungsvorlagen sind immer komplett mit ihren Vorgängerversionen in die Tagesordnung aufzunehmen und im SDNet einzustellen. Umgedruckt werden die Vorgängerversionen nur einmal. 4. Die Abstimmungsergebnisse werden getrennt nach Fraktionen und als Gesamtergebnis protokolliert. Die Sitzungsleitungen stellen die Abstimmungsergebnisse entsprechend fest. 5. Das Datum einer Vorlage ist zwingend das Datum der Schlusszeichnung, und nicht das Datum der erstmaligen Anlegung. 6. Fristgerecht eingegangene Anträge sind in den Fällen, in denen die Verwaltung nicht rechtzeitig eine Stellungnahme zu diesen abgeben kann, auch ohne Stellungnahme der Verwaltung umzudrucken und ins SDNet zu stellen. Sofern die Beantwortung zum Versandtag nicht vorliegt, wird die Vorlage ohne Stellungnahme der Verwaltung veröffentlicht. Die bearbeitete Vorlage mit der Stellungnahme der Verwaltung wird dann in Form der 1. Ergänzung zur jeweiligen Vorlage dem jeweiligen Gremium vorgelegt. 7. Die Niederschrift wird grundsätzlich als Ergebnisprotokoll geführt. Darüber hinaus gehende Protokollierungswünsche müssen entsprechend angezeigt werden. 8. Niederschriften sollen grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen veröffentlicht werden. Falls dies ausnahmsweise nicht möglich sein sollte, ist in Abstimmung mit dem jeweiligen Vorsitzenden ein Entwurf zu veröffentlichen. Gefasste Beschlüsse der vorberatenden Gremien werden als Tischvorlage ausgelegt, sofern keine offizielle Niederschrift vorliegt. 9. Die Beantwortung einer Anfrage erfolgt ausschließlich in dem Gremium, dem die Anfrage thematisch zuzuordnen ist. Anfragen können weiterhin ausschließlich von Stadtverordneten gestellt werden. 10. Unterlagen zu Vorträgen, in der Regel mit Powerpoint unterstützte Vorträge, werden, sofern sie von der Stadt Erftstadt selbst erstellt werden, vorab unter den jeweiligen Tagesordnungspunkt umgedruckt und ins SDNet gestellt. Bei Vorträgen von Externen soll dies auch angestrebt werden. Zumindest ist sicher zu stellen, dass standardmäßig diese Vorträge im Nachgang zur Verfügung gestellt werden. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 09.10.2018 Seite 2